Beiträge von Susannea

    Rolle rückwärts! Heute kam das 2. Ergänzungsschreiben:

    Die Entscheidung über die Durchführung von Schulfahrten bis zum 31.12.2020, übrigens auch ins Ausland, trifft die Schule (Lehrkräfte in Abstimmung mit Eltern) nach eigenem Ermessen.

    Danke, also nichts offizielle, dass abgesagt werden muss, sehr interessant. Antwort vom Klassenlehrer, ob der Schulleiter nun abgesagt hat oder nicht steht auch noch aus! Stattdessen hat er seinen Kostenanteil eingezahlt.

    Es geht um die Rechtslage im Erlass. Jeder SL tut gut daran, dem zu folgen unabhängig von persönlichen Einschätzungen.

    Naja, er. muss dann natürlich einiges an Papierkram erledigen und tut gut daran, den Unsinn so nicht stehen zu lassen, aber er kann das nicht alleine aufheben, aber dafür sorgen.

    Was spricht gegen Homeoffice?

    BV würde bedeuten, dass zu viele Teilgruppen ausfallen.

    Klar sind verlängerte Ferien schön, aber im Gesamtkontext wenig solidarisch. Das müssten die organisierenden Gremien eigentlich erkennen.

    Aktuell spricht die Formulierung des Schreibens von der Bezirksregierung dagegen, denn die haben ja ein generelles BV ausgesprochen ;)

    Aber im Moment ist es doch ein generelles BV. Meine Freundin wird mal ihren SL anrufen zur Abklärung. Mal sehen, was sie erfährt.

    Ja, aber gerade jetzt, das kann in 5 Minuten anders aussehen, wenn der Schulleiter es anders möchte z.B. Macht dann bürokratisch Aufwand, aber jetzt aktuell muss sie nicht arbeiten.

    Ist das unter dem generellen BV aus dem Schreiben möglich? Hätte ich anders verstanden.

    Ja ist es, weil dort steht bis zum Widerruf und das kann jederzeit widerrufen werden. Deswegen sage ich ja, die Bezirksregierung hat sich damit selber ein Ei gelegt, weil sie es so dämlich formuliert hat.

    Ich frage mich nur, ob dann in die Leute zuhause Fernunterricht geben.

    Das ist möglich und steht so auch im Leopoldina-Vorschlag explizit mit drin.

    Eine AU muss sich zur Zeit auch darauf beziehen, dass Homeoffice und Fernunterricht nicht möglich sind.

    Insofern werden die Schulen das so regeln - an Tag X gibt es 20 (?), die Fernunterricht geben (und das wird organisiert werden müssen - Erreichbarkeit der Kinder, nicht nur ABs verschicken), während andere z. B. ein paar Stunden live für eine kleinere Gruppe unterrichten usw. Logistisch extrem aufwändig. Aber nötig.

    Ja, natürlich wird es solche Aufgaben geben, aber das ist doch nicht neu, Innendienst für Schwangere gab es schon immer! Bei uns sind solche Leute z.B. oft zeitweilig zur Frauenvertretung ins Büro abgeordnet worden und haben da mit unterstützt und Sachen erarbeitet usw. Es wird sicher so sein, dass da genügend Arbeit für alle da ist und die eben entsprechend andere Aufgaben zugewiesen bekommen. Wobei die Bezirksregierung das blöd formuliert hat.

    Ihr wisst aber schon, dass es nicht um die Gewerkschaften ging?

    Oder wundert ihr Euch ernsthaft, dass diese für uns einsteht bei ihren Forderungen?;)

    Es ging um die Dienstherren, die Politiker und wer da sonst noch so alles in der Öffentlichkeit seinen Mund aufmacht.

    Doch, auch um die ging es, denn es wird hier immer wieder behauptet NIEMAND tut was für die Lehrer.

    Und für alle, die meinen niemand täte was für die Lehrer und wir würden geopfert werden, hier das Statement der GEW NRW: https://www.gew-nrw.de/pressemitteilu…er-oeffnen.html

    Und noch etwas humorvolles, vielleicht auch bittere Realität: https://www.twitterperlen.de/coronavirus-wi…poldina-papier/

    Deutschlandweit fordert die GEW ja den Verzicht auf Prüfungen:

    https://www.gew.de/aktuelles/deta…671b111b969fd7b

    Im Beamtenrecht ist der Dienstherr gehalten, im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen (§ 78 BBG). Dazu zählt wahrscheinlich nicht die Schwiegermutter, aber sicherlich Frau und Kind, für die ja auch Beihilfe gewährt wird.

    Du redest aber von BW, denn jedes Land hat ja sein eigenes Beamten-Recht, dazu gibt es noch das für Bundesbeamten usw. was sich doch an einigen wichtigen Stellen unterscheidet.

    Edit: Nein, ich sehe, du redest vom Bundesbeamtengesetz, das trifft in der Regel auf keinen Lehrer zu.


    Zumal das ja nicht heißt, dass er deswegen alle freistellen muss, wie er wen wie schützenswürdig hält, ist ja Auslegungssache.

    Ich finde es wirklich ausgesprochen unfair von meinem Dienstherren, da jetzt auch noch eine Gewissensentscgeidung draus zu machen.

    Wie sehen das andere (NRW-) Kollegen?

    Wo macht er denn da eine Gewissensentscheidung draus, die machst du daraus!

    Nein, du meldest dich als jemand mit Vorerkrankungen und nicht freiwillig zum Dienst.

    Ist doch kein Problem, so wie eben bei uns einige auf diese Freistellung verzichten. Das macht nicht der AG zu einer Gewissenentscheidung, sondern du und dein falsches schlechtes Gewissen.

    Wenn sich im eigenen Haushalt Risikopatienten befinden, müssten diese Kollegen, bzw. Schüler freigestellt werden. Sonst gäbe es keinen Schutz der Risikogruppen.

    Dazu ist der AG und Dienstherr aber nicht verpflichtet. Kann er machen aus Freundlichkeit, aber die Angehörigen zu schützen ist Aufgabe derer AG und dann uns und nicht unseres AG.

    Wie gesagt, bei Hort- und Lehrern war das in Berlin gleich, es galten die festgelegten Risikogruppen und dann wurden auch die rausgezogen mit Kindern die zu betreuen sind (auf Anweisung der Senatsverwaltung) und was die Schulleitung noch gemacht hat, alle mit Risikogruppen bei den Angehörigen im Haushalt, sprich zu betreuende Eltern, Ehepartner oder Kind mit Riskofaktor usw. das hat sie von sich aus gemacht, denn da reichte die Zahl immer noch, es sind ja täglich nur max 4 Personen bei uns nötig, das fünf Tage, bisher hat jeder nie mehr als einen Dienst gemacht pro Woche mit 4h.

    Zur Notbetreuung hat man in Deutschland die Verantwortung den Schulleitern aufgehalst, nicht den Ärzten. Insofern, doch alles ganz schön interessant, weil voll konkret wichtig für jeden von uns.

    Wie kommst du zu so allgemeinen Behauptungen? In Berlin war klar geschrieben, welche Risikogruppen raus sind bei der Notbetreuung, was bei uns die Schulleitung festgelegt haben, welche mit Risiko-Gruppen unter den Angehörigen und mit Kindern noch raus sind (wobei auch da dann die Senatsverwaltung schnell klar gestellt hat, wer Kinder zuhause zu betreuen hat, der hat Anspruch auf Homeoffice oder teilweise bezahlte und unbezahlte Freistellung).

    Also hier zumindest nichts Verantwortung bei der Schulleitung. Aus Brandenburg weiß ich zumindest hier bei den Grundschulen sogar, dass die komplett aus der Notbetreuung raus sind, also alle, weil das der Hort übernimmt.

    Lehrer zählen Stand heute bei uns nicht zur systemrelevanten Gruppe. Und jetzt?

    Lehrer zählen Stand heute in einigen Bundesländer nicht als systemrelevant bitte, denn z.B. Berlin und Brandenburg, Hamburg, NRW, Bayern usw. haben sie als systemrelevant! Also werden dann die anderen Bundesländer sich da anpassen müssen (vermutlich auch mit einem Eilantrag)

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