***Arbeitslosengeld im August?***

  • Hallo,


    wer von euch kann mir weiterhelfen?
    In Ba-Wü werden wir Referendare bereits am 27. Juli aus dem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) verabschiedet. Im günstigsten Fall bekomme ich gleich im September eine feste Stelle.
    Was ist nun aber mit dem August? Miete etc. will ja weiterhin bezahlt werden und wenn ich im nächsten SJ wirklich Klassenlehrerin werden sollte, habe ich im August genug vorzubereiten (sprich: Jobben wäre nebenher vielleicht etwas stressig, man will sich zudem ja auch noch vom Restjahr erholen).
    Habe ich demnach Anspruch auf irgendeine Unterstützung seitens des Staates?
    Hat jemand von euch diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?


    Ich finde es einfach unfair, die Leute so in der Luft hängen zu lassen.
    Hinzu kommt, dass ich am 27. Juli verabschiedet werde, das Schuljahr aber bis 3. August geht --> Tolle Leistung... X(


    Warte gespannt auf eure Antworten.
    Viele Grüße,
    Salati

    Man kann im Leben auf vieles verzichten, aber nicht auf Katzen und Literatur! <img src="http://www.lehrerforen.de/smilies/smile5.gif" border="0">

  • Du kannst Hartz 4 beantragen. Das sollte dir erstmal helfen.
    Normales ;) Arbeitslosengeld bekommst du nicht.
    Hoffe du wohnst alleine. Wenn du mit deinem Freund zusammen wohnst = "eheähnliche gemeinschaft".


    Lale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht - Afrikanisches Sprichwort

  • Hallo Salati!


    Du kannst ohne Probleme Hartz IV beantragen.
    Die Leutchen vom Amt sind eigentlich sogar froh, wenn Du ihnen evtl. schon eine neue Stelle präsentierst. Da haben die gar nicht so viel Fragen ... wenns halt nur für einen Monat is ;)


    Gruß
    Sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Hallo salati,
    und du gehst natürlich nach deiner Verabschiedung nicht mehr hin!!!
    Soll die Schule sehen, was sie mit den Kindern macht in der letzten Woche!
    Gruß venti :)

  • Findet ihr das nicht frech? Warum lassen die einen so hängen?
    Also, einfach beim Arbeitsamt melden oder wie? Wie viel vorher muss man das beantragen? Sollte ich wohl demnächst mal machen, oder was meint ihr?


    Grüße und Danke,
    Salati

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  • Ach ja: Bin verheiratet, mein Mann studiert aber noch (in den letzten Zügen ... ;) )

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  • Hallo Salati,
    schnell beantragen! Natürlich ist das hundsgemein, vor allem wenn sie evtl. damit rechnen, dass du eine Woche "ehrenamtlich" kommst. Wie auch Bruno sagte, du bist nicht mehr versichert, und dein Beamtenverhältnis auf Widerruf ist dann ja wohl widerrufen worden - es sei denn, man bietet dir für die Woche einen Vertrag an, der dir gefällt.
    Gruß venti :)

  • ALG II kann nicht rückwirkend beantragt werden. Es kann dir aber auch ein Abschlag gezahlt werden. Du musst verschiedene Formulare ausfüllen, u.a. brauchst du eine Mietbescheinigung, wo dein Vermieter die Angaben bestätigt. Du musst angeben, ob und wie viel Vermögen du hast und du musst die Kontoauszüge der letzten drei Monate mitbringen. Außerdem brauchst du eine Bestätigung des Arbeitsamtes, dass du kein Recht auf Arbeitslosengeld hast.


    Viele Grüße
    AK

  • Ich danke euch!


    Ja, der Punkt mit der Versicherung ist wirklich "lustig".
    So leid es mir tut, ich werde die letzten Tage nicht mehr in die Schule gehen.
    Ist auch einfach eine politische Sache, denke ich. Wenn man "denen" ein Zeichen setzt, kann man hoffen, dass es die Leute nach uns einmal besser haben werden.
    Die SL müssten nach oben hin mehr Druck machen...


    Übel ist es auch für diejenigen, die nur KV-Stellen haben, die dann zu den jeweiligen Ferien auslaufen und nach den Ferien verlängert werden.


    Na, dann were ich mir mal die nötigen Papiere besorgen.
    Habt ihr eine Ahnung, wie hoch diese Bezüge in etwa sein werden?


    Ähm, ja und noch mal eine Frage: Bekomme ich ALG II oder Hartz IV ?(


    Viele Grüße,
    Salati

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  • Ah, okay, danke. Hatte mich jetzt irgendwie verwirrt.

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  • Ist schwer zu sagen wie viel das sein wird...


    normalerweise bekommst du (alleinstehend)


    345 euro monatlich
    + Miete (wenn du in angemessenem wohnraum wohnst, sonst wird nur ein teil bezahlt)
    + NK (hier evtl. auch nur teilweise)
    + KV (bei einer PKV nur anteilig)


    Aber da du verheiratet bist, musst du auch die Einkünfte deines Mannes darlegen. Und je nachdem wie hoch das ist bekommst du dann nur noch anteilig etwas vom Amt.


    Gruß
    Sinfini

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  • Hallo,


    soweit ich weiß, musst du dich zu dem Zeitpunkt melden, an dem du weißt, dass du arbeitslos wirst, also jetzt schon.
    Die NK gibt es bei ALG II, aber nicht den Strom oder Telefon. Von GEZ-Gebühren kannst du dich aber befreien lassen.


    Aus der PKV kommst du dann meines Wissens nach raus und in die gesetzliche Krankenkasse.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

    Einmal editiert, zuletzt von Tina34 ()

  • Zitat

    Tina34 schrieb am 05.06.2006 00:12:
    Hallo,


    soweit ich weiß, musst du dich zu dem Zeitpunkt melden, an dem du weißt, dass du arbeitslos wirst, also jetzt schon.


    Das habe ich aber anders verstanden. Beim normalen Arbeitslosengeld muss man sich rechtzeitig melden, d.h. bei einem befristeten Vertrag drei Monate vorher, sonst gibt es Abzüge.
    Bei ALG II gibt es diese Frist nicht. Aber es schadet sicherlich nicht, sich rechtzeitig zu melden, denn dann ist das Geld auch rechtzeitig verfügbar. Außerdem ist man ja nicht die Einzige dort und man hat nicht sofort einen Termin.

  • Das mit der GKV ist so ein Problem.....die müssen Dich nur nehmen, wenn Du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst. Und das tut man eben nicht wenn man HartzIV bekommt.


    Bei einem bekannten von mit haben sie nur einen Teil der PKV bezahlt. Den Rest musste er von seinen 345 Euro drauflegen.


    Das mit der KV ist ja auch häufig Thema wenn man is Ref. geht. Wenn man nach dem Ref. eine Stelle bekommt ist alles gut. Entweder man behält seinen Beamtenstatus und kann in der PKV bleiben, oder man ist angestellt und kann in die GKV. Das geht aber nicht wenn man "nichts" tut.


    Wenn allerdings schon klar sein sollte daß Du eien neue Stelle hast, dann kannst Du mit der PKV sprechen und sie sind bei so "Überbrückungsmonaten" kulant und wollen häufig nur den Ausbildungsbeitrag haben.


    Es gibt auch eine Ausnahmeregelung bei der GKV. Wenn du in den letzten sounsoviel Jahren sounso lange bei einer GKV warst, dann müssen sie dich wieder nehmen, auch wenn Du Hartz IV bekommst. Einfach mal nachfragen.


    Im Übrigen ist es tatsächlich so, daß Du sinnvoller Weise möglichst früh Hartz IV beantragen solltest. Häufig haben die nur einen Tag in der Woche Nachmittags Sprechzeiten und es dauert bis man den ganzen Kram zusammen hat. Es wird einem aber nichts abgezogen. Theoretisch reicht es auch wenn Du es erst im August beantragst. Nur wann dann das Geld auf dem Konto ist, ist eine andere Frage.


    LG
    Sinfini

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    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


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  • Du kriegst 340 ¤ pro Monat plus Miete. Die ersten Monate werden die vollen Mietkosten (ohne Strom) übernommen, danach nur noch 280 ¤ plus Heizung. Wie schon gesagt wurde, kann man bei der GEZ eine Befreiung beantragen. In die gesetzliche Krankenkasse kommt man normalerweise ohne Probleme. Hab jedenfalls noch von keinem gehört, der da nicht wieder mit Hartz IV reingekommen ist. Man sollte den Antrag schon sehr früh (mind. 3 Wochen vorher) stellen, damit am Anfang des Monats auch Geld auf dem Konto ist. Man ist aber nicht dazu verpflichtet, sich 3 Monate vor Arbeitslosigkeit zu melden, wie dies beim ALG1 Pflicht ist.

  • In die gesetzliche Kasse kommt man aber wohl nur, wenn man schon mal mindestens ein Jahr drin war. Das ist bei mir z. B. nicht so. Ich wollte nämlich eigentlich mein Referendariat in der Schwangerschaft beenden und hätte mich dann voll privat versichern müssen danach. Aber das hatte dann leider doch nicht mehr geklappt, oder vielleicht nicht leider?

  • Jetzt habe ich gerade beim Arbeitsamt angerufen und die Frau am Telefon hat mir gesagt, was ich alles mitbringen muss. Eine Rentenversicherungsnummer? Ich hab aber keine Rentenversicherung abgeschlossen. Hab ich dann das nicht?? ?(

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

  • Hallo Tiggy,


    jeder hat eine Sozialversicherungsnummer und in der Regel den passenden Ausweis dazu.
    Wenn nicht, musst du ihn dir besorgen.
    Ich hatte meinen mit 14 bekommen und weggeschmissen, weil ich gar nicht wusste, was ich damit anfangen soll... ( :rolleyes: )
    Habe mir dann vor einigen Jahren zum Jobben einen neuen beantragt.



    Grüßle,
    Salati

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