Beiträge von Susannea

    Meine Tochter hat in Niedersachsen auch nur 1-4 Stunde Unterricht. Und trotzdem ist die Schule 5 Stunden verlässlich.

    Nein, sowas gibt es in Brandenburg gar nicht. Die Diskussion hatten wir jetzt bereits mehrfach, was denn bei Stundenausfall passiert und da nur noch 4 Kinder der Klasse im Hort sind (und der auch maximal früh die 1. Stunde noch betreut), sind dann die Eltern selber dafür verantwortlich, was mit den Kindern passiert bzw. werden sie sonst aufgeteilt. Brandenburg ist offiziell eben nur genau die Stundenzahl zuständig, lediglich bei kurzfristigem Ausfall müssen die Klassen noch bis zur 4. Stunde (1.-4. Klasse) und bis zur 5. Stunde 5./6. Klasse betreut werden, wenn die Eltern nichts anderes vermerkt haben.

    In Nds. läuft es seit 2000 ohne,
    5 Zeitstunden werden gewährleistet.
    Damals wurde der Stundenplan entsprechend gestreckt, sodass die Lehrkräfte über offenen Anfang und Pausen die meiste Zeit abdecken,
    mittags gibt es für Klasse 1 und an drei Tagen für Klasse 2 eine Stunde Betreuung von zusätzlichen Kräften.

    Aber was heißt denn dann verlässliche Halbtagsgrundschule bei euch? Bei uns heißt das Betreuung von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für alle Kinder der Klasse 1-6. Zusätzlich haben die Kinder noch Anspruch auf Unterrichtsbegleitung der Erzieher, ich glaube 4-5 Stunden je Klasse. Somit ginge es gar nicht ohne Hort, der ganztägig da ist, denn jedes Kind hat ja in Klasse 1 mindestens 10 Stunden, in Klasse 2 mindestens 9 Stunden, in Klasse 3 mindestens 6 Stunden und in Klasse 4 mindestens 3 Stunden, die es betreut werden muss außerhalb des Unterrichts. Erst in 5 und 6 ginge das bei idealem Stundenplan (jeden Tag 6 Stunden) ohne Betreuung.


    Das kann doch gar nicht klappen ohne Hort!

    - Schulleitung (an vielen Schulen nur noch im administrativen Bereich tätig)

    Hier schon lange nicht mehr und auch das muss ja gemacht werden. Aber ja, sie machen dann Mehrarbeit, die aber auch irgendwann abgebummelt werden muss.


    - Referendare

    Zählen zumindest hier voll in die Stunden bereits mit rein, Mehrarbeit dürfen sie keine machen.


    - FSJler

    Hat welche Schule?!? Gibt es hier nirgends, dürften und könnten sicher aber auch keinen Unterricht machen, sondern nur maximal betreuen.


    - Vertretungslehrkräfte (inzwischen arbeiten einige Lehramtsstudenten bereits stundenweise an Schulen)

    Kosten Geld und gibt es zumindest hier nur bei Erkrankungen über 6 Wochen und dazu eben nur bis das Geld alle ist (was bei uns in den letzten Jahren spätestens zum Halbjahr der Fall war).


    - Schulbegleiter und Förderschullehrer

    Welche Förderschullehrer? Die zählen hier auch in die normalen Stunden mit rein. Schulbegleiter sind sicher keine Vertretungslehrer!



    Entschuldige, aber ich glaube, du bist weit weit weg von der Realität!

    Wenn hier auf Hort, FSJ, SozialpädagogInnen verwiesen wird, kann ich nur staunen: Die gibt es nicht in jeder Grundschule.

    In Berlin schon, sonst ginge das ja gar nicht mit verlässlicher Halbtagsgrundschule!


    Achso und ja, die Sozialpädagoginnen sind im letzten halben Jahr sogar fest im Stundenplan mit eingeplant gewesen, sonst hätte es gar nicht funktioniert und haben jede Woche feste Stunden unterrichtet, aber dann eben so Sachen wie "Soziales Lernen" und sicher nicht Deutsch oder Mathe.

    Not macht erfinderisch, aber neben den regulären Lehrkräften gibt es an den meisten Schulen doch so viel Personal... Dass dann Unterricht ausfallen muss, verstehe ich nicht wirklich.

    Willkommen in der Realität. Welches Personal meinst du?!? Der Hausmeister, der sich eh schon auf zwei Schulen usw. aufteilen muss? Die Sekretärin, die sicherlich nicht unterrichten gelernt hat, aber bei uns auch schon mal Kunstunterricht gemacht hat? Oder die Erzieher, die nur zum Beaufsichtigen eingesetzt werden können oder gar die Schulbegleiter die genau welche Qualifikation haben?!?


    Was soll denn sonst passieren, wenn nicht Unterricht ausfallen lassen?

    Bundesland?
    Eigentlich kann ich mit das überhaupt nicht vorstellen. Gerade Deutsch- und Mathematikunterricht darf in dem Maße nicht ausfallen und muss vertreten werden. Wie macht diese Schule das? Schickt die die Kinder nach Hause?

    Ich kann dir sagen, wie es bei uns vorletzte Woche war, da fehlten 7 Kollegen gleichzeitig, die eine Klasse hatte wirklich nicht eine Unterrichtsstunde an dem Tag, sondern wurde dann einzelne Stunden in andere Klassen aufgeteilt, den Rest verbrachten sie im Hort. Geschickte Aufgaben finde ich für Kollegen eine Zumutung und gibt es für uns auch nicht, da müssen sich dann die Lehrer kümmern, wo die Schüler hinkommen, dass sie denen ordentliche Aufgaben geben. Das ging als wir letztes Schuljahr eine Klasse 4 Wochen aufgeteilt haben ganz ordentlich, aber das geht so wie vorletzte Woche meist nicht von jetzt auf gleich, zumal es ja evtl. nicht die eigene Klassenstufe ist.


    Also ja, es kann schon mal sein, dass auch 12 Stunden die Woche ausfallen bzw. im Hort oder in anderen Klassen sind, welche Fächer das betrifft kann man kaum einordnen, denn bei uns gibt es in den ersten vier Jahren ja nur VU.

    Gibt es bei neuch eigentlich sowas wie eine Bereitschaft, die kurzfristig einspringt, falls eine Kollegin oder ein Kollege eine Klassenfahrt kurzfristig nicht antreten kann? Oder wird dann im Falle eines Falles ggf. sehr kurzfristig Ersatz gesucht?

    Hier wird sowohl kurz- als auch langfristig Ersatz gesucht, bei meinen Kinder an der Schule haben sie keinen gefunden, womit die Klassenfahrt ausfiel und es deutlich Stress bei allen verursachte.

    Wie wird denn das ganze bisher abgerechnet? Es gibt ja die Möglichkeit, dass du das über Gewerbe oder freiberuflich, sprich mit Rechnung machst oder über Honorarverträge. Je nachdem, was das für Einkünfte sind kann es je nach Auftraggeber sein, dass ein Teil über den Übungsleiterfreibetrag abzurechnen geht, dann ist die Freigrenze 2400 Euro. Also es lohnt sich, sich da ordentlich und konkret zu informieren.


    Und ja, ich habe alle meine nebenberuflichen Einkünfte (egal ob Gewerbe oder Honorarverträge o.ä.) in der Steuererklärung mit drin, dann bin ich auf der sicheren Seite!

    ...sorry, wenn ich es überlesen habe, aber wenn du nicht alleinerziehend bist, kann doch der vater sich am bringen/abholen/betreuen der kinder allgemein mehr einbringen? dann wäre dein stress mit dem stundenplaner immerhin schon mal weg.

    Das hat sie doch geschrieben, der kann nur bringen oder abholen, beides geht nicht. Also bleibt das Problem beim Stundenplaner.

    Auch NRW muss so etwas wie Frauenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte haben, die sich genau damit auskennt. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt und nach denen muss in der Regel schon Rücksicht auf solche Betreuungsengpässe genommen werden oder von AG-Seite Lösungen gesucht werden.

    Ich kenne das aus Berlin so, dass sich die Schule, sprich die Sekretärin darum kümmert und das die Schule bezahlt.


    Bei uns gab es bei der letzten Prüfung im Haus dann die Reste hinterher im Lehrerzimmer, da hatte die Sekretärin belegte Brötchen gemacht und Sekt gab es hinterher.
    Aber Kuchen o.ä. kenne ich gar nicht.

    nee, das stimmt, aber zumindest hoffe ich, dass ausgebildete Primarsportlehrkräfte mehr können, als das, was bei der Rettungsfähigkeit im Becken bis 1,20m können.

    Was bedeutet denn in NRW Rettungsfähigkeit? Hier heißt es, man muss in der Lage sein die Kombiübung (die ja eigentlich auch Tauchen bei 3m beinhaltet)ausführen zu können und die bestanden haben.


    nee, in der Grundschule kann doch jeder unterrichten, der irgendeine Befähigung hat?

    Mir wurde erklärt, dass in NRW Englisch nur mit Befähigung unterrichtet werden darf, das ist in Berlin nicht so. Da ist es wirklich nur Schwimmen, was eine besondere Befähigung braucht, kein anderes Unterrichtsfach.

    Wenn sich die Schulleitung beim aktuellen LehrerInnenmangel an Grundschulen dagegen sträubt, ist das nachvollziehbar. Aber das ändert nichts an dem Anspruch aus dem HBG. Zumal der Dienstherr nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber des / der Beamten / Beamtin hat, sondern auch für die Familie.


    wenn zwingende dienstliche
    Belange nicht entgegenstehen

    Naja, das Problem ist, was gewichten sie nun schwerer, da kann wirklich nur jemand aus dem Bezirk genau helfen, wie die Erfahrungen sind. Aber ich befürchte, da hilft nur direkt anfragen.

    MIR macht es ehrlich gesagt (in NRW) Angst, weil ich weiß, was eine Lehrkraft für einen Nachweis braucht, um mit Kids zum Schwimmen zu kommen, und es ist (IN NRW!) ein (sehr trauriger) Witz. und ja, die armen (in der Regel Grundschul)Kräfte tun mir total leid, denen man es aufhalzt, weil sich kein voll ausgebildeter Sportlehrer finden ließ.

    Das ist auch traurig, denn für andere Fächer braucht man ja wohl in NRW deutlich mehr Qualifikation.
    Sportlehrer finde ich nicht wichtig, die waren deutlich schlechter bei uns ausgebildet als die mit der Zusatzqualifikation Schwimmen, aber eine Qualifikation sollte man schon haben. Und erst nachdem die Qualifikation und der Rettungsschwimmer vier Jahre her ist, reicht als Auffrischung die Rettungsfähigkeit bei uns. Und das auch erst seit letztem Jahr, vorher hat das niemanden interessiert ob da eine vorlag oder nicht. Da ist mir manchmal Angst geworden.


    In Berlin ist übrigens nur wichtig, dass ein Techniker da ist, mehr braucht es nicht ;) Nur für öffentlichen Schwimmbetrieb und Vereinsbetrieb braucht es hier einen "Meister".



    In NRW gilt aber (scheinbar auch Berlin): sobald eine Schule da ist, hat die Schule die Aufsicht, dafür ist keiner zuständig, egal ob Meister oder Rettungsschwimmer.

    Das siehst du so, in Berlin sieht es die AV Aufsicht etwas anders und ganz anders sahen es die Angestellten der Bäderbetriebe in der letzten Halle, die haben uns mehrmals erzählen wollen, was wir wie anders machen müssen und anders beaufsichtigen usw. weil sie sonst Ärger bekommen. Und vor allem wird da klar unterschieden zwischen Schwimmunterricht und Ausflug in Berlin, denn beim Ausflug hat definitiv der Bademeister die Aufsicht! Denn wie gesagt, der muss zu zweit begleitet werden und nur einer braucht dann einen Freischwimmer, der andere kann Nichtschwimmer sein.


    Aber das schweift jetzt vom Thema ab, das ist nämlich das was ich meinte, im nächsten Bad sieht das jetzt ganz anders aus, da interessiert niemanden, wer was wo macht und das die jemanden retten könnten bezweifle ich auch stark.

    etwas Anderes habe ich nicht gesagt und klar hängt es vom Bundesland ab. Wie ALLES in den Bildungsthemen. und siehe da: es steht im Titel NRW. Überraschend also, dass einige zur Frage antworten?

    Es ist aber kein Bildungsthema wie die Schwimmhallen beaufsichtigt werden und was die Bademeister dort können (müssen).


    Und davon bin ich überrascht, dass das auch so unterschiedlich gehandhabt wird.
    Und ich habe zu der Frage von O.Meier geantwortet, denn die Ursprungsfrage ist doch längst geklärt!


    Überrascht, dass man die auch beantwortet, die weiteren Fragen?

    Mit "Vor Ort" meinte ich: irgenwo im Schwimmbad. EBen nicht als Aufsichtsführender.
    und: ein "Meister für Bäder" ist eben kein Rettungsschwimmer. Wie ich vor kurzem erfuhr: unser Meister hat vor Jaaaaaaaaaaaahren den Rettungsschwimmer in der Ausbildung gemacht, muss aber jetzt nur noch regelmäßig den Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.

    Naja, irgendwo im Schwimmbad ist ja nicht irgendwo im Schwimmbad. Da waren sie eben nebenan im Bad und in der Schwimmhalle nicht (kein Kombi-Bad!). Hier müssen sie regelmäßig den Rettungsschwimmer machen, wenigstens das.


    Das scheint also auch total Bundeslandabhängig zu sein, was die können und dann kommt noch dazu, was sie denn wollen ;)

    Das nützt nichts, wenn sie im konkreten Fall nicht mit drin ist. Vielleicht möchte man auch nichts mitbezahlen, das man nicht braucht. Ich würd' halt immer schuen, was mir konkret angeboten wird, was ich dafür zahle etc.

    Natürlich muss man sich die Versicherungen anschauen und die Bedingungen, so wie immer, aber explizit für Klassenfahrten angebotene RRVs haben eben diesen Baustein deutlich häufiger drin als nicht drin und du behauptest ja genau das Gegenteil!

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