Minusstunden bei Schulausfall!

  • Daher sollen wir im Moment alles aufschreiben, was vielleicht Pluszeiten sind.

    Darauf läuft es hinaus. Wenn der Dienstherr Erbsenzählerei betreibt, muss man das eben auch machen. Und Mehrarbeit wird dann nur noch auf schriftliche Anordnung hin geleistet, damit man auch schön dokumentieren kann, was man alles geleistet hat.


    Klar, ein Schulleiter kann sich stur an Verwaltungsvorschriften halten. Aber das kann der gemeine Beamte auch...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Sofern man, wie ich, den Beamtenstatus der Lehrkräfte erhalten will, sollte man sich grundsätzlich davor hüten, wie Arbeitnehmer zu argumentieren.

    Das sehe ich differenzierter: erstens gibt es ganz viele Bereiche, wo man auch als Beamter als Arbeitnehmer argumentieren /agieren muss (z.B. bei allem, was das Arbeitsschutzgesetz angeht, die Arbeitsstättenverordnung, bestimmte Bereiche des Verwaltungsrechts usw). Auch das HPVG unterscheidet nicht (oft) zwischen Beamten und Angestellten ins Bezug auf Arbeitnehmer(!)vertretung. Und das mit dem Streikrecht z.B. wird irgendwann flgen müssen, nach höherem Recht.

    Komischerweise würde man bei so einem Lehrer aufschreien, wie dreist das ist, wenn der Staat so etwas macht, dann kommen hier die Schulleiter @Trantor und verweisen auf die Verordnungslage.

    Ich kenne Trantor hier jetzt nicht als einen arbeitnehmerunfeundlichen User und ganz bestimmt als keinen, der Schulleitung raushängen lässt - vielleicht sollte man auch hier mal differenzieren. Im Übrigen weise ich als PR auch gerne und oft auf die Verordnungslage hin. Es hilft nämlich keinem Arbeitnehmer, wenn man in Unkenntnis der Rechtslage und der Verfahren einfach mal lustig alles mögliche fordert und wünscht und darauf beharrt, ohne die Wege der Durchsetzung gut zu kennen. Damit macht man sich zum Horst und erreicht nichts. Der Anfang jeder guten Personalvertretung ist Kenntnis der Rechtslage und das vornehmliche Beginnen von Kämpfen, die man auch gewinnen kann.

  • Fakt ist, dass die meisten sich über den Tisch ziehen lassen, weil sie die Erlass- und Rechtslage gar nicht kennen. Und ein "Erlass" ist noch lange kein Gesetz oder eine Verordnung. Da hat man öfters das Gefühl, dass die Ministerialbeamten in so eine behördeninterne Dienstanweisung (und nichts anderes ist ein Erlass) erst mal alles mögliche hineinschreiben, um zu sehen "was geht". Solange sich keiner effektiv beschwert (d.h. dagegen klagt) kann man es ja machen...

  • @Siobhan:


    Unsere Schulleiterin sagt, dass nur wenn jemand krank ist, auch Vertretungsstunden eingegeben werden können. Und da Untis genau was, wann wir unsere V-Stunden haben, zählt er an Tagen wo keiner krank ist, halt Minusstunden. Wie geht es denn anders?

  • Siehe meine obigen Ausführungen im Beitrag 33.

    Und das ist das Problem. Fast alle klagen eben nicht, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus individueller Sicht negativ ist (finanzieller und zeitlicher Aufwand einer Klage vs. die Ungewisse Aussicht auf Erfolg). Für den Dienstherrn lohnt es sich also rational gesehen, eventuelle Rechtsverstöße in Kauf zu nehmen. Der Verlust aus einzelnen verlorenen Prozessen wird bei weitem durch die Vorteile in den unzähligen Fällen wettgemacht, in welchen die Betroffenen ihre Rechte eben nicht einklagen. Da hilft entweder nur ein Verbandsklagerecht (was in solchen Fällen mit Sicherheit nicht kommen wird, da sich der Staat aus oben genannten Gründen damit selbst schaden würde) oder ein Bewusstseinswandel bei den Betroffenen ("Mut zur Klage") mit ausreichender (auch finanzieller) Unterstützung durch die Gewerkschaften und die Verbände. Wenn in jedem Bundesland pro Jahr auch nur ein paar Dutzend Kollegen und Kolleginnen diesen Weg beschreiten würden, würde die Bilanz aus Sicht des Dienstherrn schnell ins Negative umschlagen.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Anja: Man legt die Stunden in den Plan, lässt es aber nicht zählen für die Vertretungsstatistik. Muss man nur einstellen. Untis kann so einiges und viele nutzen nicht alles.
    Konkret bei uns heißt das (zur Zeit), dass wir die Ausfallstatistik der U-Zeiten übermitteln. Die Vertretungsreserve gehört zu den A-Zeiten. Hierzu gehören auch Fortbildungen, Konferenzen und Aufsichten.
    Streng genommen würde dann auch jede Minute Konferenzzeit gezählt werden müssen. Hat man zu wenig konferiert müsste dann auch eine Minuszeit entstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Siobhan ()

    • Offizieller Beitrag

    Mikael, du hast nicht verstanden, was ich meinte. Man kann nicht gegen die Existenz eines Erlasss klagen.
    Und es kann auch nicht "die Gewerkschaft" klagen. Siehe Beitrag 33.


    Mit der generellen Haltung hast du Recht. Auch mit dem Mut zur Klage.
    Aber das ändert nichts daran, dass man wissen muss, was man tut und wann man es wie tut, und wer es tun kann, wenn es nicht kontraproduktiv sein soll.
    Ich schätze verallgemeindernde Aufrufe wie "Dagegen müsste der Verband mal klagen" nicht, weil sie Dinge simplifizierend und nicht zielführend dartellen.
    Dinge in der Juristerei sind sehr komplex.


    Im Falle dieses threads, also der Minusstunden, zum Beispiel, ist das nicht der Weg. Da ist eine DV zielführender. Und nicht weniger wirksam, zumal wenn sie nicht für eine einzelne Schule sondern bezirksweit zwischen GPR und Behörde abgeschlossen werden könnte.

  • Mikael, du hast nicht verstanden, was ich meinte. Man kann nicht gegen die Existenz eines Erlasss klagen.
    Und es kann auch nicht "die Gewerkschaft" klagen. Siehe Beitrag 33.

    Vielleicht hätte ich formulieren sollen "gegen die individuellen Auswirkungen eines Erlasses klagen". Dass die Verbände nicht klagen können, ist schon klar. Die sind ja nicht direkt betroffen. Die sollten aber unterstützen (mit Rechtsbeistand und / oder finanziell), siehe Beitrag 46. Wenn genug Kollegen und Kolleginne das durchziehen und Recht bekommen, wird so ein Erlass schon irgendwann zurückgezogen werden.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Genau das versuche ich seit Beitrag 33 zu sagen ;)


    Und zwar weil ich die larmoyanten Forderungen "und warum klagt die Gewerkschaft nicht gegen so ein dooofes Gesetz/Erlass/Verordnung" nicht mehr hören kann.


    Weil es eben nicht so einfach ist. Übrigens auch nicht mit der Rücknahme von Erlassen oder Verordnungen.
    GEW-Kollegen zum Beispiel haben schon X Mal geklagt und Recht bekommen - in Aufsichtsfragen, in Kostenerstattungsfragen, in Vertragsfragen, in Anerkennungsfragen, uvm, - und es wurden entweder a) individuelle Urteile gesprochen (nur auf diesen Fall bezogen) - oder es wurde B) allgemein geurteilt, aber trotzdem ein Erlass oder eine Verordnung nicht geändert. Das braucht einen langen Atem und ist ein dickes Brett, wie alles im Leben eigentlich. Ich denke da nur an die unsägliche Reisekostenerstattung von Klassenfahrten und manchen Fortbildungen. Dazu gewinnen unsere Anwälte jährlich (!!) ein Verfahren - oder mehr. Ändert es was an der Praxis? Nicht, dass ich wüsste. :/


    Was keinen davon abhalten soll, es zu tun (!!) - man hat immerhin die Chance, dass sich für einen selbst etwas verbessert. Aber die Hoffnung, dass nur mal einer klagen braucht und dann ist der lästige Erlass weg - die ist naiv.

  • In Sachsen-Anhalt gibt es einen so genannten Flexi-Erlass. Der gilt für Beamte und Angestellte ohne Unterschied.


    http://www.mk.bildung-lsa.de/b…/er-flexi_lehrkraefte.pdf


    2.5 Minderzeiten entstehen ausnahmsweise dann nicht, wenn ein Unterrichtseinsatz derLehrkraft aufgrund betrieblicher Umstände unmöglich ist (z. B. Havarien, Überschwemmungen,Bombendrohungen, Ausfall der Schülerbeförderung). Dies gilt jedoch nicht in den Fällen,in denen durch eine Änderung der Unterrichtsorganisation die Lehrkraft im Unterrichteingesetzt wird.


    Bei Schulausfall, der vom Direktor oder vom Amt angeordnet wird, entstehen keine "Minusstunden".


    Das aktuellste Beispiel war hier vor fast zwei Jahren das Hochwasser, als Schulen "abgesoffen" waren bzw. als Notfalllager für Hochwasseropfer dienten. Obwohl 5 Tage kein Unterricht war, hatten wir keine Minus-Stunden. Unser Direktor wollte nur wissen, wie wir uns einbringen (z.B. Hilfe beim Saubermachen der abgesoffenen Schule, Hilfe bei der freiwilligen Feuerwehr, in der Kleiderkammer beim DRK).


    An meiner alten Schule war deswegen sogar die Turnhalle mehr als 1 Jahr nicht benutzbar!!! (Totalschaden)


    Da die Sportlehrer selbst im neuen Schuljahr keinen Sport-Unterricht geben konnten und auch nicht komplett mit ihren Stunden auf andere Schule monatelang aufgeteilt werden konnten und auch nicht ständig Vertretungsunterricht machen konnten, sind ihnen gar keine Minus-Stunden entstanden. (siehe oben: Havarie). Allerdings mussten sie sich immer für Vertretungsunterricht zur Verfügung halten. Jedoch bestand keine "Anwesenheitspflicht" in der Schule.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich differenzierter: erstens gibt es ganz viele Bereiche, wo man auch als Beamter als Arbeitnehmer argumentieren /agieren muss (z.B. bei allem, was das Arbeitsschutzgesetz angeht, die Arbeitsstättenverordnung, bestimmte Bereiche des Verwaltungsrechts usw). Auch das HPVG unterscheidet nicht (oft) zwischen Beamten und Angestellten ins Bezug auf Arbeitnehmer(!)vertretung. Und das mit dem Streikrecht z.B. wird irgendwann flgen müssen, nach höherem Recht.

    So gesehen hast Du natürlich recht und ich war zu schnell mit der Antwort. Ich habe nur immer den Gedanken, dass Beamte, die sich wie Angestellte verhalten, irgendwann auch als solche behandelt werden. Es würde mir sehr für die nachfolgenden Lehrerinnen- und Lehrergenerationen leid tun, wenn sie eben nicht mehr verbeamtet würden, Berlin hat es ja leider schon vorgemacht. Aber das wird jetzt etwas OT.

  • 2.5 Minderzeiten entstehen ausnahmsweise dann nicht, wenn ein Unterrichtseinsatz derLehrkraft aufgrund betrieblicher Umstände unmöglich ist (z. B. Havarien, Überschwemmungen,Bombendrohungen, Ausfall der Schülerbeförderung). Dies gilt jedoch nicht in den Fällen,in denen durch eine Änderung der Unterrichtsorganisation die Lehrkraft im Unterrichteingesetzt wird.



    Bei Schulausfall, der vom Direktor oder vom Amt angeordnet wird, entstehen keine "Minusstunden".

    Das erscheint mir das einzig logische und faire Vorgehen. Sachsen-Anhalt scheint hier noch klar denken zu können.


    Es würde mir sehr für die nachfolgenden Lehrerinnen- und Lehrergenerationen leid tun, wenn sie eben nicht mehr verbeamtet würden, Berlin hat es ja leider schon vorgemacht. Aber das wird jetzt etwas OT.

    Die Länder verbeamten die Lehrer doch nicht, um denen einen Gefallen zu tun. Die Verbeamtung hat ganz klare Vorteile für die Bundesländer:

    • Beamte sind während der aktiven Dienstzeit billiger als Angestellte. Die Pensionkosten fallen erst in der Zukunft an, was eine aktuelle Regierung erst einmal nicht interessiert.
    • Beamte dürfen nicht streiken, was im Bereich der Bildung ein ganz großer Standortvorteil ist. Falls bei einem bundesweiten Lehrerstreik 10 Millionen Kinder zu Hause betreute werden müssten, stünde ganz schnell der hochgelobte Wirtschaftsstandort Deutschland komplett still. Die Kita-Streiks wären hier nur ein ganz kleiner Vorgeschmack gewesen.
    • Man kann bei Beamten ganz einfach Besoldungserhöhungen ausfallen lassen oder die Sonderzahlungen kürzen bzw. streichen, falls es die Kassenlage erfordert. Keine lästigen Tarifverhandlungen und Streiks können dies verhindern.

    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • @Siobhan:


    Unsere Schulleiterin sagt, dass nur wenn jemand krank ist, auch Vertretungsstunden eingegeben werden können. Und da Untis genau was, wann wir unsere V-Stunden haben, zählt er an Tagen wo keiner krank ist, halt Minusstunden. Wie geht es denn anders?

    Dann muss man das als Stunde einbauen. Du hast dann in deinem Plan einen Kurs, der z.B. "Vertretungsreserve" heißt. Der zählt auch in dein Deputat. Zu der Zeit sollte man auch an der Schule sein, wenn du z.B. Montags in der 1. Stunde eine Bereitschaft hast, musst du dann auch Montags in der 1. da sein. Wenn keine Vertretung anfällt - alles gut. Kriegst du trotzdem bezahlt bzw. ist keine Minusstunde, weil ist ja trotzdem ein "Kurs" der quasi stattfindet.


    Wenn du Vertretung in der 6b hast, wirst du umgeplant, hast also "Stattvertretung" (so heißt das idR in Untis)

  • Das ist in Hamburg eben komplizierter, da wir ein Arbeitszeitmodell haben. Die V-Stunde ist reingerechnet, d.h. wird bezahlt. Im Stundenplan muss sie nicht fest verankert sein. Bei uns ist sie das. Wahrscheinlich dann auch bei Untis. Und doch. Wird sie nicht erteilt, gilt sie als Minusstunde. Weil sie eben ins Arbeitszeitmodell reingerechnet wurde.

  • Anja, ich benutze Untis und ich kann dir sagen, dass sie nicht wie eine "normale" Unterrichtsstunde behandelt, bzw negativ gezählt werden muss. Sie ist bei uns fest in den Plänen der Kollegen verankert, aber an keine Klasse gekoppelt und findet sich auch nicht in der Ausfallstatistik. Das bedeutet, dass ich sie zählen kann, aber nicht zwingend muss. Das kann Untis, aber der Benutzt er des Programms muss die Funktionen kennen.
    Ich kenne SL, die mit Untis nur die Stundenpläne verwalten und welche, die auch die Lehrerarbeitszeit erfassen. Je nachdem, wie firm sie damit sind. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Siobhan ()

  • @Siobhan:


    Unsere Schulleiterin sagt, dass nur wenn jemand krank ist, auch Vertretungsstunden eingegeben werden können. Und da Untis genau was, wann wir unsere V-Stunden haben, zählt er an Tagen wo keiner krank ist, halt Minusstunden. Wie geht es denn anders?

    Wie die Stundenzählsoftware funktioniert, ist nicht relevant für die rechtliche Lage.


    Wenn die Schulleiterin deine Vertretungsstunden nicht anrechnen will, weil der reguläre Unterricht aus anderen Gründen als aus Krankheit ausgefallen ist, dann musst du sie nach der konkreten Dienstvorschrift, Erlass oder rechtlichen Regelung fragen. Wenn sie den nicht vorweisen kann, dann ist dieses Verfahren nicht zulässig und sie darf dir keine Minusstunden anrechnen.


    Aber für deine Rechte musst du selber eintreten - das ist nicht die Aufgabe deiner Schulleiterin; auf eine bloße Aussage würde ich mich da nicht verlassen.

  • Du weißt schon, dass das Hamburger Arbeitszeitmodell etwas anders funktioniert. So arbeiten wir keine bestimmte Wochenstundenanzahl. Die V-Stunde ist im Arbeitszeitmodell verrechnet, also muss die Leistung auch erbracht werden. Sie steht nicht explizit als V-Stunde drin, sondern als allgemeine Aufgaben. Unsere Personalräte haben sich da schon mit beschäftigt. Es ist, wie es ist.

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