Pflichtstunden der Schulleitung, Statistik und eigenverantwortliche Schule

  • Der Schulleiter unterrichtet weniger Stunden als er laut Schulgesetz zu unterrichten hat. Vielleicht hat er eine gesundheitlich bedingte Ermäßigung? Niemand weiß es. Jedenfalls fährt er trotz Ganztagsschule spätestens um 14 Uhr nach Hause. Der Stellvertreter hat bisher zu wenig Stunden unterrichtet, jetzt plötzlich macht er eine "AG" in Form einer Minigruppe. Auch er fährt ordentlich früh nach Hause.
    Der PR darf nicht in die Statistik sehen. Die A14-Stelle, die bei der Statistik mitmachen soll, darf diese nicht einsehen. Niemand außer der SL weiß, was an höherer Stelle als Statistik abgegeben wird.
    Der Stellvertreter hat alle Informatik-Informations-Fäden in der Hand und wird extrem pampig, wenn man zu genau nachfragt.
    Gibt es irgendeine Stelle, wo man um eine neutrale Kontrolle der Stundenberechnung bitten kann? Oder beißt sich die Katze in den Schwanz, weil man sich an die Vorgesetzten, die dies in der eigenverantwortlichen Schule praktizieren, auf dem Dienstweg zu wenden hat?


    Leben wir in einer Bananenrepublik oder in einem Rechtsstaat?

  • Zitat

    Original von Bizzel
    Der Schulleiter unterrichtet weniger Stunden als er laut Schulgesetz zu unterrichten hat.


    Für die Berechnung des Deputates gibt es eine ganze Reihe Verordnungen, Regeln und Ausnahmeregeln. Da hilft ein Blick ins Schulgesetz nicht viel - da muss man sich schon etwas besser auskennen.


    Zitat


    Vielleicht hat er eine gesundheitlich bedingte Ermäßigung?


    Eben und zum Beispiel. Und dann geht es dich nichts an. Oder eine Altersermäßigung. Oder eine zusätzliche Aufgabe bei der Schulverwaltung. Oder Aufgaben in der Lehrerausbildung. Oder er arbeitet Teiolzeit und hat ein paar Stunden reduziert - mit entsprechend geringerem Gehalt ...

    Zitat


    Niemand weiß es. Jedenfalls fährt er trotz Ganztagsschule spätestens um 14 Uhr nach Hause. Der Stellvertreter hat bisher zu wenig Stunden unterrichtet, jetzt plötzlich macht er eine "AG" in Form einer Minigruppe. Auch er fährt ordentlich früh nach Hause.
    Der PR darf nicht in die Statistik sehen. Die A14-Stelle, die bei der Statistik mitmachen soll, darf diese nicht einsehen. Niemand außer der SL weiß, was an höherer Stelle als Statistik abgegeben wird.


    Wenn das Schulamt die Statistik genehmigt, sind alle Spekulationen hinfällig.


    Zitat


    Der Stellvertreter hat alle Informatik-Informations-Fäden in der Hand und wird extrem pampig, wenn man zu genau nachfragt.


    Wenn man mir unterschwellig gravierende Dienstpflichtverletzungen auf Grund vager Vermutungen unterstellen würde, wäre meine Reaktion ebenfalls pampig.


    Zitat


    Gibt es irgendeine Stelle, wo man um eine neutrale Kontrolle der Stundenberechnung bitten kann? Oder beißt sich die Katze in den Schwanz, weil man sich an die Vorgesetzten, die dies in der eigenverantwortlichen Schule praktizieren, auf dem Dienstweg zu wenden hat?


    Du kannst dich bei Beschwerden über deine Vorgesetzten jederzeit an die nächsthöhere Dienststelle wenden.


    Zitat


    Leben wir in einer Bananenrepublik oder in einem Rechtsstaat?


    Wenn du die Frage so stellst, hast du sie für dich ja schon beantwortet.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

    • Offizieller Beitrag

    Alle Deputatsstunden müssen und sollen dem PR vorgelegt werden, bzw auf der Gesamtkonferenz offen gelegt werden. Der PR kann das jederzeit einfordern und wenn das nicht geschieht, kann er sich (am besten über den GPRL!) an den zuständigen Dezernenten wenden.


    Über persönliche Ermäßigungsstunden (Schwerbehinderung, Reduzierung, Altersteilzeit, Teilzeit) muss dein SL dir oder dem PR allerdings keine Auskunft geben. Aber man kann ja immerhin mal abchecken ob sich jemand aus dem Schuldeputat bedient hat. Ist ja durchaus keine Seltenheit - gehört sich aber nicht.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Danke für die schnellen Antworten. Wenn man es geschickt genug anfängt, gibt es also keine wirkliche Kontrolle. Irgendwie habe ich immer noch ein ganz klein wenig Hoffnung gehabt.
    Es ist schade, weil ich gern in meinem Beruf arbeite. Eine einsatzbereite SL, die an den Schüler!innen und an der Sache interessiert ist statt überwiegend am persönlichen Vorteil, könnte sich wegen mir gern einige Stunden extra genehmigen.


    Aber so kann ich nur feststellen: Alias, du hast Recht. Meine Meinung bezüglich Bananenrepublik beginnt sich leider immer mehr zu festigen.

  • Hallo,
    ich bin gerade auf eure Beiträge gestoßen. Ich selbst wundere mich ebenfalls, dass unsere Schulleitung lediglich 3 Unterrichtsstunden unterrichtet. Eine zusätzliche "Stunde" dient dazu, Kinder aufzufangen, die eine Unterrichtstunde vor den AGs überbrücken müssen. Diese Kinder beschäftigen sich dann aber selbst. Wir sind eine mittelgroße Grundschule und haben momentan keinen Konrektor.
    Kann das mit rechten Dingen zugehen?

    • Offizieller Beitrag

    Es wird sicher verschiedene Regelungen in den BLs geben, aber bei uns (BY, RS, 650 Schüler) kann das sein. Der Schulleitung steht eine gewisse Anzahl von Ermäßigungsstunden zu, die sie unter sich aufteilen.


    Bei uns gibt es drei Mitglieder der Schulleitung, unter ihnen werden, wenn mich nicht alles täuscht, 24 Stunden aufgeteilt. Den Löwenanteil nimmt sich der Rektor und ich neide es ihm nicht. Vor allem, weil er viele unregelmäßig anfallende Aufgaben hat (externe Prüfungsaufsichten, Dienstgespräche beim MB oder sonstige Repräsentativgeschichten), für die man ihn sonst vertreten müsste.
    Konrektorin 1 bekommt auch welche, für Stundenplan, Vertretungsplan und sonstige Verwaltungsgeschichten. Konrektor 2 am wenigsten für seine Aufgaben.
    Wenn also der Rektor allein ist, könnte das doch wohl sein, wenn er wenig unterrichtet.


    Ansonsten ist die Schulleitung jeden Tag bis 15 Uhr besetzt, da wechselt man sich ab.


    Reduzierungen werden öffentlich gemacht, die Verteilung der Aufgaben in der Schulleitung auch.


    Ich würde davon ausgehen, dass das in allen BLs so geregelt ist.


    Wo ich selbst immer stutzig werden, ist, wenn Schulleiter durchgängig vor den Kollegen nach Hause gehen.


    Ich war auch auf Schulen, wo der Chef sehr wenig anwesend war - das war aber auch wieder ein Vorteil gewesen. :)

  • @Anna86:


    Ob das geht wird von deinem Bundesland und den dort geltenden Bestimmungen abhängen. In Bayern wäre es an einer Grundschule nicht möglich.



    Bibo

    • Offizieller Beitrag

    Anna68 Kannst du die Grüße etwas eingrenzen? So 100 - 200 oder 200 - 300 oder 300 - 400?


    Dann könnte ich ggf. mittels "Erfahrungswerten" antworten. Ohne erst nach den Regeln zu suchen.


    Grüße,


    kl. gr. Frosch

  • Zitat

    Wenn das Schulamt die Statistik genehmigt, sind alle Spekulationen hinfällig.


    Vorausgesetzt das Schulamt weiß, ob das was da angegeben wird, auch stimmt. Vielleicht trägt ja der Schulleiter ein, dass er irgendwelche AGs hält, tut dies aber nicht.


    Irgendwo sollte man das ja schon überprüfen können.



    Wenn die Schulleitung ein derartiges Geheimnis draus macht und so offensichtlich der Verdacht entsteht, dass da etwas nicht stimmt, halte ich es moralisch für vertretbar, in einem anonymen Brief die nächsthöhere Dienststelle zu benachrichtigen.


    Die Frage ist, ob die dann wirklich Nachforschungen anstellen (müssen).

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