Steuererklärung mit Elster

  • Hallo Zusammen,


    ich mache gerade meine erste Steuererklärung (bzw. versuche es ;)) mit diesem Elster Programm. das Ausfüllen habe ich zum Glück auch ganz gut hinbekommen, aber jetzt weiß ich nicht mehr weiter :(


    Kann ich das nicht einfach ausdrucken und abschicken? wenn ich das online übermittel, was mache ich denn dann mit meinen Auflistungen zu Werbungskosten? Nachschicken?


    ich bin gerade etwas überfordert! Und würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen


    Liebe Grüße
    lila

  • Ich habe das letztes Jahr auch gemacht.
    Es gibt eine komprimierte Version, die Du ausdrucken musst. Ohne orginale Unterschrift gilt es ja auch nicht. Diese "Miniversion" muss Du zusammen mit den Belegen ans Finanzamt schicken.

  • bei diesem komprimierten Ausdruck steht bei mir aber auf jedem Blatt "Dieser Ausdruck ist nicht fürs Finanzamt bestimmt"!???

  • Ein entscheidender Vorteil des ELSTER-Verfahrens ist, dass du eben nicht mehr jeden kleinen Nachweis mitschicken musst. Die Unterlagen für die Werbungskosten habe ich z.B. nicht mitgeschickt und sie wurden auch nicht nachgefordert (ich beziehe mich auf 2007).


    Ich würde dir ja empfehlen, eine kommerzielle Steuersoftware zu kaufen. Aus meiner Sicht lohnt sich das auf jeden Fall. Ich habe dank meiner Software einiges an Steuern mehr zurückerstattet bekommen. Mit Sicherheit deutlich mehr, als mich die Software gekostet hat.


    Ein gutes Programm lotst dich eben auch schrittweise durch den Versandprozess. Mir wurde bspw. nochmals klar aufgelistet, was ich per Post verschicken muss und was nicht.


    Um ELSTER nutzen zu können, brauchst du übrigens so oder so einen "Software-Schlüssel" um dich zu autentifizieren. Der offizielle Begriff fällt mir gerade nicht ein. Auf den ELSTER-Web-Seiten steht aber alles wesentliche dazu.

  • Zitat

    Original von Schubbidu
    Um ELSTER nutzen zu können, brauchst du übrigens so oder so einen "Software-Schlüssel" um dich zu autentifizieren. Der offizielle Begriff fällt mir gerade nicht ein.


    Hab nochmal schnell nachgeschaut. Der offizielle Begriff ist "elektronisches Zertifikat". Wobei auf der Homepage darauf hingewiesen wird, dass das Verfahren freiwillig sei. Ich bin mir also nicht ganz sicher, ob du das Zertifikat für den Onlineversand zwingend benötigst.
    https://www.elster.de/eon_home.php

  • Habe letztes Jahr meine erste Steuererklärung mit Elster gemacht, die Übermittlung dürfte dieses Jahr aber noch genauso laufen: Im Programm gibt es oben den Punkt "Datenübermittlung" bzw. ein gelbes Briefsymbol mit einem rauszeigenden Pfeil. Wenn du alles fertig ausgefüllt hast, klickst du diesen Punkt an und das ganze wird online übermittelt. Danach wird dir deine Datei zum Ausdrucken angezeigt, einmal für dich und einmal fürs Finanzamt. Diesen Ausdruck musst du unterschreiben und dann zusammen mit bestimmten Belegen (da sagt dir Elster aber jeweils, wozu du Belege beilegen muss) noch per Post zum Finanzamt schicken.

  • Zitat

    Original von lila
    bei diesem komprimierten Ausdruck steht bei mir aber auf jedem Blatt "Dieser Ausdruck ist nicht fürs Finanzamt bestimmt"!???


    In diesem Fall hast du die Steuererklärung noch nicht auf elektronischem Weg abgeschickt. Erst nach der Datenübertragung bekommst du den "richtigen" Ausdruck. Diesen unterschreibst du und gibst ihn mit den Belegen beim Finanzamt ab. Die elektronische Übermittlung ersetzt noch nicht vollständig die (handschriftlich unterzeichnete) Steuererklärung. Sie beschleunigt jedoch das Verfahren.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Schubbidu


    Hab nochmal schnell nachgeschaut. Der offizielle Begriff ist "elektronisches Zertifikat". Wobei auf der Homepage darauf hingewiesen wird, dass das Verfahren freiwillig sei. Ich bin mir also nicht ganz sicher, ob du das Zertifikat für den Onlineversand zwingend benötigst.
    https://www.elster.de/eon_home.php


    Das Zertifikat ist möglich, bringt aber nix. Es ersetzt (noch) nicht die unterschriebene Papier-Erklärung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich muss die Anlage GSE ausfüllen, da ich als Honorkraft neben dem Studium tätig bin. Geht das auch mit Elster oder gibt es dort ein anderes Programm?


    Danke


    PS: Sorry fürs Nutzen des Beitrages... :rolleyes:.

  • Zitat

    Original von alias
    Das Zertifikat ist möglich, bringt aber nix. Es ersetzt (noch) nicht die unterschriebene Papier-Erklärung.


    Danke, wieder was gelernt.

  • Zitat

    Original von Sandrinchen
    Ich muss die Anlage GSE ausfüllen, da ich als Honorkraft neben dem Studium tätig bin. Geht das auch mit Elster oder gibt es dort ein anderes Programm?


    Jup. Geht mit Elster. Dort Anlage GSE auswählen. Die anderen Formulare lässt du eben zu. Ein Tipp: Bevor du versuchst, deine Ausgaben in das Formular aufzuschlüsseln, mach das mit Excel oder Calc und trage nur die Endbeträge der Einnahmen/Ausgaben ein. Deine Aufstellung der Fachliteratur, Büromaterial usw. (deine Ausgaben) listest du fein säuberlich mit Belegnummer und Belegsammlung separat auf und gibst dann alles komplett beim FA ab.


    Zitat


    PS: Sorry fürs Nutzen des Beitrages... :rolleyes:.


    Weshalb? Passt doch genau zum Thema "Steuererklärung mit Elster". Du bekommst sogar ein Lob für "Vorbildliches Thread-Recyclen" :super:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ich habe da noch eine Frage,
    wo finde ich denn die Anlage GSE in Elster Online.


    HAbe mir die Version 2008/2009 runtergeladen.


    Danke für dei Hilfe :rolleyes:

  • Links im unteren Menue "weitere Formulare" war's noch 2007/08

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • nur mal noch eine frage zu elster...


    wenn ich das online mache, werden da auch zwingend alle belege zu arbeitsmitteln eingefordert oder KÖNNEN sie eingefordert werden. sprich muss ich die liste ohnehin machen, oder kann es bloß sein, dass das finanzamt sie anfordert?
    möchte die liste nicht unbedingt machen, habe alle belege so zusammengerechnet. eine liste macht unnötig arbeit, würde sie also nur bei anforderung erstellen.


    gruß
    sini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Schaust du hier:


    https://www.elster.de/arbeitn_info.php


    Die Belege müssen nicht mehr beigelegt werden. Falls du mit deinen Werbungskosten (Fahrten + Ausgaben für Arbeitsmittel) jedoch die magische 920 €-Grenze überschreitest, kann es sein, dass du die Belege vorlegen musst.


    Solange deine Kosten für Fahrt zur Arbeitstätte+Arbeitsmittel unter 920 € liegen, lohnt der Rechenaufwand gar nicht. Denn diese 920 € bekommt jeder angerechnet - die sind bereits in die Steuertabellen eingearbeitet.


    Sonderfall: Falls du ein Arbeitszimmer geltend machen könntest - das ja momentan nicht anerkannt wird - lohnt es sich eventuell, den Belegaufwand zu betreiben. Denn mit diesen Kosten überschreitet man die Grenze locker. Falls das Bundesverfasungsgericht (toi!toi!toi!) die Arbeitszimmer-Regelung kippt, bekommt nur der Geld zurück, der zuvor in der Steuererklärung die Anerkennung gefordert - und durch Widerspruch explizit eingefordert hat.


    -------------------------------------------------
    A propos Arbeitszimmer: Auch wenn die Kosten für das Zimmer (Mietanteil, Heizung, Reinigung...) nicht mehr anerkannt werden - die Einrichtungsgegenstände kann man noch absetzen. Hier ein Regal, da ein Schreibtisch - dort ein Stuhl, die kaputte Glühlampe.... das läppert sich ;)
    Aber Vorsicht! Der Schreibtisch darf nicht mehr als 488 € incl. MWSt kosten - sonst must du die Kosten auf 13 Jahre verteilen.


    Ach ja - wer das Regal kauft, muss es auch transportieren. Macht zusätzlich 30 ct pro gefahrenen Kilometer... übrigens auch, falls du mal ganz dringend Papier für deinen Drucker kaufen musst - und das nur im 10 km entfernten Schreibwarengeschäft zu bekommen ist. Da kommen dann eben zu den 2,99 € für das Papier noch 6 € Fahrtkosten drauf. Der Finanzbeamte schluckt und meckert - kann aber nix machen. Einen roten Kopf bekommt er, wenn du noch den Parkbeleg über 1 € für die Tiefgarage drauflegst. Falls du jedoch länger als 30 Minuten geparkt hast, verzichte drauf ... sonst argumentiert er, das du noch etwas anderes erledigt hast und streicht die Fahrtkosten. Auf dem Beleg darf auch das Päckchen Kaugummi, das du an der Kasse mitnimmst, nicht erscheinen. Sonst war die Fahrt privater Natur.


    Noch'n Übrigens: Falls dir deine Eltern eine schicke Lehrertasche für 300 € geschenkt haben - auch geschenkte Arbeitsmittel dürfen abgesetzt werden. (BFH v. 16.2.1990, BStBl 1990 II S.883) Weil die Aktentasche ständig im Einsatz ist und stark beansprucht wird, schreibt man sie auf 2 Jahre ab.


    Und - liebe Referendare - vergesst eure Umzugskosten nicht....


    Mehr zum Thema Steuern:
    Das Kreuz mit der Steuererklärung
    Wieder mal Thema Steuern...
    Fachliteratur in Steuererklärung
    Materialbeschaffung aus eigener Tasche?


    und als Literaturangabe - der Konz - der mir schon ein Vielfaches der Kosten "erwirtschaftet" hat:
    Der große Konz 2005 - 1000 ganz legale Steuertricks

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat


    Ich will ja nicht den Thread wieder ausgraben, aber das Thema Materialbeschaffung sehe ich äußert kritisch:


    Selbst mit Steuerabzug zahlt man ordentlich aus der Privatschatulle drauf. Es ist nicht die Aufgabe der Lehrkräfte, den Schulbetrieb aus eigene Tasche zu finanzieren. Man bekommt über die Steuer niemals das Geld wieder, das man ausgegeben hat.


    Immer dran denken: Wir sind Arbeitnehmer, keine Selbstständigen. Letzere kalkulieren selbstverständlich ihre ganzen (Betriebs-)kosten in ihre Preise mit ein, sonst könnten sie ja logischerweise kein Geld verdienen. Die Möglichkeit haben wir als Arbeitnehmer nicht!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hallo,


    auch ich habe dieses Jahr das erste Mal meine Steuererklärung mit Elster machen wochen. Ich habe erfolgreich alles eingegeben und die Datenübermittlung funktionierte auch (juchu!), anschließend sollten die Formulare ausgedruckt werden, doch mein uralter Drucker streikte ab Seit 5 von 8 :-(. Hmmh, was tun? Ich wusste erst nicht was los war, kopierte die Datei sendete erneut und wartete, dass gedruckt wird. Nichts passierte.


    So, nun meine Frage: kann ich meine Steuererklärung ganz normal auf einen USB-Stick speichern und in der Schule ausdrucken? Das automatische Ausdrucken wird auf meinem Drucker nicht mehr funktionieren, der hat jetzt völlig den Geist aufgegeben und einen neuen Druck wollte ich mir nicht mehr kaufen, da ich alles in der Schule drucke.


    Wer weiß Rat?


    Ach ja, gibt es bei Elster eigentlich so etwas wie eine Hochrechnung, also wie viel man ungefähr zurück bekommen würde :-)?


    Liebe Grüße
    silja

Werbung