Beiträge von Fachidiot123

    [...] häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert [...]

    Dieses Spannungsfeld zwischen zeitlichen Aufwand und (zukünftigen) reibungslosen Unterricht kann ich bei mir an der Schule auch beobachten.
    Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.
    Dem Kollegium wurde auch schon vermittelt, dass man nicht annehmen könne, dass wegen jeder Kleinigkeit direkt nach Hause geschickt werden könne. Bei uns muss schon viel passieren, bis eine Teilkonferenz einberufen wird; an anderen Schulen wird direkt für den Tag suspendiert durch die SL oder die Klassenleitung (in Auftrag der SL).

    Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

    LehrerinNRW
    Ich kann nur aus der letzten PV berichten, dort hatten wir den vorsitzenden Verwaltungsrichter Andreas Müller zu Gast und dieser verwies, wie du auch, auf das Grundgesetz, die Schulpflicht, Aufsichtspflicht und den Erziehungsauftrag von Schule und stellte eindrücklich dar, dass Schule ein Schutzraum für alle sein muss und wer die Regeln innerhalb des Schutzraumes verletzt bestraft werden müsse, um zu lernen, dass man sich in unserer Gesellschaft an Regeln und Normen halten müsse, da so ein reibungsfreies Zusammenleben wahrscheinlicher wird.

    Viele Grüße

    Liebe Community,

    an meiner Dienstschule sollen ab kommenden Schuljahr nach und nach für verschiedene Jahrgänge Tablets durch den Schulträger bereitgestellt werden. Den Eltern wird ermöglicht durch den Schulträger einen Zuschuss zum zukünftigen Schulgerät zu erhalten. Die Lehrkräfte werden, Stand jetzt, nicht mit Geräten durch den Schulträger oder das Land ausgestattet.

    Meine Frage dazu: Kann der Schulträger die Anschaffung/Verwendung der Tablets einfach bestimmen? Unsere Schulleitung vermittelt zumindest diesen Eindruck, da jetzt schon darauf hingearbeitet bzw. eingestimmt wird, dass es eine gesetzte Sache sei und wir als Kollegium die Umsetzung koordinieren und durchführen müssten.
    Meines Wissens nach sollte zumindest die Schulkonferenz nach §65 Abs. 2 Punkt 6 (SchulG) darüber befinden, also im Bestfall der Sachverhalt durch die verschiedenen Mitwirkungsgremien gehen (Lehrkräftekonferenz, Elternpflegschaft, Schüler:innen-Vertretung) und beraten werden, was zumindest in der Lehrkräftekonferenz bisher nicht passiert ist.

    Und drei Anschlussfragen: Könnte die Schulkonferenz den Prozess verlangsamen oder stoppen? Wenn ihr an euren Schulen ausgestattet seid; wie handhabt ihr die Verwaltung der Tablets und wie gut läuft der Einsatz im Unterricht?


    Viele Grüße

    Mich verwundert das Ergebnis leider nicht allzu sehr. Ich persönlich bin auch enttäuscht und desillusioniert darüber, dass sich unsere angestellten Lehrkräfte lieber von "wichtigen anstehenden Klausuren" oder "dem schlechten Wetter" vom Streiken, also einer Verbesserung ihrer beruflichen Situation, haben abhalten lassen. An meiner Schule haben ganze zwei Lehrkräfte gestreikt. Viele finden also das System gut, so wie es ist oder denken sich vielleicht "lass mal andere machen.".

    Und warum gabs dann vorher eine Beförderung dafür? So gesehen sind alle Tätigkeiten in Beförderungsämtern Teil der Dienstpflichten (von Schulleitung mal abgesehen).

    Ich vermute, um es zum einen wahrscheinlich einzelnen Personen schmackhaft zu machen, da man etwas mehr Geld bekommt und zum anderen um Zeit zu einzusparen, da man für Tätigkeiten, die die Beförderung abdeckt in der Regel keine zusätzliche Anrechnungsstunden bekommt (sondern eben mehr Geld).
    Ferner soll durch das Beförderungsverfahren sichergestellt werden, dass die auserkorene Person die Aufgaben, zusätzlich zu den allgemeinen Verpflichtungen, gut bewältigen wird.

    Tatsächlich ist das auch so; wenn es dringliche zusätzliche Aufgaben gibt, dann kann die SL Lehrkräfte zur Ausübung dieser Aufgaben verpflichten; vielleicht gibt es dann noch eine Anrechnungsstunde dafür, wenn die betroffene Person Glück hat und die LK mitmacht.

    LVO §7 Abs. 2a Satz 1 Quelle

    "(2a) Eine Beförderung ist außerdem nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn,

    1. es liegen besondere Leistungen vor..."


    Wenn du also entsprechend gut bewertet worden bist, dann geht es auch ohne die Wartezeit von einem Jahr.

    Ich habe immer den Sitzplan vor mir auf dem Pult liegen und habe mir dort die Schüler markiert, von denen ich derzeit eine Unterrichtsbeitragsnote erheben möchte. Wenn ich den Schüler aufgerufen habe, notiere ich mit Bleistift ein +/0/- auf dem Sitzplan je nach Qualität der Antwort. Am Ende des Zeitraums bilde ich daraus eine Note. Auf dem Sitzplan notiere ich auch vergessene Hausaufgaben etc. oder Sachen, die ich nächste Stunde mitbringen muss. Das geht blitzschnell, maximal ein paar Sekunden. Ich muss nicht erst in einer Klassenliste nach dem Namen suchen. Bei der Nachbereitung daheim übertrage ich diese Informationen in die entsprechende Liste/Notenbuch etc. und radiere die Notizen wieder heraus und bin fertig für die nächste Stunde.

    So mache ich es auch.

    Zusätzlich können bei mir die Lerngruppen nach der Unterrichtsstunde auch einen Blick drauf werfen, um Transparenz zu schaffen aber auch um Fremd- und Selbstwahrnehmung abzugleichen.

    Den Sitzplan habe ich dafür einlaminiert und mache mir die Notizen mit abwaschbaren Fineliner.

    Bisher hat es sich so für mich gut bewährt.

    Nicht unbedingt. Also ja A14 muss durchlaufen werden, aber auch A13 kann sich auf A15 oder A16-Stellen bewerben und besetzt werden.

    In der Bez.Reg. Köln geht das nicht mehr. Hat ein:e Kolleg:in bei uns gemacht und im Bewerbungsverfahren, nachdem die Revisionsstunden und das fachliche Gespräch schon stattgefunden haben, ist dann seitens der Bez.Reg. zurückgerudert worden, da "Sprungbeförderungen" laufbahnrechtlich unzulässig seien.

    "Perspektivisch würde ich mich gerne in Richtung Fachleitung in der Lehrerausbildung weiterentwickeln. Insofern interessiert mich auch, ob ihr die Übernahme eines FK-Vorsitzes in der Probezeit als Pluspunkt für den weiteren Weg erlebt habt – gerade wenn es um Sichtbarkeit, Profilbildung oder spätere Auswahlverfahren geht."

    Nein, da es getrennte Verfahren sind. Die dienstliche Beurteilung am Ende der Probezeit soll nur aufzeigen, ob du dich bewährt hast und auf Lebenszeit verbeamtet werden kannst oder nicht. Mehr Aussagekraft hat sie leider nicht und wird in späteren Verfahren auch nicht berücksichtigt.

    Wenn dein Ziel ist später Fachleitung zu werden, dann macht es wiederum natürlich Sinn, sich in der FK aktiv einzubringen. Bei dem Bewerbungsverfahren werden nur Tätigkeiten der letzten zwei (oder drei) Jahre berücksichtigt. Alles davor ist egal. Ebenfalls kann ich dir nur empfehlen dir die Beurteilungsrichtlinien für Fachleitungen anzuschauen, damit du weißt, was später für dich relevant sein könnte im Bewerbungsverfahren.

    Dem kann ich nur entschieden widersprechen. Solche Äußerungen höre ich von Einzelpersonen aus dem Kollegium immer wieder, weil eine diffuse Angst vor schlechten Beurteilungen herrscht und tatsächlich sollte das genaue Gegenteil der Fall sein.

    Wieso?

    Die Probezeit dient lediglich zur Bestätigung der Lehrbefähigung, sollte die SL der Person ein "nicht bewährt" attestieren, dann muss sie das auch begründen. Denn generell wurde mit erfolgreichem Vorbereitungsdienst diese schon attestiert. Darum sollte bei Unterrichtsbesuchen und deren Nachbesprechungen auch ein Mitglied des Lehrerrats anwesend sein. Vor allem dann, wenn man den Eindruck gewonnen hat, dass die SL die dienstliche und persönliche Ebene nicht trennen kann. Notfalls den Rechtsweg bemühen, wenn die SL sich dann immer noch querstellt, dafür sind Rechtsschutzversicherungen zum Glück da.

    Ähnlich ist es bei der dienstlichen Beurteilung im Rahmen des ersten Beförderungsamtes. Man hat gegenüber der SL ein Auskunftsrecht, wie es zu den einzelnen Bepunktungen kam und kann ggfs. auch hier den Beschwerdeweg suchen. Daher wäre SL generell gut beraten die eigenen Leute nicht zu verprellen, um den Schulfrieden zu wahren.

    Im Referendariat basiert das schulische Langzeitgutachten auf den einzelnen Beurteilungsbeiträgen der Ausbildungslehrkräfte und nicht auf einer Einzelsituation mit der SL. Hier sollte spätestens der Ausbildungsbeauftragte im Vorfeld interveniert haben und muss sowieso vor Erstellung des Gutachtens angehört werden. Auch hier sollte die Professionalität der SL in Erinnerung rufen, dass LAAs den Schulbetrieb erst kennenlernen und aufgrund ihrer Unsicherheit, wie chemikus beschrieben hat, handeln dürfen.

    Darum sollte jeder im Kollegium selbstbewusst agieren, denn die SL kann sich auch nur an geltendes Recht halten.

    Solange es noch nicht zu einem Verwaltungsakt in irgendeiner Form kam, würde ich mich auch eher entspannen und noch keine Pferde scheu machen.

    Bei der Sache mit der Beleidigung steht erstmal Aussage gegen Aussage und in dem Fall würde ich annehmen, dass die Glaubwürdigkeit einer Lehrkraft, die ein missbilligendes Verhalten unterbindet höher ist, als die der beschuldigten Person.

    Nur weil die Familie einen Anwalt eingeschaltet hat, musst du das nicht zwangsläufig auch machen. Wobei da abzuwarten ist, wofür der Anwalt überhaupt eingeschaltet wurde, denn noch hat keine Ordnungsmaßnahme o.ä. seitens der Schule stattgefunden oder?

    Hallo Kleinmelle,
    leider lässt sich deine Situation kurzfristig nicht ändern.

    Ich kann dir nur vorschlagen den Lehrerrat an deiner Schule über die Mehrbelastung zu informieren, da dieser ein Auskunftsrecht gegenüber der Schulleitung hat bezüglich der Gesamtanzahl an Anrechnungsstunden an der Schule.

    Zusammen mit eurem aktuellen Konzept/Beschluss über die Verteilung der Anrechnungsstunden könnte dieser/du dann schauen, ob es noch zusätzliche Anrechnungsstunden gibt, die verteilt werden könnte.

    Du müsstest auf jeden Fall an einen Antrag an die Schulleitung für die nächste Lehrerkonferenz stellen, da über die Verteilung der Anrechnungsstunden auf Vorschlag der Schulleitung in dieser abgestimmt wird.

    Das mögliche Konfliktpotential ist schon benannt worden, ich persönliche werfe noch in den Ring, dass die Anrechnungsstunden u.a. [...] für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen [...] verwendet werden sollten und deine Aufgabe vorrangig gegenüber den Korrekturentlastungen zu behandeln ist. ;)

    Eine Alternative wäre natürlich auch, dass deine Pflichtstunden-Bandbreite reduziert (s. §3) wird. Dafür müsste es aber auch einen Antrag in der Lehrerkonferenz geben. Damit kenne ich mich aber nicht weiter aus, da es bei uns an der Schule bisher nie dazu kam.

    Ebenfalls könntest du der Schulleitung auch anbieten, dass sie gebrauch von den Vorgriffsstunden macht und dir diese in Form von "Erasmus-Stunden" gewährt. So erhöht sich dein wöchentliches Deputat, was dir für kommendes Schuljahr angerechnet wird.

    Oder du hörst auf diese Aufgabe wahrzunehmen, weil es dich zu stark belastet. Leider muss oft erst laut um Hilfe gerufen werden, bis man gehört wird.

    Also auf die Gesamtschule bezogen ergibt sich für mich folgende Schussfolgerung nach deiner Ausführung Sysiphos :

    Wenn ich also eine Person mit den Funktionsämtern Schulleiter:in, stellv. Schulleiter:in, didaktische Leiter:in, Abteilungsleiter:in, Koordinator:in bin, dann habe ich eine Funktionsstelle inne (s. hier).

    Alles andere sind Beförderungsämter, die z.B. durch den Stellenkegel an die jeweilige Schule kommen und mit Aufgaben verbunden werden können, die aus schulorganisatorischen Bedarfe notwendig sind.

    ABER diese Aufgaben sind keine ständigen Aufgaben und können sich je nach Änderung der schulorganisatorischen Bedarfe ändern.

    Ich habe z.B. das erste Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2.2 übertragen bekommen um die Schulleitung im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu unterstützen. Sollte dieses Feld irgendwann erschöpft sein, kann die Schulleitung entscheiden, dass ich mich z.B. um die Betreuung der Studierenden im Praxissemester kümmere.

    Bei Funktionsstellen wiederum ist das Aufgabenfeld (schriftlich) fixiert.

    Hallo in die Runde,

    an meiner Schule wird es erwartet, da prinzipiell unterrichtsfrei nicht gleichzusetzen mit arbeitsfrei ist.

    Aber natürlich nicht in dem Umfang, dass jede Minute der Posteingang geprüft wird und in Relation zur Arbeitszeitreduzierung.

    Was die generelle Erreichbarkeit angeht, sollte man eine Dienstvereinbarung formulieren ggf. zusammen mit dem Teilzeitkonzept, in der das einigermaßen geregelt ist.

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