Dass Abordnungen drohen können, ist eigentlich nichts Neues. Das droht schon seit 2 oder 3 Jahren.
Aber es gab vor einigen Wochen hier im Forum den Hinweis auf eine Email bzgl. der Abordnungen. Die kam aber nicht und der Hinweis wurde zurückgezogen.
Generell kann eine Abordnung aber jede (Grund-)Schule betreffen, die überbesetzt ist. Und im Rahmen von "Kaskaden-Abordnungen" kann es auch Schulen treffen, die nicht überbesetzt sind.
Die bekommen dann eine Abordnung und müssen wen anders abgeben, damit die Fahrtwege für beide im akzeptablen Rahmen bleiben.
Die Bezirksregierungen können, zumindest mit verbeamteten Personen, im Normalfall unvorstellbare Dinge tun:
1) Abordnen, auch an andere Schulformen, auch für länger. Zwar kann man dann ggf. Trennungsentschädigung beantragen, aber ich weiß, dass das sehr deprimierend sein kann (--> andere Klientel, neues Kollegium, andere Regeln, Einarbeiten in neues Material, ggf. als sinnlos empfundene Tätigkeit, längere Fahrzeit).
2) Versetzen, auch gegen den Willen und ohne Zustimmung. In einem mir bekannten Fall wurde die zu versetzende Lehrkraft mittels Postzustellungsurkunde in die Bezirksregierung geladen. Dort wurde ihr von den Dezernenten (inkl. Gleichstellungsbeauftragter) eröffnet, dass sie ab bald an Schule XX (andere Schulform) versetzt wird. Man wolle daran erinnern, dass die Lehrkraft "fürstlich alimentiert" werde. Sollte ihr das nicht passen, könne sie sich gerne aus dem Dienstverhältnis entlassen lassen.
Auch der Personalrat bzw. die Gewerkschaft konnte der betreffenden Lehrkraft nicht helfen, sie musste an die XX Schule gehen.
Also, man sollte sich da keinen falschen Vorstellungen hingeben, möglich ist das.