Kostenumlage f. Lehrer auf Klassenfahrt zulässig?

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    Zitat

    Original von silke111
    es wir bei uns immer so gemacht... könnte ich zur absicherung auf elternabend nach meinung und hoffentlich zustimmung der eltern dazu fragen?
    und falls alle einverstanden sind, es dabei belassen?


    Es geht hier weniger um das Votum der Eltern als vielmehr um die rechtliche Frage.
    Ein "das haben wir immer so gemacht" wird nicht dadurch rechtens, dass man über einen längeren Zeitraum geltendes Recht entweder ignoriert oder nicht kennt.
    Und wir wissen, dass diese Mentalität nicht nur in diesem Bereich einiges an Problemen mit sich bringt.


    Schau Dir den ersten Link an - dort steht, was Du annehmen darfst und was nicht. Im Zweifelsfall holst Du Dir die Genehmigung von der Schulleitung.


    Gruß
    Bolzbold

  • Wenn ich Bolzis Anhang richtig verstehe, ist es verboten, kostenlosen Eintritt in ein Museum o.ä. anzunehmen (dieser muss auf die Gruppe umgelegt werden), aber man darf Freiplätze bei Klassenfahrten annehmen?


    Total unsinnig. Ich nehme freien Eintritt bei Ausflügen auch in Anspruch, mache das ja nicht für mich.


    Im nächsten Schuljahr werde ich auch mit meiner zukünftigen siebten Klasse fahren, dafür werde ich einen Veranstalter auswählen, der Freiplätze für mich und die Begleitung anbietet. Da wir nach neuer Rechtslage in NRW ja nur noch einen Minibetrag erhalten (umgelegt auf Fahrten und GEsamtschülerzahl), sehe ich nicht, zum einen kostenlosen 24Stunden Job zu machen ohne Ausgleich und zum anderen noch viel Geld zu zahlen. WEnn ich Urlaub machen will, fahre ich woanders hin.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

    • Offizieller Beitrag

    nofretete


    Klar, das ist total lächerlich, keine Frage.


    Ich gehe aber davon aus, dass bei Beträgen um die 20 Euro, die ein Ausflug für gewöhnlich kostet, die Lehrkraft eher gewillt ist, einen Ausflug zu machen als bei einer Klassenfahrt, die mal locker das 20fache kosten kann.
    Damit künftig auch die Durchführungen von Klassenfahrten gesichert sind und das Land möglichst wenig selbst bezahlen muss, wurde jetzt eben diese Regelung mit den Freiplätzen getroffen. Dass das natürlich auch eine Vergünstigung ist, sollte der gesunde Menschenverstand sagen.
    Wenn es um Geld geht, denken (Finanz)Juristen eben doch noch etwas anders.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von rudolf49
    Dass LehrerInnen in der Regel auf ihren Reisekosten sitzen bleiben, ist ein Skandal, en aber nicht deine SchülerInnen zu verantworten haben. Diesen Konflikt musst du politisch mit deinem Arbeitgeber austragen! Und unabhängig von der juristischen Sachlage: Ich persönlich käme mir schäbig vor, mir so hintenrum die übriggebliebenen Elternbeiträge (weißt du, wie schwer u.U. Einzelnen die Finanzierung gefallen ist?) einzusacken.


    Auf der einen Seite sagst du es ist nicht ok, wenn wir alles selbst zahlen, auf der anderen können die Schüler nichts dafür-- sollen wir also doch fahren nur weil der Staat uns das nicht zahlt damit die Schüler ihren Spaß auf meine Kosten haben?


    Für die politische Seite gibt es eine einfache Lösung : Nicht fahren!!!


    Wenn das alle durchziehen, gibts irgendwann einen Elternaufstand und Geld. Aber Lehrer sind da halt anders gestrickt. Regt mich manchmal echt auf (Ist ja auch bei anderen Dingen so...)


    Gruß
    Anna

  • Ich fahre übrigens auch morgen auf Klassenfahrt und es wird auf die Schüler umgewälzt. Auf der einen Seite finde ich das auch nicht in Ordnung, aber auf der anderen Seite sehe ich auch nicht ein, dass ich für die "Überstunden", die ich durch diese Fahrt mache, auch noch bezahlen soll :evil:

  • upps, meine kollegin hat mit mir neuling die klassenfahrt geplant und ganz selbstverständlich die kosten umgelegt... na toll - bin ich mal wieder trottelig hinterher gedappt und hab nix selber gedacht... mmmh, was mach ich jetzt?????
    zettel an eltern alle schon verteilt...

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    Die einzige Möglichkeit, Druck auf die Politiker auszuüben, wäre, ohne vollständige Reisekostenerstattung keine Fahrten mehr zu machen.
    Da man uns nicht zwingen kann und die Eltern sicherlich auch einsehen werden, dass man von uns nicht verlangen kann, dass wir für Dienstreisen und Überstunden auch noch bezahlen, sollte man so auf sich aufmerksam machen können.


    Solange man die Kosten stillschweigend zahlt oder umwälzt, wird sich an der Rechtslage und an der kritisierten Praxis nichts ändern.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Anmerkung am Rande: warum reden eigentlich immer alle nur von Bolzbolds verlinkter Datei? Ich habe die Datei doch schon in meinem ersten Beitrag verlinkt. *heul* ;)


    Ich fühle mich ignoriert. ;)


    kl. gr. Frosch

  • Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Anmerkung am Rande: warum reden eigentlich immer alle nur von Bolzbolds verlinkter Datei? Ich habe die Datei doch schon in meinem ersten Beitrag verlinkt. *heul* ;)


    Naja, wenn man SO verlinkt:


    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Für deine Heimat NRW:
    Hier steht nur, dass Zitat:


    verboten ist.


    Sieht das ja auch echt keiner...:haudrauf:


    Ein zünftiger Link sieht so aus:



    Achtung! :super:-Link zu dem Thema!


    :winkewinke:
    TOP-INFOS <--- unbedingt klicken!
    :winkewinke:


    Gruß !

  • NRW: Also bei uns hat am Montag die Schulkonferenz den Beschluss gefasst, dass eine Klassenfahrt nur gebucht werden soll, wenn es Freiplätze für Lehrer gibt. Ist dies nicht möglich, werden die Kosten der Lehrer auf die Schüler umgelegt.


    Rechtswidrig??

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Zitat

    Original von EffiBriest
    Ich fahre übrigens auch morgen auf Klassenfahrt und es wird auf die Schüler umgewälzt. Auf der einen Seite finde ich das auch nicht in Ordnung, aber auf der anderen Seite sehe ich auch nicht ein, dass ich für die "Überstunden", die ich durch diese Fahrt mache, auch noch bezahlen soll :evil:


    Die Überstunden (ohne Anführungszeichen, bitte!) zahlst du sowieso in der Währung Freizeit aus eigener Tasche. Du bekommst in diesem Fall nur die Auslagen erstattet.


    Nele

  • natürlich kannst du das,
    wir verpetzen dich niemandem



    Ich habe bislang auch immer Unterkünfte gehabt, in denen zwei Begleitpersnen Kost und Logis frei hatten, mein Glas Wein am Abend habe ich selbst gezahlt, den Eintritt irgendwohin auch, falls der nicht frei war für Lehrer, das einzige sind die Buskosten, von denen ich anteilig 1/26 tel tragen müsste, aber da hat noch niiiiemand jemaaals zu mir gesagt, das ja auf der Endabrechnung für die Eltern der gesamte Buspreis laut Rechnung angegeben ist und nicht 1/ 26 tel abgezogen wurde ;) für Eltern ganz normal.
    Einen kleinen Anteil selbst zu zahlen (auch mehr als nur das Glas Wein) finde ich nicht schlimm, dafür esse und trinke ich ja dort auch und spare das zu Hause - wenn man es mal sooo genau nimmt :D

  • Zitat

    Original von Kiray
    NRW: Also bei uns hat am Montag die Schulkonferenz den Beschluss gefasst, dass eine Klassenfahrt nur gebucht werden soll, wenn es Freiplätze für Lehrer gibt. Ist dies nicht möglich, werden die Kosten der Lehrer auf die Schüler umgelegt.


    Rechtswidrig??


    Also ich kenne nicht die rechtlichen Details in NRW. In BW wäre diese Regelung nach meinem Kenntnisstand ganz klar rechtswidrig.

  • bräuchte nochmal ratschlag zum thema:
    also, eltern haben schon kostenaufstellung mit bankkonto-daten;
    betrag für Jugendherberge-übernachtungen mit VP enthält den auf die schüler umgelegten betrag für uns 2 lehrer (statt 85€ sind das jetzt 88,80€ für jeden schüler).
    der paketpreis steht im internet (die 85€) und könnte natürl von den eltern gelesen werden...
    seit ich jetzt auch noch weiß, dass das ganze in ba-wü nicht nur moralisch bedenklich ist, sondern auch noch RECHTSWIDRIG und ich noch in der probezeit bin, ist mir die ganze sache zu heiß...
    QUE FAIRE???????????????????????? ?(
    bin etwas ratlos...
    meine kollegin will das umlegen ganz entschieden so...
    soll ich auf korrektur des betrags bestehen? und mit welcher begründung den eltern gegenüber?
    hüüülffeeeeeeeeee!!!!!!!!!!!!! ;(

  • Zitat

    Original von EffiBriest
    Ich fahre übrigens auch morgen auf Klassenfahrt und es wird auf die Schüler umgewälzt


    Zitat

    Original von alice0507
    upps, meine kollegin hat mit mir neuling die klassenfahrt geplant und ganz selbstverständlich die kosten umgelegt


    Zitat

    Original von Kiray
    NRW: Also bei uns hat am Montag die Schulkonferenz den Beschluss gefasst, dass eine Klassenfahrt nur gebucht werden soll, wenn es Freiplätze für Lehrer gibt. Ist dies nicht möglich, werden die Kosten der Lehrer auf die Schüler umgelegt.


    Danke. Auf dieser Basis werde ich die vorab bezahlten Beiträge meiner Kollegin und mir einziehen. Dasss ich da ein Geheimnis draus machen würde, habe ich an keiner Stelle im Startpost gesagt. Wenn da irgendjemand meint, er müsste genaue Kalkulationen einsehen wollen, dann werde ich ganz klar sagen, dass diese auf Basis von 27 zahlenden Personen angesetzt werden - nicht von 29.


    Interessant aber, wie vielseitig doch auch hier diskutiert worden ist.


    Jetzt aber mal ehrlich: ich habe zwei, drei Familien, die haben's in drei Raten gezahlt, jene 150 Euro. Über 20 haben alles sofort gelöhnt; zwei oder drei übrige Familien haben das vom Sozialamt bekommen. Muss ich jetzt irgendwie mich schämen oder moralische Probleme kriegen, weil ich nach guter Wirtschafterei (und die Kinder haben jeden Tag Eis gegessen, und zwar mit 3 Kugeln) noch so viel Geld übrig habe?


    Wie ich sagte, es blieben am Ende sowieso noch knapp 200,- Euro übrig, die der Pflegschaftsvorsitzende verwalten kann für ein jahr - davon kann man eine dicke Abschlussfeier finanzieren.


    Ich habe fünf Tage lang mit meiner Kollegin auf 27 ganz kleine Menschen aufgepasst - und zwar von Sockenwechseln über Eincremen im Freibad bis genug trinken und Duschen mit Haarewaschen und der Gutenachtgeschichte im Bett. Eltern haben zwei oder drei Kinder, ich hatte 27. Ist das dann unfair, wenn man sagt, unter den genannten Umständen bezahlt man nicht auch noch dick drauf für die geleistete Arbeit, sondern legt das um, wo das so problemlos ginge?

    Einmal editiert, zuletzt von Philou ()

  • Zitat

    Original von Philou


    Ich habe fünf Tage lang mit meiner Kollegin auf 27 ganz kleine Menschen aufgepasst - und zwar von Sockenwechseln über Eincremen im Freibad bis genug trinken und Duschen mit Haarewaschen und der Gutenachtgeschichte im Bett. Eltern haben zwei oder drei Kinder, ich hatte 27. Ist das dann unfair, wenn man sagt, unter den genannten Umständen bezahlt man nicht auch noch dick drauf für die geleistete Arbeit, sondern legt das um, wo das so problemlos ginge?


    Ich stimme dir völlig zu. Falls dich doch irgendwelche Eltern verklagen, kannst du dich auch gern vor deiner Schulleitung oder sogar vor Gericht auf darauf berufen, dass ich deiner Meinung bin. Ich bin sogar bereit, anzureisen und selbst auszusagen, dass ich finde, dass du Recht hast.
    Nur leider wird es dir nicht viel bringen, wenn ich, 732312 Mitglieder der Lehrerforen oder auch 26 Elternpaare dir zustimmen. In dem Moment, in dem jemand Ärger machen WILL, scheint er juristisch im Recht zu sein. Da kannst du dich auf Beispiele von anderen Schulen berufen, so viel du willst.

    • Offizieller Beitrag

    Nur als Info: der thread wird hier http://www.schulthemen.de/viewtopic.php?f=3&t=915 weiterdikustiert... falls der eine oder andere da doch noch was hinzuzufügen hat. :)

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