Frage zur Zulässigkeit eines langen Tages Unterricht plus Elternsprechtag

  • Liebe Leute,

    nach Paragraph 3 Arbeitszeitgesetz heißt es: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

    Nun sieht es an der Schule von mir - und auch an anderen Schule - oft so aus, dass morgens 6h Unterricht stattfindet (z.B. bis bis 13:15 Uhr) und dann von 14 bis 19 Uhr noch Elternsprechtag ist.

    Die Frage ist, unter welcher Maßgabe das zulässig ist?

    Ich kann mich erinnern, dass zu meiner Schulzeit vor rd. 30 Jahren der Elternsprechtag immer ganztags stattfand, 9 bis 17 Uhr, da passte es.

  • Zunächst darf man 6h Unterricht ja nicht mit sechs Zeitstunden gleichsetzen. Wenn du also z.B. um 8:00 Uhr beginnst, kämst du in deinem Beispiel auf 5:15h + 5:00h, wärst also nicht weit über dem maximal erlaubten Pensum. Bei uns wird es konkret so umgesetzt, dass die KuK, die wirklich vormittags die sechs Stunden durchgehend hatten, die letzte dieser Stunden auf Wunsch (aber es ist absolut ok, diesen zu äußern) freigestellt werden.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • [...] wärst also nicht weit über dem maximal erlaubten Pensum [...]

    "Nicht weit" ist aber halt doch drüber. Wenn man allerdings die Pausen im Vormittagsbereich abzieht - und ja, es sind formal Pausen, auch wenn man oft auch in dieser Zeit dienstliche Geschäfte verrichtet - müsste es passen.

    Trotzdem sollte der PR mal nachfragen, ob fünf Stunden Elternsprechtag wirklich nötig sind.

  • "Nicht weit" ist aber halt doch drüber.

    Unbestritten! Es ging mir auch nicht darum, diese in der Tat außerordentliche Belastung kleinzureden, sondern nur auf Unterrichtsstunden ungleich Zeitstunden hinzuweisen. Daher ja danach der konstruktive Teil des Beitrags ;).

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ja, ich wollte dir auch nicht unterstellen, es kleinreden zu wollen.
    Ich wollte auf das rein Formelle verweise, wo natürlich das "nicht weit" erstmal keine Rolle spielt, dann aber durch die Pausen - in Ergänzung zu deinen Ausführungen - vermutlich eben doch.

    Also keine Korrektur, nur Ergänzung ;)

  • "Nicht weit" ist aber halt doch drüber. Wenn man allerdings die Pausen im Vormittagsbereich abzieht - und ja, es sind formal Pausen, auch wenn man oft auch in dieser Zeit dienstliche Geschäfte verrichtet - müsste es passen.

    Wenn in den Pausen dienstliche Geschäfte verrichtet werden, dann sind es keine Pausen mehr, jedenfalls dann, wenn nicht 15 Minuten am Stück pausiert werden kann.

  • Wenn in den Pausen dienstliche Geschäfte verrichtet werden

    Wenn der Arbeitgeber dir Pausen einräumt und du dich entscheidest, da dienstliche Geschäfte zu verrichten, ist das dein Privatvergnügen.

    Das widerspricht ein wenig der Alltagserfahrung, formal ist das aber erstmal so.

    In Pausen dienstliche Gespräche mit Kollegen oder Schülern zu führen, ist wie wenn der Finanzbeamte in der Pause mit dem Kollegen über eine Akte spricht. Es bleibt eine Pause.

  • Wenn der Arbeitgeber dir Pausen einräumt und du dich entscheidest, da dienstliche Geschäfte zu verrichten, ist das dein Privatvergnügen.

    Das widerspricht ein wenig der Alltagserfahrung, formal ist das aber erstmal so.

    In Pausen dienstliche Gespräche mit Kollegen oder Schülern zu führen, ist wie wenn der Finanzbeamte in der Pause mit dem Kollegen über eine Akte spricht. Es bleibt eine Pause.

    Das Problem ist, dass es häufig keinen wirklich geeigneten Rückzugsort vor Ort gibt. Wenn man im Lehrerzimmer immer dauerhaft damit rechnen muss, angesprochen zu werden, kann man das nicht wirklich als Pause bezeichnen.

    Unabhängig davon, ob das nun Pausen sind oder nicht, sollte jede vernünftige SL den Kollegen entgegenkommen und nicht "rumtricksen". Bringt dann am Ende auch nichts, wenn Kollegen wg Überlastung ausfallen.

  • Unabhängig davon, ob das nun Pausen sind oder nicht, sollte jede vernünftige SL den Kollegen entgegenkommen und nicht "rumtricksen". Bringt dann am Ende auch nichts, wenn Kollegen wg Überlastung ausfallen.

    Da bin ich ganz deiner Meinung. Nachdem der TE aber nach den Formalia gefragt hat, muss man eben berücksichtigen, dass die Pausen formal eben Pausen sind.

  • Grdsl. darf es keine arbeitsbedingten Störungen geben. Das müsste der Dienstherr bzw. die Schulleitung sicherstellen.

    Solange das nicht der Fall ist und kein eigener Pausenraum vorhanden ist, würde ich die Zeiten nicht auf die Pause anrechnen. Die SL muss hier geeignete Alternativen nennen.

    Nahezu das ganze Schulgelände einer Schule ist nicht "störungsfrei".

    Aber wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. AG bzw. Dienstherr wird die Zeiten natürlich als Pausenzeiten werten, Gewerkschaften und Personalräte womöglich nicht?

    Je nach konkreter Situation an der jeweiligen Schule.

  • Ich war bei Gesprächen zwischen Kultusministermitarbeitern und Mitgliedern der übergeordneten Personalvertretungen dabei, in denen es um das Thema ging.
    Aussage: Das Lehrerzimmer ist ein Pausenraum. Wenn Kollegen ihn zum Arbeiten nutzen, ist das ihr Problem. Als Arbeitsraum gilt das häusliche Arbeitszimmer, das deswegen auch von der Steuer absetzbar ist.

    Ich finde das ja auch nicht gut und würde es auch eher so sehen wie du, aber solange es hier keine richterlichen Entscheidungen gibt, wird das so sein.

  • Da bin ich ganz deiner Meinung. Nachdem der TE aber nach den Formalia gefragt hat, muss man eben berücksichtigen, dass die Pausen formal eben Pausen sind.

    Super. Trotzdem nochmal nachgehakt ;)

    In der Zeit von 8 bis 13:15 Uhr wären so gesehen 2 große Pausen mit insgesamt 35 Minuten, dann noch die "Pause" von 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr. Also rd 1,4h, bleiben netto rd 4,5 Zeitstunden. Dann der Sprechtag mit 5h. Also insgesamt knapp 10h, realistisch definitiv über 10h.

  • Ich war bei Gesprächen zwischen Kultusministermitarbeitern und Mitgliedern der übergeordneten Personalvertretungen dabei, in denen es um das Thema ging.
    Aussage: Das Lehrerzimmer ist ein Pausenraum. Wenn Kollegen ihn zum Arbeiten nutzen, ist das ihr Problem. Als Arbeitsraum gilt das häusliche Arbeitszimmer, das deswegen auch von der Steuer absetzbar ist.

    Ich glaube, dass das Problem eher die Schüler sind, die dem Personal die Pausen stehlen, indem der Weg zum Lehrerzimmer erschwert wird. Entweder man beendet die Stunde 5-10 Minuten vor dem Gong, schickt die Schüler raus und räumt seine Sachen zusammen, um pünktlich im Lehrerzimmer zu sein. Hat dann aber bei Minderjährigen das Problem mit der Aufsicht und der Frage (wenn es rauskommt), warum man ihnen Unterrichtszeit entzieht.

    Oder man unterrichtet bis zum Gong, dann gibts jedoch Probleme:

    1. Materialien zusammenräumen

    2. Schüler wollen nicht raus bzw. trödeln

    3. Konflikte auf dem Flur

    4. Flur ist voll

    So sind dann mal mindestens 5, eher 7 Minuten der Pause weg.

    Nun gibt es auch Schulen, an denen die Punkte 2-4 nicht zutreffen. Bei der Arbeit mit Minderjährigen kommen sie leider doch oft vor.

  • Na ja, das ist ja der Punkt. Formal halt nur 9,5 Zeitstunden. Also bist du nicht drüber.

    Also, über das Arbeitsrecht kommst du da nicht ran. Natürlich ist es trotzdem unzumutbar. Versuch es mal über §45 BeamtStG, dort ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn definiert.

  • Da bin ich ganz deiner Meinung. Nachdem der TE aber nach den Formalia gefragt hat, muss man eben berücksichtigen, dass die Pausen formal eben Pausen sind.

    Dass die Schülerpausen auch automatisch Pausen für die Lehrkräfte sein sollen, wäre mir neu. Für die Mittagspause mag das gelten, für die kurzen Pausen sicher nicht.

  • Für die Mittagspause mag das gelten, für die kurzen Pausen sicher nicht.

    Woraus liest du das? Eine Pause ist erstmal eine Pause, außer natürlich, du bist per Dienstanweisung zur Verrichtung deines Dienstes verpflichtet, bspw. durch Aufsicht. Aber wo liest du denn heraus, dass du (formal!) keine Pause hast am Vormittag?

  • Woraus liest du das? Eine Pause ist erstmal eine Pause, außer natürlich, du bist per Dienstanweisung zur Verrichtung deines Dienstes verpflichtet, bspw. durch Aufsicht. Aber wo liest du denn heraus, dass du (formal!) keine Pause hast am Vormittag?

    Wenn ich arbeite, habe ich keine Pause, wenn ich im Lehrerzimmer herumsitze, dann habe ich Pause. Mich irritiert eher, dass Du davon ausgehst, dass die Schülerpausen automatisch Lehrerpausen sind, auch wenn die Lehrkraft in dieser Zeit arbeitet.

    Ob man am Vormittag eine Pause hat, hängt davon ab, ob man die Zeit hat, eine Pause zu machen. Wenn nicht, ist das aber auch kein Problem.

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