Bei uns ist jetzt 2G in allen Kursen, daher wird das wohl auch für Trainer*innen gelten.
Kenne ich bei uns auch nicht anders.
Bei uns ist jetzt 2G in allen Kursen, daher wird das wohl auch für Trainer*innen gelten.
Kenne ich bei uns auch nicht anders.
a) man korrigiert trotz Krankheit (ungünstig für die Genesung)
b) man korrigiert nicht, dafür aber in der nächsten Woche zwei Stapel ( eine 60 Stunden Woche führt schnell zum nächsten Infekt)
c) man geht in Teilzeit damit das Problem entschärft ist
d) man legt der Schulleitung die nicht geschafften Klausuren der letzten Wochen auf den Tisch und die Kollegen dürfen ran (durfte da auch schon für andere ran, obwohl selbst von dem Problem betroffen)
e) man meldet sich mit Schnüpfchen krank, korrigiert in Ruhe und fehlt nur zwei Tage statt eine Woche (klappt das?)
f) man stellt der Schulleitung die Situation und Belastung dar und erhält von ihr einen Tag zur Korrektur, an dem man dann keinen Unterricht hat.
Sie meint, viele solcher Fälle werden gar nicht dokumentiert weil es keine offizielle Plattform dafür gibt. Die meisten Leute waren im Impfzentrum impfen und dort wurde man nur bei der 2. Impfung irgendwas gefragt. Mein Fall ist dokumentiert weil ich eben nach der 1. Impfung schon verschiedene Reaktionen hatte.
Safevac hat gerade gestern bei mir wieder nach Impfproblemen gefragt. Die Infos zu der App hingen auch im Impfzentrum. Sie kann gut für Berichte über solche Nebenwirkungen genutzt werden.
Januar sind noch noch 7 Wochen oder mehr, also noch kein Grund Elternzeit schon angemeldet zu haben, somit zieht das Argument schon.
Ich habe gedacht, die Einteilung der Elterngeldmonate kann nicht so einfach verändert werden, und oft werden die Elterngeldmonate ja passend zur angedachten Elternzeit genommen.
Wenn das hier nicht der Fall ist, um so besser
Bevor wir wussten, dass ich schwanger bin, wollte mein Mann Elterbzeit von Jan bis März nehmen und die Eingewöhnung übernehmen, aber nun tun sich ja neue Perspektiven auf. Die Tatsache, dass wir die Betreuung aber noch nicht fix haben, dürfte ja als Begründung für die Verlängerung reichen...
Wenn ich dich richtig verstehe hat dein Mann die Elternzeit schon beantragt. Ist es bei ihm keine Problem jetzt darauf zu verzichten oder wollt ihr beide gleichzeitig nehmen?
Die Betreuung kann doch dein Mann, der ja in Elternzeit sein wollte, übernehmen, deshalb kann dein oben genanntes Argument nicht unbedingt gelten.
In meinem Fall ist es so, dass es innerhalb des 35-km-Umkreises lediglich eine in Frage kommende Schule gibt. Dann gibt es einige wenige Schulen, die knapp 50 km entfernt sind und danach geht es schon in Richtung 70 km Entfernung. In so einem Fall versucht die Bezirksregierung dann vermutlich die Balance zwischen dem Bedarf der Schule und der Zumutbarkeit für die Lehrkraft zu finden, richtig?
Wenn es nur eine Schule im 35 km Umkreis gibt, dann wirst du dieser Schule zugewiesen werden. Aber wo in NRW gibt es denn in einem 35 km Umkreis nur ein BK?
Zumutbar ist ein 35-km Umkreis. (s. https://www.bra.nrw.de/bildung-schule…e-bundeslaender )
ZitatFür Personen, die aus einer mindestens 8-monatigen Beurlaubung (z.B. Elternzeit) zurückkehren, gibt einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz nach der Beurlaubung. Wohnortnah bedeutet einen Einsatz innerhalb von 35 km um den Wohnort.
Hallo, danke dir :). Also ich habe gehört, dass ein Wechsel schon möglich ist, auch nach 6 Monaten, wenn man aus Gründen, die man nicht verschuldet hat, sich mit Wiedereinstellungszusage entlassen hat
Dann frage doch die Stelle, von der du das gehört hast, nach belastbaren Quellen. Hörensagen ist nett, aber ersetzt nicht eine auf Verordnungen usw. basierte Begründung.
In NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.
Deinen letzten Satz geben die von dir genannten Quellen aber nicht her.
Zitat
NRW:
OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."
in der OVP ist von einem ensprechenden Lehramt die Rede. Ein anderes Lehramt (nicht aber ein anderes Fach für dasselbe Lehramt) sollte dementsprechend kein Problem darstellen.
"...eine Einstellung in den Vrobereitungsdienst nach § 5 Satz 2 ist nicht möglich, wenn ein Kandidat für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Die bedeutet Sie müssten in einem nicht entsprechenden Lehramt einen Master of Education erwerben und können für dieses Lehramt in den Vorbereitungsdienst eintreten."
Ich habe mein Ref auch endgültig nicht bestanden, da es mit meinen Ausbildungslehrern zu Missverständnissen kam. Mir wurde gesagt, dass meine Unterrichtsstunden in Ordnung seien, doch am Ende hat mir die Schule eine 5 gegeben, sodass ich nicht zur Prüfung zugelassen wurde, was ich sehr unverschämt finde und habe das denenauch ins Gesicht gesagt. Verstehe auch nicht warum die meisten Lehrer so kindisch und hinterlistig seien müssen.
Na ja, jedenfalls habe ich jetzt angefangen wieder Lehramt zu studieren. Ich hatte zuvor Lehramt für Sek 1 studiert, jetzt studiere ich Sek 2.
Interessant, dass du glaubst, wegen ein paar Missverständnissen mit Ausbildungslehrern gibt es eine 5. Normalerweise ist dem nicht so. In welchem Bundesland bist du denn, dass die Schule dir eine Note gibt, die dafür sorgt, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst?
Also meine Bezirksregierung tut das nicht, wenn keine langfristige Krankschreibung vorliegt.
Da ist völlig egal, ob wir 'voraussagen', dass die Krankschreibung jeweils stückchenweise verlängert werden wird...
Die 2-Wochen-Kettenkrankschreibungen sind personaltechnisch der Albtraum.
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule…ei-lehrkraeften
Sollten sich andere BezReg wohl mal ansehen und entsprechend handeln.
und bei https://www.lehrerforen.de/wcf/attachment…nster-edit-pdf/
findet sich der Absatz:
ZitatSofern sich nach Anordnung oder Genehmigung gelegentlicher Mehrarbeit
abzeichnet, dass die Dauer der notwendigen Mehrarbeit vier Wochen übersteigt,
ist umgehend die für regelmäßige Mehrarbeit erforderliche Anordnung oder
Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
d.h. auch nach Verlängerung der 2 Wochenatteste ist eigentlich die Bez.Reg wieder Ansprechpartner. Ja ich weiss, das kaum ein SL das so macht, ist eben der Unterschied von Theorie und Praxis.
Wenn sie zu Hause vorbereitet, muss ja trotzdem jemand vor Ort vertreten, die Klassen dürfen ja nicht alleine gelassen werden.
Videokonferenz geht nicht, weil unsere Schüler keine Endgeräte haben. Und es müsste ja trotzdem eine Aufsicht dabei sein.
Es geht ja bei den Vertretungsstunden gar nicht so sehr um den Vorbereitungsaufwand (den die meisten gar nicht machen), sondern um die bloße Tatsache, dass man präsent sein muss und den Stress hat (die Klasse ruhig halten etc.) und dass sich der eigene Schultag dadurch verlängert bzw. man keine Pause hat.
Wenn der Unterricht vorbereitet ist und z.B. per Videokonferenz durchgeführt wird, muss die Klasse nur beaufsichtigt werden, dann fällt kein Vertretungsunterricht an. Das ist für die betroffenene Kollegen natürlich blöd, weil die Aufsicht nicht bezahlt wird, die Vertretung/Mehrarbeit schon. Aber ok, das ist bei euch eh wohl nicht drin.
Pausen und Ruhezeiten müssen natürlich eingehalten werden. Daraus sollten die Vertretungsplaner aber achten und wenn nicht, dann ist der Lehrerrat ein guter Ansprechpartner.
Stress kann man vermeiden indem man die Klasse Dinge machen lässt, die die Kinder beschäftigen. Auf tolle Lernfortschritte und Ruhe kommt es aus meiner Sicht dabei nicht, sondern das geht auch mit HIlfe von Handys oder ähnlichem.
Ja, es kamen mehrfach Großlieferungen über mehrere tausend Masken, die so berechnet waren, dass jeder Kollege die folgenden Monate 2 pro Tag zur Verfügung hatte.
Ist bei uns auch so ähnlich. Die gelieferte Menge soll bis Weihnachten reichen.
Aber nicht, wenn du dich Woche um Woche krank schreiben lässt.
Und bei den Schwangeren ist es ja so, dass sie prinzipiell arbeiten, jedoch nach jedem Corona Fall 2 Wochen raus sind.
Dafür gibt es auch keine Vertretungskraft.
Auch wenn das Woche für Woche geht, ist es vorhersehbar. Insbesondere kann dein SL mit der Bez.Reg reden und dort die Situaton klarstellen. Diese kann dann entsprechende Mittel freigeben.
Wenn die schwangere Kollegin nicht auf Grund eigener schwangerschaftbedingter Probleme ausfällt, sondern nur je 2 Wochen nicht in der Schule arbeiten darf, kann sie zu Hause arbeiten, den Unterricht vorbereiten, ggfs. per Videokonferenz unterrichten usw. Dann fallen in der Schule dafür deutlich weniger Vertretungsstudnen an, als gedacht.
Bei uns ist die Liste schon voll mit den Dauerkranken und Schwangeren
Die Dauerkranken und Schwangeren werden aber doch hoffentlich bei euch nicht ad Hoc vertreten. Da deren Ausfall ja planbar ist/war und nicht kurzfristig anfällt, können Mittel beantragt werden, mit denen dann langfristig Vertretungskräfte eingestellt werden können.
Alles anzeigenLiebe Lehrkräfte,
im Rahmen meiner Masterarbeit suche ich nach Lehrkräften, die sich 10min Zeit nehmen, um einen Online-Fragebogen zum Thema "Selbstwirksamkeit von Lehrkräften zum Umgang mit sprachlicher Heterogenität während des Fernunterrichts" auszufüllen.
Um die Situation im Fernunterricht genauer untersuchen zu können, bezieht sich die Erhebung auf Lehrkräfte aller allgemeinbildenden Schulen.
Anhand der Schilderung von typischen Aufgaben, die eine Lehrkraft im Berufsalltag in einer sprachlich heterogenen Klasse ausführt, würde ich gerne erfahren, wie überzeugt ihr davon seid, diese erfolgreich im Fernunterricht realisieren zu können.
Der Fragebogen ist unter folgendem Link zu finden:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAI…orm?usp=sf_link
Alle Daten werden anonym erhoben. Es können keine Rückschlüsse auf die Person gezogen werden.
Über jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Theresa
Leider kann ich nicht nur einen Teil der Fragen beantworten, sondern muss zwingend alle 75 Fragen beantworten. Das ist mir zu Zeit aufwändig. Das erfordert deutlich mehr als die 10 Min, die du ansetzt.
Die Formatierung der Fragen verwirrt mich. Die Spalte für die Fragen ist viel zu schmall, so dass sich einzelne kurze Fragen üver mehr als 5 Zeilen hinziehen.
Bei vielen Fragen/Aufgaben bin ich mir sicher, dass ich diese Aufgaben noch nie im Berufsalltag wahrnehmen musste.
Ja, es gibt eines. Darin steht, dass man bei maximal 50 % Anspruch auf einen freien Tag hat (den habe ich) und dass man mindestens einen freien Nachmittag haben soll (das ist bei mir unser Konferenztag abgesehen vom freien Tag natürlich).
Noch mal zum klarstellen: Ich habe nichts dagegen, dass Teilzeitkräfte zur ersten Stunde kommen (würde ich übrigens sehr gerne, darf ich aber nur 1x). Ich verstehe auch, dass Teilzeitkräfte MAL nachmittags arbeiten müssen.
Was mich stört ist, dass das nicht proportional gehandhabt wird, sprich: halb so viele Nachmittage wie Vollzeitkräfte. Und auch die Freistunden sollten proportional sein. Welche Vollzeitkraft hat schon 10 Freistunden???
Mich stört, dass ich seit Jahren, immer so viel nachmittgs arbeite, wie die Vollzeitkräfte und HIER immer die Schimpfe höre, wie unverschämt Teilzeitkräfte doch seien. Übrigens auch nur hier. Da geht mir dann echt die Hutschnur hoch. Im Real life beschwere ich mich nicht so.
Du kannst versuchen das Teilzeitkonzept zu ändern. Du hast offentichtlich bekommen, was dir entsrpechend eurem Konzept zusteht.
Wenn du viele Nachmittage unterrichtest, wirst du doch regelmässig erst spät zum Unterricht kommen müssen. Aus Stundenplanersicht wird das doch bestimmt als "proportional angepasst" gewertet.
Hast du schon daran gedacht eine Überlastungsanzeige zu stellen, wenn es dir zu viel wird? Oder hast du dir überlegt, die SL auf die Unverhältnismässigkeit der Springstunden hinzuweisen? Dabei steht dir bestimmt auch der zuständige Personalrat zur Seite, deren Einsatz sorgt bei Schulleitungen in der Regel dafür, dass die Probleme schnell behoben werden.
Interessant dabei: Ein befreundeter Zahnarzt hat mir heute erzählt, dass es in manchen Fällen notwendig ist, mit erschwerten Bedingungen etc. abzurechnen, um wenigstens auf den Satz zu kommen, den die GKV anstandslos bezahlt. Anscheinend wurde eie GOZ geändert, und das Geschäft mit den Privatpatienten ist nicht mehr ganz so lukrativ.
Privatpatienten sind immer noch für die Ärzte interessant und gern gesehen. Das Budget für die Kassenpatienten ist gedeckelt, das für die Privatpatienten nicht, deshalb kann man mit den Privaten deutlich mehr abrechnen und verdienen als nur mit den Normalos.
Mail ist da. Ich frage mich ja schon, ob die Leute im Ministerium, die sowas entscheiden, eigentlich Zeitung lesen.
*kopfschüttel*
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Ich gehe jetzt kotzen. .... Gut, dass ich eh gerade mit Magenbeschwerden zu Hause sitze.
Die sind eben lernresistent, aber es sind ja bald Wahlen.
Will keinen neuen Thread aufmachen - Schule nach den Herbstferien 2021 (NRW):
Erster Pooltest an unserer Schule, gestern am 1. Schultag nach den Herbstferein: 4 von 12 KLlassen positiv. Bis zum Ergebnis ihres Einzeltests bleiben ca. 100 Schüler*innen erstmal zu Hause. Ja, meine auch...
Bei uns ca. 1000 Schüly, alle Negativ.
Nein, das wird es eben nicht. Vielen wird dies verweigert, weil sie eben nicht die Stiko-Empfehlung haben, teilweise wird lieber Impfstoff verworfen als Leuten außerhalb der Stiko-Empfehlung den Booster zu geben,
Kommt wohl auf den Arzt an. Den kann man ja jederzeit wechseln, wenn man die Impfung haben will.
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