Eltern in Neu-Ulm schicken ihre gehörlose siebenjährige Tochter auf eine herkömmliche Grundschule und verlangen vom Bezirk Schwaben die Bezahlung eines sog. Schulbegleiters, der Gebärdendolmetscher ist. Der Bezirk lehnt ab und verweist auf ein Gehörlosenzentrum, wo das Mädchen besser gefördert werden könne.
Die Eltern klagen dagegen vor dem Augsburger Sozialgericht, wo am 25. Juli verhandelt wird. Bis zur Entscheidung teilen sich das Kultus- und das Sozialministerium die Kosten von 15000€ pro Monat, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Es sieht so aus, als habe man einige mit der Inklusion verbundene praktische Probleme nicht bedacht.