Ja, dieses Papier kenne ich. Da steht wirklich viel drin, aber meiner Meinung nach nicht, bis wann eine Entschuldigung vorzulegen ist.
"An dem x. Tag" bezieht sich in diesem Papier immer nur auf den Zeitraum, der entschuldigt werden muss - aber nicht darauf, bis wann die Entschuldigung abzugeben ist.
Die Frage ist ja, warum genau das für euch wichtig ist. Entweder geht es hier nur um unwesentlich wenig Tage, dann würde ich es eben akzeptieren, oder es handelt sich um hohe Fehlzeiten, dann erfolgt sowieso eine Schulbesuchsmahnung nach den ersten 10 Tagen, und nach den zweiten ebenfalls, und irgendwann Attestpflicht, usw, und spätestens dann kann man ja nicht mehr einfach Ppuschal entschuldigen. Grundsätzlich sind Fehltage ja auch Fehltage, egal, ob entschuldigt oder nicht. Wie man damit umgeht sind ja dann sowieso Einzelfälle, und es gibt eben immer auch den Ermessensspielraum. Das ganze Prozedere, ggf auch mit Zwangsgeld o.ä., hat ja zum Ziel, dass das Kind zur Schule kommt. Ich meine es gibt im Rahmenkonzept auch Hinweise darauf, wie zu verfahren ist, wenn die Entschuldigungsgründe nicht plausibel sind…