Darf ein Lehrer....?

  • Hallo Zusammen,


    es gibt ja im Schulalltag immer wieder Situationen, die für Konfliktstoff zwischen Lehrern und Schülern sorgen.
    In diesem Thread sollen Situationen und evtl eindeutige Antworten auf die Fragen gesammelt werden, ob Lehrer "so was dürfen oder nicht". Manchmal bin ich mir nämlich auch nicht immer ganz sicher. Oft gab es auch in den letzten Jahren Änderungen der rechtlichen Lage.


    Ich fang mal an:


    1) .... die Unterrichtsstunde verlängern, z.B. in die Pause hinein oder
    nach der letzten Stunde in den freien Nachmittag hinein?


    2) ..... Strafarbeiten geben?


    3) .... störende Schüler unbeaufsichtigt vor der Klassentür warten lassen?


    lg klöni

    • Offizieller Beitrag

    zu 1: in die Pause hinein mit Sicherheit, besonders wenn während der Stunde kein gescheites Arbeiten möglich war.


    zu 2:
    Strafarbeiten nicht. Wohl aber pädagogische Maßnahmen :D
    Heißt, wenn Schüler im Unterricht sehr stören, trotz Abmahnung, darf man ihnen eine Zusatzaufgabe aufgeben. Sie sollen damit den versäumten Stoff bearbeiten.


    zu 3: wüsste ich selber gerne. :D
    Bei uns gibt man ihnen ein bestimmtes Formular mit (gibts im Lehrerziommer, ich hab eines in meiner Tasche), damit schickt man sie (Uhrzeit wird eingetragen!) ins Sekretariat. Dort werden sie dann zur Schuleitung einbestellt und müssen erklären, was passiert ist. Anschließend kommen sie zurück in die klasse. Die Ausfallzeit wird von der Sekretärin auf dem Formular bestätigt.

  • Kommt das bei euch nicht aufs Bundesland an? ?(


    Fuer meine Schule gilt:


    Zitat

    Original von klöni
    1) .... die Unterrichtsstunde verlängern, z.B. in die Pause hinein oder
    nach der letzten Stunde in den freien Nachmittag hinein?


    In die Pause hinein, ja. In den Nachmittag hinein, nein, weil unsere Schueler sonst die Busse verpassen. Nachsitzen nach der Schule wird an meiner Schule prinzipiell nicht genutzt und wuerde generell eine 48-stuendige Vorwarnung an die Erziehungsberechtigten noetig machen.


    Zitat

    Original von klöni
    2) ..... Strafarbeiten geben?


    Was versteht man denn unter "Strafarbeit"? Wenn ich die zum Sozialdienst unserem Hausmeister uebergebe?


    Zitat

    Original von klöni
    3) .... störende Schüler unbeaufsichtigt vor der Klassentür warten lassen?


    Ja, allerdings nicht laenger als 2 Minuten. Man kann sie jedoch in den Gruppenarbeitsbereich vor dem Klassenraum schicken. Solange die was zu tun haben, ist das ok, denn diese Bereiche sind selten "unbeaufsichtigt".

  • Meine Prüfung (in Berlin) ist noch nicht allzu lange her und ich hatte auch das Thema "Aufsicht".


    Leitsatz: "Der Schüler muss sich beaufsichtigt fühlen." Das heißt nicht, dass er den Lehrer direkt sehen muss bzw. der Lehrer den Schüler direkt sehen muss. Wichtig ist, dass der Schüler weiß, wo die beaufsichtigende Person ist und das gefühl hat auch von ihr beaufsichtigt zu werden.


    Es ist völlig okay, einen Schüler vor der Tür warten zu lassen. Er ist dort NICHT unbeaufsichtigt.


    Lg, Rosenfee

  • Friesin:

    Zitat

    zu 1: in die Pause hinein mit Sicherheit, besonders wenn während der Stunde kein gescheites Arbeiten möglich war.


    Gibt es da eine zeitliche Begrenzung?


    Zitat

    Bei uns gibt man ihnen ein bestimmtes Formular mit (gibts im Lehrerziommer, ich hab eines in meiner Tasche), damit schickt man sie (Uhrzeit wird eingetragen!) ins Sekretariat. Dort werden sie dann zur Schuleitung einbestellt und müssen erklären, was passiert ist. Anschließend kommen sie zurück in die klasse. Die Ausfallzeit wird von der Sekretärin auf dem Formular bestätigt.


    Super Idee, v.a. weil man die Formulare dann besser verwalten kann, als nur lose Aufzeichnungen im Klassenbuch. Gibt es bei uns noch nicht. Werde ich meiner SL mal vorschlagen. Weißt du, wie dieses Formular heißt?

  • Zu dem Draußen stehen lassen kenne ich es so wie Rosenfee.


    Ich selber habe dabei kein gutes Gefühl. Ich habe als Jugendliche folgendes erlebt:
    Wir haben im Unterricht Blödsinn gemacht und mein Freund flog raus. Vor der Tür hatten wir solche freistehenden Gardroben und mein Freund kletterte darauf wohl herum.
    Als wir alle rausliefen um in die Pause zu gehen sahen wir ihn:
    Er hatte sich an einem der Gardrobenhaken aufgespießt und war tot.


    Das war natürlich großes Pech und hätte auch nach einer Pause oder so passieren können, aber mir steckt es immer noch so in den Knochen, dass ich keine Schüler rausschicke.
    Ich kann es einfach nicht.

  • Dejana,

    Zitat

    Nachsitzen ... wuerde generell eine 48-stuendige Vorwarnung an die Erziehungsberechtigten noetig machen.


    So ähnlich steht es bei uns im Schulgesetz. Also ein Nachsitzen am selben Schultag ist damit quasi ausgeschlossen, oder?


    Zitat

    Was versteht man denn unter "Strafarbeit"? Wenn ich die zum Sozialdienst unserem Hausmeister uebergebe?


    Die sozialen Dienste "vergibt" bei uns nur der SL. Unter Strafarbeit bzw. päd. Maßnahme :D verstehe ich v.a. schriftliche Aufgaben, die es zusätzlich zu den Hausaufgaben gibt.


    Zitat

    Ja, allerdings nicht laenger als 2 Minuten. Man kann sie jedoch in den Gruppenarbeitsbereich vor dem Klassenraum schicken.


    Was ihr so alles habt! *neidischdreinschau*

    • Offizieller Beitrag

    klöni: achte auf das "Bunderland". Dejana unterrichtet in GB. Da ist es gaaanz anders als bei uns.
    Wenn ich mir überlege, von was für Disziplinierungsmaßnahmen Dejana im Chat schon erzählt hat. ;)


    kl. gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Das Formular läuft bei uns umgangssprachlich unter "All inclusive" und offiziell
    " Unterrichtsstörung". An meiner Schule zumindest. Ob das im ganzen BL (Bayern) kursiert, weiß ich nicht ;)


    Zitat: Gibt es da eine zeitliche Begrenzung?


    ja, spätestens wenn die nächste Stunde beginnt :D

  • Zitat

    Original von klöni
    So ähnlich steht es bei uns im Schulgesetz. Also ein Nachsitzen am selben Schultag ist damit quasi ausgeschlossen, oder?


    Och, wenn man denn wirklich will, geht das auch. Man kann die Eltern z.B. am Vormittag anrufen und um Erlaubnis bitten. Wenn die einverstanden sind, bleibt kind am gleichen Tag da. Die koennen ihren Sproessling dann auch gleich nach der Arbeit fuer nen deftigen Anschiss einsammeln. Wo ein Wille, da ist auch ein Weg. Ist aber an meiner Schule einfach nicht ueblich. :D



    Zitat

    Original von klöni Die sozialen Dienste "vergibt" bei uns nur der SL. Unter Strafarbeit bzw. päd. Maßnahme :D verstehe ich v.a. schriftliche Aufgaben, die es zusätzlich zu den Hausaufgaben gibt.


    Aehm, sowas mach ich eigentlich sehr selten. Wenn, dann nur nach ueberzeugenden, hoeflichen Bittstellungen meiner Schueler. Die nehmen ihre "Strafarbeit" lieber mit heim, als weitere Pausenzeiten damit zu verbringen. Dauert halt ein bissl, wenn man die Quadratzahlen bis 100x100 per Hand ausrechnen muss, weil man seiner KL absolut masslos auf denn Keks gegangen ist... :pfeif:


    Zitat

    Original von klöni


    Was ihr so alles habt! *neidischdreinschau*


    Das sind einfach ein paar Tische zusammen gestellt, in dem Gemeinschaftsbereich, von dem 3 unserer 6 Klassenraeume fuer's 6. Schuljahr abgehen.

  • Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    klöni: achte auf das "Bunderland". Dejana unterrichtet in GB. Da ist es gaaanz anders als bei uns.
    Wenn ich mir überlege, von was für Disziplinierungsmaßnahmen Dejana im Chat schon erzählt hat. ;)


    Ich bin eigentlich sehr nett...eigentlich...wirklich. :D
    Ich hab inzwischen nur noch einen Rabauken, der immer mal 10 Minuten lang auf dem Teppich sitzen muss. Und bisher hab ich nur 2 meiner Kids Liegestuetze machen lassen, weil sie in meinem Klassenraum Schiessuebungen fuer noetig und angebracht hielten (nach ner sehr direkten Warnung, versteht sich). :P

  • Ich habe mir aus diesem Grund vor eta 15 Minuten bei amazon das Buch "Schulrecht - kurz und bündig"
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    Das Buch wurde in der aktuellen Zeitschrift "focus Schule" empfohlen. Da ich wirklich fast gar keine Ahnung habe und immer wieder staune, wie viele hier sich auskennen, dachte ich: Gute Idee eigentlich.

  • Meine Frau hat da folgenden Trick:


    Wenn sie einen Schüler vor die Türe schickt, dann muss dieser die Türklinke nach unten gedrückt halten. Das sieht man von innen.

  • Unser Föderalismus im Bildungswesen hat die unterschiedlichsten Regelungen hervorgebracht; deshalb ist es wichtig, immer das Bundesland anzugeben. Was in einem Land geht, ist im anderen nicht zulässig.


    Für Baden-Württemberg gilt: Die letzte Vormittagsstunde muss pünktlich beendet werden, damit die Schüler ihre Busse erreichen können. Alles andere wäre Freiheitsberaubung.


    Was Nachsitzen am Nachmittag desselben Tags betrifft, kenne ich keine Regel, die das ausschließt. Allerdings muss das mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden; die Eltern müssen schließlich wissen, wann ihr Kind von der Schule nach Hause kommt.


    Wir haben an meiner Schule diese Regelung: Verstöße gegen die Schulregeln werden mit Arrest sanktioniert, der als Sammelarrest immer an einem Dienstagnachmittag stattfindet. Die Arrestteilnehmer werden in die Arrestliste im Lehrerzimmer eingetragen. Wenn auf der Liste genügend viele Kandidaten stehen, werden die Schüler per Durchsage am Montag informiert, dass am folgenden Tag die Arreststunden stattfinden. Sie bekommen gleichzeitig gesagt, dass sie ihr Lehrbuch in einem bestimmten Fach mitbringen müssen. (Dieses Fach bestimmt der aufsichtführende Lehrer.)


    Arrest bis zu zwei Stunden darf der einzelne Lehrer als pädagogische Maßnahme verhängen.


    Störende Schüler vor die Tür zu stellen, ist dem Buchstaben nach verboten. (Aufsichtspflicht! Wenn ein verzweifelter Schüler zum Fenster hinausspringt, ist der Lehrer nicht deswegen frei von Schuld, weil er der Auffassung war, der Schüler hätte sich beaufsichtigt fühlen können.) Allerdings ist es für manche Kollegen in bestimmten Situationen das einzige Mittel der Wahl.


    Strafarbeiten (= unterrichtsbezogene schriftliche zusätzliche Übungsaufgaben - alles andere ist unzulässig) sind pädagogische Maßnahmen, über die jeder Lehrer nach pflichtgemäßem Ermessen verfügen kann.

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