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Bolzbold hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
[…]
Siehe oben - die Kernzeit dürfte damit zwischen ca. 8 Uhr und 13 Uhr (bzw. je nachdem, wann der Vormittagsunterricht endet) liegen.
Omidala hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
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Kernzeit = Zeit, in welcher der überwiegende Teil des Unterrichts läuft. Also an den meisten Schulen 1-6.
Omidala hat mit
auf den Beitrag von Bolzbold im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? reagiert.
Bolzbold hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
§ 13 Abs. 3 ADO NRW
(3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere…
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
Inwiefern "überraschend"? "Überraschend" sind doch 90% der Vertretungen? Gab es überraschend keine Vertretungsbereitschaft?
Kreidemeister hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
Es gibt ein Konzept mit Bereitschaften und Präsenzzeiten. Es geht um Stunden, die plötzlich zusätzlich aufpoppen, überraschend.
state_of_Trance hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
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Das stimmt so pauschal nicht. Zumal, was soll überhaupt die "Kernzeit" sein? Diese Begriff ist nirgendwo definiert, in NRW schonmal gar nicht.
state_of_Trance hat mit
auf den Beitrag von Omidala im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? reagiert.
Omidala hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
Natürlich geht das, man hat in der Kernzeit zur Verfügung zu stehen.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Kurzfristige Vertretung zulässig? verfasst.
[…]
Habt ihr ein Vertretungskonzept mit Vertretungsbereitschaften?
oder könnt ihr jederzeit in Freistunden und anschließenden Stunden herangezogen werden?
Zur Frage: Ja, es ist zulässig.
Deswegen lohnt es sich, ein Vertretungskonzept mit Bereitschaften zu haben. Es minimiert das Problem.
"angeblich sei kein Personal verfügbar" -> Du wirst ja einschätzen können, ob ihr ein Vertretungskonzept habt. Woher sollen denn sonst Vertretungen herzaubert werden. Und auch die Vertretungsbereitschaften…