womöglicher Täuschungsversuch? was tun?

  • Hallo zusammen,


    ich korrigere gerade den letzten Rutsch Deutscharbeiten (7. Klasse) und möglicherweise liegt ein Täuschungsversuch vor, den ich jetzt erst entdeckt habe (wenn es echt ein geplanter Täuschungsversuch war, war es selten dämlich):
    Die Schüler sollten Berichte schreiben und haben von mir im Laufe der Unterrichtsreihe auch einmal einen Beispielbericht von mir als Kopie erhalten. Und eben jene Kopie finde ich nun eingeklebt im Klassenarbeitsheft eines Schülers, zwischen den anderen Arbeitsblätter und Bewertungsbogen unmittelbar auf der Seite vor seinem Text.
    Dieser Schüler steht momentan auf der Kippe, er bräuchte eigentlich dringend den Ausgleich in Deutsch, macht aber mündlich seit Ostern nichts mehr (und zwar wirklich nichts, auch nicht auf Ansprache), weiß nicht, worum es geht, hat selten die Hausaufgaben - und in der letzten Arbeit auch prompt eine 5 geschrieben (die davor war 3). Es ist im Gespräch, dass er die Schule wechselt, was er natürlich nicht möchte.
    Sprich: ein Täuschungsversuch könnte sich lohnen.


    Ich stehe das erste Mal vor so einer Situation und bin jetzt gerade etwas ratlos, was ich machen soll.
    Ich habe es ja nun leider nicht während der Arbeit entdeckt, aber mir fällt es sehr schwer zu glauben, dass dieser Zettel aus Versehen ins Klassenarbeitsheft statt ins normale Deutschheft geklebt wurde - zumal dieser Schüler in Punkto Sorgfalt sehr nachlässig ist und die Zettel bei ihm eigentlich immer lose rumfliegen (und ich habe ihn auch nicht kurz vorher ermahnt bzw. Konsequenzen angedroht, dass er die Zettel endlich einkleben solle...).


    Habt ihr irgendeinen Ratschlag für mich?
    Ich werde wohl morgen auch Fachkollegen ansprechen, aber für erste Tipps wäre ich dankbar (und richtig toll ist, dass ich morgen auch noch Lehrprobe habe... passt mir ja jetzt richtig in den Kram, mich um so was kümmern zu müssen... und ich mag den Knaben, aber er hat im letzten Quartal echt so massiv nachgelassen, ich hab ihn da mehrfach drauf angesprochen, ihn im Unterricht aufgerufen... nichts...)


    Vielen Dank schon mal!


    Lieben Gruß
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    2 Mal editiert, zuletzt von katta ()

  • Rechtlich gesehen musst Du unterscheiden zw:


    Täuschungsvorbereitung
    Täuschungsversuch
    vollzogene Täuschungshandlung


    Was kannst Du nachweisen?


    Der Nachweis ist gelungen, wenn Du beweisen kannst, dass das vorliegende Resultat nur mit Hilfe der Täuschungshandlung erbracht wurde. Da Du im Subject ja "womöglich" schreibst, wirst Du die Täuschungshandlung nicht beweisen können.


    Besteht Unklarheit über den Täuschungsumfang, bist Du verpflichtet, die Wiederholung der Arbeit anzuordnen.


    LG
    Pluto1024

  • Ich mache das nochmal etwas klarer als Pluto1024.


    Grundsätzlich muss man zwei Ebenen unterscheiden - die pädagogische und die rechtliche.


    Rechtlich wird das Ganze in der AScho §21, 8 abgehandelt:


    Zitat

    Bedient sich der Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, so begeht er eine Täuschungshandlung. Bei geringem Umfang der Täuschungshandlung wird der ohne Täuschung erbrachte Teil bewertet; der übrige Teil wird als nicht erbracht gewertet. Bei umfangreicher Täuschungshandlung wird die gesamte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungsleistung wird eine Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, so ist entsprechend zu verfahren.


    Im Gegensatz zu Pluto1024 meine ich, dass die Nachweisbarkeit kein wirkliches Problem darstellt. Man kann, so wie du den Schüler charakterisierst, davon ausgehen, dass der Bericht vorsätzlich in das Arbeitsheft eingeklebt wurde, damit er ihn während der Arbeit einsehen kann und das lose Blatt nicht durch ein Versehen herausfällt und der Täuschungsversuch auffliegt. Der Schüler hat wohl darauf spekuliert, dass du dieses Arbeitsblatt beim Korrigieren überblätterst - das ist naiv-unklug aber nachvollziehbar.


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, ging es in der Arbeit darum, einen Bericht nach vorgegebenener Struktur und vorher zu lernenden Kriterien zu verfassen. Das eingeklebte Blatt stellt eine genaue Vorlage dar, wie ein solcher Bericht zu verfassen ist. Wenn der Schüler bei der Arbeit eine Vorlage zur Verfügung hat, was bleibt noch als Eigenleistung von ihm übrig? Nur du kennst deinen Erwartungshorizont, aber ich würde aus dem Bauch heraus sagen, nicht viel. Das ist dann keine Täuschungshandlung in geringem Umfang mehr. Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung besteht nicht, du hast das Hilfsmittel ja in der Hand, deshalb sähe ich keinen Anlass zur Wiederholung der Arbeit. Ich würde, bei der Sachlage, wie ich sie bis hierhin dargestellt habe, eine ungenügende Leistung testieren.


    Jetzt kommt die pädagogische Seite.


    Prinzipiell - beim Umgang mit Schummeln sollte man als Lehrer immer ganz neutral auf der Sachebene bleiben. Emotionen haben da überhaupt nichts zu suchen - man darf sich nicht aufregen, denn der Täuschungsversuch ist kein Angriff gegen die eigene Person. Man darf aber auch nicht, wenn man z.B. einen Spickzettel bei der Arbeit entdeckt, à la Professor Unrat Triumphgefühle zelebrieren. (Wir kennen wahrscheinlich alle solche Lehrerreaktionen aus der eigenen Schulzeit.) Es ist für beide Seiten einfacher, wenn du als Lehrerin ganz neutral dem Schüler die Situation und die Vorschriften erklärst und ihm begründet darlegst, welche Konsequenzen das hat. Schüler können mit so etwas umgehen - die wissen, dass sie etwas falsch gemacht haben, wenn sie beim Schummeln erwischt werden. Wenn da jetzt die Beziehungsebene rein käme, wäre sofort das Muster "Eltern-Kind-Streit" da. Das musst du vermeiden, denn aus pädagogischer Sicht ist hier eine potenzielle Lernmöglichkeit für einen Jugendlichen da: es ist möglich, auch bei einem Fehler die Konsequenzen des eigenen Tuns zu tragen, ohne dass die persönliche Würde verletzt wird. Daran kann ein Jugendlicher wachsen.


    Die konkrete Situation hier: der Schüler ist anscheinend in einer kritischen Entwicklungsphase, die Pubertät beginnt wohl verstärkt zu rumoren und er ist in seinen schulischen Leistungen gefährdet. Diese Situation ist ihm bewusst und deshalb plant er eine Täuschung und führt sie überlegt (wenn auch nicht besonders intelligent) durch. Da sehe ich eine andere Qualität, als ein in Verzweiflung hingemalter Spickzettel oder ein Buch, das man unter der Bank versteckt. Da ist ein deutliches pädagogisches Signal ganz wichtig - eine falsch verstandene Milde könnte wirklich nachteilige Konsequenzen haben!


    Du musst in Erfahrung bringen, wie solche Situationen an eurer Schule gehandhabt werden - manche Schulleitungen wollen da involviert werden, manchmal gibt es höher aufgehängte Disziplinarmaßnahmen. An meiner Schule würde ich so etwas eigenverantwortlich regeln und ein Gespräch mit dem Schüler und dem Klassenlehrer führen, so dass der Schüler Gelegenheit hat, sich zu äußern, seinen Täuschungsversuch einzuräumen und eventuell seine Einsicht zu zeigen, dass er einen Fehler gemacht hat. Gesprächstaktisch ist es ratsam, den Schüler nicht zu fragen OB er einen Täuschungsversuch begangen hat, dann kommt nämlich automatisch ein "Nein!", sondern ihn einfach mit seiner Tat zu konfrontieren: "So, wir sitzen hier zusammen, weil ich bei der Korrektur deiner Arbeit entdeckt habe, dass du Materialien aus dem Unterricht in dein Arbeitsheft eingeklebt hast, um eine Vorlage für deinen Aufsatz zu haben. Äußere dich bitte dazu, warum du bei der Arbeit gemogelt hast." Natürlich gibt es abgebrühte Typen ("Mein ist Rechtsanwalt!"), die alles und jedes leugnen. Aber wenn man ein vernünftiges Verhältnis zu seinen Schülern hat und das Gespräch in guter Atmosphäre führt (kein Tribunal!) dann sind die schon bereit, Fehler einzugestehen.


    Bei einem Schüler der siebten Klasse der Regelschule würde ich auf JEDEN Fall ein Gespräch mit den Eltern führen.


    Nele

    4 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Welche Note hat er denn? Konnte er von dem Bericht profitieren? Wenn ja, inwiefern, stimmen z.B. Sätze/Satzteile/Formulierungen überein?
    So würde ich meine Überlegungen beginnen.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Da der Schüler versetzungsgefährdet ist, würde ich sofort die Klassenleitung einschalten und mich mit dem Kollegen beraten.

  • Danke für eure Gedanken und Tipps (insbesondere @ Nele, denn ich werde am Dienstag wohl mal ein solches Gespräch mit dem Schüler führen müssen und wohl am besten auch die Mutter informieren).
    Nach Absprache mit Kollegen und Schulleiter (der gerade auch dabei stand) wird dem Schüler jetzt zwei Notenstufen abgezogen, weil nicht ganz eindeutig ist, wieviel er davon wirklich übertragen konnte. Wäre es jetzt eine eindeutige Anleitung gewesen, wäre es deutlicher gewesen.
    Aber naja, so bin ich auf der sicheren Seite.
    Aber der Schüler wird wohl leider wiederholen oder die Schule wechseln... hoffentlich nützt ihm das was...


    Danke für die Tipps!!


    Lieben Gruß
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Aber Achtung: Vergesst nicht, dass ihr auch ein Zeichen gegenüber den Mitschülern setzt. Er hat betrogen oder es versucht. Er hat sich gegenüber den Mitschülern einen Vorteil verschafft.


    Was ist mit dem kleinen Erwin, der auch auf der Kippe steht, eine ganze Woche wie bloede paukt und selbst die Spiele von Deutschland sausen lässt, damit er in Deutsch ne "3" schreibt? Ihm hast du auch eine Verantwortung gegenüber. Dem Schummler wird, weil er in der Pubertät ist, Gnade gewährt, Erwin, der es wenigstens versucht hat, hängt nächstes Jahr wieder in der 7. Klasse. Ich an seiner Stelle würde dann nur noch Schummeln.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Vergesst nicht, dass ihr auch ein Zeichen gegenüber den Mitschülern setzt.


    Full Ack, Matula.


    Deswegen auch oben meine kurze Meinung. In diesem Fall gibt es nicht viel zu deuten.
    Man hat den Spickzettel gefunden, hat damit den Schummelversuch nachgewiesen (etwas anderes wäre es z.B., wenn man nur bemerkt, dass zwei Schüler das gleich im Heft stehen haben), und muss entsprechend handeln.


    Selbst wenn man es nicht will. Und auch, wenn die Schüler (oder Eltern) dem Lehrer dann "unmenschliches und unpädagogisches" Verhalten vorwerfen*.


    kl. gr. Frosch


    *Anmerkung: So geschehen bei mir nach einer mündlichen Prüfung, weil wir dem Schüler keine 1 in der Prüfung gegeben haben. *seufz* War halt keine 1.

  • Da habt ihr natürlich Recht (und ich persönlich hätte es einerseits auch am liebsten so gehandhabt).
    Ich werde mich jetzt jedoch daran halten werde, was der Schulleiter gesagt hat, um auf der sicheren Seite zu sein - und der sagte, dass ich keine sechs geben könne.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Zitat

    Original von katta
    Nach Absprache mit Kollegen und Schulleiter (der gerade auch dabei stand) wird dem Schüler jetzt zwei Notenstufen abgezogen, weil nicht ganz eindeutig ist, wieviel er davon wirklich übertragen konnte. Wäre es jetzt eine eindeutige Anleitung gewesen, wäre es deutlicher gewesen.


    Was ist das denn für ein Quatsch? Wieso denn zwei und nicht drei oder nur eine? Willkürlicher gehts ja wohl nicht. Deswegen heißt es ja TäuschungsVERSUCH. Vor wem hat denn da euer Direktor Angst.....

  • Zitat

    Original von katta


    Nach Absprache mit Kollegen und Schulleiter (der gerade auch dabei stand) wird dem Schüler jetzt zwei Notenstufen abgezogen, weil nicht ganz eindeutig ist, wieviel er davon wirklich übertragen konnte.


    Das halte ich für rechtlich fragwüdig und anfechtbar. Entwerder es wird festgestellt, ob und in welchem Umfang der Bericht geeignet war, die Arbeit zu lösen ... dann werden diese Teile der Aufgabe als "ungenügend" bewertet oder ihr stellt fest, dass der Bericht eben nicht zur Lösung geeignet war ... dann würde ich eine andere pädagogische oder erzieherische Maßnahme einleiten.


    Pauschal die Arbeit um 2 Notenstufen herabzusetzen ist nicht vorgesehen. Evtl. hilft hier auch ein Anruf in der Rechtabteilung Deiner Bez.-Reg..


    LG
    Pluto1024

  • Im Niedersächsischen Schulgesetz heißt es:


    "Wird bei oder nach Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird."


    Also, ganz oder gar nicht. Alles andere macht auch keinen Sinn.

  • Also ich finde es könnten auch familiere Gründe sein oder genau wie in meiner Klasse werden die kinder am Schulende ein bisschen müde!
    Beurteile ihn ncht so streng eine Frage hätte ich noch war er einmal besser?
    Undmit welcher Note hat seine gute Phase geendet?

  • Zitat

    Original von Mr.-X
    Also ich finde es könnten auch familiere Gründe sein oder genau wie in meiner Klasse werden die kinder am Schulende ein bisschen müde!
    Beurteile ihn ncht so streng eine Frage hätte ich noch war er einmal besser?
    Undmit welcher Note hat seine gute Phase geendet?


    Mhm. Die pädagogischen Gründe sind sicherlich bei der Sanktionierung dieses Vorfalls in Betracht zu ziehen, aber die Rechtsvorschriften gelten. Um ehrlich zu sein, muss ich mich etwas wundern über die Art und Weise, wie du die Sache als Beamter auffasst.


    Bist du eigentlich wirklich Lehrer - nur mal so aufgrund deiner Formulierungen, Rechtschreibung etc. gefragt?


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Natürlich bin ich Lehrer!
    Muss man den ein Profi am Computer sein?
    Ich drücke mich meist kürzer und einfacher am Computer aus!
    2)Kenne ich die rechte der Lehrer und Schüler!
    3)Rechte wer prüft die!Ich meine im Groben halte ich mich auch daran!Was versteht man unter grob jaja ich halte mich daran aber wenn es um die Beurteilung geht......das ist der Punkt!
    Wir sollen den kindern chancen geben!
    Ziehe ihm vl ein paar punkte ab aber du musst sie ihn ja nicht nachschreiben lassen die ,,Schularbeit``.

  • Zitat

    Original von Mr.-X
    Natürlich bin ich Lehrer!
    Muss man den ein Profi am Computer sein?


    Nein, aber der Ausdruck von Erwachsenen ist meist elaborierter, v.a., wenn sie in einem verbal geprägten Beruf wie dem des Lehrers arbeiten. Der folgende Absatz, v.a. Punkt 3 (kursive Hervorhebung durch mich), lässt mich hoffen, dass Du nicht wirklich Lehrer bist.


    Zitat

    Original von Mr.-X
    Ich drücke mich meist kürzer und einfacher am Computer aus!
    2)Kenne ich die rechte der Lehrer und Schüler!
    3)Rechte wer prüft die!Ich meine im Groben halte ich mich auch daran!Was versteht man unter grob jaja ich halte mich daran aber wenn es um die Beurteilung geht......das ist der Punkt!
    Wir sollen den kindern chancen geben!
    Ziehe ihm vl ein paar punkte ab aber du musst sie ihn ja nicht nachschreiben lassen die ,,Schularbeit``.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von das_kaddl


    Der Junge hat doch seine Chance gehabt, nämlich die Arbeit ohne Mogelversuch zu schreiben.


    Was lernt er denn, wenn er jetzt "ein paar Punkte" abgezogen bekommt? Dass er mit entdecktem Mogelversuch besser dran ist als wenn er trotz vieler Mühe dennoch eine 4 oder 5 schreibt ?
    meiner Meinung nach wäre schon Nachschreiben unfair gegenüber den anderen Schülern.

  • Zitat

    Original von Friesin


    Der Junge hat doch seine Chance gehabt, nämlich die Arbeit ohne Mogelversuch zu schreiben.


    Was lernt er denn, wenn er jetzt "ein paar Punkte" abgezogen bekommt? Dass er mit entdecktem Mogelversuch besser dran ist als wenn er trotz vieler Mühe dennoch eine 4 oder 5 schreibt ?
    meiner Meinung nach wäre schon Nachschreiben unfair gegenüber den anderen Schülern.


    Eben. Eigentlich sind doch alle Schüler informiert, was passiert, wenn sie mogeln.


    Was passiert denn, wenn wir von unseren Aussagen zurücktreten?
    Sind wir unglaubwürdig oder 'schülerlieb'?


    Schülerorientation bedeutet zwar Einfühlsamkeit bzg. der SuS aber nicht das Dulden jeglicher Fehltritte! Irgendwo sind da auch Grenzen!!!!!!


    LG
    Isa

  • Ich finde nicht, dass Nachschreiben unfair gegenüber den anderen Schülern ist. Die haben doch nichts davon, wenn der besagte Schüler schlecht abschneidet, weil er getäuscht hat. Oder wenn er gut abschneidet, wenn er Nachschreiben darf. Also kurz gesagt: Denen kann das egal sein.
    Ich finde nicht, dass man auf alle Schüler gucken soll, wenn es um den EINEN geht.


    Ist verständlich, was ich meine? Individuell halt.

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