Beiträge von Susannea

    Wie du deine Kinderbetreuung regelst, ist aber deine Privatsache.

    Eben nicht, der Dienstherr muss zumindest mir hier soweit entgegen kommen, dass das vernünftig regelbar ist, so schreibt es die Vereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor, sprich sind die Kitas alle Freitag Mittag zu, darf er dort keinen festen Konferenztag einführen! Denn auch wenn da sonst Nachmittagsunterricht wäre, der muss mich ja nicht unbedingt betreffen.


    Welche Kündigungsfrist zählt nun? Wird die tatsächliche zurückliegende Beschäfigungszeit <6 Monate = 4 Wochen bis zum Kündigungsdatum oder die noch bis dahin unerfüllte Vertragslaufzeit von 1,5 Jahren = 6 Wochen als Kündigungsfrist herangezogen?

    Wenn explizit drin steht, dass der Vertrag trotz Befristung kündbar ist, dann ist die tatsächlich zurückliegende Beschäftigungsfrist entscheidend. Sonst ist der Vertrag nicht kündbar.

    Ich denke auch, dass eben dann die Sicherung das Vergleichen oder betrachten der Ergebnisse sein muss. Sprich, alle Knete-Zs in einen Kasten stellen oder die Pfeifenreiniger auf ein Plakat kleben usw. und das dann so platzieren, dass es von den Schülern weiterhin gesehen werden kann.


    Meine Tochter hatte übrigens auch zerschnittene Buchstaben, die sie zusammen kleben mussten zu dem Buchstaben, also wie ein Puzzle. Das wäre auch die Möglichkeit einer Station.
    Dann vielleicht das Einkreisen von Zs auf einem Bogen oder alle Felder mit Z ausmalen, so dass ein Bild entsteht o.ä.

    Schon an Connis Antwort sieht man, wie unterschiedlich es sogar in einem Bundesland sein kann.
    Bisher wurde nach den Schülern bemessen, zum nächsten Schuljahr gibt es zumindest bei uns im Bezirk ein Kontingent, was keinem Schüler zusteht, sondern der Schule, denn es gibt keine "Inklusionskinder", dann hätten wir ja "Integration" nur unter anderem Namen fortgeführt.



    2) Dementsprechend wird sich um die komplette Klasse gekümmert, wenn es eine Doppelsteckung gibt. Zusätzlich gibt es bei uns noch temporäre Lerngruppen, da sind 1-8 Schüler drin. Somit wären wir dann auch gleich bei 3. (und 4. entfällt damit)


    Aktuell haben wir vier Sonderpädagogen bei uns an der Schule, die sind auch nur bei uns, aber die Stundenzahl reicht bei uns (3-zügig über 6 Jahre) trotzdem nicht aus bzw. machen sie dann eben kaum noch Fachunterricht, wo sie noch viel dringender Gebraucht werden würden, es muss also jeder Kollege mit seinen Kindern alleine irgendwie klar kommen.

    aber deine Vorbereitungs- und Korrekturzeit reduziert sich doch auch bei entsprechend reduzierter Stundenzahl. Ebenso die Teilnahme an Klassen- bzw. Versetzungskonferenzen und die Besucherzahl an Elternsprechtagen.

    Und was nützt mir eine reduzierte Besucherzahl an Elternsprechtagen, wenn die Lehrer von 17-19 Uhr anwesend sind, dann sitze ich zwei Stunden nutzlos rum, mangels Material in der Schule kann ich dann meist nicht mal die Zeit als Vorbereitungszeit nutzen.
    Und wie kommst du darauf, dass die Teilnahme an Klassen- und Versetzungskonferenzen dann weniger sind. Bei uns bekommen die Teilzeitkollegen meist keine Klasse, sondern nur Fachunterricht, was zur Folge hat, dass ich z.B. mit nur 11 Stunden (39%) in 6 verschiedenen Klassen unterrichte. Die Vollzeitkollegen haben bei Glück genau eine Klasse, nämlich ihre. Also wer hat dann die geringere Anzahl Klassen- und Versetzungskonferenzen? Und damit muss sich dann meine Vorbereitungs- und Korrekturzeit dann exorbitant verringern, wenn ich nicht ständig über meiner Arbeitszeit sein will.


    Natürlich liegt das evtl. alles auch an einem fehlenden Teilzeitkonzept, aber der offizielle Vorschlag der dazu kam, ist wohl so bekloppt, dass zumindest bei uns im Bezirk die Frauenvertretung den abgelehnt hat!

    Ich glaube du hast dich verlesen. Susannea hat ja gerade davon gesprochen, dass der AG (die Schule, der Staat) sich nicht um die Kinderbetreuung kümmert.

    Nein, es war schon richtig, doppelte Verneinung ;)


    Also doch, der AG hat sich aufgrund der "Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf" auch darum zu kümmern, dass das klappen kann. Wenn also in dem Bundesland die Betreuungsstätten in der Regel mittags zu machen, dann muss der AG das bei der Festlegung des Konferenztages auch berücksichtigen!

    Wie sollen denn die angesetzten Lernziele erreicht werden, wenn die Schüler frei in der Themenwahl sind?

    Wer spricht denn davon? Aber der Lehrer ist inzwischen recht frei in der Themenwahl, wenn er damit die Kompetenzen erreicht.

    Wie sollen Klassenarbeiten konzipiert (so offen, dass jeder etwas schreiben kann?)

    Das frage doch die Leute, die die Rahmenlehrpläne mit Beispielthemen und dem Ziel des Erreichens der Kompetenzen gesetzt haben, aber ja, es gibt auch Klassenarbeiten, die ganz anders funktionieren und jeder alleine macht ;)

    Noten gegeben und die Versetzung in die nächste Klassenstufe geprüft werden?

    Da wären wir wieder bei den störenden Noten und eine Versetzung muss hier nicht geprüft werden, sondern wenn eher ein Verweilen ;) (aber das nur, wenn alle Fördermöglichkeiten ausgenutzt wurden, was bei fehlendem Geld wohl nie der Fall sein wird.


    Ein gewisser Anteil Differenzierung kann für leistungsschwächere oder -stärkere Schüler hilfreich sein

    Womit wir schon wieder dabei wären, dass doch noch nach ganz anderen Dingen differenziert werden muss ;)

    Der Umfang Kinderbetreuung am Freitag scheint ein eher individuelles als ein generelles Problem zu sein. Dieses Problem könnte ja theoretisch auch bei allen anderen Wochentagen auftreten.

    Nein, eher ein bundeslandspezifisches ;) Aber da gibt es mehrere Bundesländer, die das so handhaben.


    Freitag Nachmittag ist ganze normale Arbeitszeit und Kinderbetreuung ist nicht Problem der Firma. Außerdem reden wir über eine handvoll Termine pro Jahr.

    Ach eine Handvoll Termine, na dann gehe ich ab sofort zu den anderen Terminen nicht mehr hin, denn die Handvoll ist rum. UNs wurden gestern die Termine bis Schuljahresende geschickt und ich bin sicher, mein Mann ist begeistert, denn es trifft jeden Dienstag im Juni und noch einen zusätzlichen Termin, also alleine jetzt sind es noch eine Handvoll Termine ;)
    Muss ich dazu sagen, dass dies eigentlich mein freier Tag ist?!?
    Und nein, Kinderbetreuung ist nicht nicht das Problem des AG, dazu gibt es entsprechende Vereinbarungen ;)


    Bei uns geht die OGS Freitags auch nur bis 15 Uhr. Für mich wäre es ein Problem. Und ich wohne in einer Großstadt.

    Genau das ist es, es sind einfach Bundesländer, die das generell so handhaben, egal ob Stadt oder Land.


    Mir leuchtet absolut nicht ein, weshalb man als (Vollzeit) arbeitender Lehrer am Freitag Nachmittags selbstverständlicherweise frei haben muss. Es ist vielmehr selbstverständlich, dass für Konferenzen kein Unterricht ausfallen darf. Denn sonst verlagert man das Betreuungsproblem nur von sich auf die Schülereltern. Jeder, der arbeitet und dafür gutes Geld verdient, muss in der Lage sein, eine zuverlässige Kinderbetreuung zu organisieren.

    Das kein Unterricht ausfallen darf ist klar, deshalb haben wir eben nur drei Tage die Woche, wo es Nachmittagsunterricht gibt und zwei, wo nicht Dienstag und Freitag , also ist Dienstag der Konferenztag. Und wenn das Bundesland da keine Betreuung anbietet, dann trifft es alle und da kann man sich auf den Kopf stellen, es wird keine Lösung geben für alle für den Freitag ;)

    Miteinander lernen heißt aber auch, dass alle Schüler in der Lage sind, an einem Thema arbeiten zu können.

    Wer sagt denn, dass Differenzierung nur in der Art mit dem Thema umzugehen bestehen darf und nicht auch in der Themenwahl?


    Im schlechtesten Fall sitzt dann das Kind da und malt Mandalas oder bearbeitet mit dem (oftmals nicht ausreichend qualifizierten) Integrationshelfer Arbeitsblätter, während der Lehrer mit dem Rest der Klasse Regelunterricht macht

    Ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, du hast den Unterricht vor 20-30 Jahren vor Augen, bitte richtige Frontalunterricht und nicht dem, was hier inzwischen meist in Schulen abläuft. Denn da macht der Lehrer selten mit den Schülern etwas, sondern die machen oft und der Lehrer ist im Idealfall der "Helfer" ;)

    gilt das denn auch nachträglich?
    bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
    Da muss gar nichts nachkorrigiert werden

    Wie gesagt, hier auch nicht. Damit ist einfach nur die nächste Zeugnis Rechtschreibnote weg und ab da gibt es entsprechende Dinge bei Arbeiten in anderen Fächern, wie z.B. mehr Zeit o.ä. Sonst müsste man die Arbeiten ja nicht nur noch mal korrigieren, sondern neu schreiben lassen.

    Es gibt ja z.B. den Fall, dass Rechtschreibung nicht mehr gewertet wird, dass kann (bzw. konnte) dann z.B. in Deutsch und Englisch für das ganze Schuljahr beantragt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeiten aus dem Jahr noch mal korrigiert werden müssen.

    Das ist mir immer noch unklar, denn Rechtschreibung ist bei uns eine einzelne Note, die fällt dann einfach weg. Ist das bei euch in einer Gesamtnote drin, so dass man noch mal alles korrigieren muss?

    Mit bürokratischen Anforderungen (die Umschreibung ist vlt. unglücklich gewählt, ich erkläre, was ich meine) spreche ich nicht von solchen, die es explizit durch Inklusion gibt, sondern die so oder so durch den schulischen Betrieb allgemein bestehen, z.B. die Vera-Vergleichsarbeiten in Klasse 3, Projektwoche, Schulkonzepte und -feste, sowie Ausflüge.

    Naja, die hast du ja mit oder ohne Inklusion. Und Vera z.B. muss man eben als sie nehmen Zeit ohne Sinn in Anspruch hinnehmen und auch so den Eltern erklären. Schade um die Lernzeit der Kinder.


    Wochenplanarbeit reicht ja aber schon, dass eben in viele Klassen die Differenzierung kein Problem mehr ist und auch da sind Sprachprobleme kein wirkliches Problem, denn viele Materialien sind auch ohne komplette Deutschkenntnisse zu erlernen und in der Grundschule wird kein Kind die deutsche Sprache wie eine Fremdsprache erlernen, da kannst du dir sicher sein, denn das wäre Verschwendung von Zeit und Fähigkeiten, aber auch da kann man damit leben, wenn die Kenntnisse nicht altersgemäß sind und glaube mir, ich weiß wovon ich da rede. Wir haben vermutlich mehr ausländische Schüler als deutsche.

    Wo meine Kompetenzen jedoch enden, ist wenn Schüler X am Zehnerübergang hängt, Schüler Y bereits schriftlich im 1000er-Bereich operiert und Schüler Z übertrieben gesagt Kurvendiskussionen durchführen könnte.

    Warum? Solche Szenarien hat man doch im jahrgangsübergreifenden Lernen öfter. Wenn man natürlich am Frontalunterricht hängt, dann klappt das nicht, wenn die Schüler aber Hilfe zur Selbsthilfe bekommen und viel alleine oder in Gruppen arbeiten, dann ist dies nicht so das Problem. Zumindest Personalmangel kann man dann noch mit einer etwas rückwärtsgehenden Variante lösen, indem man mit sich selbst teilt.


    Wenn dann noch Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachproblemen hinzukommen, kommt selbst die Grundschule mit ihrem Image der "Schule für alle" an ihre Grenzen.

    Wo genau liegt denn bei Kindern mit Sprachproblemen das wirkliche Problem? Die Aufgaben müssen einfacher oder anders sein, geht aber auch. Verhaltensauffällige Schüler sind nur dann ein wirkliches Problem, wenn von ihnen eine Fremdgefährdung ausgeht.


    und die bürokratischen Anforderungen hoch sind.

    Von welchen redest du? Es sind doch weniger als ohne Inklusion.


    Probleme bereiten uns zumindest im Moment viel mehr die Platzprobleme und die finanziellen Beschränkungen.

    Wenn ich einen 5.-klässler in eine Mathematik-Vorlesung an der Uni setzen würde, wäre der am Ende völlig erschlagen von dem Wissen und könnte damit gar nichts anfangen.

    Entschuldige, aber da scheint bei dir in manchen Vorlesungen auch entweder nicht viel hängen geblieben zu sein oder die Uni hat bei euch ein Defizit, sonst wüsstest du, dass solche Verallgemeinerungen in unserem Beruf total fehl am Platze sind, denn ja auch 5. Klässler sind nicht alle von dem Stoff überfordert (ich sage nur Hochbegabung!). Jedes Kind ist anders und das gilt es zu berücksichtigen.

    Die Mitschüler denken sich meist nichts dabei, aber was antwortet man, wenn einer sagt "Hey, warum bekommt der immer die leichten Aufgaben?".

    Weil es seinem Leistungsniveau entspricht. Die Frage kommt aber in der Regel nicht, wenn du generell differenziert arbeitest, weil da nicht ein Kind andere Aufgaben als alle anderen bekommt, sondern es einige verschiedene gibt. Übrigens kommt diese Frage bei uns bisher nicht uns bei uns sitzen ja die Klassen 1/2 bzw. 1-3 zusammen und bekommen unterschiedliche Aufgaben usw. das kennen die Schüler gar nicht anders, daher fragt auch niemand da nach.

    Gerade bei Schülern die im Laufe des Schuljahres eine LRS Diagnose bekommen, kann es sein, dass alle betroffenen Arbeiten des Schuljahres nachkorrigiert werden müssen.

    Wie darf ich mir das vorstellen? Bei uns wird das erst beim Vorliegen berücksichtigt und dann wird die Note komplett ausgesetzt für das ganze Schuljahr, daher muss dann doch gar nichts "nachkorrigiert" werden.

    Jeder, der im Sinne seines Kindes handelt und nicht falsche und realitätsferne Ideale verfolgt, weiß, dass ein behindertes Kind, das den Regelschulanforderungen z.B. aus kognitiven Gründen nicht gerecht werden kann, im geschützten Rahmen des Förderschulbereichs besser gefördert werden kann als im Regelschulbereich, wo das Kind im schlechtesten Fall nur Mandalas ausmalt. Wir haben ein einzigartiges Förderschulsystem - es wäre schade, es nicht zu nutzen.

    Entschuldige, aber ich kenne viele Kinder, bei denen das nicht so ist und die viel von anderen Kindern gelernt haben, weil sie in inklusiven Schulen waren. Und sogar in Deutschland gibt es davon funktionierende, aber leider ist dies nicht mehr die Regel. Aber auch Förderschulen sind nicht immer toll!
    Und doch, es ist besser, einige Förderschulen nicht mehr zu nutzen, weil sie nur Verwahranstalt sind!
    Zu behaupten, dass Förderschulen immer die bessere Alternative sind, das ist realitätsfern! Und anderen zu unterstellen, sie handeln nicht im Sinne ihres Kindes, wenn sie einen anderen Weg bevorzugen als du, ist schon mehr als dreist!


    Man muss sich von der Vorstellung lösen, dass ein Kind mit IQ 60 mal Analysisaufgaben rechnen kann. Wenn das Kind aber irgendwann lebensnahe Mathematik beherrscht, sprich die sichere Beherrschung der Grundrechenoperationen im natürlichen Zahlenbereich, sowie einfache alltägliche Brüche und Dezimalzahlen, das Einordnen der geometrischen Grundformen und ein elementares Verständnis für mathematische Muster im weitesten Sinne, dann hat man schon viel erreicht und hat das Kind auf seinen außerschulischen Alltag angemessen vorbereitet.

    Und warum soll es dies nicht in einer inklusiven Schule lernen können? Achso, auch an Grundschulen arbeiten Sonderpädagogen.


    Da die GEW nun aber nicht für die Einstellung von Förderschullehrern oder Klassengrössen verantwortlich ist, finde ich es kontraproduktiv, sie dafür immer wieder verantwortlich zu machen.

    Danke, das sehe ich auch so!

    Ja, das mit der Elternzeit wäre auch möglich, es ist noch einige Zeit übrig. Nur finanziell wird es dann wirklich sehr schwierig.


    Hatte schon spaßeshalber überlegt, mich als Feuerwehrkraft während der Elternzeit mit einigen Stunden an der orstansässigen Schule zu bewerben. ;) Total verrückt alles.

    Das finde ich gar nicht so abwegig, Problem ist nur, dass Teilzeit in Elternzeit vom AG genehmigt werden muss, wenn du woanders hingehst.

    Wie klein ist klein bei deinen Kindern?


    Sonst würde ich nämlich einfach noch mal Elternzeit anmelden unter der Voraussetzung, dass deine Versetzung abgelehnt wird, damit müsstest du dann deinen Posten nicht sofort aufgeben und hättest evtl. etwas Zeit gewonnen, wenn es nicht dann eh durchgeht, weil ihnen das dann schriftlich vorliegt, dass die Stunden weg sind.

    Bei uns sind die Schüler dafür verantwortlich ihre Klassenarbeiten aufzubewahren... Scheint wohl nicht die Regel zu sein.


    Ich würde das Schreddern und gut is. ;)

    Bei uns auch.


    Ist ja aber in Berlin auch so gesetzlich geregelt ;)


    Zitat

    (9) Schriftliche Lernerfolgskontrollen können von der Schule zeitweilig einbehalten werden.


    Sie sind spätestens am Ende des Schuljahres zurückzugeben, sofern nicht wichtige Gründe einen längeren Einbehalt notwendig machen.


    Für Vergleichsarbeiten trifft die Schulaufsichtsbehörde gesonderte Regelungen.

    da wäre ich vorsichtig.


    Wenn es die Pflicht zum Archivieren gibt, sollte man das natürlich auch tun. Ich möchte in dem unwahrscheinlichen Fall, dass jemand nachträglich Einblick in eine Arbeit haben möchte/muss, nicht diejenige sein, die die Archivierungspflicht zu locker gehandhabt hat....
    Archivieren muss man, falls.....s.o.

    Brauche ich nicht vorsichtig zu sein, denn wie gesagt, hier gibt es keine Pflicht zum Archivieren vom Lehrer und daher liegt es dann doch daran, wie genau die Bundesländer das da nehmen.



    Ich glaube, wenn ich in meiner Schule nach einem "Archiv" fragen würde, würden die die Männer mit den Ich-hab-mich-lieb-Jacken holen. Die muss man bei uns als Klassenleiter aufbewahren - und da könnte mir schon passieren, dass ich die nach längerer Zeit mal wiederfinde.

    Und auch das ist dann ja eine schulinterne Lösung, denn sie können einbehalten werden, müssen aber nicht ;)

    wenn die Frist vorüber ist, warum nicht? Nicht einfach wegschmeißen, sondern schreddern.


    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie das passieren kann, denn normalerweise sammelt man die doch und hakt ab, welcher Schüler die Arbeit abgegeben hat. Vor der Abgabe im Archiv zähle ich noch einmal durch-- eigentlich sollte das also nicht passieren...

    Ganz ehrlich, hier werden ja nur Abitur oder Abschlussklausuren ins Schularchiv gepackt und bei allen anderen zähle ich nicht, ob ich sie wirklich alle vollständig habe, wer seinen Ordner bei der nächsten Arbeit nicht hat, hat Pech gehabt. Ich habe sie sogar z.T. einfach in den normalen Ordner mit einheften lassen. Also ich denke, dass kommt darauf an, wie genau die Bundesländer das allgemein nehmen.

Werbung