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Seph hat eine Antwort im Thema Familienfreundlichkeit im Lehrberuf verfasst.
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Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit. Die einfache Tatsachenbehauptung, man habe x Stunden mehr gearbeitet, reicht dafür regelmäßig nicht aus, wie übrigens selbst bei dem von @Tom123 angesprochenen Fall deutlich wurde. Selbst vom OVG wurde nur ein Teil der geltend gemachten Überstunden anerkannt. Das betraf die nachgewiesene, strukturell bedingte Mehrarbeit und war überhaupt nur möglich, weil der betreffende SL sehr präzise Mehrbelastung und deren Ursache aufzeichnete. In…
Tom123 hat eine Antwort im Thema Familienfreundlichkeit im Lehrberuf verfasst.
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Wir rechnen in Nds. nicht mit 5 Tagen, da du Anspruch auf mind. einen freien Tag hast. Daher passt das Argument schon, sofern die TZ-Kraft nicht 5 Tage arbeitet.
Tom123 hat eine Antwort im Thema Familienfreundlichkeit im Lehrberuf verfasst.
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Das fängt damit an, dass es sehr individuell ist. Eine Kollegin verliert sich regelmäßig darin, irgendwelche Sachen für die Unterricht zu basteln, Materialien vorzubereiten etc.. Das ist nett und schön, aber muss nicht sein.
Ich arbeite digital. Kollegen, die analog arbeiten sind tendenziell langsamer.
Kollege A benötigt für die gleiche Klausur 50% mehr Zeit als Kollege B.
Lehrkraft C schreibt immer sehr schöne Zeugnisbemerkungen. Das kostet aber auch Zeit.
Lehrkraft D besucht gerne…
kleiner gruener frosch hat eine Antwort im Thema Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war! verfasst.
Tom, Es mag für watweisich fair sein, wenn die Besoldung allgemein erhöht wird und er dann mehr bekommt.
Aber eine solche Erhöhung wäre für Beamte mit Kindern nicht fair, weil die höhere Ausgaben haben, die sie von der Besoldung decken müssen. Und dadurch haben sie im Endeffekt (im Verhältnis) weniger.
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Die Leistung spielt auch weiter eine Rolle.
Ein Schulleiter mit A14 und 3 Kindern bekommt immer noch mehr als ein Lehrer mit A13 und 3 Kindern. Auch da muss man Beamte mitbder…
watweisich hat eine Antwort im Thema Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war! verfasst.
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Du erwartest ernsthaft, dass das Land komplett für das Studium deiner Kinder aufkommt?
Tom123 hat eine Antwort im Thema Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war! verfasst.
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Das ist auch alles schön und gut. Aber es muss ja auch die Leistung das Amt eine Rolle spielen. Lehrkräfte bekommen auch eine höhere Besoldung als Polizisten oder Hausmeister. Die Relationen stimmen da einfach nicht mehr.
kleiner gruener frosch hat mit
auf den Beitrag von WillG im Thema Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war! reagiert.
Tom123 hat eine Antwort im Thema Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war! verfasst.
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Das ist die formale Begründung, die juristisch greift. Aber viele empfinden das nicht als richtig.
Genau genommen könnte das Land auch die Besoldung allgemein erhöhen, um auf eine amtsangemessene Besoldung zu kommen. Es gibt keine Vorgabe, dass nur Kinder- und Ortszuschläge erhöht werden müssen. Es gibt verschiedene Wege, wie das amtsangemessen Alimentation erreicht werden kann. Und es sicherlich auch im Sinne des Landes, das die Besoldung von den Mitarbeitern als fair wahrgenommen wird.…
kleiner gruener frosch hat eine Antwort im Thema Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war! verfasst.
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Natürlich haben sie das Recjt darauf. Beamte ohne Kinder bekommen ja auch eine amtsangemessene Alimentierung.
Aber Beamte mit Kinder bekommen den Zuschlag, weil ihre Ausgaben aufgrund der Kinder größer sind und sie sonst "unter ihren amtsangemessenem Lebensstandard" fallen würden.
