Beiträge von RosaLaune

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    Wir sind uns doch einig, dass wir momentan keine Rechtsgrundlage in Form eines Streikgesetzes oder ähnliches haben. Jetzt ist die Frage, wie man damit umgeht. Du bist damit zufrieden, dass Gerichte diese ausgestalten. Wie sinnvoll es ist im Zweifel erstmal über eine einstweilige Verfügung einen Notdienst anzuordnen sei einmal dahingestellt.

    Ich wünsche mir, dass die Politik sich dem Thema annimmt und einen gesetzlichen Rahmen schafft. Aus meiner Sicht einen Rahmen, der das Streikrecht in bestimmten Bereichen einschränkt. Das wird auch momentan diskutiert. Aber selbst wenn man sich dazu entschließt, dass man es nicht ändern will, sollte dieses in meinem Demokratieverständnis durch ein Gesetz erfolgen und nicht durch Auslegung von Gerichten. Wir neigen in den letzten Jahren in vielen Bereichen dazu, gerade dem BVerfG Entscheidungen zu überlassen, die eigentlich der Gesetzgeber fällen müsste.

    Ja, es gibt kein Streikgesetz. Du willst eins, ich sehe keine Notwendigkeit dafür. Mit Blick auf die bisherige Arbeitskampfgesetzgebung (zum Beispiel Tarifeinheitsgesetz) würde ich auch davon abraten, dort gesetzgeberisch tätig zu werden. Man kann diesen komplexen Bereich nicht gut in Gesetzesform gießen, die bisherige Rechtsprechung berücksichtigen und etwas besseres schaffen, als das, was wir jetzt haben. Im Übrigen, auch mit einem Streikgesetz muss im Zweifel ein Gericht einen Notdienst ermöglichen. Da wird sich doch nichts im Vergleich zu heute ändern. Nebelkerzen.

    Wie gesagt, dein Demokratieverständnis steht dir zu. Ich halte nichts von Tunnelblicken. Unsere moderne Demokratie ist nicht auf die Gesetzgebung beschränkt. Die Gerichte sind ein genauso wichtiger Teil der Demokratie. Ansonsten verneine ich auch deinen Kollektivitätsanspruch. Dein Wir ist allenfalls ein pluralis majestatis, für mich sprichst du nicht. Ich weiß nämlich gar nicht, welche Entscheidung ich dem BVerfG überlassen habe, die der Gesetzgeber hätte fällen müssen.

    Unter deiner Quelle steht nur, dass der AG einen Notdienst mit den Gewerkschaften vereinbaren soll. Das irgendwelche Gerichte das dann entscheiden, ist deine Einschätzung als Laie und sicherlich keine Rechtsgrundlage.

    Dann schau meinetwegen bei Haufe rein. Ich kann dir keine eine Rechtsgrundlage nennen, weil wir uns eben im Bereich des Richterrechts bewegen. Die Grundlagen hier sind keine schlanken Gesetze, sondern bindende Urteile. Sollte die Gewerkschaft sich gegen einen Notdienst aussprechen, können aber eben die Gerichte bemüht werden. Wir hatten erst vor einem Jahr einen sehr prominenten Fall, als die EVG streikte und verdi die Autobahn GmbH bestreiken wollte. Dies hätte den Hamburger Elbtunnel betroffen. Die Masse von Streik im Straßen- und Schienenverkehr wäre aber so stark gewesen, dass der Streik nicht verhältnismäßig war und ein Notdienst beim Elbtunnel eingerichtet werden musste, wie das LAG Hamburg dann urteilte.

    Die meisten Fälle werden sicherlich nicht vom BVG und BAG verhandelt. Sicherlich ist es richtig, dass die Gerichte Rechtsprechung mit definieren. Aber dein Bild von unserem Rechtssystem würde ich nicht so unterschreiben. Es kann doch nicht unser Anspruch sein, dass Gerichte unser Rechtssystem definieren.

    Warum kann der Gesetzgeber die Gesetze nicht ändern? Wenn wir nicht im Bereich der Ewigkeitsklausel sind, steht es dem Gesetzgeber selbstverständlich frei Gesetze und Verfassung zu ändern. Und das ist auch gut so. Schließlich sind wir eine Demokratie.

    Gerade wenn in einem Bereich das Rechtssystem nur auf die Rechtsprechung der Gesetze beruht, ist das Parlament gefragt. Sich darauf auszuruhen, dass Gerichte schon richtig entscheiden werden, ist nicht mein Demokratieverständnis.

    Du musst schon richtig lesen. Ich sprach davon, dass das BVerfG (nicht BVG) Grundsätze zur Koalitionsfreiheit aufgestellt hat. Diese sind Verfassungsrecht. Der Gesetzgeber kann aber die Verfassung nicht ändern, das kann nur der Verfassungsgesetzgeber. Ob die Koalitionsfreiheit sich direkt aus der Menschenwürde ergibt und damit auch unter den Schutz der Ewigkeitsklausel fällt, würde ich zwar grundsätzlich verneinen, eine Abschaffung der Koalitionsfreiheit oder eine Spezifizierung, dass die Koalitionsfreiheit nicht den Streik umfasst, wäre insofern wohl möglich, aber: die Mehrheiten wird es nicht geben. Nicht heute, nicht morgen und auch nicht in Zukunft. Von daher bleibt eine Diskussion über die verfassungsrechtlich geschützten Rechte im Arbeitskampf vor allem akademisch.

    Und wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf:

    Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung, die wiederum an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Die richterliche Unabhängigkeit stellt es dem Richter frei, die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte im Rahmen der Subsumtion zu einem bestimmten Fall zu berücksichtigen oder nicht. Selbst „höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.[9] Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG.[10] Gleichwohl beachten Richter die auf einen Fall zutreffende Rechtsprechung insbesondere der obersten Gerichte.

    Ja, Gesetze gehen vor Richterrecht. Insofern kann der Gesetzgeber Urteile der Gerichte dadurch umgehen, dass er die Gesetzeslage ändert. Wenn es um die Rechtsprechung des BVerfG geht, dann bedarf es aber dafür eben auch den Verfassungsgesetzgeber. Was anderes habe ich nie behauptet. Aber anders als du weiter oben sagst, wirkt die Rechtsprechung sehr direkt an der Fortbildung des Rechts mit.

    Mit Demokratie hat das auch wenig zu tun. Die anglophonen Demokratien sind nicht weniger demokratisch, nur weil dort das Richterrecht einen höheren Stellenwert hat. Daher halte ich dein Demokratieverständnis auch für unbrauchbar.

    Notdienstpläne sind für den Fall das Mitarbeiter krank werden etc.. Die hat Bahn sicherlich auch. Helfen aber nicht.

    Also Gesetze macht die Legislative und nicht die Judikative. Die meisten Urteile sind auch nicht bindend. Lediglich Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend. Es ist auch nicht die Aufgabe von Gerichten Recht zu definieren. Natürlich passiert das immer wieder bzw. viel zu oft. Trotzdem sollten wir es nicht dem BVG überlassen sondern es ist Aufgabe der Politik. Gerade deine Aussage ist ein Argument dafür, dass der Bundestag dazu debattiert und ein Streikrecht beschließt.

    Also doch ein Gesetz?

    Das wäre mir neu. Ich erinnere mal beispielsweise an den Fluglotsenstreik. Aber kommen wir mal zu meinen Beispiele. Ein guter Freund arbeitet bei Tennet. Seiner Aussage nach dürfen Sie ganz normal streiken. Aussage zum Bahnstreik war genau das was ich geschrieben habe. War natürlich nur aus Spaß gemeint. Aber wo finde ich die Rechtsgrundlage, dass sie nicht streiken dürfen? Gleiches für Internet und Rechenzentren.

    Notdienstpläne gibt es immer dann, wenn in der Daseinsfürsorge gestreikt wird. Zum Beispiel war dies vor einiger Zeit der Fall, als die Pflegekräfte in den Universitätskliniken im Arbeitskampf waren. Da bleiben dann nicht alle der Arbeit fern, sondern regeln dies so, dass akut Erkrankte behandelt werden können.

    Hä? Dass die Legislative die Gesetze macht, ist doch bekannt. Ich sprach aber nicht von einem Gesetz, sondern vom geltenden Recht. Das ergibt sich nicht nur aus den Gesetzen, sondern auch aus der Rechtsprechung. Im Falle des Streikrechts sogar fast ausschließlich aus der Rechtsprechung. Das ist natürlich ebenso geltendes Recht. Das BVerfG in Fragen der Reichweite des Grundrechts und das BAG als letztinstanzliches Fachgericht haben das Streikrecht ausdefiniert. Der Gesetzgeber kann ohnehin nicht mehr hinter die Ansprüche, die das BVerfG gestellt hat, zurückgehen. Im Übrigen hat bisher kein GDL-Streik die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten. Die Urteile der Gerichte sind da ja eindeutig.

    Fluglotsen können weitgehend streiken. Wenn deren Arbeitgeber einen Notdienst möchte, dann muss er das mit der Gewerkschaft beschließen. Entscheidet die Gewerkschaft dagegen, dann kann das zuständige Arbeitsgericht angerufen werden und wird dem auch stattgeben. Das ist bei Fluglotsen zum Beispiel regelmäßig der Fall, aber auch in Rechenzentren. Nur heißt Notdienst eben nicht, dass dann der Regelbetrieb stattfindet. Die Fluglotsen im Notdienst kümmern sich darum, dass Flugzeuge nicht in den bestreikten Bereich fliegen, dass verirrte Flugzeuge wieder rausfinden und das unbedingt notwendige Flüge (Krankentransporte fallen einem hier ein, aber auch Hoheitliche Aufgabenträger) stattfinden können. Die Aufgabe des Notdienstes ist es aber nicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen ihren Urlaub nach Mallorca, Trømso oder Thailand antreten können. Das ist keine Daseinsvorsorge im Sinne der aktuellen Rechtsprechung.

    Zu den Notdiensten: https://www.verdi.de/service/fragen…2e-00093d114afd

    Das war auch metaphorisch gemeint. Es gab durchaus Stimmen, dass wir mit einem solchen Schritt unsere Wirtschaftsordnung auflösen und Grundrechte einschränken.

    Ich hatte es früher schon mal geschrieben. Es gibt ganz viele kritische Punkte, wo man das halbe Land lahmlegen könnte. Fluglotsen, Mitarbeiter in Rechenzentren, ... Nehmen wir mal Tennet. Ein der Netzbetreiber. Hat rund 3.000 Mitarbeiter. Bestimmt mind. ein Drittel in der Verwaltung Bleiben vielleicht 1.000 - 2.000 Techniker. Die organisieren nach ihrem Grundrecht und gründen eine Gewerkschaft. Forderung Gehalt mal 10 plus halbe Arbeitszeit sonst Streik. Was machst Du dann? Bei einem Streik wäre wahrscheinlich schnell halb Deutschland bzw. eher halb Europa ohne Strom. Teilweise haben die auch solches Spezialwissen, dass man sie nicht einfach ersetzen kann. Wäre es für dich ok, wenn wir mal ein paar Wochen ohne Strom sind? Oder bei Telekom gestreikt wird und das Internet ein paar Wochen weg ist? Oder in den Rechenzentren der Banken? Ein paar Wochen ohne barggeldlosen Zahlungsverkehr und natürlich auch keine Überweisungen und kein Bargeld aus dem Automaten. Fakt ist doch, dass wir Grenzen des Streikrechtes brauchen. Die Frage ist noch ob sondern wo man diese Grenze zieht. Momentan hat man solche Gruppen durch hohe Tarifabschlüsse zufrieden gestellt. Weselsky scheint aber all in gehen zu wollen. Wo setzen wir die Grenze wenn andere ihn folgen? Was wäre denn wenn die Lehrkräfte 36 Stunden bei vollen Lohnausgleich fordern? Achja wir dürfen gar nicht streiken...

    Für solche Grundversorgung gibt es doch Notdienstpläne. Es ist ja nicht so, als hätten wir kein definiertes Streikrecht. Dieses kommt zwar nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung, aber geltendes Recht ist es trotzdem. Und auch die Bahn (die im Übrigen nach der Rechtsprechung des BVerfG keine Daseinsvorsorge anbietet) bietet ja einen Notfahrplan an.

    Ich sehe durchaus auch, dass es Berufe gibt, wo man andere Mittel des Arbeitskampfes braucht. Bei der Bahn wäre das beispielsweise die Infrastruktur, insbesondere die Stellwerke. Dafür müsste man aber erstmal eine Daseinsvorsorge gesetzlich vorschreiben. Das fehlt derzeit. Wenn es die aber gibt, dann kann man Streiks in Stellwerken auch unterbinden oder so reduzieren, dass es zwar noch zu Verspätungen kommt, aber der Notfahrplan zumindest eingehalten werden kann und auch die anderen Betreiber ihr Angebot fahren können.

    Die Beispiele, die du nennst, sind aber überhaupt nicht einschlägig, weil längst geregelt.

    Wenn Du die aktuelle Debatte folgst, wirst Du feststellen, dass es da durchaus andere Ansichten gibt. Ich finde es aber auch nicht wirklich weiterführend, wenn man jedes Mal gleich mit der Keule "Grundrechte" kommt. Letztlich ist es wie überall eine Abwägung der Interessen...

    Dass jemand sagt, dass die Welt untergeht, habe ich jetzt noch nicht beobachten können. Ich weiß auch nicht, warum man auf die Idee kommen könnte, das Streikrecht für ganze Berufsgruppen einzuschränken. Da hilft auch ein Verweis auf andere Berufe nicht, die einen Notdienst anbieten müssen. Die Bahn macht das schließlich auch immer.

    Wenn du dein Vorgehen gut begründen kannst, dann solltest du das auch in einer Lehrprobe (das ist nicht die Prüfung im Staatsexamen, richtig?) möglich sein. Am Ende kommt es natürlich auf den Fachleiter an, ist das jemand, der sehen will, wie du in der Wirklichkeit bestehst oder jemand, der es eher wie eine Fahrprüfung hält?

    Dass die Ausbildungsschule aber beide Fächer haben muss, ist klar. (Wo eine Studentin von mir mit Niederländisch/Spanisch gehen wird... gute Frage. (Ja, es gibt zum Glück vereinzelt Schulen. Ich hoffe, sie kommt nicht auf die Idee, ihr Drittfach zum Zweitfach zu machen)

    Ich hatte bei mir im Seminar jemanden, der sein Ref für Gymnasien und Gesamtschulen an einem Weiterbildungskolleg gemacht hat. Der musste dann ein paar Stunden an irgendeiner anderen Schule machen, damit er auch die Sek I unterrichtet. Vielleicht läuft es bei sehr exotischen Fächerkombinationen ja auch so. Klingt aber nicht erstrebenswert.

    Vergiss nicht, dass ich komplett mit Lehramtsleuten studiert habe. Ich kenne das NC in Theologie und Werte und Normen und könnte es problemlos unterrichten. Das Problem dabei ist nur, dass meine Fächer meistens nur für 2-4 Wochenstunden unterrichtet werden und ich als Lehrer keine Vollzeitstelle haben könnte. Zumindest wurde es mir so von der Lehramtsleitung der Universität erklärt. An fachdidaktischen und theoretischen Kenntnissen mangelt es nicht, es mangelt eher daran, dass ich nicht ganz ins "System" passe mit meiner Fächerwahl und ich bis 30 anfangen möchte zu arbeiten.

    Ich habe auch 3000 Sachen studiert. Davon traue ich mir ein bisschen was zu, aber problemlos unterrichten ... das kann ich nicht. Du musst ein Naturtalent sein.

    Die Bahn kann doch nicht einfach jede Forderung der Lokführer erfüllen. Was die fordern ist schon dreist. Wir könne auch sagen, alle Lehrkräfte bleiben zu Hause bis wir alle eine 3/4 Stelle bei vollem Lohnausgleich bekommen...

    Die Forderungen der GdL auf Arbeitszeitreduzierung wird ohnehin durchgesetzt. Dauert nur eben noch ein paar Wochen oder Monate. Da wird die GdL dann auch Abstriche machen (wie bei den anderen Unternehmen). Das echte Problem ist, dass die Bahn sich weigert, mit der GdL Tarifabschlüsse abseits der Lokführer zu verhandeln.

    Die Bahn kann aber jeden Streik sofort abwenden.

    Es ist auch gar nicht meine Sicht, dass die Bahn die Schuld trägt. Zu Tarifverhandlungen gehören immer zwei. Und wenn die Lokführer mit den Angeboten der Bahn nicht einverstanden sind, dann arbeiten sie nicht. Arbeitspflicht gibts für niemanden.

    Ob tatsächlich konfessioneller Religionsunterricht verankert ist, ist nicht so klar. Grundsätzlich wäre wahrscheinlich auch ein religionswissenschaftlicher Unterricht, in dem alle Vertreter von Glaubensgemeinschaften zu Worte kommen möglich. Aber natürlich will jeder Club seine eigenen Schäfchen heranziehen und Kinder so früh wie möglich indoktrinieren, damit sie bloss nicht in Reflektionsprozesse kommen, bevor sie hinreichend geprägt sind.

    Der Religionsunterricht, wie er im GG verankert ist, ist definitiv kein religionswissenschaftlicher Unterricht. Ob er konfessionell getrennt sein muss, das ist nicht klar, der Wortlaut ist da mehrdeutig. Definitiv ist es aber so, dass die Religionsgemeinschaften die Inhalte festlegen. Das ist deren Grundrecht.

    Im Bundeszentralregister (BZR) werden alle rechtskräftig gewordenen Urteile aufgenommen. Wenn du ein Führungszeugnis beantragst, dann werden dort alle Einträge aus dem BZR aufgeführt. Es gibt aber Ausnahmen. Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe unter 3 Monaten wird nicht im Führungszeugnis aufgeführt, es sei denn es liegen schon andere Einträge vor. Wenn keine Einträge im Führungszeugnis vorliegen, dann darfst du dich als unbestraft bezeichnen. Vorbestraft bist du aber weiterhin, bis der Eintrag getilgt wird. Ich weiß aber nicht, wie es mit dem erweiterten Führungszeugnis aussieht.

    Ich rate dir dringend, anwaltlichen Rat aufzusuchen. Ich vermute nämlich, dass es für dich besser sein dürfte, er nach der Tilgung in das Referendariat zu starten.

    Macron will nicht in die Ukraine einmarschieren. Er lässt die Option aber offen stehen. Was auch richtig ist, man muss Putin ja nicht genau sagen wie der Westen was macht.

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