Beiträge von Kreidemeister

    Versetzungen sind am ehesten eine Option, wenn die Zusammenarbeit mit Kollegen und/oder der Schulleitung irreparabel (und nachweislich) gestört ist oder er unmittelbar von einer Straftat betroffen ist (sei es als Täter oder Opfer). Sollte dies nicht der Fall sein und der Kollege dennoch auf Dauer hohe Unzufriedenheit bei der Arbeit verspürst, könnte der Wechsel in ein anderes Tätigkeitsfeld eine Möglichkeit darstellen.

    Welches Tätigkeitsfeld wäre denn da möglich? Denn dies ist der Kern der Frage, was könnte er machen, um nicht ständig die Sultane und verschleierten Gespenster sehen zu müssen? Und zwar bald.


    Der Ref Kollege kommt ursprünglich aus Polen und meint auch, es fiele ihm immer wieder bei Urlauben daheim auf, wie unterschiedlich die Gesellschaften sind. In Polen sehr homogen und insgesamt diszipliniert, insbesondere da wohin er hingekommen ist in NRW total multikulti mit zig Problemen und am Ende, glaub ich, ist das wohl auch der stressende Punkt, diese Situation nicht ertragen zu können vor den eigenen Erfahrungen und vielleicht Idealvorstellungen von Gesellschaft.

    Also bleibt dann dem Kollegen nur die Möglichkeit Versetzungsanträge zu stellen, aber die Begründung zu verschweigen?


    Ich kann schon nachvollziehen, dass er sich getäuscht fühlt. Wer mit einem ganz anderen Kulturkreis konfrontiert wird, diesen innerlich verabscheut aber ohne finanzielle Einbußen sich diesem nicht entziehen kann, kann schon verbittert werden.

    Liebe Leute,


    ein Ref-Kollege ist sehr unglücklich: er ist im Rahmen des Ländertauschverfahrens vor einem Jahr von RLP an eine Gesamtschule in NRW gekommen, die ihn offenbar sehr belastet.

    Das Problem ist die migrantische Klientel. Er sagt, das prollige Verhalten vieler Schüler und der Anblick der verhüllten Mädchen ( er nannte sie „wandelnde Gespenster“) ärgern ihn und verleideten ihm den Weg zur Schule schon. Es würde auch keine schöne Stimmung aufkommen im Unterricht. Die Schüler seien sehr verschlossen.

    Die Frage ist: wie kommt er da am besten weg und wie lange dauert das? Am liebsten würde er offen gegenüber der Bezirksregierung genau das o.g. angeben, dass er sich bei der Klientel einfach nicht wohl fühlt. Aber kann man das angeben? Oder ist er gezwungen, das zu ertragen?


    Er war froh, im Rahmen des Ländertausches schnell in die Heimat zurück zu kommen, aber bedauert es nun sehr.

    Ja, ich kenne das natürlich auch, das fällt natürlich direkt auf.
    Ich wollte nur sagen: Dass alle KI-Betrugsversuche, die wir finden, so auffällig sind, sprachlich so gut und methodisch-inhaltlich eher oberflächlich, bedeutet halt auch nur, dass wir nur solche KI-Betrugsversuche finden.
    Oben wurden schon Tipps genannt, wie Schüler die sprachlichen Auffälligkeiten vermeiden. Ich bin mir sicher, es gibt auch clevere Schüler, die die inhaltlich-methodischen Unzulänglichkeiten vermeiden können. Und dann merken wir halt nicht, dass mit KI betrogen wurde.
    Die Schlussfolgerung: KI-Texte fallen immer (!) auf, weil sie inhaltlich und methodisch oberflächlich sind, ist deswegen meiner Meinung nach nicht haltbar, was die ganze Sache noch verkompliziert.

    Aber wie geht ihr damit um, wenn der starke Verdacht besteht?
    Es wurde schon vorgeschlagen, die sprachlich perfekten Passagen auf deutsch dem S vorzulegen und übersetzen zu lassen was er vermutlich nicht kann. Aber dann… die ganze Arbeit mit 0P bewerten?

    Wir haben jetzt angefangen, in Oberstufenklausuren die Aufgabenstellung so zu gestalten, dass sehr konkrete Bezüge zu den Materialien (in der Regel Texte) aus dem Unterricht gefordert werden, allerdings ohne diese Texte zu benennen: Refer to texts and materials discussed in class, oder so. Wir bennenen die Texte nicht, weil die KI ja durchaus auch oft Zugriff auf Standardtexte hat. Und die KI weiß ja nicht von selbst, welche Texte wir hatten. Ja, man könnte sie im Vorfeld trainieren und die Texte einlesen, also ist es nicht DIE Lösung, aber es ist halt wenigstens nochmal eine Barriere mehr.

    Auch eine gute Idee. Aber letztlich ist das auch nur ein Unteraspekt. Wenn der Bezug zu anderen Texten fehlt gibts einige Punkte Abzug, aber letztlich kommt der S doch durch, obwohl er nichts kann.

    Ich finde das so frustrierend: man bereitet Musterlösungen vor, schaut Schülerhausarbeiten durch, macht aufmerksam die Positivkorrektur.
    Aber dann fehlen die S oft, viele sehen den Klausurtermin nur als Hinweis und kommen zur Nachklausur, die man auch wieder extra ausarbeiten muss.
    Im Unterricht folgen nur wenige S und lassen sich zumeist Lösungen von AI erstellen ohne auf Nachfrage erklären zu können was das heißt. Angeblich mit nem Freund zusammen gemacht, schon zu lange her etc.

    Ich habe mittlerweile den Eindruck, von vielen S von vorne bis hinten verar… zu werden. Hemmungslos.

    Textbelege fehlen dann auch durch die Bank. Bin mir unsicher, ob ich die Lösung dann inhaltlich noch werte und mir Abzüge in der Darstellungsleistung mache?


    Ja, vllt war auch ein Handy unter der Jacke. Aber ich kann den S doch nicht in die Jacke greifen und bei 25-30S kann man nicht jeden immer beobachten.

    Früher hab ich bei der Klausur immer korrigiert. Selbst wenn dann mal einer einen Spicker mit ein paar Stilmitteln hatte… egal. Aber heute schau ich schon genau und trotzdem passiert es massenhaft.

    Ob man die S wohl mündlich nachprüfen könnte?

    Liebe Leute,


    beim Korrigieren einer Q1 Klausur in Englisch schreiben Schüler, die im Unterricht nichts sagen, auch auf Nachfrage keinen graden Satz rausbringen, Sätze, die Begriffe enthalten, welche nie im Unterricht eingeführt wurden und sachlich oft auch leicht an der Aufgabenlösung vorbei gehen:

    „The narrative Voice blends external description with glimpses into the protagonist’s dialogue. The author skillfully reveals character dynamics and emotional undercurrents without directly stating them.”

    Darauf kommt doch kein Schüler, der einem noch nicht mal sagen kann, was er am Wochenende gemacht hat.

    Ich habe aber bei der Klausur keinen Handygebrauch entdeckt. Außerdem konnten die Schüler den vorgelegten Text, einen Romanauszug, vorab nicht kennen.
    Und selbst wenn ein Handy im Spiel war: wie kann man dann seitenweise sowas schreiben, zumal orthografisch fast einwandfrei. Hätte sich der S das irgendwie mit Knopf im Ohr diktieren lassen, wäre zumindest die Rechtschreibung katastrophal.

    Ich will einfach nicht glauben, dass schwache S sowas selbst geschrieben haben. Wie spicken die?

    Erlebe ich gerade an meiner Schule im Münsterland ähnlich. Schwupps war der Kollege dann wieder in Münster und kann zukünftig Radeln zur Schule.

    Stellt sich die Frage, was die sinnvolle Alternative ist?

    Aber wie geht das? Ich erlebe es eher, dass Kollegen aus der Problemschule im Ruhrgebiet weg wollen und die Genehmigung nicht erteilt wird. Ist es für Frauen nach der Schwangerschaft einfach als für z.B. alleinstehende Personen ohne Kinder?

    Ich würde auf jeden Fall empfehlen den Antrag zu stellen, selbst wenn er abgelehnt wird, denn damit hält man sich erstens alle Optionen offen und zweitens kann man dann, bei evtl. auftretenden Problemen, den Dienstherr aufgrund von Verstößen gegen die Fürsorgepflicht auf ganz niedriger Flamme rösten.

    Irgendwie kommt mir das so vor wie bei Haustürgeschäften oder Handwerkern, die mit Schwarzarbeit ohne Kostenvoranschlag beauftragt weden:
    - da wird einem im mündlichen Gespräch alles Mögliche erzählt (Leistung, Preis ...) um danach final festzustellen, dass es doch viel teurer und komplizierter war und man mehr zahlen soll.

    Besser also offenbar sich nicht abwimmen bzw. bequatschen zu lassen und den Antrag doch zu stellen (bzw. übertragen den Kostenvoranschlag zu verlangen), um was Schriftliches in der Hand zu haben.

    (...) aber dass das Schulministerium seit Jahren die Entwicklung ignoriert hat, dass es ungleiche Bildungschancen im Land allein aufgrund der völlig aus dem Ruder gelaufenen Stellenpolitik gegeben hat, musste einmal angegangen werden.

    Könntest du ein Beispiel geben, was damit gemeint ist?

    Sowas wie: in Schule X hocken über 30 Schüler in den Klassen, Unterricht fällt aus mit massenweise "Strichmännchen-Kahoot-Vertretung" oder ganz ohne Vertretung, während an anderen Schulen ausreichend Kollegen in kleinen und teils kleinsten Klassen (manche Grundschulen, WBKs ) unterrichten? Oder Kollegen sich über reichlich selbst gewählte Abordnungen (an Qualis oder Städte/Integrationsamt/Gedenkstätten etc.) aus dem Schuldienst ziehen, wofür dann die anderen Kollegen vor den über 30 Schülern an Schule X den Kopf hinhalten müssen, bis sie Magengeschwüre bekommen?

    Es ist eine politische Entscheidung. Die Entscheidung wurde aufgrund des bestehenden Lehrkräftemangels getroffen von Dorothee Feller.

    Ich persönlich bin auch davon überzeugt, dass, wenn das Kultusministerium in FDP-Hand geblieben wäre, (ohne politische Präferenz, nur als Feststellung), dass dann diese Aktionen von Abordnungen (Lehrkräfte von Grundschule Münsterland nach Grundschule Gelsenkirchen oder von WBK nach Schulform XY) nicht geschehen wären.

    Du kannst den Antrag stellen. Er wird abgelehnt werden. Die Schulleitung kann zustimmen, der zuständige Dezernent muss aber auch zustimmen und wird den Antrag bei voraussetzungsloser Teilzeit ablehnen.

    Du solltest dem TZ-Antrag eine Begründung beifügen mit Bezug auf deine persönliche Belastung, deine zusätzlichen Aufgaben und der damit einhergehenden Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit, ggf. mit Verweis auf die zzt. ausbleibende Arbeitszeiterfassung.

    Die Ablehnung landet im Anschluss beim PR - deshalb ist die Begründung auch von Relevanz. Ggf. kann die Schulleitung dir auch entgegenkommen, um deine individuelle Belastung zu verringern bei gleichbleibender Stundenzahl.

    (...)

    Ein anderer Weg wäre mittels ärztlichen Attests: Wenn ein Arzt dir bescheinigt, dass du aus gesundh. Gründen die Stunden reduzieren solltest, stellt sich die Frage, ob der Dienstherr bei Ablehnung seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. Ich weiß nicht, ob man dich ggf. noch zusätzl. zum Amtsarzt schicken würde - wäre ja aber auch kein Problem.

    Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit hätte die Schulleitung einem auch den Tipp geben können.

    Wann kann man nochmal die Anträge stellen? Fürs nächste Halbjahr ab August dürfte es schon zu spät sein, oder?

    In BW kann man (an Gymnasien jedenfalls) ohne Vorliegen von Gründen auf 75% reduzieren. Diese Aussage wird dir aber, fürchte ich, für NRW nicht viel helfen.

    Also ist es ein Politikum, was je nach Besetzung des Kultusministeriums in die eine wie die andere Richtung auspendeln kann? In ähnlicher Weise würde ich dann sehen, beispielweise:
    - Abordnungen/Versetzungen aufgrund von Schließung bestimmter Schulformen/Standorten (wie in NRW geschehen mit jungen Kollegen, die 50% statt am Gym erst an einer Grundschule oder Förderschule arbeiten müssen)

    - Zusammenlegung von Standorten mit einhergehender Versetzung von Personal auch gegen deren Willen

    - Art und Umfang von Weiterbildungsangeboten etc.

    In Bundesland X lässt man eine Schulform weiter laufen, wenn auch mit hohem Personalbedarf bei geringem Output. In Bundesland Y macht man die Schulform sukkzessive zu oder reduziert die Standorte. In NRW denke ich da z.B. an die Realschulen oder Hauptschulen oder Weiterbildungskollegs.

    Dann bleibt aktuell nicht mehr als

    a) Krankenschein

    b) Teildienstfähigkeit

    c) einfach 100% arbeiten

    ?

    Danke. Dort steht aber auch: "(wie z.B. ein fachbezogener Lehrkräftebedarf)". Blöderweise kann man als Lehrer bzw. Lehrerin nicht genau absehen, wie verzichtbar mit Blick auf das Gesamtkollegium die individuelle Lehrkraft ist.

    Zumal die Argumentation der Schulleitung war, dass sie gerne noch eine Lehrkraft für ein anderes Fach einstellen möchte, das ich gar nicht unterrichte. Gefühlt sind meine Fächer an der Schule nicht knapp.

    Liebe Community,


    mein Wunsch nach einer Stundenreduktion (Gym, NRW) wurde von der Schulleitung im Gespräch abgelehnt. Die Schulleitung argumentierte, dass ich zwar einen Antrag stellen könne, sie diesen aber ablehnen würde mit der (spannenden) Begründung: "Wenn ich Anträge von Personen genehmigen würde, die keinen Anspruch auf Reduzierung haben, würde die Bezirksregierung mir keine neuen Stellen genehmigen. Wir brauchen aber noch Lehrkräfte für XXX, daher müsste ich Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie ihn mir vorlegen."

    Weiß jemand, ob diese Argumentation offiziell so richtig ist? Im Grunde wird der Ball dann den Schulleitungen zurück gespielt.

    Wie wird aktuell in anderen Bundesländern verfahren.. ist es dort auch unmöglich zu reduzieren?

    "Früher", also vor ca. 5-6 Jahren, hatte ich eine Reduktion um 5 Stunden, die wurde sofort durchgewunken.

    Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass man bei er Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht behilfeberechtigt ist, was zu Schwierigkeiten bzw. hohen Kosten bei der Krankenversicherung führen kann.

    Dieses Problem stellt sich auch bei der Elternzeit ohne Elterngeld, also Verlängerung. Ich bin mir nicht sicher, aber: bedeutet das, dass diese Person dann 100% private Krankenkasse (z.B. 700-800 Euro/Monat) zahlt bei null Einkommen?

    Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse dürfte ausgeschlossen sein, denn bei Beurlaubung darf die Person keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ermöglichen würde.

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