Beiträge von PeterKa

    Hallo,

    lange Laufzeiten sind auch bei Emails nicht so ungewöhnlich. Hängt stark von den Servern ab. Zu Beginn des Homeschoolings kamen Mails der Schulleitung z.T. erst nach 20 Stunden an.

    Mal eine technische Frage - kann es passieren, dass eine Mail um 21:43 verschickt wird und am nächsten Tag um 9.00 Uhr ankommt?

    Ich habe das entsprechende Postfach gestern Abend laufend aktualisiert, es kam aber nichts. Eben (um 9:00 Uhr) traf sie dann ohne aktives Zutun von mir ein.

    kl. verwirrter Frosch

    Hat irgendjemand Informationen zu den Risikogruppen und deren Einsatz bzw dem Beschäftigungsverbot im Abitur und Präsenzunterricht. Da muss wohl heute auch was Neues rumgegangen sein.

    Hat die Ministerien nicht auf der PK gesagt, dass an weiterführenden Schulen ab nächstem Montag die 5-9 ähnlich wie die Kleinen an den Grundschulen auftauchen? Wieso hat die Presse daraus "spätestens am 26 Mai" gemacht?

    Es gibt bestimmte Formfehler die in NRW verhindern, dass es überhaupt zu Gerichtsverfahren kommt, weil die Bezirksregierungen in solchen Fällen jedem Widerspruch ohne weitere Prüfung stattgeben. Einfachstes Beispiel: Mündliche Abiturprüfung dauert nur 19 Minuten oder der Protokollant stellt eine Frage im Prüfungsgespräch. Dazu brauchst du keine Glaskugel, das wird inzwischen in jeder Einleitungskonferenz wörtlich so vorgelesen. Ähnliches gilt auch für bestimmte Formfehler (wie z.B. den oben genannten) in Bezug auf Zeugnisnoten (mit Versetzungswirksamkeit).

    P.S.: Auch in NRW beschließt die Zeugniskonferenz alle einzelnen Noten. Soll nämlich nach der Konferenz noch eine Note geändert werden, muss dafür die gesamte Konferenz wieder zusammentreten, selbst wenn die Änderung keinen Einfluss auf die Versetzungsentscheidung hat.

    Kannst du das irgendwie belegen? Ich finde im Schulgesetz nur im §50(2)

    Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz
    als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz
    sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler
    im zweiten Halbjahr unterrichtet haben.


    bzw. zu Beschwerden gegen Einzelnoten

    Gegen Einzelnoten, die keine Verwaltungsakte sind, kann in der Regel nur innerhalb von sechs Monaten Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer nach Beratung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sowie durch ein Mitglied der Fachkonferenz.

    (aus Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I)

    (BASS 13 21 Nr. 1.2))

    Ich würde zunächst bei den Kollegen und Kolleginnen im Lehrerzimmer bzw. in der Fachschaft nachfragen, welche Regelungen es bei euch für solche Fälle gibt. du bist bestimmt nicht die Einzige, die das Problem hat.
    Außerdem solltest du dich mit deine Schulleitung besprechen bevor du weitergehende Ordnungsmaßnahmen ergreifen willst.

    Auf jeden Fall verbeamtent lassen.
    Nicht zu unterschätzen ist im neben den von anderen genannten finanziellen Gründen auch die Mitgliedschaft in der PKV statt der gesetzlichen Kasse. Die deutlich bessere Versorgung gerade für gesundheitlich angeschlagene Fälle ist mit Geld kaum aufzuwiegen.
    Du wirst dich wundern, wie schnell du als Privatpatient an Termine kommst und welche deutlich wirksameren Medikamente und Therapien dir plötzlich angeboten werden und zur Verfügung stehen.

    Die Einstufung würde ich erst einmal abwarten, da ich mir nicht sicher bin, dass deine eigene Berechnung so stimmt. Schalte da sicherheitshalber aber auch den Personalrat ein und /oder wende dich an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft/ deines Verbandes.

    Mal kurz von tresselt.de kopiert:

    Erhöhung oder Verringerung der Pflichtstundenzahl
    Wenn der Stundenplan für das nächste Schuljahr vorbereitet wird, macht man in der Schule immer eine Unterrichtsverteilung. Das bedeutet, dass jede Lehrkraft entsprechend ihrer Pflichtstundenzahl und ihrer Fächer optimal eingesetzt wird. Das passt allerdings nicht immer, weil vielleicht ein Lehrermangel für bestimmte Fächer herrscht, Lehrkräfte wegen Mutterschutz oder Krankheit für längere Zeit ausfallen. Für derartige Fälle kann die Schulleitung die wöchentliche Stundenzahl eines Lehrers oder einer Lehrerin um bis zu sechs Stunden erhöhen. Wenn es mehr als zwei Stunden pro Woche sind und das länger als zwei Wochen der Fall sein soll, muss die Kollegin oder der Kollege allerdings damit einverstanden sein. Das ist keine Mehrarbeit!
    Genauso kann es aber auch vorkommen, dass eine Lehrkraft mit ihren Fächern nicht eingesetzt werden kann, weil nicht genügend Schüler das Fach gewählt haben oder ein Kurs nicht zustande gekommen ist. Dann kann plötzlich die Lehrkraft nicht mit ihrer vollen Stundenzahl eingesetzt werden und die Schulleitung kann ihre Pflichtstundenzahl um bis zu sechs Stunden senken, wobei sie ebenfalls wie im vorigen Beispiel damit einverstanden sein muss.
    In beiden Fällen muss die unterschiedliche Pflichtstundenzahl innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden - ausnahmsweise im nächsten Schuljahr. Ein weiteres Hinausschieben ist unzulässig.

    VG
    Peter

    Hallo,

    Wann du den Antrag auf Versetzung stellst hängt von der deiner deines Erziehungsurlaubes/Elternzeit ab. Bist du für ein Jahr beurlaubt, dann kannst du dich danach dafür entscheiden nicht an deine alte Schule zurückzukehren, sondern dich mit Rückkehr aus der Elternzeit versetzen zu lassen. Das ist mit A13 und A14 möglich, den Antrag auf Versetzung stellst du natürlich fristgerecht während der Elternzeit. Dazu die Hinweise bei Oliver
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/Hinw….htm#verfahren1

    Bleibst du weniger als ein Jahr weg, wirst du normalerweise an deine alte Schule zurückgeschickt. Dann kannst du ganz normal über den Dienstweg eine Versetzung beantragen. Allerdings geht das nur mit A13 und nicht mehr, wenn du eine A14 Stelle hast. Dann ist die Versetzung ausgeschlossen und du musst dich auf eine ausgeschriebene A14 Stelle an einer anderen Schule bewerben und fängst dort mit neuer Aufgabe an.

    Mit A14 ist die Versetzung also deutlich schwieriger/kompetitiver als ohne Beförderung. Da der Schulleiter die Versetzung auch für 5 Jahre "blockieren" kann solltest du mit ihm reden und sobalb wie möglich Anträge zur Versetzung stellen, wenn du dir sicher bist wechseln zu wollen.


    Von einer Möglichkeit, die Lehrprobe in der Klasse der Fachleiterin zu machen, habe ich in NRW weder was gehört noch was gelesen. Denke auch nicht, dass das geht.

    Die Möglichkeit existiert aber. Das habe ich in meinem Seminar gemacht. Glücklicherweise war die Schule des FL bei mir nur ein paar Minuten entfernt. Natürlich geht das aber nicht auf Wunsch von Kollegen, sondern bei organisatorischen Problemen und ähnlichem.

    unsere Konrektoren Stelle ist Ende letzten Jahres ausgeschrieben worden und der Kollege wusste schon deutlich vor den Ferien Bescheid, dass er die Stelle hat.
    Solange du nichts schriftlich hast, wirst du wohl zu deiner alten Schule gehen müssen und dort auch eingeplant werden müssen.
    Du hast mit den Sachbearbeitern gesprochen? Versuch doch zu den Dezernenten durchzukommen, die können das vielleicht eher entscheiden. Was ist mit deinem Gehalt? Ist für letzten Monat schon das Konrektorgehalt gekommen oder noch dein bisheriges?

    In diesem Fall wird aber die kurzfristige Vertretungstätigkeit (bis 15.09) duch ein langfristigere ersetzt und nicht durch einen unbefristeten Vertrag. Wie dem auch sei, wenn die staatliche Schule dir mit einem Fach wie Physik keine längerfristige sichere Alternative bieten kann, ist der Wechsel auf die für dich günstigere Stelle auf jeden Fall sinnvoll. Ob die Schulleitung sauer ist oder nicht, kann und sollte dir in der jetzigen Situation übrigens auch egal sein.
    Ich habe dich aber richtig verstanden, dass die jetzige Stelle bis zu den nächsten Sommerferien läuft. Wann willst du denn das Ref anfangen? Bei uns tauchen die neuen Refs mittlerweile mitten im Schuljahr auf, so dass du mit dem Ende des Vertrages aufpassen solltest.

    Grüße
    Peter

    Ich möchte gerne Arbeitshefte aus dem
    Jahndorf-Verlag in meiner zukünftigen 1.Klasse einführen. Kann mir
    jemand sagen, ob diese zu den zugelassenen Lernmitteln in
    Nordrhein-Westfalen gehören und somit über den Schulbuchetat angeschafft
    werden dürfen?
    Danke für eure Anworten.

    Kommt drauf an, was deine Schulkonferenz beschlossen hat. Die ist für die Einführung von Schulbüchern zuständig, das Geld für die Anschaffung dürfte von der Kommune kommen. Die wollen auch termingerecht informiert werden.
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Lernmittel/ da findest du auch alle möglichen Links und Listen dazu.

    viel spass


    Habe heute in Düsseldorf angerufen, die sagten mir, dass es noch dauern kann, dass das Angebot dann per Mail kommt und ich dann schnell antworten muss (per Fax). Ich werde noch bekloppt, denn ich fahre in 2 Wochen in den Urlaub. Ohne Internet :-/ Was mache ich nur, wenn bis dahin noch nichts gekommen ist, abgesehen davon, dass mein Schulleiter bekloppt wird, weil er seine Stundenpläne nicht machen kann, wenn er nicht weiß, wann ich im Seminar bin...

    Dann wirst du dafür sorgen müssen, entweder selber regelmässig die Mails zu lesen, oder dafür sorgen, dass ein vertrauenswürdiger Bekannter das für dich macht.
    Der Schulleiter sollte dir völlig egal sein, der bekommt die Pläne immer noch hin und wird trotzdem immer meckern ;) Normalerweise hat das der Schule zugeordnete Seminar aber auch feste Tage, die er releativ problemlos erfahren kann.

    Grüße
    Peter

    Regelmässiger Geldeingang ist leicht zu erreichen, überweise jeden Monat 1500 € und direkt am nächsten Tag zurück und gut ist.
    Dann bekommst du das Konto auch bei vielen Banken.

    Ein Extra Konto ist keine so schlechte Idee, wenn du mit der Buchhaltung Probleme hast. Da du dann den Überblick behälst. Die nicht erstatteten, weder von Beihilfe noch Beihilfeergänzung, Kosten musst du jedoch extra auf den Gesundheitskonto überweisen. Dann hast du es bei der Steuer aber auch mit der Rechnung einfacher ;)

    Wenn du nicht in Vorkasse gehen willst, reiche doch die Belege immer zuerst bei Beihilfe und Kasse ein und überweise dem Artzt das Geld erst, wenn die bezahlt haben.

    Grüße
    Peter

    Verstehe ich das richtig, dass ich ggf. die Elternzeit mit Elterngeldbezug unterbrechen könnte, ggf arbeiten könnte und dann später den Teil mit Elterngeld nehmen könnte?
    Oder verstehe ich es leider falsch?


    Das verstehst du falsch ;)
    Elterngeld steht dir nur in den ersten Lebensmonaten zu (das kannst du zwar strecken, aber das ist hier mal egal), den Bezug des Elterngeldes musst du einmal festlegen, dabei ist eine Unterbrechung möglich. Der Elterngeldbezug endet spätestens mit dem 14ten Lebensmonat des Kindes. Du hast also nur die Möglichkeit kurz (ein paar Monate) arbeiten zu gehen.

    Die drei Jahre Elternzeit, die vom Elterngeldbezug zu unterscheiden ist, kansnt du dagegen für mehrere Jahre unterbrechen und dann z.B. nach der Einschulung noch ein Jahr nehmen. Natürlich ohne Bezüge.

    So weit ich weiß, dürfen doch die Ferien nicht mehr ausgespart werden... ?(


    In dem Fall des OP werden die Ferien aber gerade nicht ausgespart. Gibt es einen Anschlussvertrag, werden die Ferien bezahtl. Deshalb ist die Idee der Schulleiterin schon sinnig und sollte beachtet werden.
    Gibt es keinen Anschlussvertrag, kommt es drauf an, wann dir gekündigt wurde ;) Zu den Kündigungsfristen sollte doch was im Vertrag stehen. Ansonsten helfen die Damen und Herren beim LBV gerne weiter, sofern man sie telefonisch erreicht.

    Viel Glück

    Seid ihr denn noch nicht durch mit den Elternabenden? Ich hatte neulich meinen letzten.
    Vielleicht kannst du den Elternsprechtag (wenn der nicht schon vorbei ist) auch z.T. in den Vormittagsbereich legen.
    Evtl. sind dann deine Kinder besser untergebracht.
    Wenn noch eine Fahrt mit Übernachtung ansteht, würde ich das davon abhängig machen, wie gut die erkrankte Kollegin diese schon geplant hat.
    Wenn die Fahrt schon steht oder Geld von den Schülern eingesammelt wurde, müsste diese natürlich durchgeführt werden.
    Wenn noch nichts festes geplant wurde, würde ich mal überlegen, ob ich fahren würde.

    Darf der Elternsprechtag bei euch willkürlich festgelegt werden? In NRW gilt doch die Devise, dass dadurch kein Unterricht ausfallen darf. Aber da zum Elternsprechtag doch eh alle Kollegen anwesend sein müssen, sehe ich hier keine Mehrbelastung.
    Eine Klassenfahrt musst du natürlich nur antreten, wenn diese Dienstreise incl. Übernahme der Kosten auch genehmigt wird. Den entsprechenden Haken auf dem Formular nicht zu setzten, sorgt meiner Erfahrung nach durchaus dafür, dass man eben nicht mitfahren muss.

    Wie lange fällt die Kollegin denn aus?

    Grüße
    Peter

    Kennt jemand von euch "teachers-tools" (nicht als Marke zu verstehen) für Android?


    Für Android gibt es AndroClass http://www.apenschi.de
    Das Programm wird ständig von einem Kollegen aus NRW weiterentwickelt und scheint mir zur Zeit Teachers-Tools überlegen zu sein. Dazu brauchst du auch kein Android Tablett, sondern dafür reicht auch ein entsprechendes Smartphone (Für Teachertools reicht auch ein Iphone). Das Programm sollte problemlos auch auf älteren Androidversionen laufen.
    Es gibt auch noch zwei drei andere Programme im Market, aber die scheinen mir deutlich schlechter zu sein. Mein Rat ist deshalb: Hol dir das von dir bevorzugte Pad und dann AndroClass

    Übrigens ist ein I-Pad keineswegs das einzige Tablett, dass in der Schule sinnvoll einzusetzen ist. Bei uns im Kollegium gibt es Kollegen, die sehr erfolgreich und auch in vielen Unterrichtsphasen mit einem Acer Iconia arbeiten (Vorteil - es läuft Windows) und ich nutze ein Asus Transformer (Vorteil - mit andockbarer Tastatur vollwertiges Notebook). Die Kollegen, die ein Ipad haben, nutzen das bisher hauptsächlich zur Terminplanung, für Emails an Eltern, Schülernotizen, Übersetzungshilfe ... d.h. wesentlich seltener im Unterricht als wir.

    Grüße
    Peter

    Helfen kann ja auche eine kurze Mail an den Kl, auch die erwähnten Mentoren und Verbindungslehrer (?) solltest du ins Auge fassen, da diese bestimmt mehr Erfahrungen haben als du.

    Grüße
    Peter

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