Beiträge von DFU

    Mich hat in der Mensa einer großen Softwarefirma, bei der ich während des Studiums gejobbt habe, mal jemand Wildfremdes gefragt, ob ich mit ihrer Gruppe zusammen essen möchte. Ich fand das schon seltsam und hatte auch bereits auf eine andere Verabredung. Noch seltsamer fand ich allerdings, dass er mich erst angesprochen hat und dann, bevor ich antworten konnte, gefragt hat, ob ich überhaupt Spanisch sprechen würde. Nachdem ich das verneinen musste, war die Einladung dann auch hinfällig und meine Gesellschaft nicht gewünscht.

    Mit Chinesisch ist mir das noch nie passiert.

    Ist hier beim Kindchen genauso. Run auf Spanisch, aber auch Latein ist freiwillig gut voll geworden. Latein hat seinen eigenen Reiz, bis heute. Kann man auch irgendwo noch Altgriechisch belegen?

    Ja, hier.

    Nicht an meiner Schule, aber an zwei Schulen hier in der Gegend gibt es ein (gemeinsames) altsprachliches Profil mit der Sprachenfolge E - F/L - Gr.

    Die Schüler werden quasi auf Händen getragen, wurde mir von der Profilwahl berichtet. Das Profil wird auch für Kleinstgruppen eingerichtet. Dass neusprachliche und das naturwissenschaftliche Profil sind deutlich beliebter. Aber Griechisch hat Tradition und soll als Profil erhalten bleiben.


    Ein Stück weiter kenne ich noch eine dritte Schule, die es als Profil anbietet. Ich würde vermuten , dass es dort mehr gewählt wird, da die Schule traditionell ein Klientel hat, dass schon aus Prinzip und wegen des Ansehens alte Sprachen wählt. Dort starten auch alle Schüler in Klasse 5 mit E und L.


    Als AG für eine vierte Fremdsprache habe ich noch öfter davon gehört.

    1. Wir werden per E-Mail fristgerecht informiert. Im Lehrerzimmer hängt irgendwo noch eine Liste mit der Belegung der Konferenznachmittage aus, in der sie vermutlich auch eingetragen wird. Die Einladung mit der Tagesordnung wird aber nicht ausgehängt.


    2. Die Frage stellt sich für mich eigentlich nicht. Wenn ich Gründe habe, an einer Dienstbesprechung nicht teilzunehmen, dann melde ich mich bei der Schulleitung ab. Und grundlos fehle ich nicht. (Wenn ich einmalig eine Dienstbesprechung verschlafen, vergessen o. ä. sollte, würde aber vermutlich bei uns nichts passieren.) Die rechtlichen Folgen, wenn jemand absichtlich grundlos nicht teilnimmt, weiß ich nicht.

    Wenn die Schüler die Bezeichnungen der Notentendenzen nicht kennen, dann erklär sie ihnen eben, bevor du eine korrigierte Arbeit herausgibst, und gib dazu auch zwei oder drei Beispiele. Sich eigene Begriffe auszudenken, führt nur zu mehr Verwirrung.

    Den Sprechstundentermin wählen die Kollegen, wenn er am besten reinpasst.

    Und die Hürde in die Schule zu gehen, ist ja absichtlich gewählt. Wir haben Eltern, die schreiben bei jeder 3 in der Klassenarbeit eine emotionale Mail. Die würden auch in einer Videokonferenz darüber schimpfen. Ob sie wegen jeder 3 in die Schule kommen glauben wir eher nicht.

    Termin nach Vereinbarung gab es bei uns auch früher (vor Corona) schon als wir noch Sprechstunden veröffentlicht haben. Und unangekündigt habe ich auch damals niemanden in der Sprechstunde empfangen. Ich konnte daher auch da bei der Terminvereinbarung schon entscheiden, ob die Dringlichkeit ein Terminangebot am Rande oder sogar außerhalb der üblichen Öffnungszeiten/Arbeitszeiten erfordert oder nicht. Und ob das Gespräch besser persönlich in der Schule geführt werden sollte oder ob ein Telefonat genügt.

    Es hängt ja auch davon ab, ob ich die Eltern unbedingt sprechen möchte und eine geringe Hürde wünsche, oder ob ich eine emotionale Reaktion bereits dreimal gehört habe und eine höhere Hürde wünsche.


    Einen Kodex wie bei Midnatsol haben wir bisher nicht benötigt, die Idee einer solchen Vereinbarung ist aber gut.

    Wir haben nur noch Termine nach Vereinbarung. Die festen Sprechstundenzeiten wurden abgeschafft, weil viele Kollegen zeitlich wesentlich flexibler geworden sind, seit auch Gespräche per Videokonferenz möglich sind. Wer nicht extra dafür in die Schule fahren muss, bietet eher Termine auch am frühen Abend oder frühen Morgen oder so an

    Ich wundere mich, dass so viele hier der Meinung sind man könne nicht erwarten, dass Schüler eine frühere Verbindung nehmen. Das mache ich jetzt, wenn ich mal die Bahn zur Arbeit nehme, und das habe ich damals auch als Schüler gemacht (und alle Mitschüler ebenfalls). Absolut niemand von uns wäre auf die Idee gekommen, die letzte mögliche Verbindung zu nehmen. Der ÖPNV ist nie komplett zuverlässig und man kann meines Erachtens schon erwarten, dass Schüler einen kleinen Puffer einplanen und zusehen, dass sie pünktlich kommen.

    Ich nehme dann auch nicht die letzte Bahn, aber vor allem deswegen nicht, weil ich bei der umsteigen muss. Da führt wenig Verspätung schnell zum Verpassen des Anschlusses und damit schlussendlich zu einer sehr großen Verspätung.

    Wenn ich eine direkte (sichere) Verbindung hätte, würde ich die passende Bahn nehmen und keine frühere.


    Bei angesagten Verspätungen oder Ausfällen muss man natürlich seine Fahrzeit immer anpassen.

    Wenn ihr die Regel habt, dass Schüler ab 25 Minuten Verspätung als unentschuldigt fehlend gelten, dann würde ich an geeigneter Stelle für die Zukunft nachfragen, wie das bei Klassenarbeiten zu halten ist. Und wie es in dem Fall ist, dass noch eine Entschuldigung nachgereicht wird.


    Wenn sie jetzt entschuldigt fehlt, dann entscheidet in BW am Gymnasium der Fachlehrer, ob nachgeschrieben wird. Die Schüler haben kein Recht darauf. Und auch kein Recht darauf, dass sie nicht nachschreiben müssen.


    Wenn du sowieso schon in Arbeit ertrinkst und die Noten wirklich eindeutig sind, dann würde ich nicht nachschreiben lassen. Wenn sie sich theoretisch noch verbessern könnte, und das im Unterschied zu dir auch für möglich hält, würde ich sie nachschreiben lassen. Wenn sie sich beschwert, hast du sonst noch mehr Arbeit. Und wenn du glaubst, dass ihr der Vorteil nichts nutzt, würde ich einfach die gleiche Klassenarbeit zum Nachtermin nehmen. Mündlich würde ich in der Situation nicht nachprüfen.


    Wenn die Schülerin sich im Unterricht nicht benimmt (provoziert, stört,…), darfst du als Lehrerin das nicht persönlich nehmen und musst trotzdem professionell agieren. Auch dann, wenn du müde und/oder gesundheitlich angeschlagen bist. Wenn du das nicht mehr kannst, musst du dich vielleicht trotz anstehender Klassenarbeiten zunächst zu Hause erholen und wieder gesund werden. Gerade weil du durch die Klassenzuteilungen für eine Anfängerin ohne Routine oder altes Material stark belastet bist, ist es wichtig, das du auf deine Gesundheit achtest.

    Das ist reine Auslegungssache, mal wieder. Ich würde auch erwarten, dass man zu einem wichtigen Termin (dazu gehören für mich auch Klausuren) nicht die knappste Verbindung nimmt.

    Das Problem war aber doch nicht die knappe Verbindung, sondern dass sie die Bahn erst gar nicht pünktlich erreicht hat. Das ist dann natürlich schon eigenes Verschulden.


    Haubsi1975

    Oder geht es um eine Bescheinigung der Bahn, dass die Anschlussbahn wegen einer verspäteten ersten Bahn nicht erreicht wurde?

    Um welche Klasse/welches Alter in welchem Bundesland handelt es sich denn?


    Ich finde es sehr ungeschickt, dass du sie weggeschickt hast, obwohl sie die Arbeit schreiben wollte. Warum hat sie nicht einfach mit weniger Zeit mitgeschrieben? Dann hätte sie zumindest noch die Möglichkeit gehabt, eine bessere als eine ungenügende Leistung abzugeben.


    Da sie unentschuldigt zu spät kam, war die Verspätung ihre eigene Sache. Nachdem du ihr aber verwehrt hast, verspätet noch einzusteigen, würde ich auch denken, dass das Verbot des Nachschreibens jetzt schwer zu begründen ist. Es sei denn ihr habt eine Regelung, die das Mitschreiben bei Verspätung untersagt.

    Und die Bereitschaftsstunden mit Anwesenheitspflicht für spontane Vertretungen sollten auch fest in deinem Stundenplan stehen, sonst hast du nämlich ganz schnell mehr Stunden Bereitschaft.

    Alternativ kann dich der Vertreter nach Bedarf einsetzen, dann aber bitte mit entsprechendem Vorlauf von mindestens einem Tag und am besten trotzdem einem vereinbartem Zeitfenster, so dass du auch privat planen kannst.

    Rein vom Gefühl her würde ich sagen, dass man vermutlich nicht mehr Freizeit hat, als ein "normaler" Arbeitnehmer. Man kann sich die Arbeit halt oft sehr frei einteilen, wodurch manchmal der Eindruck entstehen kann, man hätte mehr Freizeit.

    Oder es entsteht der Eindruck, dass man immer arbeitet, wenn man eben auch sonntags arbeitet. (Eine ausreichend lange Wochenendpause hat man aber auch, wenn man von Freitagmittag bis Sonntagmorgen pausiert.)

    Wenn wir mal von Lehrern ausgehen, die die 41h-Woche übers Schuljahr gesehen im Schnitt einhalten und ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber keine zusätzlichen Arbeitsstunden schenken, kann man sicher außerhalb der Ferienzeiten länger arbeiten und sich dadurch zusätzliche freie Tage als Ausgleich schaffen.


    Das man alles, d.h. die komplette Unterrichtsplanung und -vorbereitung und die Erstellung und Korrektur aller Klassenarbeiten, problemlos außerhalb der Ferien in den wöchentlichen 10-15 Arbeitsstunden, die man nicht direkt durch Unterricht und Aufsichten gebunden ist, erledigen kann, ist aber sicherlich nicht die Regel sondern passiert höchstens in Einzelfällen.


    Prinzipiell hängt es aber stark von den Kollegen ab und je nach Bundesland auch von den Fächern. In BW korrigiert man in Sek1-Klassen beispielsweise nicht unbedingt weniger als in der Oberstufe. Und es gibt auch nicht die Trennung in Korrekturfach und Nichtkorrekturfach wie in NRW.

    Wichtig ist wie bei allen Tätigkeiten mit Vertrauensarbeitszeit, dass man für sich selbst die Zeit im Blick behält, so dass man auf Dauer nicht zu viel oder zu wenig arbeitet.

    CDL wäre ich und ich habe mich bislang nicht geäußert gehabt in diesem Thread…

    Entschuldige bitte. Ich war mir so sicher, dass es von dir war, dass ich vorm Absenden nicht noch einmal nachgesehen hatte.

    Ich wollte mich Beitrag 6 von Flipper79 anschließen.

    8| Ernsthaft?!? Ich staune nur noch. Ich kenne keine Kinder in dem Alter, die nach 20 Uhr ins Bett gehen und erst recht nicht bis frühmorgens mit ihren Eltern auf Partys unterwegs sind. Wenn kleinere Kinder auf Feiern - z. B. Hochzeiten - dabei sind, verlassen entweder die Eltern zusammen mit den Kindern die Feier recht früh oder ein Elternteil fährt mit den Kindern nach Hause. Habe ich noch nie, wirklich nicht in einem einzigen Fall!, anders erlebt.

    Kleinere Kinder, die am nächsten Tag nicht fit sein müssen, auf Feiern mitzunehmen ist wirklich kein Problem, wenn die Kinder frei herumlaufen können und später genug Platz zum herumliegen vorhanden ist. Man sollte natürlich kein Kind haben, dass am nächsten Tag durch ist, wenn man die Abendroutine nur ein bißchen ändert. Von Vorteil ist bei Hochzeiten auch, wenn direkt in einem Hotel gefeiert wird. Dann können die Eltern weiter feiern und als Babysitter genügt ein Babyfon.

    Ich habe schon beides erlebt, eine Geburtstagsfeier, die extra auch für kleine Kinder ausgelegt war, und eine Geburtstagsfeier, bei der extra nur die Eltern ohne Kinder eingeladen waren. Der gleiche Gastgeber wollte es eben ein Jahr so und ein Jahr so.

    Ein richtig schickes Restaurant ist aber sicherlich nur bei wenigen Kindern eine unproblematische Örtlichkeit für abendliches langes Aufbleiben. (Und die Eltern haben das in diesem Fall ja auch noch selbst gemerkt.)

    mal ganz ehrlich:


    weniger als im Abi an Spickerei möglich ist, kann es doch kaum geben.

    Das habe ich heute bei der Aufsicht auch gedacht. Aber wenn sie sich dadurch irgendwann nicht einmal mehr beaufsichtigt fühlen würden, würde doch wieder jemand spicken. Und manche haben da echt viele Nahrungsmittel auf dem Tisch liegen, da sind viele Etiketten drauf. Und ja, diese Spickzettel auf der Rückseite der Getränkeetiketten, hat es schon gegeben. Die kontrolliert doch im Normalfall niemand.


    Ich war auch schon an einer Schule, die ein internationales Abitur (IB) angeboten hat. Da durften die Schüler in die Abschlussprüfungen deswegen nicht einmal eine Flasche Wasser mitnehmen. Da die Prüfungen dort in der heißesten Zeit waren, hat die Schule dann jedem Prüfling ein Wasser spendiert.

    So wie CDL sagt, kann man das begründen:

    Ihr habt nur deswegen ein für Kinder völlig ungeeignetes Restaurant und eine ungeeignete Zeit gewählt, weil ihr ja nur die Erwachsenen eingeladen habt. Und ihr findet es total schade, dass der Babysitter nicht kann, müsst in diesem Restaurant aber davon abraten, die Kinder mitzubringen, weil es dafür einfach nicht geeignet ist. Ihr würdet euch aber freuen, wenn trotzdem zumindest ein Elternteil kommen kann.

    Wenn man seinen Geburtstag ohne Kinder feiern möchte, kann man das meiner Meinung nach durchaus sagen. Ich würde es eigentlich als normal empfinden, dass dann ein Elternteil absagt, weil es auf die Kinder aufpassen muss, und das andere Elternteil kommt. Wenn ihr das also von Anfang an so kommuniziert habt, geht es auf jeden Fall. Nur wenn ihr vorher angedeutet hätte, dass sie lieber mit Kindern als gar nicht kommen, wäre das schwierig.


    Anderer Punkt:

    Könnt ihr im Restaurant überhaupt noch die Tischreservierung verändern, so dass zwei Personen (oder sind es mehr Kinder) an den Tisch passen? Wenn ihr sehr schick essen geht, gibt es ja vermutlich entsprechend viel Geschirr, so dass man nicht beliebig zusammenrücken kann. Wenn nicht ist es nicht möglich.

    Oder gibt es im Restaurant sogar einen Nebenraum, in dem die Eltern ihre Kinder vorm Essen zum Schlafen hinlegen können? (Wie alt sind die Kinder überhaupt?)


    In BW haben die Schüler Unterricht bis zum schriftlichen Abitur, dann haben sie die schriftlichen Prüfungen und dann natürlich wieder Unterricht bis zu den mündlichen Prüfungen im Juni. Da findet ja auch noch Prüfungsvorbereitung statt.

    Und da die letzten Kurse auch noch für das Zeugnis relevant sind, wäre es seltsam, wenn das letzte Halbjahr nur die paar Wochen von Februar bis Ostern ginge. Es ist so schon kürzer als die anderen.


    Müsst ihr in NRW und Hessen eure Schüler bereits bis zu den schriftlichen Prüfungen um Ostern herum auch vollständig auf die mündlichen Prüfungen vorbereitet haben?

    Plattenspieler hat schon recht, zunächst solltest du mit den Dienstgeräten arbeiten. Was steht dir denn da zur Verfügung?


    Erst dann solltest du überlegen, ob du dir darüber hinaus auch noch ein eigenes Gerät anschaffen möchtest. Und dann auch, was dieses können soll, was dein Dienstgerät aber nicht kann.


    Ich habe bei deinem ersten Post übrigens als erstes an ein Surface gedacht, obwohl ich das nicht habe. Inzwischen glaube ich, dass das der eierlegenden Wollmilchsau am nächsten kommt. Kann aber sehr leicht dein Budget sprengen.

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