Beiträge von Susannea

    Hallo,

    auch von mir herzlichen Glückwunsch!
    Falls Du die Prüfungen machen willst, sehe ich Option 5, sofern ich da keinen Denkfehler habe:
    Du unterbrichst den Elterngeldbezug während der Prüfungen und wirst regulär bezahlt (für wie viele Stunden musst du dann klären...) und hängst den einen oder die zwei Monate Elterngeldbezug hinten dran oder, Option 5a, du wechselst für zwei Monate in dem Zeitraum auf Elterngeld plus und darfst dazu verdienen. Auch dann kannst du den Elterngeldbezug entsprechend verlängern.

    Dazu verdienen darf man immer, aber egal ob Elterngeld oder Elterngeldplus, es wird immer angerechnet.

    Sorry, aber es ist eben kein Hinterherlaufen, sondern 8x Absprache ja, aber dafür viel mehr Unterstützung und dann Ruhe.
    Ich bin sicher kein Klassenlehrer, sondern genau in seiner Situation und habe letzte Jahr den Vergleich wunderbar gehabt, weil eine Klassenlehrerin darauf keinen Bock hatte.

    Die Klasse lief auch nach einem Jahr nicht rund, in keinem der Nebenfächer, die nicht die Klassenlehrerin hatte, die Klassenlehrerin wollte sogar die Schule verlassen. In allen anderen Klassen lief es viel besser.

    Und ja, man muss evtl. am Anfang evtl. den Klassenlehrern hinterher laufen, aber es lohnt sich in der Regel für alle, daher kommen bei uns die Klassenlehrer auch von sich aus.

    Susannea, Absprachen mit den Klassenlehrerinnen finde ich eigentlich gut. Unterm Strich ist es aber so, dass eine Klasse einen Wochenplan hat und die andere nicht. Was genau ein Wochenplan ist, darunter verstehen wiederum zwei Kolleginnen auch nicht ganz dasselbe. Nächstes Jahr werde ich wohl in acht Klassen unterrichten, da will ich nicht acht Mal Absprachen treffen, sondern mein Ding durchziehen.

    Ehrlich gesagt geht so eine Einstellung für mich gar nicht und ich denke, daran wird es dann irgendwann auch haken, denn nur wenn man mit den Kollegen zusammenarbeitet, gerade bei so wenigen Stunden und die Kinder schnell merken, alle handeln gleich bei diesen Dingen und auch die anderen wissen z.B. dann davon, hat man die Chance, dass sich die Klassen insgesamt gesitteter verhalten. Kurzfristig hilft evtl. dein Ding, langfristig kannst du damit eigentlich nur baden gehen.

    Klassen-Team heißt das Zauberwort!

    Ich habe gute >Erfahrungen damit gemacht mit dem Klassenlehrer Absprachen zu treffen, so dass die mir sagen, die Kinder nehmen dann immer den Wochenplan mit, das Matheheft o.ä. und vor allem es ist dann in allen Fächern gleich. Ansonsten schreiben sie übrigens öfter nun in der Sportstunden dann die Liedtexte ab, wenn sie sie immer noch nicht können, sie verloren haben o.ä. das wirkt wirklich Wunder.

    Und was ist mit Option 4: Du gehst der extra Tätigkeit nicht nach und arbeitest bis zum Mutterschutz Vollzeit in der Schule? Die werden ja wohl noch 6 Stunden für dich finden (ich glaube sogar, sie müssen). Entspannt wäre ja ein Einsatz als Doppelbesetzung für dich.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses System mit Minusstunden, die nach über einem Jahr noch nich verfallen sein sollen, gültig ist.

    DAs denke ich auch, dass das die einzige zulässige Variante ist. Sie finden 6 Stunden für dich, dass die Entlastungsstunden, die du nicht hast schon eingeflossen sind im Stundenplanbau ist ja nicht dein Problem.

    Erstmal herzlichen Glückwunsch!

    Ich denke, dass du mit deinen Minusstunden meinst, dass du deinen Job als Beratungslehrer anderer Schulen durch deine Schwangerschaft bereits ab Beginn des neuen Schuljahrs nicht mehr machst und daher 6 Std fehlen, oder?
    Wenn dem so ist (und du diese Aufgabe gern weiter machen möchtest und selbst wenn nicht): Sturm laufen, alles andere wäre Diskriminierung von Schwangeren.
    Wenn du nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehst, aber deine Beratungstätigkeit weiter machen möchtest, kannst du Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

    Nö, keine Diskriminierung, sondern wenn sie das aufgrund von mutterschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht mehr machen darf, dann ist es ein Teil-BV und sie muss normal so bezahlt werden, wie jetzt egal ob sie die Tätigkeit noch macht oder nicht.

    Also während des Elterngeldes darfst du einfach kein Einkommen haben und nicht arbeiten. Arbeitest du ohne Einkommen, dann darfst du kein weiteres Einkommen während des Elterngeldes haben, sonst wird das auf alle Monate umgerechnet (ist mir so gegangen und hat mich 1000 Euro Elterngeld ca. gekostet).

    Komplett arbeiten ohne Einkommen ist nach dem Mutterschutz kein Problem.

    Wie meinst du das?
    Und ... was ist für dich arm in diesem Zusammenhang?

    Wie ich das meine steht doch klar da. Ob jemand arm ist, hat doch nichts mit der Steuerklasse zu tun und ja, ich empfinde es unabhängig von der Steuerklasse als nicht besonders viel, was Berlin aktuell bezahlt, wobei sich das zu 1.8. ja ändert.

    Susanne, du bekommst netto Grad mal, was wir im Ref etwa brutto haben dank der Erhöhung?!? Bitte sag mir, du hast ein gaaaaanz kleines TZ-Deputat. Oder bezahlt Berlin so schlecht?

    57,14% (sprich 16 Stunden), aber Steuerklasse 5. Im Ref hatte ich trotz zwei Kindern knapp über 1000 Euro Netto.

    Bei mir war es soviel mehr, dass die Erhöhung komplett seit 1.1. mit drin sein sollte. Brief bekomme ich auch erst nach den Ferien.

    DArf ich fragen, wieviel mehr? Vielleicht liege ich ja doch so daneben, aber von 1350 Euro auf 1530 Euro kommt mir doch für 6 Monate mehr sehr wenig vor, zumal der Rechner irgendwas sagt, dass ich 1480 Euro je Monat raushaben sollte (wobei mir inzwischen eingefallen ist, dass das dann ja nur ein Auszahlungsbetrag von 1420 Euro bedeutet). Aber das wären dann nur 110 Euro für die anderen 5 Monate gemeinsam, ist schon nicht viel.

    Ohne Abrechnung kann man nicht soviel sagen, aber insgesamt nur 180 Euro Netto mehr als bis Mai und nur ca. 80 Euro mehr als der Rechner sagt, als ich nun pro Monat erhalten soll, kann irgendwie nicht alles gewesen sein an Nachzahlung seit Januar.
    Bin also gespannt auf die Abrechnung und gehe davon aus, dass sie die Nachzahlung noch nicht geschafft haben.

    Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.

    Ähnliches hatte ich ja in Berlin auch, als klar war fürs Weihnachtsgeld, dass alle Beschäftigungen in dem Jahr und nicht nur die letzte zählt, die Personalstelle konnte meinem Hinweis erst bearbeiten, als es dann eine Bearbeitungsvorschrift gab, das Urteil reichte nicht.

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