Beiträge von Kreidemeister

    Dass Abordnungen drohen können, ist eigentlich nichts Neues. Das droht schon seit 2 oder 3 Jahren.

    Aber es gab vor einigen Wochen hier im Forum den Hinweis auf eine Email bzgl. der Abordnungen. Die kam aber nicht und der Hinweis wurde zurückgezogen.

    Generell kann eine Abordnung aber jede (Grund-)Schule betreffen, die überbesetzt ist. Und im Rahmen von "Kaskaden-Abordnungen" kann es auch Schulen treffen, die nicht überbesetzt sind.


    Die bekommen dann eine Abordnung und müssen wen anders abgeben, damit die Fahrtwege für beide im akzeptablen Rahmen bleiben.

    Die Bezirksregierungen können, zumindest mit verbeamteten Personen, im Normalfall unvorstellbare Dinge tun:

    1) Abordnen, auch an andere Schulformen, auch für länger. Zwar kann man dann ggf. Trennungsentschädigung beantragen, aber ich weiß, dass das sehr deprimierend sein kann (--> andere Klientel, neues Kollegium, andere Regeln, Einarbeiten in neues Material, ggf. als sinnlos empfundene Tätigkeit, längere Fahrzeit).

    2) Versetzen, auch gegen den Willen und ohne Zustimmung. In einem mir bekannten Fall wurde die zu versetzende Lehrkraft mittels Postzustellungsurkunde in die Bezirksregierung geladen. Dort wurde ihr von den Dezernenten (inkl. Gleichstellungsbeauftragter) eröffnet, dass sie ab bald an Schule XX (andere Schulform) versetzt wird. Man wolle daran erinnern, dass die Lehrkraft "fürstlich alimentiert" werde. Sollte ihr das nicht passen, könne sie sich gerne aus dem Dienstverhältnis entlassen lassen.

    Auch der Personalrat bzw. die Gewerkschaft konnte der betreffenden Lehrkraft nicht helfen, sie musste an die XX Schule gehen.

    Also, man sollte sich da keinen falschen Vorstellungen hingeben, möglich ist das.

    Hey ho...

    ich trage mich mit dem Gedanken, mich vom Gymnasium zu einem Berufskolleg wegzubewerben. Mit zwei allgemeinbildenden Fächern geht das zwar, aber die Hürden scheinen mir doch erheblich. Dazu muss ich sagen, dass ich schonmal vor Jahren an einem Berufskolleg gearbeitet hatte.

    Die erste Hürde scheint zu sein, dass in den Ausschreibungen oft steht, dass nur Bewerber-innen zugelassen werden, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis derselben Bezirksregierung stehen. Ich würde aber gerne näher an den Wohnort (--> andere Bezirksregierung). Ist das immer so, dass man sich von A13 nach A14 nur innerhalb derselben Bezirksregierung bewerben darf?

    Und noch was: leider steht bei den Ausschreibungen für die BKs fast immer die Einschränkung, dass die sich bewerbende Person Erfahrung im Bereich des Berufskollegs haben muss. Nun hatte ich vor Jahren da mal gearbeitet, aber ob das reicht?

    Ich finde es grade schwer, von der Schule wegzukommen.

    Interessant. In den Podcasts der Probst ist von diesen ganz erheblichen Risiken kaum die Rede oder wird klein geredet, so kommt es mir vor.

    Im Grunde ist es ja ein unkalkulierbares Risiko: wer garantiert, dass man nicht bald einen Schlaganfall, Tumor oder psychischen Knacks bekommt? Im schlimmsten Fall ist kurz darauf die teure Eigentumswohnung weg und man darf von Bürgergeld in der Sozialwohnung hausen.

    Hey,

    bei einer Diskussion mit Freunden ging es darum, was man bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gewinnt... so z.B. Flexibilität, moderne Arbeitswelten, Freiheit, Entwicklungsmöglichkeiten etc.

    Coachings wie von z.B. Isabell Probst bewerben dgl. auch als Chance.

    Es stellte sich aber doch die Frage, welcher finanzielle Verlust dadurch ggf. eintritt, konkret in NRW. So z.B. wurde überlegt:

    a) bei der Nachversicherung wird nur der Arbeitgeberanteil an die Rentenversicherung übermittelt, der Arbeitnehmeranteil nicht. Das heißt, wenn jemand nach z.B. 20 Jahren als Beamter ausscheidet, werden der Person nur 10 Jahre verrechnet. Selbst wenn die Person theoretisch die vollen 45 Jahre gearbeitet hätte mit Renteneintritt würden ihr dann 10 Jahre fehlen und entsprechend erheblich Rente. Als Beamter würden schon 40 Arbeitsjahre genügen für die volle Pension.

    b) die Höhe der Pension: geht man von einer Pensionshöhe von gut 70% des letzten Bruttolohns aus, die versteuert werden müssen und von denen man 30% Privatversicherung für die Krankenkasse zahlt, könnte aber z.B. bei einer A14 Stelle immer noch netto rd. 3500 Euro übrig bleiben aktuell jeden Monat: bei der obigen Rentenrechnung nicht mal die Hälfte davon.

    c) Ausfall durch schwere Krankheit/Unfall etc.: man stelle sich vor, dass man schwer krank wird, arbeitsunfähig etc und aber Vermögen hat. Als Angestellter würde man irgendwann in die Sozialhilfe/Bürgergeld fallen, ggf. gezwungen werden, sein Bargeld zu verbrauchen und sogar seine (zu große) Immobilie zu verkaufen. Als Beamter würde einem dieses Schicksal nicht blühen, die Frühpension wäre immerhin noch so üppig, dass man damit einigermaßen auskömmlich leben kann.

    d) müsste man als Angestellter von seinem im Vergleich zum Beamtengehalt niedrigeren Nettolohn noch erheblich für Versicherungen zahlen (siehe Punkt 1), die beim Beamten indirekt inklusive wären, z.B. Rentenzusatzversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Aufstockung Lohn im Krankengeldbezug, Zusatz-Krankenversicherung etc. Grade dann, wenn man nicht gleich nach dem Ref bzw. den ersten 3-4 Jahren die Reißleine zieht sondern z.B. erst nach 15 oder 20 Jahren.

    So war die Diskussion dahingehend, ob man mit dem Antrag auf Entlassung zwar Freiheit gewinnt, aber auf jeden Fall eine Menge Geld verliert und, wenn es z.B. gesundheitlich schlecht läuft, ggf. fast alles verliert?

    Ist das eine zu kritische Betrachtungsweise - wurde was übersehen?

    Das ist völlig egal, da planbar und in 90% der Fälle nichts anderes als eine Teilzeit.

    Problematisch sind für Schulen die nichtplanbaren Dauerkranken mit 2-Wochen-Ketten-Krankschreibungen. Die verursachen massive Belastungen des restlichen Kollegiums, weil kein Ersatz besorgt werden kann.

    Nochmal zum Verständnis:

    Aus Sicht der SL ist die Krux, dass er/sie für Teilzeiten ohne Voraussetzung keinen einstellen darf (also wenn zB 10 Kollegen jeweils 5h reduzieren dafür dann rd 2 Lehrerstellen nicht nachbesetzt werden), während von der Bezirksregierung genehmigte Teilzeiten oder Teildienstfähigkeiten etc. durch Einstellung von weiteren Kollegen ausgeglichen werden können?

    Trotzdem muss der Weg sein, dass man beim Arzt eine entsprechende Diagnose hat und dann schaut, wie der beste Weg zum Umgang mit dieser Diagnose ist (das kann dann die Teildienstfähigkeit sein, oder auch ganz andere Maßnahmen), nicht, dass man das Ziel hat teildienstfähig zu werden und sich irgendwie die passende Diagnose dazu sucht. Und beim TE klingt es schon nach letzterem.

    An der vorherigen Schule war Erhalt der Gesundheit kein Problem.

    Wohin man mich aber versetzt hat ist es teils grauenvoll.

    Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ein, dass ich auf Gehalt verzichten soll, nur weil die Bezirksregierung einen in den sozialen Brennpunkt schickt und man als Beamter gegen so eine Versetzung erstmal nichts machen kann.

    Nachteile bei Beförderung etc. hast Du nicht zu befürchten, da Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht zulässig ist. Sollte sich der Gesundheitszustand irgendwann verbessern, dann kannst Du eine erneute Überprüfung beantragen. Ein Vorteil bei der Teildienstfähigkeit ist übrigens, dass die Heranziehung zur Mehrarbeit damit ausgeschlossen ist.

    Erfährt denn ein Schulleiter einer potentiellen Schule, an die man sich versetzen lassen will, von der Teildienstfähigkeit vor Einstellung?

    Ich könnte mir vorstellen, dass er solche Kollegen nicht unbedingt als erste Wahl einstellt. Dh man kommt von der belastenden aktuellen Schule kaum weg.

    Und ganz grundsätzlich besteht natürlich prinzipiell auch das Risiko, dass man keine Teildienstfähigkeit bekommt sondern eine DDU und man sich plötzlich in der vorzeitigen Pensionierung mit Mindestversorgung wiederfindet.

    Kann man dann nicht immer noch zurück ziehen oder wird „vorgewarnt“, worauf es hinaus läuft?

    Ich meine, klassischer Fall (wie ich hörte):

    Teilzeit abgelehnt. Kollege bekommt Schlafstörungen und Depressionen. Lebensunlust etc. Diagnostiziert vom Psychiater. Der Kollege will sich aber aus Solidarität mit den Kollegen (die ihn vertreten müssen) nicht krank schreiben lassen, obwohl der Psychiater dazu rät.

    Er will vielmehr die Teildienstfähigkeit und langfristig die Schule wechseln, um dort dann ggf. unter anderen Umständen wieder voll dienstfähig zu sein.

    Und sowas soll zur DU führen?

    Und wenn du die entsprechende Diagnose hast, hast du den Grund für den Antrag auf Teilzeit.

    Wusste ich gar nicht.

    Diagnosen gibt es viele aus unterschiedlichen Disziplinen.

    Bekommt die Schulleitung die Diagnosen bzw. die Atteste zu sehen und kann dann direkt oder indirekt sehen, was man hat (zB vom Psychiater, Kardiologen etc.)?

    Aber wenn man bei Teildienstfähigkeit eine Aufstockung bekommt lohnt sich das doch mehr als einfache Teilzeit?!

    Liebe Mitforisten,

    kann mir jemand sagen, welche Nachteile es mit sich bringen kann, wenn man eine Teildienstfähigkeit durch bekommt?

    Da ich an eine andere Schule mit sehr schwierigem Klientel, zig Einzelstunden (dh rd 5 verschiedene Lerngruppen am Tag), dazu Ganztag und Aufsichten etc. versetzt wurde, bin ich nervlich am Ende.

    Eine Teilzeit würde die Schulleitung ablehnen, da sie dann angeblich keine neue Stelle ausschreiben könne. Würde die Bezirksregierung nicht genehmigen, erst sollten die (nach offizieller Lesart) unbegründeten Teilzeitkollegen voll arbeiten.

    Perspektivisch möchte ich wieder an eine andere Schule, da ich noch rd 25 Jahre zu arbeiten habe.

    Solche Kollegen bzw. Kolleginnen, die eine Teildienstfähigkeit durch haben und daher reduzieren können und nicht mehr für Vertretungen rangezogen werden, sind aber allesamt schon älter.

    Daher frage ich mich, ob das Prädikat „teildienstfähig“ Nachteile hat, zB wenn man sich mal auf eine Beförderungsstelle bewerben will bzw. die Schule wechseln will?

    Ich hörte auch, dass die Differenz zwischen voller Stelle und der erteilten Stundenzahl bei Teildienstfähigkeit zur Hälfte finanziell ausgeglichen würde. Also bei 25,5h Arbeitszeit und 18h Teilzeit man dann trotzdem für rd 22h bezahlt wird?

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