• Hallo,
    ich arbeite demnächst als angestellter Lehrer. Ich würde gerne nebenbei auf Honorarbasis für das Nachhilfeinstitut ABACUS arbeiten. Wenn ich weniger als 400€ im Monat verdien, muss ich dieses versteuern? Und wenn dieses versteuert werden muss, wieviel bleibt dann als Zuverdienst zum Lehrergehalt übrig?
    Liebe Grüße Thomas

  • Versteuert wird immer die Summe aus allen Tätigkeiten. D.h. wenn du als angestellter Lehrer UND als Nachhilfelehrer ZUSAMMEN unter 400€ verdienst, dann musst du das nicht versteuern ("Geringfügig Beschäftigter").


    À+

  • Wenn du, wie in einem anderen Thread geschrieben, demnächst 25,5 Stunden arbeiten wirst, wirst du kaum Zeit haben, noch Nachhilfe zu geben, jedenfalls nicht als Berufsanfänger. Solltest du wider Erwarten doch noch Zeit dafür finden, dass du soviel Nachhilfe gibst, dass du damit auf 400€ kommst, erklär mir bitte deinen Trick.


    Zu deiner Frage: Ich gehe mal davon aus, dass du bei 25,5 Stunden wesentlich mehr als 800 € verdienst, das heißt, dass du ganz normal Steuern zahlen wirst und auch die 400€ ganz normal versteuert werden, das zählt nämlich nicht mehr als Geringverdienst. Wäre ja auch zu schön, sich mit 5 400€-Jobs über Wasser zu halten. Ich schätze mal, dass von den 400€ brutto so ca. 250€ netto (wenn überhaupt, mehr brutto bedeutet auch höherer Steuersatz) übrigbleiben.


    À+

    • Offizieller Beitrag

    man sollte darüber nachdenken, ob man als Lehrer wirklich Nachhilfeunterricht, besonders an einem Institut, geben sollte.
    Interessenkollisionen könnten vorprogrammiert sein (Klassenarbeiten etc.)

  • Es ist auf jeden Fall eine genemigungspflichtige Nebentätigkeit und der Dienstvorgesetzte kann sich da durchaus querstellen. Ich würde das als Schulleiter nur genemigen, wenn sichergestellt ist, dass keine Schüler der Schule an dieser Nachhilfe teilnehmen, etwa weil das Institut in einer anderen Stadt ist.

  • Hallo frogg13,


    erster Punkt "Nebentätigkeit": Da gibt es eine feste Regelung ... irgendwas von 5 Stunden pro Woche maximal ... und der Dienstherr kann dem nur schwer widersprechen ... wenn es keine Interessenkonflikte gibt.


    Zweiter Punkt Steuern: Das kommt darauf an, wie du bezahlt bzw. angestellt wirst. Wenn du einen 400 Euro Job machst ... JEDER darf nebenbei EINEN steuerfreien 400 Euro Job haben ... dann ist das steuerfrei (der Arbeitgeber zahlt dann ja pauschale Abgaben) ... ansonsten nicht.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • jeder darf einen 400 Euro Job machen, aber die Frage ist ja, weil man frei beruflich arbeitet und dann keine Abgaben bezahlt, ob dies trotzdem steuerfrei ist. Liebe Grüße

  • Zitat

    Original von frogg13
    jeder darf einen 400 Euro Job machen, aber die Frage ist ja, weil man frei beruflich arbeitet und dann keine Abgaben bezahlt, ob dies trotzdem steuerfrei ist. Liebe Grüße


    Natürlich nicht ... um das steuerfrei zu machen müsste man seine legalen "Gestaltungsmöglichkeiten" nutzen und einen 400 Euro Jab daraus machen ... ganz einfach ... oder auch nicht.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Zitat

    Original von frogg13
    wie kann man denn daraus einen 400€ job machen?


    Derjenige, der dich bezahlt, kann dich doch als 400 Euro Jobber anmelden und bezahlen ... das rechnet man dann aus, so das es ihn incl. seiner dann fälligen Abgaben genau soviel kostet (die Abgaben kann er ja auch wieder als Betriebsausgaben absetzen) als wenn er dich freiberuflich bezahlt ... nichts einfacher als das.


    Bei sowas muss man vorher nur sicher sein, dass man auch wirklich einen 400 Euro Nebenjob machen darf ... gibt da wohl ein paar Ausnahmen ... beide Seiten müssen mitspielen ... und es muss sich auch für dich lohnen - nicht immer ist es wirklich günstiger, weil der Auftraggeber dir ja weniger bezahlt (wegen seiner Abgaben) für den Vorteil, dass es für dich dann steuerfrei ist.


    Und wenn man weiß, dass man darf ... und es sich finanziell lohnt ... ist das nur eine Frage des Willens beider Seiten ... leider fehlt bei Auftraggebern, die Freiberufler "anstellen"/bezahlen, oft das notwendige Wissen dazu.


    Da nützt dann nur ein Blick in entsprechende Steuerliteratur, Steuerberater fragen ... oder den Sachbearbeiter beim Finanzamt.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Zitat

    Original von Avantasia
    Versteuert wird immer die Summe aus allen Tätigkeiten. D.h. wenn du als angestellter Lehrer UND als Nachhilfelehrer ZUSAMMEN unter 400€ verdienst, dann musst du das nicht versteuern ("Geringfügig Beschäftigter").


    À+


    Avantasia, das stimmt so nicht.
    Man kann neben seinem Hauptjob noch einen 400 Eurojob haben und muss diese 400 Euro NICHT versteuern. Die Einkünfte aus dem Lehrerjob bleiben natürlich zu versteuern.


    LG
    Sunny

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