VBL Rückerstattung - holt euch die Moneten zurück !!!

  • http://www.vbl.de/SITEFORUM?t=…FDOC&pathID=1119961066314


    L 203 ist es.


    FALLS ihr je angestellt gewesen seid und später Beamte wurdet, könnt ihr mit diesem Formular Beiträge zurückfordern.
    Meine Kollegin hat für 1/2 Jahr ca. 250 Euro bekommen.


    Das sind nicht (!) die Rentenbeiträge, die ihr wiederbekommt, wenn ihr unter 60 Monaten Rentenbeiträge gezahlt habt, wenn ich bei Ikea, Rewe oder sonstwo gearbeitet habt. Das ist ein anderer Topf.

  • Wenn man mal im Angestelltenverhältnis Lehrer war, war man in dieser Zeit bei der VBL Pflichtversicherung eingetragen und hat da entsprechend einbezahlt. Beamte brauchen das jedoch nicht. Dh. wenn du nun Beamter bist, mal Angestellter warst, hast du was bezahlt, das du dir nun zurückholen kannst, da du als Beamter dort nichts mehr einbezahlen wirst.
    Ich hoffe, das war so verständlich und auch richtig.

  • Erst mal vielen Dank für den Hinweis! =)


    Ist das das, was in Bayern (zumindest bei mir) als "Zusatzversorgung der Bayerischen Gemeinden" läuft?
    (wegen der Versicherungsdaten, die ich im Formular angeben muss...)

    Bei der Erziehung muß man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein. (Friedrich Fröbel)

    Einmal editiert, zuletzt von Mel80 ()

  • Hallo,


    verstehe ich das richtig: Man muss nur den Antrag ausfüllen und hinschicken und der Rest erledigt sich von selbst?


    Das ist ja dann mal echt klasse!!! :D

  • War man automatisch bei dieser VBL? Ich hab davon noch nie gehört muss ich gestehen...ist das auf einzelne Bundesländer begrenzt?

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • Danke für den Hinweis, hab gerade festgestellt, dass ich 5 Monate bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse eingezahlt habe. Anscheinend kann ich auch da die Beiträge zurückverlangen. Und sowas erfährt man zufällig 8 Jahre später :O
    Hm, gerade festgestellt, dass ich offenbar keinen Eigenanteil gezahlt habe, also wirds wohl nichts ?(

  • DANKE für den Hinweis!


    Stellt sich die Frage, ob das für alle Bundesländer gilt (NDS)?


    Und: welchen der zahlreichen Vordrucke auf der Seite meint ihr?


    DANKE!

  • Also, ich komme aus NRW und da ist es möglich. Diese VBL sitzt in Karlsruhe, also BW, das lässt mich vermuten, dass es nicht auf NRW begrenzt ist. Wozu sollten die sonst in BW sitzen?


    Diese Beiträge hat man wohl automatisch gezahlt, wenn man angestellter Lehrer war. Ich wusste davon nicht wirklich bewusst was. Ich hab immer mal Post von denen bekommen und das wars dann. (Ja, ich weiß, man sollte sich kümmern, wenn man keine Ahnung hat und Post kriegt, aber .....naja... ihr kennt das ja.)
    Umso schöner die Überraschung jetzt, nicht wahr?

  • Mein Problem ist weiterhin, dass ich mir nicht sicher bin, ob diese ZVK (Zusatzversicherung) das ist...


    Weil ich ja in dem Antrag die Versicherungsnummer angeben muss...



    Naja, ich werd wohl mal die Leute da anmailen...

    Bei der Erziehung muß man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein. (Friedrich Fröbel)

  • Kann man diesen Antrag jederzeit stellen oder gibt es da bestimmte Fraisten/Zeitfenster zu beachten (ab wann der Antrag frühestens gestellt werden kann)?


    Ist es sinnvoll sich die Beiträge zurückerstatten zu lassen? Falls man irgendwann ausm Beamtenverhältnis wieder ausscheidet (oder nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird o.ä.)?

  • Zitat

    Original von Prusselise
    Diese Beiträge hat man wohl automatisch gezahlt, wenn man angestellter Lehrer war. Ich wusste davon nicht wirklich bewusst was. Ich hab immer mal Post von denen bekommen und das wars dann.


    Ich war vor vielen Jahren mal für 2 Jahre als Angestellte im Schuldienst tätig.
    Mir ist nicht bewusst VBL-Beiträge bezahlt zu haben. Post habe ich auch nie bekommen. Ich werde mal ganz tief graben, vielleicht steht so was in den alten Gehaltsabrechnungen vom LBV. Da ich fast alles verwahre, ... muss ich es jetzt nur noch finden.
    Tootsie

  • Zitat

    Original von flocker
    Kann man diesen Antrag jederzeit stellen oder gibt es da bestimmte Fraisten/Zeitfenster zu beachten (ab wann der Antrag frühestens gestellt werden kann)?


    Ich denke schon, ich bin jetzt 3 Jahre Beamte, ich glaube nicht, dass es eine Frist gibt. Aber ich weiß es nicht wirklich. Probieren geht über studieren



    Zitat

    Ist es sinnvoll sich die Beiträge zurückerstatten zu lassen? Falls man irgendwann ausm Beamtenverhältnis wieder ausscheidet (oder nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird o.ä.)?


    Das musst du entscheiden. Ich werde nicht freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Wer macht das schon? Wer nicht auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte, wartet am besten erstmal ab, bis er es ist oder nicht ;-)

  • Kann es sein, dass man das automatisch mit der Abrechnung zurück erstattet bekommt? Ich bin nämlich frisch verbeamtet und habe mich über das viele Geld gewundert.. Auf meiner Abrechnung steht was von Sonderzuwendung ZV-frei und ich habe keine Ahnung, was das ist?!

  • Ich habe die alten Gehaltsabrechnungen erfreulich schnell gefunden, kann jedoch nirgendwo eine Zahlung an den VBL entdecken. Wo steht etwas über diese Zahlungen? Wo finde ich eine Versicherungsnummer? Wo stehen bei euch diese Infos?
    Tootsie

  • Bei mir stand da nirgendwo was, ich habe - naiv wie Gretchen - einfach den Antrag ausgefüllt, weggeschickt und fertig.


    Es kam noch ein Anruf von der VBL (oder vom VBL) und die wollten etwas wissen, was ich denen auch nicht sagen konnte, nämlich, ob ich in einer Ersatzkasse (oder sowas) bin... aber als ich sagte, dass ich jetzt verbeamtet bin, war er auch zufrieden.
    Mehr kann ich leider nicht sagen.

  • Also ich habe immer brav einen Brief von der VBL bekommen.. Zuletzt vor 2 Wochen, in der sie mir meine Status-Änderung mitgeteilt haben..


    Ich frage mich echt, wo meine Sonderzuwendung herkommt?!

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