Punktabzug bei Klausur im Sachfach wegen sprachlicher Fehler

  • Hallo zusammen!


    Ich habe eine Frage an alle, die in der SekII ein Sachfach unterrichten (also kein Sprachfach):


    Gibt es bei euch an der Schule eine mehr oder weniger feste Regel, ab wann es zu einem Notenpunkt(e)abzug wegen Häufung von sprachlichen Fehlern kommt?
    Falls ja, wie lautet diese Regel? Falls nein: Habt ihr schon mal wegen einer Unmenge von sprachlichen Fehlern Punkte abgezogen? Wenn ja, wieviele? Habt ihr euch eine Skala eingerichtet oder eher nach Gefühl entschieden?


    Ich bin momentan gerade völlig genervt, weil es eine Korrektur-Zumutung ist, was manche als Klausur abliefern. Da werden höchst selten Satzzeichen/Satzgrenzen gesetzt, Groß- und Kleinschreibung ist anscheinend auch völlig egal und als Höhepunkt der ganzen Sache wird auch ignoriert, dass schriftlich wie auch mündlich mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass alle Aufgaben in vollständigen Sätzen zu bearbeiten sind.
    Da wird dann munter mit Pfeilen und Halbsätzen etwas angedeutet, was eventuell, mit viel Phantasie, zum Thema gehören könnte. Man hat zwar anscheinend keine Ahnung vom Sachverhalt, kann ihn auch nicht nachvollziehbar erklären, aber mal ein paar Fachbegriffe untergebracht, denn auf die gibt's ja Punkte. :cursing:


    Und ich soll das Kauderwelsch auch noch durch Punkte belohnen. Sorry, ich habe gerade einen ziemlich dicken Hals und bin nicht bereit, das konsequenzlos hinzunehmen und bei der nächsten Klausur wieder die gleichen Probleme zu haben.


    Wie handhabt ihr solche Fälle? Ist mir bislang noch nie in einer solchen Häufung innerhalb eines Kurses untergekommen....


    Verzweifelte Grüße und Danke vorab für eure Meinungen!

  • Also, ich unterrichte zwar nicht in der SekII, ich habe aber auch schon in der SekI bei massiven Fehlern in Grammatik und Rechtschreibung Punkte abgezogen. Das habe ich dann aber je nach Altersstufe entschieden was massiv bedeutet. Den Schülern kündige ich es auch immer an. Seit ich das mache ist die RS wesentlich besser geworden.

  • Ich unterrichte auch ein Sachfach (allerdings in der SekI) und mache das ähnlich wie Sanne. In der Oberstufe dürfte man doch sicher noch strenger handhaben. Da dürfte man doch bestimmte Dinge einfach vorraussetzen.


    Wenn mich Schüler vor einer Physik - Überprüfung fragen, ob ich die Rechtschreibfehler mitbewerte, spricht das doch schon Bände. Wenn ich verneine wird geschrieben wie Kraut und Rüben.


    Alles, was ich nicht lesen kann, steht nicht da. Wenn nicht, wie verlangt in ganzen Sätzen geschrieben wird, gibt es auch nicht die volle Punktzahl. usw.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag

    nur ein Fachbegriff kann es doch wohl nicht sein. Du bist doch kein Hund, dem man Knochen hinwirft. Und vor allem: wer weiß denn, wie der Schüler diesen Begriff auffasst? Vielleicht gar als Verneinung?
    Wenn konkrete Arbeitsanleitungen dastehen ("schreibe in ganzen Sätzen"), du aber nur Stichworte vorgeknallt bekommst, kannst du kaum Punkte geben, je nachdem, wie du die BEs angesetzt hast. Minimale Punktzahl finde ich da schon entgegenkommend!
    Habt ihr in der fachschaft darüber keinen Beschluss gefasst? Kann dir dein Fachbetreuer Tipps geben?

  • Nein, eine Regelung gibt es bei uns an der Schule nicht. Ich handhabe das so, dass ich bei Geschichtsklausuren den Hinweis, dass sich Mängel in der Form und Darstellung auf die Note auswirken können, mit auf die Angabe schreibe. Ebenso die Anweisung: Beantworte alle Fragen in ganzen Sätzen.
    Da es ja meist Fragen sind, die mit der reinen Aufzählung von Fakten nicht beantwortbar sind (beurteile, diskutiere ... etc), ziehe ich durchaus Punkte ab (bzw. gebe sie gar nicht erst), wenn


    - keine Diskussion / keine Beurteilung vorhanden ist
    - die Aussage als Ganzes zwar irgendwie die Fakten enthält, insgesamt aber falsch ist (Korrekturanmerkung: SO stimmt das nicht)
    - keine ganzen Sätze geschrieben werden (Korrekturanmerkung: Satz?)
    - ein meiner Ansicht nach durchschnittlicher Leser den Sinn nicht versteht (Korrekturanmerkung: Sinn?)
    - Fachbegriffe falsch geschrieben werden (Bissmarg = Bismarck ;) )


    Wie gesagt, ich vergebe dann z.T. die Punkte erst gar nicht. Werden keine ganzen Sätze geschrieben, ziehe ich je nach "Umfang" der Verfehlung Punkte ab, meist 1-2 pro Frage (meist gibt es zwischen 5 und 10 Punkte auf jede Frage) - das kann leicht eine Notenstufe ausmachen.


    Reine sprachliche Fehler (Grammatik, Rechtschreibung - Ausnahmen siehe oben) fließen bei mir nicht in die Benotung ein (auch wenn ich manchmal versucht bin, das zu tun).

  • Danke an alle, die bis jetzt schon geantwortet haben.


    Friesin und DeadPoet, ich sehe das genauso wie ihr und handhabe es auch so. "Knochen hinschmeißen" habe ich schon immer dadurch geahndet, dass es innerhalb der Aufgabe entweder zu Punktabzug kam, bzw. keine Punkte erteilt wurden, wenn nicht absolut deutlich wurde, dass der Verfasser den Sachverhalt tatsächlich richtig dargestellt hat.


    Was jetzt eben das Erschwerende ist, ist die Tatsache, dass manche SuS derart viele Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler begehen, dass ich am Rand kaum noch Platz habe, die fehlenden Inhalte stichwortartig aufzulisten, um eine transparente Korrektur zu gewährleisten. Ich weiß schlichtweg nicht mehr, wo ich das hinschreiben soll, weil auch so schon alles rot ist. Kaum zu glauben, ist aber so. (Das Geschreibsel einiger erinnert mich an Facebook-Chats und -Pinwandeinträge. Würde mich mal interessieren, ob sie so dann auch im Abitur schreiben. Vermutlich schon.) Es ist derart schlimm, dass ich diese viele Arbeit nicht "umsonst" machen möchte. Ich will tatsächlich wegen der Sprachverstöße von der Endpunktzahl etwas abziehen und habe schon in der bayerischen GSO den Paragraphen 58 (1) als Begründung ausfindig gemacht. Dort steht:
    "Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden."
    "Können" ist hier leider das Problem, womit ich mich auf dünnem Eis bewege. Erfahrungsgemäß sind Eltern und SuS bei abiturzulassungsentscheidenden Klausuren relativ schnell bei der Aufsichtsbehörde, sodass ich mich auf jeden Fall absichern möchte. Da wären ein paar Beispiele unter Umständen hilfreich, weshalb ich hier nachfrage.


    Unser Fachschaftsbeschluss ist, gemäß der Korrekturrichtlinien Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit zu kennzeichnen UND die fehlenden Inhalts-Punkte zur Gesamtpunktzahl der Aufgabe durch exakt so viele "Fehlt-Korrekturzeichen" (ihr wisst schon, das große V mit dem Diagonalstrich) mit Stichwort für den fehlenden Inhalt auf den Korrekturrand zu schreiben, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, welche Inhalte zur Maximalpunktzahl fehlen. Aber dafür fehlt mir diesmal schlichtweg der Platz.
    Das beschriebene Vorgehen wird allerdings leider nicht von allen umgesetzt. Einige Kollegen sparen sich die sprachliche Korrektur. Geht dann ja auch wesentlich schneller, zumindest für den Moment. Dass sich sowas rumspricht und die SuS dann gar nicht mehr darauf achten, wie sie schreiben, ist ja auch wurscht, wenn's die Lehrkraft konsequent ignoriert. Und kommt's zu einem Lehrerwechsel ist der neue Lehrer dann der böse Sprach-Spießer und beim Kollegen war's doch so viel netter....


    Ich finde es einfach hanebüchen, wenn Schüler das Abitur haben wollen, die kaum einen fehlerfreien, einfachen Satz verfassen können. Bin ich spießig?

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich spießig?


    "spießig" scheint das gefühlte Schimpfwort schlechthin zu sein :lach::lach: Nein, bist du in meinen Augen nicht: die Schüler wollen einen Abschluss erreichen, dann müssen sie sich auch nach den Vorgaben richten. Einen Führerschein bekomme ich auch nur, wenn ich mich ganz spießig an rote Ampeln und Tempolimits halte ! :D


    Abgesehen davon, sollten Gymnasiasten in der Oberstufe (und nicht nur die) sich im Klaren sein, dass es durchaus unterschiedliche Sprachebenen gibt.

  • Nun, wenn die sprachlichen Fehler so gravierend sind, dass der Sachverhalt nicht mehr verständlich ist, dann muße er als nicht vorhanden bewertet werden.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Nun, wenn die sprachlichen Fehler so gravierend sind, dass der Sachverhalt nicht mehr verständlich ist, dann muße er als nicht vorhanden bewertet werden.

    Das ist schon klar. Die Frage ist, was man machen kann, wenn die Verständlichkeit nicht leidet, aber man sehr viel Zeit damit beschäftigt ist, die fehlenden Kommata zwischen Haupt- und Nebensatz und Punkte am Satzende nachzutragen, die Großschreibung von Nomen und Substantiven einzufügen und bei jedem 2. bis 3. Wort noch den letzten Buchstaben zu ergänzen, weil der weggelassen wurde (usw.). Das ist nicht sinnentstellend, aber enorm zeitaufwändig. Und das ärgert mich maßlos, dass ich meine sowieso schon knappe Zeit mit einem derartigen Sch..... verbringen muss, nur weil es die gnädigen Herrschaften spießig finden, sich an gängige Rechtschreibregeln zu halten.

    Einen Führerschein bekomme ich auch nur, wenn ich mich ganz spießig an rote Ampeln und Tempolimits halte ! :D

    Schönes Beispiel. Werde ich mir merken. :whistling:

    Abgesehen davon, sollten Gymnasiasten in der Oberstufe (und nicht nur die) sich im Klaren sein, dass es durchaus unterschiedliche Sprachebenen gibt.

    Hm. In Zeiten von Facebook-Dauer-Online-Existenzen ist das leider immer weniger selbstverständlich....

  • Hm. In Zeiten von Facebook-Dauer-Online-Existenzen ist das leider immer weniger selbstverständlich....

    Bei der Bewerbung und / oder im Berufsleben nehmen es Arbeitgeber sehr übel, wenn die Schüler haufenweise Rechtschreibfehler produzieren. Bewerbungen werden sofort aussortiert ... es gibt genügend Bewerber auf eine Stelle (zumindest in manchen Berufssparten). Es kommt auch nicht gut, wenn man z.B. in der Verwaltung oder bei der Polizei oder auch in der freien Wirtschaft haufenweise Schreiben mit gravierenden Rechtschreibfehlern versendet. Da nützt es auch nichts, wenn die Schüler sagen: Joah aber bei Facebook und in icq und Co kann ich auch schreiben wie ich möchte.
    Insofern: Du bist nicht zu spießig. Wie sollen die Schüler denn eine angemessene Sprache lernen, wenn wir in den Klausuren die Augen immer zudrücken.
    Mich nervt manchmal auch die grauenhafte Rechtschreibung und Kommentare wie "Müssen wir einen Fließtext schreiben oder können wir die Aufgabe auch in Stichpunkten lösen?" (wohlgemerkt es handelt sich um eine Pädagogikklausur).

  • Ich habe mich so eben erst angemeldet und kann berichten, dass ich zur Zeit mit dem gleichen Problem in Klausuren zu kämpfen habe. Ich habe mit meinem Sozialkunde-Kurs Klasse 11 vor den Weihnachsferien Sozialkunde-Klausur geschrieben und ich war zunächst begeistert das einige Schüler bei einer Arbeitszeit von 90 Minuten bereits nach ca. 50 Minuten fertig sind. Als jedoch dann begann die Klausuren zu korrigieren war ich geschockt. Von einem Kurs der 11.Klasse kann man wohl verlangen, dass bei Aufgabenstellungen wie "Erläutere" verstehen, dass dies eine Bearbeitung in Sätzen fordert. Hier laß ich aber kurzgefasste Stichpunkte. Aber auch Schüler mit Sätzen sind in dieser Klausur nicht besser bedient, bei Arbeiten bei denen jedes 3 Wort falsch ist oder gar fehlt. Bei Schülern dieses Kurses bei denen die Aufgabe nicht lt. Aufgabenstellung bearbeitet wurde, habe ich 0 Punkte in dieser Aufgabe erteilt. Und bei falschen Wörtern jeweils 1 Punkt von der Aufgabe abgezogen, wenn der Sinn noch zu erlesen war. 2 Punkte oder mehr Punkte wenn ich raten musste. Ich werde dies bei der Abgabe des Bewertungshorizontes bei der Schulleitung mit der Abgabe des Kursbuches bemerken, zumal ich den Kurs schon mehrere Male darauf hingewiesen habe, wie Aufgaben zu erfüllen sind. Dies ist für mich Wissen aus dem Fach Lernmethoden Klasse 7 nicht etwa eines Kurses Klasse 11.


    LG


    Dodo

  • Ich habe mich so eben erst angemeldet und kann berichten, dass ich zur Zeit mit dem gleichen Problem in Klausuren zu kämpfen habe. Ich habe mit meinem Sozialkunde-Kurs Klasse 11 vor den Weihnachsferien Sozialkunde-Klausur geschrieben und ich war zunächst begeistert, dass einige Schüler bei einer Arbeitszeit von 90 Minuten bereits nach ca. 50 Minuten fertig sind. Als jedoch dann begann die Klausuren zu korrigieren, war ich geschockt. Von einem Kurs der 11.Klasse kann man wohl verlangen, dass bei Aufgabenstellungen wie "Erläutere" verstehen, dass dies eine Bearbeitung in Sätzen fordert. Hier laß ich aber kurzgefasste Stichpunkte. Aber auch Schüler mit Sätzen sind in dieser Klausur nicht besser bedient, bei Arbeiten, bei denen jedes 3 Wort falsch ist oder gar fehlt. Bei Schülern dieses Kurses, bei denen die Aufgabe nicht lt. Aufgabenstellung bearbeitet wurde, habe ich 0 Punkte in dieser Aufgabe erteilt. Und bei falschen Wörtern jeweils 1 Punkt von der Aufgabe abgezogen, wenn der Sinn noch zu erlesen war. 2 Punkte oder mehr Punkte, wenn ich raten musste. Ich werde dies bei der Abgabe des Bewertungshorizontes bei der Schulleitung mit der Abgabe des Kursbuches bemerken, zumal ich den Kurs schon mehrere Male darauf hingewiesen habe, wie Aufgaben zu erfüllen sind. Dies ist für mich Wissen aus dem Fach Lernmethoden Klasse 7, nicht etwa eines Kurses Klasse 11.


    Du hast Recht: Eine angemessene sprachliche Darstellung (v.a. auch Kommata) ist sehr wichtig. :rolleyes:

  • In Niedersachsen steht in den EPA, dass bei vermehrten Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit bis zu 02P abgezogen werden können. Das gilt für die komplette Oberstufe.
    Ich selbst drohe das aber vorher an und weise die SuS vor der Klausur noch einmal darauf hin. Im Abi ziehe ich das aber eh durch. Es kommt aber auch auf die Art der Fehler an.

  • Es kommt aber auch auf die Art der Fehler an.


    Ja, genau so sehe ich das auch. Wir können ja nicht für jeden Fehler ob in grammatischer und rechtschreiblicher Form einen Punkt abziehen, da kommen wir ja am Ende auf Minuspunkte. Ist es ein Fehler der den Sinn verfälscht oder gar umkehrt oder ein fehlendes Komma. Aber auch das Fehlsetzen eines Kommas kann den Sinn ändern:


    Er will sie nicht. oder Er will, sie nicht. :cursing: Und das sollte Schülern der Sek.II im Deutschunterricht schon beigebracht worden sein. Unsere Deutsch-Kollegen bitten uns förmlich in jeder Dienstberatungen die Fehler in Rs und Gr nicht mehr einfach so durchgehen zu lassen, sondern mit in die Bewertung einfließen zu lassen. Doch wie, das sagt uns mal wieder keiner!


    Eigeninitiative gefragt :!:


    LG


    Dodo

  • kann ihn auch nicht nachvollziehbar erklären, aber mal ein paar Fachbegriffe untergebracht, denn auf die gibt's ja Punkte.


    ... oder auch nicht. Wenn der Inhalt nicht verständlich ist und es deshalb keine Punkte gibt, wovon möchte man denn dann noch etwas abziehen?


    Bei derartigen Gebrubbel erlaube ich mir schon Mal einen ganzen "Absatz" als unverständlich zu kennzeichnen. Da muss man dann nicht mehr im Detail jeden Fehler kennzeichnen.


    L. A

  • Ich formuliere dann gerne folgendermaßen: "Ihre Aussageabsicht ist unklar!", um es mal fachlich auszudrücken.



    LG


    Dodo

  • Es geht letztlich um Rechtschreibung - einfach ist der Fall bei unverständlichen, unzusammenhängenden oder nicht lesbaren Antworten und Fehlern bei Fachsprache. Was aber, wenn sich relativ einfache Rechtschreib- und Satzzeichenfehler so sehr häufen, dass das Lesen insgesamt deutlich erschwert wird, auch wenn jede einzelne Stelle klar bleibt?


    In die Benotung einfließen darf das, aber ich kenne an meiner Schule keinen Lehrer, bei dem das außerhalb des Faches Deutsch (bzw. natürlich anderer Sprachen) tatsächlich geschieht. Mich eingeschlossen. Dabei wäre das schon vernünftig. Aber ich denke, bei vielen Kollegen, die keine Deutschlehrer sind, ist die Unsicherheit bei der Rechtschreibung sehr hoch und die Korrektheit wird auch nicht wirklich ernst genommen. Lippenbekenntnisse gibt es viele, Auswirkungen keine. Und das merkt ein Schüler. Man müsste mal vergleichen, auch wenn das schwer machbar ist, ob in Deutschaufsätzen prozentual weniger Fehler gemacht werden als in anderen Fächern - ich vermute, dass das so ist.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Ich schließe mich der Meinung von Herrn Rau teilweise an.


    Zwar markiere ich in allen Arbeiten und Tests in meinen Fächern die Rechtschreibfehler, aber ich bewerte sie nicht mit. Das geschieht bei mir aber nicht aus Unsicherheit über korrekte Rechtschreibung. Wir haben hier an der Schule sehr viele Schüler, die in der Lese - und Rechtschreibförderung sind. Bei diesen wird die Rechtschreibung "ausgesetzt", d.h. nicht mit bewertet. In allen Fächern. Ich finde es daher unfair, wenn ich bei einigen Schülern die Rechtschreibung werte und bei anderen nicht. Das führt dann unter Umständen dazu, dass ein LRS-Schüler mit schlechten Physikkenntnissen eine bessere Note erhält als ein Schüler mit bessern Physikkenntnissen, nur weil ich bei diesem die Rechtschreibung bewerten muss. Das sehe ich auch nicht ein. Zudem kommt noch hinzu, dass ein Kollege, der die Rechtschreibung mitbewertet hat, ständig Querelen mit Schüler und Eltern hatte. Ich weiß das ist feige, aber ich mache das mit der Rechtschreibbewertung erst, wenn ich dazu eine Grundlage habe, die mich dazu verpflichtet.


    Ich denke auch, dass sich die Schüler in Deutsch mehr Mühe mit der Rechtschreibung geben als in z.B. Physik. Ich kann mich an keinen Physiktest erinnern bei dem nicht gefragt wurde: "Zählt die Rechtschreibung mit?". Da handhabe ich das so, dass ich nur Sachen bewerte, die ich auch lesen kann. Da stelle ich mich dann auch mal doof, wenn alzuviel Phantasie zum Enträtseln gefragt wäre. Falsch geschriebene Fachworte sind aber ein Fehler.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Und die Aufgabenstellungen sind in Bezug auf den Lösungsansatz immer eindeutig! Bei "Erkläre" - "Erläutere" - "Erörtere" kann nur ein Fließtext verfasst werden, man kann da keine Stichpunkte schreiben, dass würde die Aufgabenstellung nicht im geringsten treffen und wir haben sogar das Fach "Lernmethoden" in Klassen 5 bis 7, wo solche Kenntnisse vermittelt werden!


    LG DODO

  • Für Hessen ist die Bewertung von sprachlichen Fehlern in der Oberstufe in der entsprechenden Verordnung (Oberstufen- und Abiturverordnung , Anhang 9) geregelt, wonach die sprachlichen Fehlern auch in nicht-sprachlichen Fehlern zu bewerten sind und zu einem Abzug von bis zu 2 Notenpunkten führen können (auch zu finden in der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe , ebenfalls Anhang 9). Es wird dort auch geregelt, wie zu verfahren ist, wenn der sprachliche Anteil des Leistungsnachweises nur einen geringen Teil der Rohpunkte ausmacht.
    Und um deutlich zu machen, welcher Bearbeitungsumfang und welche -tiefe gefordert sind, gibt es Operatorenlisten, z. B. für die naturwissenschaftlichen Fächer (eigentlich nur für die Abiturprüfungen). Ich bin dazu übergegangen, zu Beginn eines Schuljahres auf die Operatorenliste hinzuweisen und während einer Klausur ein Exemplar zum Nachschlagen auszulegen (erfahrungsgemäß haben sich nicht alle Schüler damit vertraut gemacht...).

Werbung