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Finnegans Wake hat eine Antwort im Thema Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt verfasst.
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Das ist eine andere Aussage als "kenne die Lehrkraft nicht" und für die SL schon peinlicher. Wenn sie ja irgendwie der Schule weiterhin zugeordnet war, müsste sie ja in irgendwelchen Akten/Verzeichnissen der Schule präsent gewesen sein.
chilipaprika hat mit
auf den Beitrag von Finnegans Wake im Thema Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt reagiert.
Plattenspieler hat eine Antwort im Thema Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt verfasst.
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Er habe "den Namen der Dame noch nie gehört": https://www.spiegel.de/panorama/lehrerin-16-jahre-krankgeschrieben-schulleiter-soll-ihren-namen-noch-nie-gehoert-haben-a-a20d2b80-ce10-4bfc-a682-ad2653225e9a
Maylin85 hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
Ich weiß von zwei Fällen, die bei Geltungmachung gesundheitlicher Gründe direkt zum Amtsarzt geschickt wurden. Eine Kollegin hat den Antrag daraufhin zurückgezogen, wie es im zweiten Fall ausging, weiß ich nicht.
Gibt es eigentlich Daten dazu, ob die Zahlen der Dienst- und Teildienstunfähigkeiten seit der zunehmenden Teilzeitverwehrung zugenommen haben? Fände ich mal interessant.
O. Meier hat eine Antwort im Thema Lehrersammelkarten verfasst.
@pernow PLONK
Finnegans Wake hat eine Antwort im Thema Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt verfasst.
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Wobei die Aussage nicht 100% klar ist ;-)
Kennen im Sinne, dass ich die Person kenne oder kennen im Sinne, dass ich den Namen aus den Akten kenne. Wenn die erste Variante gemeint war, dann finde ich die Aussage der SL weder verwunderlich noch empörenswert.
Anfaengerin hat mit
auf den Beitrag von Moebius im Thema Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt reagiert.
Moebius hat eine Antwort im Thema Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt verfasst.
Für berechtigte Belange, wie eine Einschulung des Kindes, ist das auch möglich, die hier genannten Fälle als Begründung für eine gewünschte Ausweitung der Möglichkeiten zu nennen, halte ich für abwegig.
Sommertraum hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
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Anderes Bundesland, aber trotzdem trauriger Usus: In meiner Region ist es leider sehr üblich geworden, dass der Amtsarzt dann eine Zurruhesetzung auf Zeit anordnet. Man darf die Zeit der Genesung also mit niedriger Pensionszahlung verbringen, wenn man wieder gesund ist, wird eine erneute Überprüfung der Dienstfähigkeit angeordnet, die dich zurück in den Beruf bringt. Eine Teildienstfähigkeit wird nahezu gar nicht genehmigt.