Planung Klassenfahrt- woran denken bei der "finanziellen Absicherung?"

  • Hallo,
    ich buche für nächstes Jahr zum ersten Mal eine Klassenfahrt (10. Jahrgang). Bisher bin ich immer nur mitgefahren oder musste, wegen eines Klassenlehrerwechsels,die bereits gebuchte Fahrt übernehmen.
    Unterkunft, Fahrtkosten, Programmpunkte und so sind kein Problem. Und bis ein paar Wochen vorher hat man auch keine Stornierungskosten zu zahlen. Und eine Anzahlung werde ich einsammeln.
    Aber wie sichere ich mich sinnvoll ab, dass nicht kurz vorher einer abspringt und ich evtl. auf dessen Kosten sitzen bleibe?


    Gibt es günstige Gruppenreiserücktrittsversicherungen? Soll ich ein Formular aufsetzen, in dem ich mir von den Eltern versichern lasse, dass sie den Restbestrag bis dann und dann überweisen, dass die Anzahlung verbindlich ist? Wie macht ihr das?


    Bei uns an der Schule bucht der Lehrer die Fahrten, nicht etwa die Schulleitung, d.h. schlimmstenfalls bleibe ich persönlich auf den Kosten säumiger Eltern sitzen. Ist das überhaupt rechtens? Kann ich mich dagegen absichern?


    Wie macht ihr das? Über Anregungen wäre ich sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Momo,


    hier ein paar "Regeln", die man als Lehrer einhalten sollte, um hinterher nicht das Nachsehen zu haben.


    1) Du unterschreibst NIEMALS als Lehrer einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter. Das soll die Schulleitung tun. Damit bist Du selbst aus der finanziellen Haftung raus. Ferner kann Dich niemand verpflichten, eine Klassenfahrt auf eigene Rechnung zu buchen. Das ist Aufgabe der Schulleitung, weil sie nicht als Person sondern als rechtliche Vertretung nach Außen auftritt.


    2) Die Eltern sollten immer a) eine verbindliche Anmeldung für die Fahrt und b) eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten unterschreiben - und zwar immer gemeinsam. Damit ist die Rechtslage im Falle eines "Abspringens" mit Ausnahme von Krankheit klar.


    3) Es ist nicht Deine Aufgabe, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wer eine Reise "bucht" bzw. sich dafür anmeldet, ist für diese RRV selbst verantwortlich. Es empfiehlt sich aber, dies den Eltern nahezulegen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Danke Bolzbold,


    ich sehe Punkt 1 genauso wie du, aber an meiner Schule machen das ALLE Kollegen. Ich war vorher an einer Schule, da war das selbstverständlich, dass das die Schulleitung macht. Aber an der jetzigen ist das Usus. Mein Mann ist auch ganz entsetzt und will auf keinen Fall, dass ich das mache.


    Kann ich mich dagegen wehren? Kann ich der SL irgendwas unter die Nase halten, nach dem Motto "SIE müssen das unterschreiben, nicht ich?"


    Bei der RRVS habe ich ganz dunkel in Erinnerung, dass es recht günstige gibt, die könnte ich den Eltern zumindest vorschlagen, unterschreiben lassen und das Geld dafür schon mal einsammeln, das wird das geringere Problem sein.


    Wie ist das bei den anderen?

    • Offizieller Beitrag

    Google, mein Freund und Helfer, liefert folgendes:


    http://www.kultusministerium.h…22-2222-222222222222,true


    Schaut man sich Absatz III an, scheint die Praxis Deiner Kollegen nicht nur rechtens sondern sogar offiziell angewiesen zu sein.


    Zwei Regeln habe ich noch vergessen:


    4) Plane zwischen der Deadline für die Elternbeiträge und der Zahlung der Reisekosten mindestens zwei Wochen ein. Schlafmützen gibt es auch unter Eltern immer wieder.


    5) Weise explizit auf den Rechtsanspruch der Kostenübernahme durch die Stadt bei Hartz-IV-Empfängern hin. Die Mühlen der Bürokratie mahlen sonst nämlich langsam und die Eltern müssen die Kostenerstattung erst noch beantragen.


    Ich finde es immer wieder erstaunlich (auch für mich in NRW), wie wichtig es ist, sich als Lehrer über solche Dinge aktiv zu informieren, damit man nicht hinterher der Dumme (so oder so) ist.

  • Du bist kein Ar***, du bist ein Schatz, danke.


    Würdest du sagen, das bedeutet keine Fahrt buchen bzw. bezahlen, bevor nicht von allen das Geld eingegangen ist, oder anders gesagt, wenn z.B. mehrere nicht rechtzeitig bis zur Deadline zahlen, dann wird für die einfach nicht mitgebucht?

  • Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es meist recht günstige Gruppentarife - ich buche immer für die ganze Klasse (oder für niemanden).
    Wenn ihr in einer Jugendherberge absteigt: Die haben einen unschlagbar günstigen Partner für solche Versicherungen (wenn sie's nicht mit angeboten haben, einfach nochmal nachfragen).
    Beim letzten Mal habe ich hier versichert (und sie haben auch gezahlt, als es darauf ankam). Die Prämien (bei allen Versicherungen) scheinen aber zu schwanken, googlen führt vielleicht zu noch günstigeren Tarifen.


    Für die Anmeldung zur Klassenfahrt und Kostenübernahmeerklärung nutze ich immer dieses Formular .

  • Es gibt Unterkünfte für Schulklassen, die einem anbieten, die Reierückstrittsversicherung für die Gruppe abzuschließen. Gibt es das Angebot nicht, gibt es Versicherungsgesellschaften, die für Gruppen günstige Angebote machen. Für Schleswig-Holstein ist das ein sehr einfaches Verfahren: Betrag pro Kind überweisen, vom Beleg eine Kopie machen und mit eienr Teilnehmerliste an die Gesellschaft schicken. Damit hat sich´s. Das ist viel geringerer Aufwand als alle 25 Familien einzeln loszuschicken.


    Buchungsverträge werden bei uns ebenfalls von den Kollegen unterschrieben, die die Fahrt buchen. Allerdings fügen wir immer ein "i.A." dazu, Inwieweit uns das vor persönlicher Haftung schützt, habe ich zum Glück noch nie erfahren und probieren müssen.


    Ich lasse mir vor der Fahrt unterschreiben, dass die Eltern mit der Teilnahme einverstanden sind (Eigentlich Quatsch, denn die Kinder sind zur Teilnahme an Schulveranstaltungen laut Schulgesetzt verpflichtet.), dazu dann noch, dass sie sich verpflichten, die Kosten zu überhmen und auch im Fall, dass ein Kind wegen Krankheit oder disziplinarischer Ausschreitungen abgeholt werden muss, die zusätzlichen Kosten. Ach so und natürlich,d ass sie ihr Kind in einem solchen Fall unverzüglich abholen.


    Insgesamt sammel ich immer einen großzügigen Betrag ein, um nicht vor Ort auf ein Eis verzichten zu müssen, weil die Kasse leer ist. Nach der Fahrt ist es mühsam 5 Euro nachzusammeln, 20 Euro zurückzuzahlen geht dagegen ganz schnell. Zwei Wochen zwischen letztem Einzahlkungstermin und Bezahlen der Unterkunft reicht bei meiner Truppe nicht. Drei Wochen sind Minimum. Vier Wochen vorher trete ich einigen schon auf die Füße. Ich lasse die Eltern bereits mind. 6 Monate vor Fahrtbeginn mit den Zahlungen beginnen, um ihnen eine Ratenzahlung zu ermöglichen, da die Beträge auf einmal für viele Familie kaum finanzierbar sind.


    Anträge für die ARGE haben wir in der Schule. Die fülle ich ich aus, kopeire sie und gebe sie den Familien mit. Geht schneller als darauf zu warten,d ass die Eltern zum Amt gehen, das Formular holen und ihrem Kind zum Unterschreiben und Abstempeln bei mir mitgeben.


    Viele Grüße,
    ohlin

  • Danke euch.


    Noch eine Frage: Braucht mal für das europäische Ausland (EU-Gebiet) bei Gruppenreisen einen Reisepass?

    • Offizieller Beitrag

    Du bist kein Ar***, du bist ein Schatz, danke.


    Würdest du sagen, das bedeutet keine Fahrt buchen bzw. bezahlen, bevor nicht von allen das Geld eingegangen ist, oder anders gesagt, wenn z.B. mehrere nicht rechtzeitig bis zur Deadline zahlen, dann wird für die einfach nicht mitgebucht?


    Nun, meine Signatur ist eher ironisch zu verstehen. :D


    Laut dem Erlass solltest Du erst dann verbindlich buchen, wenn Du die verbindliche Anmeldung der Eltern inklusive Zahlungsverpflichtung vorliegen hast. Das schützt im Falle der ausbleibenden Erklärungen der Eltern auch vor unnötigem Ärger.
    Insofern buchst Du natürlich für alle - in der Regel wird ja für eine Gruppe von X Personen mit Y Begleitungen gebucht.


    ohlin


    Was die Anträge an die ARGE angeht, so gebe ich die nicht vor den Augen aller Schüler aus - diese Peinlichkeit sollte man den betroffenen Schülern ersparen. Das schreibe ich immer auf den Elternbrief über die Klassenfahrt mit drauf und weise darauf hin, dass es die Anträge bei der ARGE selbst oder im Sekretariat gibt. Ich denke, das bisschen Diskretion sollte schon sein.

  • Aber angenommen ich habe alle Einverständniserklärungen, buche, und muss dann irgendwann eine Stornierungsfrist einhalten (weiß nicht genau, wie lange im Voraus die sein können). Und dann zahlen manche nicht. Hab ich denn gegen die was in der Hand? D.h. also, ich muss auf jeden Fall das gesamte Geld haben, bevor ich den Rest überweise, also nichts privat vorstrecken? Gegebenenfalls muss der Gesamtbetrag dann recht lange vor der eigentlichen Fahrt von den Eltern überwiesen werden? Hab halt so gar keine Erfahrung...

    • Offizieller Beitrag

    Aber angenommen ich habe alle Einverständniserklärungen, buche, und muss dann irgendwann eine Stornierungsfrist einhalten (weiß nicht genau, wie lange im Voraus die sein können). Und dann zahlen manche nicht. Hab ich denn gegen die was in der Hand? D.h. also, ich muss auf jeden Fall das gesamte Geld haben, bevor ich den Rest überweise, also nichts privat vorstrecken? Gegebenenfalls muss der Gesamtbetrag dann recht lange vor der eigentlichen Fahrt von den Eltern überwiesen werden? Hab halt so gar keine Erfahrung...


    Wenn Du Dir den Erlass genau ansiehst, bist Du nicht haftbar zu machen, es sei denn, dass Du schuldhaft gehandelt hast. In allen anderen Fällen springt Dein Dienstherr bzw. das Land Hessen für Dich ein. Du solltest in jedem Fall das gesamte Geld VOR der Überweisung haben, damit Du eben nicht die fehlenden Beträge aus eigener Tasche bezahlen musst. Da man solche Klassenfahrten ja in der Regel Monate im Voraus plant (bei uns ist das auch so vorgeschrieben, damit weniger reiche Eltern die Reisekosten ansparen können), ist das aber in der Regel kein Problem.
    Stornieren musst Du für gewöhnlich selten etwas, weil Du ja in der Regel eine Gruppenreise buchst. Falls Schüler nicht mitfahren, liegt es in deren Verantwortung bzw. in der Verantwortung ihrer Eltern, sich rechtzeitig darum zu kümmern und sich ggf. VORHER mit RRKV abzusichern.


    Fassen wir zusammen:
    Sobald Du die Verpflichtung zur Kostenübernahme von den Eltern hast, hast Du auch etwas in der Hand.
    Wenn Du die Beträge rechtzeitig vorher einsammelst, kannst Du säumige Eltern noch vor Fälligkeit des Reisepreises "höflich erinnern".
    Lies noch einmal den Erlass. Du musst zwar auf Deinen Namen buchen, aber bist faktisch bis auf grobe Fehler Deinerseits aus der Haftung raus.


    Gruß
    Bolzbold

  • @ Bolzbold
    Meine Schüler sind "klein", die nehmen einen ARGE-Antrag ebenso unkommentiert mit nach Hause wie jeden anderen Elternbrief und die Eltern, die sich den selber im Amt holen, geben ihn auch über das Kind bei mir in der Schule ab. Da ist nichts peinlich.

  • Bei uns kann über die Schule eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden.


    Wenn der Chef die Klassenfahrtsbuchung unterschreibt, haftet die Schule

  • Erstmal: Cooles Seite, kannte ich noch gar nicht. Ziemlich interessant, auch mal über den Tellerrand hinwegzusehen und Meinungen von Kollegen anderer Schulen einzuholen.


    Mit meiner Klasse (Jahrgang 9) war ich im letzten Jahr ebenfalls in Spanien. Wir waren in Altafulla an der Costa Dorada. Das Angebot kam im Übrigen von Hier könnte sich ein fieeeeeser Werbelink verstecken (oder ein Schaf) . Wir haben für sieben Tage circa 250 Euro bezahlt, was zunächst natürlich erstmal kein kleiner Betrag, aber alles in allem voll im Preis-Leistuns-Verhältnis ist. Wir hatten den Vorteil, dass wir den Kindern nur knapp unter 200 Euro abknüpfen mussten, weil der Rest subventioniert wurde. In diesem Betrag war eine Versicherung enthalten, die Wertsachen bis zu 500 Euro abdeckt! Und ich muss sagen, dass Unterkunft und Tagesablauf echt gut waren. Es gab trotz geringer Reglementierungen kaum Stress, der Ablauf war reibungslos und sogar das Wetter passte. Auch wenn da der Veranstalter nichts zu kann, können wir ihn nur empfehlen. :)


    ----------------


    edit vom Mod: Mal vom Guten im Neuuser ausgehend, habe ich den Beitrag freigeschaltet und aus der Werbung ein Schaf gemacht.

  • Hallo,


    ich habe alles nur überflogen und weiß nicht, ob es auf dich zutrifft, aber wir (rlp) haben vor 2 (?) jahren den hinweis bekommen, die eltern darüber zu informieren für fahrten ins ausland eine auslandskrankenversicherung abzuschließen. offenbar zahlt sonst der kollege, wenn die kinder im ausland behandelt werden und die inländische krankenkasse nur den in d üblichen tarif bezahlt.


    lg sunrise

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