Wer hat das Recht am Elternsprechtag teilzunehmen?

  • Hallo,


    Folgender Fall:
    Ein Ehepaar ist geschieden. Die Frau heiratet wieder. Nun sitzen im Elterngespräch die Mutter und zwei Väter - wobei sich der Stiefvater unmöglich verhält, das große Wort führt und herumpoltert.


    Hat dieser Stiefvater überhaupt das Recht hier teilzunehmen? Das Sorgerecht haben ja die Eltern - also leibliche Mutter und leiblicher Vater. Erhält der Stiefvater durch die Heirat automatisch auch ein Sorgerecht? Oder könnte man ihn höflich des Raumes verweisen...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Erziehungsberechtigte haben dazu ein Recht - und ggf. noch Familienmitglieder (wie bei mir z.B. zum Dolmetschen - wenn du es erlaubst).
    Wenn der Mensch da kein Erziehungsberechtigter ist, kannst du ihn durchaus des Raumes verweisen (kannst du auch bei den "richtigen" Eltern, wenn die sich nicht angemessen verhalten. Soweit kommt's noch!).

    • Offizieller Beitrag

    alias


    Ich sehe das ähnlich wie Malina - zumal diese Konstellation ja auch dem Gespräch an sich eher abträglich war.


    Ich hatte auch schon geschiedene Eltern am Elternsprechtag - doch die sind alle immer ohne neuen Partner erschienen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich hab Eltern, bei denen ist das immer so: Mutter + neuer Lebensgefährte und Vater kommen zum Elterngespräch. Die wohnen so auch in nem Haus zusammen 8o Hab mir am Anfang von allen - vor allem vom Vater - bestätigen lassen, dass es jeder möchte, dass alle über das Kind informiert werden. Rechtlich gesehen - so wurde mir damals von meiner Schulleitung erklärt - muss ich aber nur der Mutter und dem Vater Auskunft geben.


    Wenn sich ein Elternteil daneben benimmt, wird er der Schule verwiesen - hab ich auch grad erst gelernt. Meine Direktorin hat heute einer Mutter Hausverbot bis zum Ende des Schuljahres erteilt!

  • Du darfst nur Erziehungsberechtigten gegenüber Auskunft über einen Schüler geben. Der Neue hat also nix verloren, außer er ist sorgeberechtigt. Und wenn er stänkern, dann gleich dreimal keine Auskunft geben. Ich hatte schon den Fall, dass ich am Elternsprechtag 2 Termine für solche Fälle machen "durfte" Einen für die Mutter und zeitlich weit auseinander für den geschiedenen Vater.
    Was tut man nicht alles für seine Schüler.
    Gruß
    Pepi

  • Sonen Fall hab ich auch...nur weil Mama und Papa sich nicht in einem Raum ertragen können, muss ich immer 2 Termine vergeben...extrem nervig. Sowas nennt sich dann GEMEINSAMES Sorgerecht... :neenee:

  • Personensorgeberechtigter im Sinne des BGB und Erziehungsberechtigter im Sinne des Schulgesetzes können zwei unterschiedliche Dinge sein. Im Zweifel hilft nur ein tiefer Blick in das eigene Schulgesetz. Da müsste drinne stehen, wer was darf.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Ich hab eine Schülerin, da kommt immer die Oma.
    Und das ist nichtmal die richtige Oma, sondern die zweite Frau des leiblichen Großvaters.... also mit dem Kind nicht verwandt.
    Aber die geschiedenen Eltern sind beide berufstätig, die Oma macht eh täglich Hausaufgaben mit dem Kind und die Eltern haben mich gebeten, dass ich mit der Oma alles regel.
    Und so mache ich das.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Zitat

    Original von Mikael
    Personensorgeberechtigter im Sinne des BGB und Erziehungsberechtigter im Sinne des Schulgesetzes können zwei unterschiedliche Dinge sein. Im Zweifel hilft nur ein tiefer Blick in das eigene Schulgesetz. Da müsste drinne stehen, wer was darf.


    Gruß !


    Dazu müsste UNS als Schule aber auch immer einwandfrei gemeldet werden, wenn sich Änderungen in der Sorgeberechtigung ergeben...
    Ob ich den "Spaß" mit 2 getrennten Terminen für ein Kind mitmachen würde weiß ich nicht so sicher... War zum Glück noch nie..

  • Ich würde zwei getrennte Termine übrigens verweigern.
    ich habe 30 Kinder in der Klasse und wenn da alle getrennten Eltern auch noch einzeln erscheinen wollten, dann hätte ich bestimmt so 45 Termine zu vergeben.
    Es gibt genau einen Termin pro Kind... entweder kommen dann beide Elternteile... oder ein Elternteil kommt alleine und berichtet dem anderen, was wir besprochen haben.
    Und mit Stiefeltern spreche ich nur über ein Kind, wenn es beide leiblichen Eltern ausdrücklich wünschen.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Ich weiß nicht, welches Bundesland du bist, aber im niedersächsischen Schulgesetz ist es so geregelt, dass der neue Ehepartner (oder Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft) im Sinne des Schulrechts als erziehungsberechtigt gilt. D.h. er darf auch beim Elternsprechtag anwesend sein oder ihn alleine wahrnehmen. §55 (...) als erziehungsberechtigt gilt auch (1.) eine Person, die mit einem personensorgerechtigten Elternteil verheiratet ist (...),
    (...) sofern die Personensorgeberechtigten der Schule den entsprechenden Sachverthalt mitgeteilt (...) haben, (...).

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

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