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Wolfgang Autenrieth hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
In meiner Jugendzeit hatte ich die Sommerferien auf 9 Wochen ausgedehnt. Das war kein Problem. Es ist immer die Frage, ob sich das argumentativ unterfüttern lässt. Ich hatte damals meine Verwandten in Kanada besucht. Die Schulleitung hat die verlängerten Ferien als Sprachkurs (und somit lernrelevant) genehmigt.
BTW: Kurz bevor ich zurückkam, habe ich "auf englisch" geträumt ;-)
Im Abijahr hatte ich meinem Sport- und Deutschlehrer einen vierseitigen Brief über den "Sinn und Unsinn…
Quittengelee hat mit
auf den Beitrag von Karl-Dieter im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise reagiert.
mutterfellbach hat mit
auf den Beitrag von Ulla79 im Thema Dienstunfähigkeit Konsequenzen? reagiert.
state_of_Trance hat mit
auf den Beitrag von fachinformatiker im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise reagiert.
state_of_Trance hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
Ich nicht. Ich gönne jedem die verfrühte Urlaubsreise zu günstigeren Konditionen.
state_of_Trance hat mit
auf den Beitrag von RosaLaune im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise reagiert.
Kris24 hat eine Antwort im Thema Beurlaubung von Schülern zwecks Ferienreise verfasst.
Dazu
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/schulferien-102.html
Karl-Dieter hat eine Antwort im Thema Dienstunfähigkeit Konsequenzen? verfasst.
[…]
Ne, das ist nicht so. Es geht hier um Beamte und nicht um Angestellte. Bei Beamten ist "größtmögliche Zurückhaltung" an den Tag zu legen:
https://openjur.de/u/2324418.html
Alles, was öffentlichen Charakter hat, kann man faktisch vergessen. Joggen im Wald = Ja. Ironman = Nein. Turnier mit der Fußballmannschaft = Nein
Das Urteil ist hier auch ganz interessant, weil dieser Beamte sich sogar ein Attest vom Arzt besorgt hat, dass ihm öffentliches Fußballspielen quasi erlaubt - trotzdem…
Karl-Dieter hat eine Antwort im Thema Dienstunfähigkeit Konsequenzen? verfasst.
[…]
Nicht öffentlich.
[…]
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 83/23
Und das finde ich auch absolut richtig so.