Beiträge von DennisCicero

    Einen solchen Unmut könnt ihr natürlich bekunden. Ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass das Ergebnis davon eventuell anders ausfallen kann als gewollt. Daher mal aus Orga-Perspektive: Wenn ich eh schon 2 nur schwach besetzte Sprachen habe, die in beiden Sprachen solche Stunts (jahrgangsübergreifende + kombinierte Kurse) notwendig werden lassen und sich dann noch eine der Fachgruppen darüber aufregt, dann ist der Weg nicht mehr weit, eine dieser Sprachen in Zukunft nicht mehr anwählbar zu machen, um die andere Sprache hinreichend zu stärken. Mit Blick auf die bundesweite Entwicklung fällt dann i.d.R. eher Latein hinten runter.

    Hallo Seph, danke, das kann ich nachvollziehen.

    vll weil in Französisch auch das Gesprochene wichtig ist? Weil sich in dem bereich vll die Schere weiter auftut und schwächere wie stärkere Schüler im selbsen Kurs nicht gefordert würden?

    Ich biete seit Jahren Huckepackkurse in Latein an, und die Differenzierung ist dort kein Hexenwerk: einfachere Texte für den gA Kurs, anspruchsvollere (sprachlich und inhaltlich) für den eA Kurs. Zusätzlich eine Mehrstunde für den eA Kurs. Klar, ich benadle dann u.U. drei verschiedene Texte parellel, aber das ist sehr gut machbar

    In spanisch ist es auch nicht Kategorisch ausgeschlossen und da ist auch das sprechen wichtig.

    Ja, das geht alles. Ich fände es nur unglücklich, dass man in Latein es anders handhabt als in Französisch bei gleicher Schülerzahl, zumal Latein und französisch auf Leiste liegen, also parallel stattfinden

    Unter den Abiarbeiten unterschreiben alle, die korrigiert haben. Die Zweitkorrektur machen übrigens dann die Kollegen des Parallelkurses. Bei der Zweitkorrektur geht es tatsächlich hauptsächlich darum, zu schauen, ob keine groben Fehler gemacht worden sind, die Punktevergabe grundsätzlich passt, etc.

    Gibt es keinen FPL bei euch? Also einen dritt -beurteiler? In Niedersachsen ist der Zweitkorrektor stark eingebunden, der FPL prüft die Formalia . Fachprüfungsleiter - FPL

    Exakt.

    Zumindest in meinem Bundesland und allen anderen, bei denen ich die Regelungen kenne, gibt es einen Erstkorrektor. Dieser ist für die gesamte Erstkorrektur der Prüfungsgruppe und dann auch für die Vergabe einer Note verantwortlich. Irgendwelche Modelle, bei denen man die Erstkorrektur zwischen verschiedenen Personen aufteilt, sind in den Erlassen nicht vorgesehen und wären damit hochgradig juristisch angreifbar.

    Wer soll eigentlich das Gutachten unterschreiben?

    Die ganze Konstruktion ist hochgradig suspekt. Das heißt jetzt nicht zwingend, dass es so nicht sein kann, an manchen Schulen werden hochgradig suspekte Dinge praktiziert, meist auf Basis der "Bienigg-Klausel" (Bisher ist es noch immer gut gegangen.)

    Bei uns ist es jetzt so dass ich Referent in Latein und der Sohn meiner Korreferentin auch in meinem Kurs. Diese eine Arbeit beurteilt nun ein andrerer Kollege als zweitgutachter. Ist sowas rechtlich ok ?

    Wäre vielleicht sinnvoll, sich mit solchen Aspekten zumindest oberflächlich auseinanderzusetzen, ehe man so viel Meinung dazu entwickelt in einem Kollegium, dass KuK völlig ungerechtfertigt Vorwürfe gemacht werden, da sie unangemessene Ansprüche des Kollegiums, was angeblich nebenbei dienstlich zu leisten wäre zurecht von sich weisen. Oder anders formuliert : Wenn man keine Ahnung hat,…

    Ich habe dem Kollegen nichts vorgeworfen. Das waren Kollegen seiner Fachgruppe Englisch

    Bei uns gab es mehr mächtig Missstimmung, als ein Leistungskurslehrer einpaar Wochen vor Beginn der schriftlichen Abiturklausuren in elternzeit ging und in dieser Zeit die Klausuren nicht korrigieren wollte (was er ja auch nicht musste). Viele in der Fachgruppe haben sich darüber sehr geärgert, weil ja nun jemand anderes die Korrektur übernehmen musste. Ich kann das nachvollziehen und verstehe auch nicht, wieso man in der Elternzeit nicht auch Klausuren eines Kurses, den man fast 2 Jahre unterrichtet hat, korrigieren kann. Das hat auch etwas mit Anstand zu tun.

    Mich persönlich hat nur gewundert, dass so eine Regelung in französisch überhaupt existiert. Die Fachberatung sagte aber auch, dass man sich darüber hinwegsetzen könne, wenn die Lehrkraft damit einverstanden ist, einen solchen Kurs zu Unterrichtet. Ich bezweifele das aber, denn im KC steht ganz klar, dass das „ausgeschlossen“ ist .

    Sag ich doch: sei froh!

    So eine Regelung könnte langfristig das Ende von Französisch bedeuten

    „Könnte“ … oder es garantiert französisch immer 2 Kurse, so wie es kommendes Schuljahr ja auch sein wird. Wir müssen uns in der Latein Fachgruppe aber noch besprechen, ob wir unseren Unmut wegen dieser Ungleichbehandlung kundtun, aber die Schulleitung hat noch nicht entschieden. Je länger man so eine Entscheidung aufschiebt, umso besser wird es nicht unbedingt. Die Schüler wollen nun auch langsam wissen, woran sie sind

    So ein verbot einer Kombination von 12/13 und gA/eA gleichzeitig kann natürlich auch nach hinten los gehen und dazu führen , dass überhaupt kein Kurs eingerichtet wird, bei uns führt es aber dazu, dass es französisch zum Vorteil gereicht und 2 Kurse eingerichtet werden, während Latein nur einen großen Kurs mit eA/gA und 12/13 kombiniert erhält

    Wichtiger wäre doch die Frage, ob die Unterrichtsinhalte sehr verschieden sind. In manchen Fächern gibt es verschiedene Lektürevorgaben für eA und gA. Das scheint in Latein nicht zu sein.


    Stattdessen heißt es im KC:

    Der Unterricht könnte also vielleicht in drei Stunden sich um die Literatur etc. kümmern. In den zwei zusätzlichen Stunden pro Woche würde die Wissenschaftspropädeutik etc. stattfinden. Oder vielleicht auch ein ganz anderes, zusätzliches Thema behandelt werden. Gedacht als zwei gänzlich verschiedene/voneinander getrennte "Kurse": 3-stündiger Lateinkurs und 2-stündiger Vertiefungskurs (letzterer mit kleinerer Gruppengröße).

    Ja, so macht man es ja bereits in EA-GA-Kombinations-Kursen.

    Wichtiger wäre doch die Frage, ob die Unterrichtsinhalte sehr verschieden sind. In manchen Fächern gibt es verschiedene Lektürevorgaben für eA und gA. Das scheint in Latein nicht zu sein.


    Stattdessen heißt es im KC:

    Der Unterricht könnte also vielleicht in drei Stunden sich um die Literatur etc. kümmern. In den zwei zusätzlichen Stunden pro Woche würde die Wissenschaftspropädeutik etc. stattfinden. Oder vielleicht auch ein ganz anderes, zusätzliches Thema behandelt werden. Gedacht als zwei gänzlich verschiedene/voneinander getrennte "Kurse": 3-stündiger Lateinkurs und 2-stündiger Vertiefungskurs (letzterer mit kleinerer Gruppengröße).

    Machbar ist das alles. Aber wieso geht etwas in Latein was in französisch Kategorisch ausgeschlossen ist, obwohl auch dort dieselben Themen behandelt werden? Das ist doch ziemlich absurd

    Ich wäre froh, wenn bei uns die Jahrgänge zusammengelegt würden, quasi als Bestandsschutz, denn anch dem neuen Schulgesetz muss in Thüringen ab nächsten Schuljahr keine zweite Fremdsprache mehr in der Oberstufe gewählt werden. Die ungleiche Regelung würde mich zwar verwundern, aber wie können wir hier dir dabei helfen?

    Das ist auch wieder typisch. Neues Schulgesetz ohne Pflicht zu einer 2. Fremdsprache. Die Anforderungen werden leider immer weiter abgesenkt zum Leidwesen für die Fremdsprachen

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