Cannabiskonsum bei Schülern

  • Ich bin nicht in der weiterführenden Schule tätig, sondern in der GS, habe aber als Mutter einschlägige Erfahrungen. Die Zeit, die wir als Familie durchgemacht haben, möchte ich jedem ersparen und wir haben noch viel krassere Dinge mitbekommen.

    _________________________________________

    Die Rechtslage ist eindeutig.

    Kapitel 2
    Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 5 Konsumverbot

    (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

    (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

    1.

    in Schulen und in deren Sichtweite,

    2.

    auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,

    3.

    in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,

    4.

    in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,

    5.

    in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und

    6.

    innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.

    Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

    (3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 6 Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot

    Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 7 Frühintervention

    (1) Verstößt eine minderjährige Person gegen § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 12, ohne sich nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 12 strafbar zu machen, hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde unverzüglich die Personensorgeberechtigten hierüber zu informieren.

    (2) Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde darüber hinaus unverzüglich den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren und die aus ihrer Sicht zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos erforderlichen Daten zu übermitteln. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung können insbesondere bei Hinweisen auf ein riskantes Konsumverhalten unter besonderer Berücksichtigung des Alters der minderjährigen Person vorliegen. § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz gilt entsprechend.

    (3) Der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche geeignete Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.


    ____

  • Oder dürfen die SuS auch im Klassenzimmer die Schnapsflasche in die eine und den Dübel in die andere Richtung rumreichen, solange jemand den Feuermelder ausschaltet und euch nicht beim Unterrichten stört?

    Bekifft oder betrunken sein ist was anders als kiffen oder trinken im Unterricht/auf dem Schulgelände.

  • Naja, dann zeig mir einen Fall, wo eine minderjährige Person eine Praxis gefunden hat, die ihr unter Berücksichtigung aller Vorraussetzungen (schwerwiegende Erkrankung, nichts anderes hilft etc.) ein Rezept ausgestellt hat.

    Ich warte noch auf ein Beispiel. s3g4 , da dich der Beitrag verwirrt hat, kennst du offenbar viele Minderjährige, deren Ärzte ihnen med. Cannabis verschrieben haben?

  • Vielen Dank für das Zitat. Das werde ich bei der Dienstbesprechung am Anfang des Schuljahres meinem Schulleiter vor dem gesamten Kollegium mal vortragen. Er scheint davon irgendwie keine Kenntnis zu haben.

  • Das zitierte Cannabisgesetz und der Hinweis auf die Rechtslage ist problematisch und ihr behebt Euch in Teufels Küche. Das Cannabisgesetz findet in dem Moment keine Anwendung mehr, wenn die Einnahme als Medikament erfolgt.

    Andetes Beispiel gleiche Baustelle. Methylphenidat bekannt als Ritalin wird auch missbrächlich als Aufputschmittel verwendet. Dies ist ein Verstoß gegen das BtmG . In dem Moment wo es legal verordnet ist, kann ich den Schüler nicht mehr wegen Konsum von Betäubungsmitteln auf dem Schulgelände belangen. Es liegt eine rechtlich erlaubte Medikamenteneinnahme vor.

    Dabei ist gleichgültig welcher Arzt das Cannabis wie verordnet hat. Da Cannabis bei der Verordnung nicht mehr unter das BtmG fällt, wird es auf normalem Rezept verordnet und das darf auch über die Teleklinik sein. So ist die Rechtslage.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Rechtsgrundlage §1 Abs. 2 des rezitierten Cannabisgesetzes

    Hiernach gilt das Gesetz nicht für Cannabis welches legal durch eine Apotheke abgegeben wurde.

    Allgemeiner Hinweis:

    Wenn Ihr ein Gesetz verwendet immer erst in die ersten §§ schauen, ob gerade Euer Anwendungsfall nicht ausgeschlossen ist

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Klar, aber die SuS von s3g4 betrinken sich ja außerhalb vom Schulgelände und erscheinen dann zum Unterricht. Das ist bestimmt total gesetzeskonform :super:

    Das ist so bekloppt, dass ich kaum glauben kann, dass das irgendwer ernst meinen könnte.

    Also, ich habe aber schon diverse Fälle erlebt, in denen SuS angetrunken (nicht komplett betrunken!) im Unterricht erschienen sind. Das ist an meiner Schule jedes Jahr wieder nach dem großen Schützenfest, das am Schulort stattfindet und wo nach dem "Haupttag" ein regulärer Unterrichtstag ist, der Fall. I. d. R. schicken wir angesäuselte wie natürlich auch stärker angetrunkene SuS nach Hause, um ihren Rausch auszuschlafen, aber ich will nicht dafür meine Hand ins Feuer legen, dass es nicht auch Fälle gibt, wo man den jungen Leuten gar nicht anmerkt, dass sie "einen im Tee haben". Und genauso bin ich mir recht sicher, dass wir SuS haben, die vor Unterrichtsbeginn Cannabis konsumieren und denen man nicht anmerkt, dass sie dann bekifft in der Schule sitzen.

    Das soll keinesfalls heißen, dass ich solch ein Verhalten gutheiße, aber - wie gesagt - ich glaube, dass es vielfach gar nicht auffällt, wenn jemand leicht angetrunken oder bekifft ist.

    Übrigens kenne ich es bereits aus meiner eigenen Schulzeit (und auch späteren Jahren), dass Bekannte und Familienmitglieder angetrunken am Schulunterricht (Oberstufe des Gym, Berufsschule) teilgenommen haben. Du nicht? Diese jungen Leute haben halt am Vorabend gefeiert, waren donnerstags in der Disco oder auf dem Schützenfest und sind dann am nächsten Morgen trotzdem zur Schule gegangen - frei nach dem Motto "Wer saufen kann, kann auch arbeiten." Gut fand ich das nicht und hätte es selbst nie so "durchgezogen" (ich habe halt unter der Woche keinen Alkohol getrunken), aber das kam tatsächlich leider immer wieder vor.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns kommt es wohl an der Abendschule auch vor, dass die Schüler da vorher ein Bier trinken. Ich sehe da aber auch kein Problem. Wer damit noch Autofahren kann, kann auch den Fachschulunterricht besuchen.

  • Ich warte noch auf ein Beispiel. s3g4 , da dich der Beitrag verwirrt hat, kennst du offenbar viele Minderjährige, deren Ärzte ihnen med. Cannabis verschrieben haben?

    Das ist selbstverständlich eine medizinische Entität. Aber das fängt eben schon mit der Grunderkrankung. Jugendliche mit chronischen Schmerzen sind schon eine nicht so große Gruppe. Wenn aber alles mögliche durchprobiert würde dann kann ich mir das vorstellen. Habe im TV einen Beitrag gesehen, da kinnte ein Jugendlicher mit Cannabis sein Tourette in den Griff kriegen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ...

    Das soll keinesfalls heißen, dass ich solch ein Verhalten gutheiße, aber - wie gesagt - ich glaube, dass es vielfach gar nicht auffällt, wenn jemand leicht angetrunken oder bekifft ist...

    Wenn es nicht auffällt, ist es auch kein Problem, was ist das für ein Argument? Weiter oben und im Ausgangspost ist von auffallendem Verhalten die Rede und dass Leute so nach Alkohol stinken, dass der Lehrkraft schlecht wird.

    Ich finde es wirklich gerade ziemlich unglaublich, was an euren Schulen möglich ist. Kommt ihr euch nicht mal ein bisschen verarscht vor? Wer so zugedröhnt ist, dass es auffällt, was will die Person in der Schule, außer der Lehrkraft den Mittelfinger zu zeigen? Anwesenheitspflicht erfüllen?

    Du nicht?

    Nein. Und selbst wenn, wären sie aus dem Unterricht geflogen. Was machst du denn, wenn einer einen Kreislaufkollaps kriegt bei der Hitze? Ein Mindestmaß an Fürsorgepflicht haben selbst Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen.

  • Habe im TV einen Beitrag gesehen, da kinnte ein Jugendlicher mit Cannabis sein Tourette in den Griff kriegen.

    Wer von sowas betroffen ist, hat aber auch zu jedem Zeitpunkt ein Attest dabei, weil er oder sie weiß, dass es im Fall einer polizeilichen Kontrolle schnell richtig unangenehm werden kann.

  • Quittengelee : Kein Grund, hier so aus der Haut zu fahren! Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich das Verhalten dieses Schüler*innen gut finde? Mitnichten!

    Wenn es nicht auffällt, ist es auch kein Problem, was ist das für ein Argument? Weiter oben und im Ausgangspost ist von auffallendem Verhalten die Rede und dass Leute so nach Alkohol stinken, dass der Lehrkraft schlecht wird.

    Ich habe mich weder auf den Ausgangspost noch auf andere, sondern lediglich auf deinen Beitrag bezogen - sieht man ja daran, dass ich genau den und keinen anderen zitiert habe - und wollte nur nochmal herausstellen, dass ich es a) durchaus immer wieder erlebe, dass SuS angetrunken in der Schule erscheinen (und dann normalerweise nach Hause geschickt werden) und es b) teilweise halt wirklich schwierig ist, überhaupt festzustellen, dass jemand bekifft oder leicht angetrunken ist. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ich finde es wirklich gerade ziemlich unglaublich, was an euren Schulen möglich ist. Kommt ihr euch nicht mal ein bisschen verarscht vor? Wer so zugedröhnt ist, dass es auffällt, was will die Person in der Schule, außer der Lehrkraft den Mittelfinger zu zeigen? Anwesenheitspflicht erfüllen?

    Wer "zugedröhnt" ist, wird - wie ich explizit schrieb - zumindest von mir und meinen KuK nach Hause geschickt, weil wir annehmen, dass er oder sie dem Unterricht wohl kaum folgen kann. An anderen Schulen mag das anders gehandhabt werden - wenn ich hier einige User richtig verstehe -, bei uns aber nicht. Wir nehmen unsere Fürsorgepflicht dahingehend nämlich durchaus ernst. EDIT: Und sollte ein/e Schüler/in mehrmals in dieser Hinsicht auffällig werden, versuchen wir natürlich, mit der Person zu reden und schalten ggf. unsere Schulsozialarbeit ein.

    Warum sollte ich mir denn in irgendeiner Form "verarscht" vorkommen, wenn jemand in solch einem Zustand in der Schule erscheint? Ja, ich nehme an, dass diese SuS wohl meinen, ihre Anwesenheitspflicht trotz ihres Zustands erfüllen zu können. Einige können das ja durchaus, andere halt nicht und letztere werden eben postwendend heimgeschickt.

    Nein. Und selbst wenn, wären sie aus dem Unterricht geflogen. Was machst du denn, wenn einer einen Kreislaufkollaps kriegt bei der Hitze? Ein Mindestmaß an Fürsorgepflicht haben selbst Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen.

    Tja, dann bist du wohl nicht auf dem Dorf oder in einer Kleinstadt aufgewachsen, wenn du das nicht aus deiner Jugend kennst. Oder das war nur bei uns so... Wer weiß! So manches Mal sind übrigens diese Personen auch wieder nach Hause geschickt worden, teilweise aber auch nicht (vermutlich, weil sie nicht "aufgefallen" sind).

    Dass wir diejenigen, die wir für nicht "unterrichtsfähig" halten, aus unserem Unterricht entfernen, schrieb ich ja nun bereits mehrfach. Und was ich machen würde, wenn jemand extreme Kreislaufprobleme/einen Kreislaufkollaps bekommt? Na, den Rettungsdienst rufen selbstverständlich. So wie in jedem Fall, wo Erste Hilfe notwendig ist, die ich nicht selber erfüllen kann (also abgesehen von Pflaster-Kleben u. ä.).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee (8. Juli 2025 15:10) aus folgendem Grund: Ergänzungen vorgenommen

  • Das ist selbstverständlich eine medizinische Entität. Aber das fängt eben schon mit der Grunderkrankung. Jugendliche mit chronischen Schmerzen sind schon eine nicht so große Gruppe. Wenn aber alles mögliche durchprobiert würde dann kann ich mir das vorstellen. Habe im TV einen Beitrag gesehen, da kinnte ein Jugendlicher mit Cannabis sein Tourette in den Griff kriegen.

    Ein recht junger Nachbar von mir -Mitte 20- nimmt seit mehreren Jahren medizinisches Cannabis wegen seiner endogenen Depression. Das ist seiner Aussage nach das einzige, was je geholfen hat. Ehe er das verordnet bekam, ging es ihm dauerhaft so dreckig, dass er berufsunfähig war, deshalb hat er das auch schon vor der Legalisierung verordnet bekommen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich warte noch auf ein Beispiel. s3g4 , da dich der Beitrag verwirrt hat, kennst du offenbar viele Minderjährige, deren Ärzte ihnen med. Cannabis verschrieben haben?

    Zeige mir bitte die Norm, die es verbietet?

    Nein kenne ich nicht. Auf welcher Basis argumentierst du denn hier?

    Ehe er das verordnet bekam, ging es ihm dauerhaft so dreckig, dass er berufsunfähig war, deshalb hat er das auch schon vor der Legalisierung verordnet bekommen.

    Er wird das auch weiter verordnet bekommen. Weil es im dem Fall kein Genussmittel, sondern ein Medikament ist.

  • Er wird das auch weiter verordnet bekommen. Weil es im dem Fall kein Genussmittel, sondern ein Medikament ist.

    Das war offenbar missverständlich formuliert meinerseits: Natürlich bekommt er das auch weiterhin verordnet.

    Seine große Hoffnung, dass er mit der Legalisierung etwas weniger angegriffen und verurteilt werden würde hat sich aber leider nicht erfüllt. Obgleich er sehr offen im Haus mitgeteilt hat, warum er Cannabis konsumiert, sich dabei natürlich auch an die Hausordnung hält und nicht im Treppenhaus raucht, haben sich vor kurzem Nachbarn aus dem Haus bei der Hausverwaltung beschwert „weil es im Treppenhaus nach Cannabis stinke“, sowie behauptet, „jemand“ rauche Cannabis im Treppenhaus, zuuuufällig direkt in seinem Flur vor seiner Wohnungstüre, wo es natürlich mal nach Cannabis riecht, wenn er auf seinem Balkon geraucht hat und seine Kleidung entsprechend riecht und ggf. auch Rauch in den Flur getragen wird. Das finde ich richtig übel ehrlich gesagt. Wichtig ist an der Stelle schließlich nur, dass er ein Medikament hat, das ihm endlich hilft, der Rest sind Befindlichkeiten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (8. Juli 2025 16:46) aus folgendem Grund: -s

  • Ich will gar nicht bestreiten, dass Cannabis bei bestimmten Erkrankungen sicherlich hilft. Allerdings wird das meines Wissens nach doch verschrieben und in Form von Tabletten eingenommen. Ich kann mir wahrhaftig nicht vorstellen, dass ein Arzt einem Patienten dazu rät, zu kiffen, dass man riecht wie eine ganze Cannabisplantage.

  • ...Dass wir diejenigen, die wir für nicht "unterrichtsfähig" halten, aus unserem Unterricht entfernen, schrieb ich ja nun bereits mehrfach. ...

    Dann ist ja alles gut und ich verstehe nicht, warum du mich direkt ansprichst. Wenn einer unmerklich Drogen nimmt, gibt es kein Problem und wenn einer sturzbesoffen heimgeschickt wird, auch nicht.

    Es geht aber in diesem Threads nunmal um die Fälle, bei denen SuS nicht in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen und in die hintere Bank geschickt werden zum Ausnüchtern oder wie beim TE, er erzählt was von medizinischem Cannabis und die Schulleitung interessiert sich ganz grundsätzlich nicht dafür, was in ihrem Haus los ist.

  • Ich will gar nicht bestreiten, dass Cannabis bei bestimmten Erkrankungen sicherlich hilft. Allerdings wird das meines Wissens nach doch verschrieben und in Form von Tabletten eingenommen. Ich kann mir wahrhaftig nicht vorstellen, dass ein Arzt einem Patienten dazu rät, zu kiffen, dass man riecht wie eine ganze Cannabisplantage.

    Der Arzt verordnet

    a) was überhaupt zulässig und verfügbar ist auf dem Markt und hilft (oft sind das die Blüten)

    und falls es je eine Auswahl gibt bei der Verabreichungsform, das, was der Patient in dem Fall präferiert/ besser akzeptiert.

    Bislang haben die Menschen, die medizinisches Cannabis verordnet bekommen und die ich kennengelernt habe immer nur die Wahl gehabt, dieses zu rauchen, da es keine Alternative auf dem deutschen Markt gab, die verkauft hätte werden dürfen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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