Fragen...was kommt nach dem Prognosegespräch in NRW?!

  • Diesen Fall haben wir 2 mal an der Schule. Beide starten nun in OBAS. Einer nach 2 Jahren, der andere nach 3. beide sind froh, die Startschwierigkeiten hinter sich zu haben. Ran an den Speck und herzlichen Glückwunsch!

  • Hallo@Forum-Mitglieder,


    vielen Dank - ganz besonders für die Glückwünsche & weiteren Infos von Kalle29 und Sissymaus - echt super, ich kann´s nur immer wieder betonen.
    Ich weiß schon heute, dass ich jenem Forum noch sehr lange erhalten bleiben werde und hoffentlich auch zeitnahe einmal eine Hilfestellung bieten kann *freu*


    DANKE Euch Beiden für den Zuspruch, dass dies - so wie von mir geschildert - eine sinnvolle Lösung darstellt, innerhalb derer ich auch schon sehr viel Lerne im Sinne des Unterrichtens am Berufskolleg, wohl schon regulären Unterricht alleine durchführen kann (da die Schule mich ja wirklich haben möchte und der Bedarf in (Sozial)pädagogik wohl vorhanden ist ;-))


    Der "verflißte Zeitraum" *lach* Also, ich habe meinen Masterabschluss im September 2016 erworben, via Fernstudium und somit schon kontinuierlich in und während der Zeit pädagogisch gearbeitet.
    Im Sommer 2017 bin ich nun seit 1,5 Jahren Vertretungslehrer.
    Zum November 2017 hätte ich ja mal gerade etwas über ein Jahr an Zeit nach meinem Masterabschluss...im Mai 2018 wären es dann halt ganze 20 Monate seit dem Masterabschluss und somit auch noch zu wenig.
    Bedeutet das, dass ich - wenn ALLES glatt läuft *hoff* - zum neuen Schuljahr, sprich 1.8. 2018 als OBAS´ler eingestellt werden kann und das reguläre OBAS dann zum 1.11.2018 startet, stimmt das?


    Die zwei Jahre OBAS oder eventuell meine Verkürzung auf 1,5 Jahre laufen dann ab dem 1.8.2018 oder ab 1.11.2018? *fragend*


    Mit der dann nochmaligen Ausschreibung dachte ich mir schon, aber da kann man dann hoffentlich wirklich dies exakt auf mein Profil setzen, so dass nur ich in Frage komme, zumal der Schulstandort nicht gerade das Highlight sind :-)


    Klar, darfst Du fragen...ich bin derzeit und werde dies dann auch weiterhin in TVL 12 eingruppiert! Ab dem Beginn von OBAS in TVL 13!


    Sissymaus: Interessant, dass Du sogar zwei Personen kennst, die so ins OBAS gekommen sind. Also ist diese Möglichkeit wohl nicht so abwegig, oder?
    Diese beiden Personen haben dann bestimmt auch schon regulär unterricht, oder?


    Wie nennt sich denn jene Art von Vertrag, wo die Stundenzahl zwischen 21 und 25,5 schwanken kann? Wechselt diese dann eventuell monatlich oder muss es für ein Schulhalbjahr eingehalten werden?


    Die Bezirksregierung wird bestimmt nun meine kompletten Unterlagen GEPRÜFT haben, oder? Also auch die Äquivalenz der Fächer, insbesondere für das Zweitfach!?

    Sonst könnte man mir doch auch keinen Vertrag von Seiten der Schule in den nächsten Tagen in der Form zukommen lassen?! *bibber*


    Wäre echt klasse, nochmals von Euch zu lesen...ganz lieben Dank vorab und genießt das Wochenende, der nun schon glücklichere Seiteneinsteiger ;-)

  • Okay...das bedeutet, dass im Studienseminar dann rein das Fach- und Kernseminar aus OBAS´lern besteht? *interessant*


    Wäre mir völlig neu.
    Ich selbst hatte in meinem FS und meinem KS OBASler sitzen. Wüsste auch nicht, was dagegen spricht. Die haben weder mehr, noch weniger Erfahrung als reguläre Refs/LAA



    Deine Texte finde ich übrigens sehr anstrengend zu lesen, da du willkürlich zwischen Fettdruck und Kursiv hin- und herwechselst.

  • wenn ALLES glatt läuft *hoff* - zum neuen Schuljahr, sprich 1.8. 2018 als OBAS´ler eingestellt werden kann und das reguläre OBAS dann zum 1.11.2018 startet, stimmt das?

    Einstellung zum 1.8, OBAS zum 1.11. könnte klappen. Genauer weiß es nur die Bez.Rg (oder nicht einmal die). Da aber wie gesagt die drei Monate vor OBAS (1.8-1.11) offenbar nicht relevant für die Ausbildung sind, könnte beides klappen.

    Die zwei Jahre OBAS oder eventuell meine Verkürzung auf 1,5 Jahre laufen dann ab dem 1.8.2018 oder ab 1.11.2018? *fragend*

    Ab 1.11. Du verkürzt wie jeder normale Ref nur die Ref-Zeit, nicht die Zeit der Bildungswissenschaften.

    Die Bezirksregierung wird bestimmt nun meine kompletten Unterlagen GEPRÜFT haben, oder? Also auch die Äquivalenz der Fächer, insbesondere für das Zweitfach!?

    Auch da wäre ich mir nicht sicher. Ich hab keine Ahnung, welche Abläufe da geprüft werden. Lass dir den Sachbearbeiter durchgeben und frage nach, was geprüft wurde. Vielleicht bekommst du auch noch eine ablehnendes Schreiben von der Bez.Rg.



    "Ich selbst hatte in meinem FS und meinem KS OBASler sitzen. Wüsste auch nicht, was dagegen spricht. Die haben weder mehr, noch weniger Erfahrung als reguläre Refs/LAA"

    Im FS war es genauso auch bei uns. Das KS hatte allerdings nur OBASler, was meiner Erfahrung nach auch sehr gut war. Es macht nämlich schon einen gewaltigen Unterschied, ob man zwischen 0 und 14 Stunden oder direkt 19 Stunden unterrichtet. Im schnarchlahmen KS gab es mehr als genug Gelegenheiten, mit anderen OBASlern sich auszutauschen über Probleme, die sicherlich so nicht im normalen Ref auftauchen. Soweit ich das gegen Ende meiner Seminarzeit verstanden habe, ist diese Trennung aber aus Kostengründen abgeschafft. Man hat jetzt zuerst 6-9 Monate nur mit den OBASLern alleine KS, danach kommt man ins normale KS der dann beginnenden normalen Refs. Steigert die Effektivität bestimmt nochmal um Welten, wenn man den gleichen Mist noch einmal hören darf

  • Wir hatten damals auch zwei reine OBAS-Kernseminare; die Fachseminare bestanden erst nur aus Seiteneinsteigern und wurden dann um die regulären Referendare ergänzt.

  • Grüße Euch nochmals ;-)


    Danke@Kalle29 für die abermals Einschätzung...denke wirklich, dass das Beste ist persönlich bei der Bezirksregierung nachzufragen! Hoffe, man wird mit dem zuständigen Sachbearbeiter & Co. verbunden *ahhh*


    Mal schauen, was nun jener Vertrag der Schule so beinhaltet!


    Kennt jeman diese Form der "flexiblen Arbeitsverträge" im Schulbereich? Erfahrungen damit gemacht?
    Hat jemand eine Erklärung dafür, warum ich den Vertrag wohl kommende Woche von der Schule zugestellt bekomme!?
    Als bisheriger "Vertretungslehrer" habe ich den Vertrag von Seiten der Bezirksregierung erhalten und persönlich vor Ort in der Schule jeweils unterschrieben...
    Stellt die Bezirksregierung dies im Vorfeld zu einem OBAS-Einstieg den "Arbeitsvertrag / Dienstvertrag" nicht aus? Komisch!


    Euch einen sonnigen Samstag wünsche ich allesamt ;)

  • Ich habe meinen Vertrag auch in der Schule unterschrieben, obwohl er von der BR kam. Muss nicht unbedingt was heißen. Was dieser flexible Vertrag heißen soll, weiß ich leider auch nicht.



    Sissymaus: Interessant, dass Du sogar zwei Personen kennst, die so ins OBAS gekommen sind. Also ist diese Möglichkeit wohl nicht so abwegig, oder?
    Diese beiden Personen haben dann bestimmt auch schon regulär unterricht, oder?


    Ja, die haben beide die pädagogische Einführung gemacht (Berufserfahrung reichte für OBAS nicht) und wurden dann unbefristet als angestellte Lehrer mit 25,5 Std eingestellt. Und das sind sie heute noch. Der eine wollte nicht direkt in die OBAS (wegen Stress und so) und der andere hat noch ein halbes Jahr gewartet, weil er an das andere Seminar wollte. Beide fangen nun am 1.11. an.

  • Ach, ich hab das nochmal genau gelesen: Du solltest schon darauf achten, dass DU eine Planstelle hast, also nach der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wirst! Das würde für Ich auch heißen, dass Du zunächst die Pädagogische Einführung machen musst. Aber dann bist Du sicher drin und hast sogar schon Seminarerfahrung. Nicht, dass die Dir eine Vertretungsstelle anbieten. Damit kommst Du nicht in OBAS.

  • Sissymaus: Nochmals ganz lieben Dank für Deine Rückmeldungen ;-)


    Also verstehe ich das Richtig, dass Deine beiden Lehrerkollegen "erst" die Pädagogische Einführung gemacht haben und nun nach längerer Zeit beide noch ins OBAS starten?


    Grundsätzlich wird mein Arbeitsvertrag mit "flexibler Stundenzahl zwischen 21,5 und 25,5" mir von Seiten der Schule via Post zugestellt, wohl diese Woche!
    Wie die genaue Bezeichnung für mich dann als "Lehrkraft" lautet, bisher keine Ahnung...


    Dieser Vertrag ist dann wohl für 2 Jahre befristet mit dem Grund, dass ich innerhalb dieser Zeit ins OBAS einsteigen kann. So habe ich die entsprechende Person verstanden.
    Sprich, ich sammle an Erfahrung am Berufskolleg (momentan bin ich Vertretungslehrer an einer Förderschule) und Zeit, damit die 2 Jahre nach meinem Masterabschluss "voll" werden.
    Außerdem hat die Schule schon eine Lehrkraft für die Mangelfächer ;-)


    Habe ich das so richtig verstanden?! Ich hoffe sehr...


    Somit benötige ich ja keinen anderweitigen regulären Arbeitsvertrag mehr, sondern komme dann ja ins OBAS, während der zwei Jahre, oder? :grimmig:


    Fragen über Fragen *mmh* Euch wünsche ich einen guten Start in die neue Woche und sende beste Grüße ;)

  • Soderle...hier nochmals eine kurze Rückmeldung meinerseits :gruss:


    Also, habe nun den Vertrag via Postzustellung erhalten. Folgende Inhalte / Fakten sind dort notiert, was haltet Ihr davon :-)


    - Stundenanzahl ist im Vertrag auf 21 gesetzt, jedoch mit der Klausel - dass jenes um bis zu 25%, auf 25,5, bei Bedarf kurzfristig von der Schulleitung erhöht werden kann. Damit kann ich wohl leben! :victory:


    - Die Bezeichnung meinerseits im Vertrag lautet "...als Lehrkraft für das Fach "Erziehungswissenschaften". Heißt, ich sollte auch nur in dem Bereich eingesetzt werden und nicht als "Vertretungs- bzw. Bespaßungsmensch" ;-)


    - Der Vertrag kommt persönlich von der Einrichtung, welcher ein kirchlicher Träger ist, also nicht von der Bezirksregierung - wie ich dies bisweilen als Vertretungslehrer kannte. Liegt das am privaten kirchlichen Träger?!


    - Grund der Befristung (auf 2 Jahre): Erlanung der erforderlichen Unterrichtspraxis zur Teilnahme am OBAS. Dies ist zumindest inhaltlich so beschrieben, gut - oder? :)


    - "Nach Gegenzeichnung des Dienstgebers und der Refinanzierungszusage der Bezirksregierung...erhalten Sie eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen zurück." --> Das ist doch wohl dann nur noch eine reine Formsache und die
    Bezirksregierung kann nicht dies einfach ablehnen, da Sie mich wohl schon als potentiellen Bewerber kennt, oder?


    - Wie lange kann man grundsätzlich von einem solchen Vertrag, sobald ich diesen unterschrieben haben, ohne Gründe zurück treten?! 2 Wochen? ^^


    Sooo, nun bin ich gespannt - welche Meinung bzw. Eindrücke Ihr davon habt...der eigentlich zeitnahe OBAS´ler, nun noch in Wartehaltung und weiteren Auswahlgesprächen für eine OBAS in der nächsten Woche. ABER bei einer anderweitigen Bezirksregierung :D

  • Aber: wenn du die Zeiten nicht erfüllst (und das tust du ja eindeutig noch lange nicht...), wird es doch bei einer anderen Bezirksregierung nicht anders sein?
    Oder interessiert dich die andere Schule an sich mehr?

  • Standardvertrag bis 2 Jahre Erfahrungen gesammelt worden.


    Nur ein Fach im Vertrag, ansonsten müsste die Bez.-Reg. eine andere Eingruppierungen vornehmen.
    E12 und nicht E13 oder neuerdings E13 statt E13SR.


    Lehrer in kirchlicher Trägerschaft unterliegen trotzdem die Aufsicht der Bez.-Reg.


    Was soll man sonst dazu sagen?

  • Herzlichen Dank abermals für Eure Infos *freu*


    Also, chilipaprika: Gebe Dir natürlich Recht, dass es bei einer anderweitigen Bezirksregierung wahrscheinlich genauso geprüft und zum gleichen Ergebnis kommt. ABER ich habe auch vernommen, dass teilweise dies mit den 2 Jahren individuell entschieden wird. Zumal ich schon während meines Masterstudiums - dies war rein ein FERNSTUDIUM - als Vertretungslehrer gearbeitet habe ;-)
    Die anderweitigen Schulen sagen mir nicht wirklich mehr zu, aber diese sind sehr viel einfacher zu von der Entfernung zu erreichen, somit sollte ich dies auf alle Fälle probieren!


    @callum: Zum Glück benötige ich keine ganzen 2 Jahre mehr, da ich ja ab dem neuen Schuljahr schon ein Jahr nach meinem Master rum habe. Denke, dass dann ein Einstieg ins OBAS-Verfahren, zum August 2018 möglich sein sollte *hoff*
    Interessant, dass insofern zwei Fächer im Vertrag niedergeschrieben werde, sich gleich die Eingruppierung ändert! Gut zu wissen...
    Denn mein Zweitfach, welches ich im OBAS angeben werde, ist dort nicht aufgeführt. Clever^^
    Dachte mir, dass auch die kirchlichen Träger genauso der Aufsicht der Bezirksregierung unterliegen, doch wunderte es mich, dass ich den Vertrag nicht als Dienstvertrag von Seiten der Bezirksregierung erhalten habe. Dies war im Vertretungslehrer-Dasein kontinuierlich so der Fall.


    Wobei ich im Vertrag ja nicht als "Vertretungslehrer", sondern "schon" als Lehrkraft bezeichnet werde. Somit erhoffe ich natürlich, dass ich für das Fach / die Fächer im geplanten OBAS auch eingesetzt werde.
    Bin mal gespannt, auf welche Stundenanzahl sich dies dann einpendelt, da 21 bis 25,5 ja recht variabel erscheint.


    Nun wünsche ich Euch noch einen sonnigen Tag und freue mich allseits über Beiträge und Informationen :D

  • Unüblich ist mMn die Befristung. Das ist bei städtischen/Kreis-Trägern sicher anders, denn da bewirbt man sich auf eine Planstelle ohne Befristung und startet erstmal nicht mit OBAS sondern mit der Pädagogischen Einführung. Welche BR ist es?


    Wir haben übrigens lange nach jemandem wie Dir gesucht, aber keinen gefunden. Durften allerdings auch nicht für den Seiteneinstieg öffnen. Nach 2 Jahren haben wir jetzt endlich jemanden mit Facultas SozPäd. Deswegen dürfte der Markt relativ gut sein.

  • Nur so als Ergänzung, Berufserfahrung i.S.v. der Zulassung zur OBAS setzt erst nach Abschluß des Uniabschuß ein...sprich die Zeit während des Master-Studiums, wo als Vertretungslehrer gearbeitet wurde, zählt nicht.


    Sobald man an der OBAS teilnimmt, bekommt man erneut einen befristeten Vertrag, in dem die zwei Fächer aufgelistet sind und die Eingruppierung ändert sich dann ebenfalls von E12 auf E13 (ohne damalige SR).

  • Grüße Euch ;-)
    Also zu Euren Fragen bzw. Hinweisen... Sissymaus: Es ist die Bezirksregierung Arnsberg! Die etwaigen zeitlichen Fristen bzw. die Zustellung des Arbeitsvertrags durch die Schule liegt wohl wirklich an der Form "Ersatzschule" welche als Schulträger auch im Vertrag so erwähnt wird. Der Markt prinzipiell für Berufskollegs oder auch Gymnasien/Gesamtschulen ist derzeit wirklich recht gut, der Bedarf ist da ;-)


    Aber es ist doch nicht zwingend nötig, dass man vor dem OBAS eine Pädagogische Einführung durchführt, oder?


    @Callum...das stimmt schon soweit, jedoch sieht dies "eigentlich" bei mir anderweitig aus und es sollte doch vom logischen Menschenverstand hierbei individuell entschieden werden, denn ich war schon während meines FERNBachelorstudienganges im pädagogischen Bereich - Erwachsenenbildung - tätig und erst recht im Fern-Masterstudium, nämlich da die Hälfte der Zeit als Vertretungslehrer an einer Schule.
    Aus diesem Grunde empfinde ich es wirklich als sehr sehr "bescheiden" :stumm: - dass man mich nicht zeitnahe, sprich ab diesem Schuljahr ins OBAS-Verfahren lässt, da ich ja nicht als regulärer Student angesehen werden kann, der erst vor gut einem Jahr seinen Master erworben hat. Denn für mich wird´s rein vom Alter auch Zeit und es kommt noch eine Gleichstellung hinzu.
    Hatte mir diesbezüglich auch schon überlegt, eventuell den Rechtsschutz bzw. die dortige Beratungsstelle der GEW NRW in Anspruch zu nehmen?
    Hat damit jemand Erfahrung?


    Wünsche einen sonnigen Nachmittag und freue mich über Rückmeldung...viele Grüße ;)

  • Aber das Leben besteht aus Formalien und jeder ist der Meinung, dass er 'eigentlich' da rein passt. (Ich hab's auch versucht)
    Fakt ist aber: ohne Master-Abschluss dürftest du dich gar nicht erst bewerben... und deswegen ist das Erwerbsdatum so relevant. Und nein, den Menschenverstand muss man bei sowas sehr oft ausschalten.

  • Es zählt die Berufserfahrung nach dem Abschluss eines mindestens 8-semestrigen Studiums (Regelstudienzeit). Wenn Du Deinen Bachelor nach einem regulär 8-semestrigen Studiums erworben hast, gäbe es Möglichkeiten, ansonsten nicht.


    PS: Das Ersatzschuldezernat war bei mir damals das langsamste...

  • Mmmmh...das stimmt schon@Chilipaprika - den Menschenverstand bzw. die "Gerechtigkeit" habe ich schon seit längerem dabei - versucht - auszuschalten.
    Klar, dass jeder der Meinung ist "dass es passt...", aber auch wenn ich es nicht verändern werde - sollte man grundsätzlich den Einzelfall betrachten und nicht rein nach Aktenlage entscheiden!!!
    Aber c´est la vie :ohh:


    SwinginPhone: Mein FernBachelorstudium habe ich teilweise in Teilzeitform studiert, neben der pädagogischen Berufstätigkeit, so dass es mehr als 6 Semestern wären. Zumal ich im Vorfeld ein Vordiplom in Erziehungswissenschaften an einer PräsenzUni abgeleistet habe. Insgesamt sind zwar somit Bachelor- und Mastersemesteranzahl mehr als 8!, aber wohl nicht wirklich von Betracht, wie ich die Bezirksregierung einschätze.


    Was genau macht das "Ersatzschuldezernat", wenn ich fragen darf? Was prüft es und welche Konsequenz hat die "Langsamkeit"?! :angst:


    Beste Grüße abermals :wink_1:

  • Aber es ist doch nicht zwingend nötig, dass man vor dem OBAS eine Pädagogische Einführung durchführt, oder?

    Nein, natürlich nicht. Aber Grundlage für OBAS ist das Vorhandensein einer Planstelle und fehlende Bewerber mit 2. Staatsexamen. Das läuft dann so:
    Planstelle wird mit Öffnung für Seiteneinstieg ausgeschrieben, Bewerbungsverfahren, Bewerber bekommt Stelle angeboten, Voraussetzung für OBAS nicht erfüllt (wegen fehlender Berufserfahrung), daher zunächst pädagogische Einführung. Da es sich dann um Angestelltenverträge handelt, haben die dann 6 Monate Probezeit und sind danach unbefristet. Wenn die 2 Jahre Berufserfahrung erfüllt sind, kann in OBAS angestiegen werden. Wie gesagt: 2 Fälle bei uns an der Schule. Und das ist auch BR Arnsberg.


    Daher nehme ich auch an, dass Du in diesem Regierungsbezirk sonst wenig finden wird, außer an einer Ersatzschule, da die BR Arnsberg diese Fächer derzeit nicht für den SE öffnet (siehe mein Post oben).


    OBAS-Verträge sind dann wieder neue Verträge: mit zeitlicher Befristung bis zum Ende der Qualifizierungsmaßnahme. Und neuer Probezeit!!

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