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Quittengelee hat eine Antwort im Thema Beihilfeantrag nicht mit allen Rechnungen? verfasst.
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Absolut, vor allem macht es ja jede(s) Labor/Praxis anders. Mal gibt's ein Duplikat, mal nicht, mal eins, auf dem nicht irgendwo * Duplikat * steht, so dass man die 23-stellige Rechnungsnummer vergleichen muss, um nicht aus Versehen eine Rechnung zu schreddern, weil die Klinik gerade zwei verschiedene Rechnungen mit demselben Betrag geschickt hat. Mal gibt's gar 3 Seiten: Rechnung, Kopie und ein Blatt auf dem steht, dass man eine Rechnung bekommen hat :hammer:
Das Allereinfachste wäre…
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
Es ist nichts Anderes, aber der Abstand ist (bei einem regulären Antrag in NRW) doch so lang, dass es wirklich Pokern ist.
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
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Inwiefern ist das etwas anderes, ob man den Antrag zurückzieht oder bewusst keinen stellt, weil man schon weiß, dass man krank/schwanger ist?
Susannea hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
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Du würdest aber nicht die bereits beantragte Teilzeit dann zurückziehen, wenn sie schon genehmigt ist, weil du in der Krankheit dann mehr Geld bekommst.
Feldscher hat mit
auf den Beitrag von Susannea im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW reagiert.
chilipaprika hat mit
auf den Beitrag von Anna Lisa im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW reagiert.
Anna Lisa hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
Also sagen wir mal so: Wenn meine Teilzeit zum 31.7. auslaufen würde, ich aktuell aber z.B. langzeitkrank wäre, würde ich die Teilzeit jetzt auch nicht unbedingt verlängern. Dann erst, wenn ich wüsste, wann ich wiederkomme.
Das wäre ja auch ähnlich.