Beiträge von Fachidiot123

    Am Mittwoch, den 4.3., steht das Thema auf der Agenda des Ausschusses für Schule und Bildung im Landtag NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMV18-4841.pdf

    Es wird weiterhin davon gesprochen, dass "geprüft" wird - insbesondere vor dem Hintergrund des Landeshaushaltes. Neu ist jedoch der Satz "Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im Herbst abgeschlossen werden".

    Seien wir gespannt!

    Und wenn es darum geht einzuschätzen, inwieweit ich gesundheitlich beeinträchtigt bin und was daraus folgt, dann ist das ein Arzt, evtl. ein Amtsarzt, aber ganz sicher weder ein Lehrer noch eine Schulleitung.

    Ist zum Glück auch nicht Aufgabenbereich einer Lehrkraft, gut dass du es nochmal betonst.

    Der vertretbare Grund ist der Arzttermin.
    Wenn ich heute einen Termin kriege, dann werde ich nicht warten, ob ich evtl. vielleicht in 'nem halben Jahr einen anderen Termin kriege.

    Generell sind fachärztliche Termine in die außerunterrichtliche Zeit zu legen, mit wenigen Ausnahmen (Notfall, lange Terminfristen, OP Planung, Kieferorthopädie zählt da sicherlich nicht zu). §43 SchulG NRW ist da relativ eindeutig, Absatz 1 heißt "hat da zu sein", Absatz 2 bezieht sich auf "Krankheit oder andere nicht vorhersagbare Gründe", Absatz 4 ist eine "Kann"-Regelung, die mit Vorlauf sicherlich nicht zum Einsatz kommen muss, ob der Grund überhaupt "wichtig" ist, kann dahingestellt bleiben. Absatz 3 und 5 sind nicht einschlägig.

    Die beiden Aussagen widersprechen sich zum Glück nicht per se, ist halt wie so oft eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.

    In wie fern? Kieferorthopädie= 6?

    Kommt darauf an, ob der Grund des Fehlen vertretbare oder nicht vertretbare Gründe sind. Je nach Fall kann dann eine Wiederholung der Prüfung stattfinden laut APO.

    Weil?

    Wir scheinbar nicht wissen, wie ein Gericht in einem konkreten Fall entscheiden würde. Auch sind die rechtlichen Vorgaben scheinbar nicht eindeutig, ansonsten müssten wir nicht spekulieren.

    Danke für die schnelle Antwort Conni. Würdest du es mit älteren Lehrwerken ähnlich machen? Bei uns sind Bücher im Lehrplan angegeben, die 10 Jahre alt sind und bei denen sich schon der Jahrgang vor meiner Klasse schwer tat, die Seiten zu verstehen.

    Wenn du schon weißt, dass andere Klassen sich schwertaten, dann wäre meine Herangehensweise die gemeinten Seiten abzuändern. Oder alternativ durch deinen Input/zusätzliche Hilfestellung die möglichen Schwierigkeiten minimieren.

    Generell kann ich den bisherigen Äußerungen nur zustimmen; aus meiner Sicht ist es durchaus legitim mit zugelassenen Lehrwerken (ausschließlich) zu arbeiten.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass im Ref gerne das Arbeitsblatt als Ideallösung präsentiert wird, da man dieses passgenau auf die Bedürfnisse der Lerngruppe oder sogar einzelnen Personen erstellen kann. Mit vorgegebenen Buchseiten ist das nicht so einfach möglich.

    Vermutlich das Selbstverstädnus der Kollegen über die Bedeutung ihres Fachs, das Drama über Fehlzeiten in der gymnasialen Oberstufe, das häufige Fehlen beruflicher Erfahrung außerhalb des Schulsystems.

    Ja, vielleicht.

    Ich war selbst Schüler im allgemeinen Gymnasium in den 90ern. Meine Kids nun dort. Ich bin selber im beruflichen Zweig unterwegs. Wir sind da erheblich pragmatischer

    Das ist doch gut für euch.

    Das versteh ich an allgemeinbildenden Schulen auch nicht. Sind ja trotzdem genug Schüler da. An meiner Schulform kann es in den höheren Semestern wirklich lästig sein, wenn man dann wirklich nur noch mit Einzelpersonen da sitzt, weil zu viele fehlen.

    Klingt nach einem guten Unterrichtsschlüssel und entspannten Unterricht.

    Wenn ich mich an meine Schulzeit und das Fehlen ab Volljährigkeit zurückerinnere, scheint sich nicht viel verändert zu haben im Verhalten der jungen Erwachsenen.

    Gut möglich

    Ehrlich, das beruhigt mich. Aus unserer Generation ist auch was geworden, auch bei denen die Schule in der Oberstufe eher zweitrangig war.

    Sehr erfreulich!

    Ich habe eher das Gefühl dass viele Kollegen (vor allem im allgemeinen gymnasialen Zweig) ihre Bedeutung für den Lebensweg ihrer Schüler massiv überschätzen.

    Interessantes Gefühl, woher kommt es?

    Darf ich fragen, nach wie vielen Fehltagen ihr eine Attestpflicht verhängt?

    Wir unterscheiden zwischen allgemeiner Attestpflicht und einer Attestpflicht bei Prüfungen. Die allgemeine Attestpflicht prüfen wir ab ca. 100 Fehltstunden im Halbjahr und die Attestpflicht bei Prüfungen, wenn mehrere Prüfungen in einer Prüfungsphase nicht angetreten wurden.

    Zum allgemeinen Meinungsaustausch:
    Wir wollen vor allem die Personen in den Blick nehmen, die durch tageweises Fehlen schon viele Fehlstunden angehäuft haben und zusätzlich dann mit spontanen Terminen jeglicher Art um die Ecke kommen und so noch mehr Unterricht(sinhalte) verpassen. Da geht es bei uns nicht um mal einen Termin, der vielleicht schlichtweg vergessen wurde vorab zu kommunizieren oder wenn mal ansonsten kein Alternativtermin bei der Praxis möglich war, sondern dass eine Regelmäßigkeit von Abwesenheit erkennbar ist.

    Aus den drei Quellen meines Eingangsbeitrags leite ich eine Überwachung der Schulpflicht, auch in der gym. Oberstufe, ab, also meine Dienstpflicht zu prüfen, durch welchen Grund es zu Fehlzeiten kommt und wie ich es schaffe die Kontaktzeit zu erhöhen.
    Bei den Beurlaubungs- oder Befreiungsanlässen werden Besuche beim Arzt beispielsweise nicht aufgeführt, also prüfe ich diese im Einzelfall und wirke daraufhin, dass sie uns mindestens vorab kommuniziert werden oder außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden sollten.

    Liebe Community,

    in unserer Oberstufe und vor allem nach dem Erreichen der Volljährigkeit, erleben wir ein stark gehäuftes Auftreten von plötzlichem Erkranken während des Schultages, gerne nach einer geschriebenen Klausuren und spontanen Arzt- oder sonstigen Terminen. Folge ist natürlich, dass es zur Anhäufung von Fehlzeiten und zum Zweifel über den verschlechterten Gesundheitszustand kommt. Darum arbeiten wir momentan an einem Verfahren/Konzept, um das Fehlen so unattraktiv wie möglich zu machen.

    Um die Menge an krankheitsbedingten Fehlzeiten einzudämmen, verhängen wir deswegen nach einer bestimmten Anzahl an Fehlzeiten im Quartal/Halbjahr und individueller Betrachtung eine Attestpflicht, so dass zumindest die Krankheitstage als solche von ärztlicher Seite gedeckt sind.

    Die konkrete Frage, die sich für mich ergibt: Wie verfahrt ihr an eurer Schule aber mit den Fehlzeiten bzw. Fehltagen durch spontane Arzt- oder sonstige Termine, die nicht ausreichend im Vorfeld kommuniziert wurden, also für die z.B. eine Beurlaubung beantragt wurde oder sich an einem Klausurtag nach geschriebener Klausur abgemeldet wird?
    Müssen die Entschuldigungen darüber zwingend akzeptiert werden? Vor allem dann, wenn schon Gespräche über die genannten Fehlgründe gesprochen wurde und mitgeteilt wurde solche Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen? Ist es rechtlich sicher sie abzulehnen?

    In einschlägigen Quellen wie SchulG § 43; Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht; Runderlass zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen finde ich leider nichts näheres dazu.

    Danke für eure Gedanken und Ratschläge!

    Gilt das dann bei euch auch für Prüfungsaufsichten?

    Auf jeden Fall! EDIT: Wenn Prüfung = Klausur und dafür kein Kurs entfällt (s. 2.2.2.4 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit bei einer Klassenarbeit (Klausur, Testat) die Aufsicht führt.)
    Hier der zugehörige Runderlass.

    Wie Bolzbold schon beschrieben hat, gibt es seitens der SL einen gewissen Spielraum innerhalb der rechtlichen Vorgaben.

    Bei uns wird die angegebene Mehrarbeit z.B. nicht am Ende bereinigt durch den Abzug von Unterricht, der nicht stattgefunden hat; dafür werden bei uns Methodentage/päd. Tage etc. nicht als Mehrarbeit angerechnet.

    Da man aber die GS-Lehrkräfte zu den Konferenzen der Klasse 5 einladen kann und diese dort vollumfänglich berichten dürfen, sehe ich das nicht als so großes Problem. Und wenn jemand fragt: Diese Aussage habe ich bei uns von der BR.

    So wird es bei uns an der Schule auch gehandhabt. Und bisher war der Austausch wohl auch recht produktiv und gewinnbringend.

    [...] häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert [...]

    Dieses Spannungsfeld zwischen zeitlichen Aufwand und (zukünftigen) reibungslosen Unterricht kann ich bei mir an der Schule auch beobachten.
    Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.
    Dem Kollegium wurde auch schon vermittelt, dass man nicht annehmen könne, dass wegen jeder Kleinigkeit direkt nach Hause geschickt werden könne. Bei uns muss schon viel passieren, bis eine Teilkonferenz einberufen wird; an anderen Schulen wird direkt für den Tag suspendiert durch die SL oder die Klassenleitung (in Auftrag der SL).

    Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

    LehrerinNRW
    Ich kann nur aus der letzten PV berichten, dort hatten wir den vorsitzenden Verwaltungsrichter Andreas Müller zu Gast und dieser verwies, wie du auch, auf das Grundgesetz, die Schulpflicht, Aufsichtspflicht und den Erziehungsauftrag von Schule und stellte eindrücklich dar, dass Schule ein Schutzraum für alle sein muss und wer die Regeln innerhalb des Schutzraumes verletzt bestraft werden müsse, um zu lernen, dass man sich in unserer Gesellschaft an Regeln und Normen halten müsse, da so ein reibungsfreies Zusammenleben wahrscheinlicher wird.

    Viele Grüße

    Liebe Community,

    an meiner Dienstschule sollen ab kommenden Schuljahr nach und nach für verschiedene Jahrgänge Tablets durch den Schulträger bereitgestellt werden. Den Eltern wird ermöglicht durch den Schulträger einen Zuschuss zum zukünftigen Schulgerät zu erhalten. Die Lehrkräfte werden, Stand jetzt, nicht mit Geräten durch den Schulträger oder das Land ausgestattet.

    Meine Frage dazu: Kann der Schulträger die Anschaffung/Verwendung der Tablets einfach bestimmen? Unsere Schulleitung vermittelt zumindest diesen Eindruck, da jetzt schon darauf hingearbeitet bzw. eingestimmt wird, dass es eine gesetzte Sache sei und wir als Kollegium die Umsetzung koordinieren und durchführen müssten.
    Meines Wissens nach sollte zumindest die Schulkonferenz nach §65 Abs. 2 Punkt 6 (SchulG) darüber befinden, also im Bestfall der Sachverhalt durch die verschiedenen Mitwirkungsgremien gehen (Lehrkräftekonferenz, Elternpflegschaft, Schüler:innen-Vertretung) und beraten werden, was zumindest in der Lehrkräftekonferenz bisher nicht passiert ist.

    Und drei Anschlussfragen: Könnte die Schulkonferenz den Prozess verlangsamen oder stoppen? Wenn ihr an euren Schulen ausgestattet seid; wie handhabt ihr die Verwaltung der Tablets und wie gut läuft der Einsatz im Unterricht?


    Viele Grüße

    Mich verwundert das Ergebnis leider nicht allzu sehr. Ich persönlich bin auch enttäuscht und desillusioniert darüber, dass sich unsere angestellten Lehrkräfte lieber von "wichtigen anstehenden Klausuren" oder "dem schlechten Wetter" vom Streiken, also einer Verbesserung ihrer beruflichen Situation, haben abhalten lassen. An meiner Schule haben ganze zwei Lehrkräfte gestreikt. Viele finden also das System gut, so wie es ist oder denken sich vielleicht "lass mal andere machen.".

    Und warum gabs dann vorher eine Beförderung dafür? So gesehen sind alle Tätigkeiten in Beförderungsämtern Teil der Dienstpflichten (von Schulleitung mal abgesehen).

    Ich vermute, um es zum einen wahrscheinlich einzelnen Personen schmackhaft zu machen, da man etwas mehr Geld bekommt und zum anderen um Zeit zu einzusparen, da man für Tätigkeiten, die die Beförderung abdeckt in der Regel keine zusätzliche Anrechnungsstunden bekommt (sondern eben mehr Geld).
    Ferner soll durch das Beförderungsverfahren sichergestellt werden, dass die auserkorene Person die Aufgaben, zusätzlich zu den allgemeinen Verpflichtungen, gut bewältigen wird.

    Tatsächlich ist das auch so; wenn es dringliche zusätzliche Aufgaben gibt, dann kann die SL Lehrkräfte zur Ausübung dieser Aufgaben verpflichten; vielleicht gibt es dann noch eine Anrechnungsstunde dafür, wenn die betroffene Person Glück hat und die LK mitmacht.

    LVO §7 Abs. 2a Satz 1 Quelle

    "(2a) Eine Beförderung ist außerdem nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn,

    1. es liegen besondere Leistungen vor..."


    Wenn du also entsprechend gut bewertet worden bist, dann geht es auch ohne die Wartezeit von einem Jahr.

    Ich habe immer den Sitzplan vor mir auf dem Pult liegen und habe mir dort die Schüler markiert, von denen ich derzeit eine Unterrichtsbeitragsnote erheben möchte. Wenn ich den Schüler aufgerufen habe, notiere ich mit Bleistift ein +/0/- auf dem Sitzplan je nach Qualität der Antwort. Am Ende des Zeitraums bilde ich daraus eine Note. Auf dem Sitzplan notiere ich auch vergessene Hausaufgaben etc. oder Sachen, die ich nächste Stunde mitbringen muss. Das geht blitzschnell, maximal ein paar Sekunden. Ich muss nicht erst in einer Klassenliste nach dem Namen suchen. Bei der Nachbereitung daheim übertrage ich diese Informationen in die entsprechende Liste/Notenbuch etc. und radiere die Notizen wieder heraus und bin fertig für die nächste Stunde.

    So mache ich es auch.

    Zusätzlich können bei mir die Lerngruppen nach der Unterrichtsstunde auch einen Blick drauf werfen, um Transparenz zu schaffen aber auch um Fremd- und Selbstwahrnehmung abzugleichen.

    Den Sitzplan habe ich dafür einlaminiert und mache mir die Notizen mit abwaschbaren Fineliner.

    Bisher hat es sich so für mich gut bewährt.

    Nicht unbedingt. Also ja A14 muss durchlaufen werden, aber auch A13 kann sich auf A15 oder A16-Stellen bewerben und besetzt werden.

    In der Bez.Reg. Köln geht das nicht mehr. Hat ein:e Kolleg:in bei uns gemacht und im Bewerbungsverfahren, nachdem die Revisionsstunden und das fachliche Gespräch schon stattgefunden haben, ist dann seitens der Bez.Reg. zurückgerudert worden, da "Sprungbeförderungen" laufbahnrechtlich unzulässig seien.

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