Nachprüfungen sind ungerecht ...

  • ... finde ich jedenfalls.
    mein Fall: Schülerin, zum zweiten Mal in der 11, ne 5 in zwei Fächern, wer muss dran glauben mit der Nachprüfung? Ich.
    Sie hatte bei mir zwei mal 5- geschrieben und im Unterricht war sie auch zwischen 4 und 5, so dass sie eine 5 auf dem Zeugnis bekam.
    Gestern war die schriftliche Nachprüfung ... wieder eine 5-!
    Ich war sehr gespannt auf heute. In einer 17-minütigen Prüfung hat sie eine 3- geschafft - sehr viel Gelerntes, wenig Transfer. Somit wird sie versetzt und ich befürchte, dass die Klausuren nicht besser werden. Sie hat massive Probleme, was Anwendung angeht und Stil/Rechtschreibung etc. sind auch eine Katastrophe.
    ich freue mich zwar für sie, sehe sie aber in ein paar Monaten vor der gleichen Situation stehen.


    und ich mache mir Gedanken über die Fairness von Nachprüfungen. Da verpennt einer monatelang den Unterricht und schreibt Klausuren unter aller Sau, um dann eine weitere schlechte Klausur zu schreiben und in einer noch nicht mal 20 Minuten dauernden Prüfung alles rauszureißen?
    Das ist meiner Ansicht nach - vor allem in diesem Fall - ein Fehler im System.
    Wie seht ihr das?

  • Das sehe ich genauso wie du. Bei uns zählen die mündlichen Prüfungen deshalb nur 1/3 im Vergleich zur Vornote.

  • Dann gestaltet doch die mündlichen Prüfungen so, das sie nicht mit auswendig Gelerntem zu bestehen sind.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Da muss ich nochmal fragen, dass habe ich nicht verstanden: musste sie jetzt diese schriftliche Prüfung als Aufsatz oder ähnliches schreiben wo man nichts lernen konnte und dann bei der mündlichen Prüfung nur sachen die man lernen kann/muss???


    Ich finde es ja einerseits gut dass sie sich auf einmal so reinhängt, daran erkennt man ja, dass sie die Versetzung trotzdem will. Aber andererseits wundere ich mich, wie sie einen tag später gut gelernt haben kann wenn sie davor total versagt hat. ?(

  • Zitat

    Original von Priemelchen
    Da muss ich nochmal fragen, dass habe ich nicht verstanden: musste sie jetzt diese schriftliche Prüfung als Aufsatz oder ähnliches schreiben wo man nichts lernen konnte und dann bei der mündlichen Prüfung nur sachen die man lernen kann/muss???


    Ich finde es ja einerseits gut dass sie sich auf einmal so reinhängt, daran erkennt man ja, dass sie die Versetzung trotzdem will. Aber andererseits wundere ich mich, wie sie einen tag später gut gelernt haben kann wenn sie davor total versagt hat. ?(


    Eine Nachprüfung ist in NRW möglich, wenn ein Schüler nicht versetzt wird, weil eine "fünf" zu viel auf dem Zeugnis steht. Dann kann der Schüler sich freiwillig zu einer Nachprüfung in diesem Fach melden. In der letzten Woche der Sommerferien, bevor das neue Schuljahr anfängt, muss er sich dann einer Klausur und einer 20-minütigen mündlichen Prüfung stellen, die als Gesamtergebnis eine ausreichende Leistung ergeben müssen, dann wird er dennoch versetzt - das ganze findet also nicht einen Tag sondern fünf Wochen später statt.


    Nele

  • @ Priemelchen


    Es geht um ein Halbjahr (= 2 Themen). Sie hatte ne 5 auf dem Zeugnis.
    In der Nachprüfung musste sie dann im schriftlichen Teil das erste Thema bearbeiten (fiel grottig aus - als habe sie nicht gelernt).
    Das zweite Thema, über das dann die mündliche ging, schien sie besser drauf zu haben - jedenfall verdankt sie es diesen 19 Minuten, dass sie jetzt eine 4 auf dem Zeugnis stehen hat und das finde ich falsch!


    Die mündliche Prüfung nur 1/3 zu bewerten, fände ich besser, das ist bei uns aber leider nicht so.


    Zitat

    Dann gestaltet doch die mündlichen Prüfungen so, das sie nicht mit auswendig Gelerntem zu bestehen sind.


    Naja, ein gewisser Anteil Reproduktion muss ja in jeder Prüfung enthalten sein. Und sie hat dann - im Gegensatz zur Klausur - tatsächlich auch etwas richtig angewendet. Und da war sie dann von der 5 weg und auf einer 4. Noch ein paar richtig angewandte Details (ich weiß nicht, ob es vielleicht Zufall war!) und sie stand zwischen 3 und 4 und wir haben uns dann auf die 3- geeinigt.

  • ahhh danke. Ich kenne das nicht. Habe mein Abi in Thüringen gemacht. :D


    Danke für die Aufklärung!


    Ob das sinnvoll ist...hmmm wie gesagt ich kenne das nicht, nur wenn man im Abi nochmal zur nachprüfung muss. Ich würde jetzt mal aus sicht eines schülers sprechen: ich käme mir als guter oder durchschnittlich guter schüler "verarscht" vor, wenn ich ein ganzes Schuljahr durchrackere und ein anderer mit einer prüfung seine versetzung retten kann...für den anderen schüler widerrum ists natürlich gut. schwer zu beurteilen.

  • Zitat

    Original von Micky
    und sie stand zwischen 3 und 4 und wir haben uns dann auf die 3- geeinigt.


    Das verstehe ich jetzt allerdings nicht - das heißt doch, dass die Gesamtbewertung dann genau zwischen einem Defizit und einem ausreichend stand. Wenn du aus pädagogisch-didaktischen Gründen es für angemessen hältst, dass die Schülerin das Jahr wiederholt, musst du das als Fachprüfer natürlich auch entschlossen bei der Notenberatung durchsetzen - als Prüfer hast du bei so einer Prüfung einiges in der Hand.


    Hast du denn für ein "ausreichend" plädiert?


    Priemelchen
    So eine Nachprüfung ist nicht unbedingt ein Vergnügen und relativ wenige Schüler treten an. Es schafft auch nicht jeder. Prinzipiell halte ich es aber schon für richtig, wenn so wenig Schüler wie möglich sitzenbleiben.


    Nele

    2 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • ach wirklich? ich dachte wenns um die Versetzung geht, würden dann nochmal einige ein Ziel vor Augen haben- grade weils ja ein absehbarer Zeitraum ist...hätte ich jetzt echt nicht gedacht... 8o

  • Wieso ist dann die Prüfung ungerecht? Warum habt ihr euch nicht auf eine 4- geeinigt, wenn ihr der Meinung wart, dass die Leistung insgesamt eben nicht erbracht war und es eine finstere Prognose für das nächste Schuljahr gibt? Die Freiheit hat man doch und sollte sie auch nutzen.


    Ich finde das eigentlich gerade keinen Systemfehler.

  • "Absehbarer Zeitraum" heist aber, dass für die betreffenden Schüler die Sommerferien mehr oder weniger in's Wasser fallen, da sie halt schon relativ viel lernen müssen. Scharf ist da niemand drauf, vor allem wenn der Ausgang sehr ungewiss ist.
    In Niedersachsen haben wir die Regelung, dass die Versetzungskomnferenz die Nachprüfung in einem Fach beschließen KANN, wenn sie es für sinnvoll hält. Das wird in der Regel angewendet, wenn eine Verstzung durch Ausgleichsregel zwar möglich ist, die Lehrer aber der Meinung sind, der Schüler müsse seine Defizite aufarbeiten, bevor er in die nächste Jahrgangsstufe kommt. Wenn die Konferenz davon ausgeht, dass die Defizite einfach zu groß sind, kann natürlich auch einfach der Regelfall der Nichtversetzung eintreten. Diese Regelung finde ich ganz sinnvoll.
    Wenn Schüler einen Rechtsanspruch auf Nachprüfung haben, finde ich das eher problematisch, weil die dann natürlich eher geneigt sein werden, von vorneherein auf die Nachprüfung zu setzen.


    Grüße,
    Moebius

  • Zitat

    Original von Piksieben
    Wieso ist dann die Prüfung ungerecht? Warum habt ihr euch nicht auf eine 4- geeinigt, wenn ihr der Meinung wart, dass die Leistung insgesamt eben nicht erbracht war und es eine finstere Prognose für das nächste Schuljahr gibt? Die Freiheit hat man doch und sollte sie auch nutzen.


    Ich finde das eigentlich gerade keinen Systemfehler.



    Eine 4- ist im Endeffekt eine 4, weil Tendenzen nur Tendenzen sind -- und führt zur Versetzung. Dann hätte die Schülerin im mündlichen mit einer schlechteren Note abschneiden müssen.
    edit: Ich sehe gerade, die Schülerin wiederholt die 11 bereits - da hätte sie gar nicht wiederholen können. Tja, aber was am Ende daraus wird, ob es zu einem höheren Schulabschluss reichen wird, ist die Frage ...

  • Zitat

    Original von Aktenklammer
    Eine 4- ist im Endeffekt eine 4, weil Tendenzen nur Tendenzen sind -- und führt zur Versetzung. Dann hätte die Schülerin im mündlichen mit einer schlechteren Note abschneiden müssen.


    Das Notenbild, wie es dargestellt ist, waren 1 Punkt in der Klausur und 7 Punkte in der mündlichen Prüfung, das ergibt bei gleicher Gewichtung ein "noch ausreichend", was zur Versetzung reicht. Schon ein "voll ausreichend" in der mündlichen Prüfung hätte dann nicht mehr für die Versetzung gelangt - beide Tendenzen waren anscheinend als Bewertung vertretbar.


    Zitat

    edit: Ich sehe gerade, die Schülerin wiederholt die 11 bereits - da hätte sie gar nicht wiederholen können. Tja, aber was am Ende daraus wird, ob es zu einem höheren Schulabschluss reichen wird, ist die Frage ...


    Das war mir auch entgangen, das ist allerdings ein wichtiger Punkt, der sorgfältig pädagogisch erwogen werden muss und worüber man mit der Schülerin sprechen muss. Eine Ferndiagnose ist natürlich nicht möglich, aber wenn eine Versetzung potenziell möglich ist, würde ich nicht allein aus einem vagen Ungerechtigkeitsgefühl heraus einem Schüler die Möglichkeit zum Schulabschluss nehmen.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • @Micky
    Die Reproduktion ist aus meiner Sicht implizit im Transfer enthalten. Wenn ich etwas nicht reproduzieren kann (zumindest dem Sinn nach), dann hab ichs in der Regel auch nicht verstanden und kann nichts transferieren.


    Oder denke ich da jetzt falsch?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Zitat

    Original von Micky
    In einer 17-minütigen Prüfung hat sie eine 3- geschafft - sehr viel Gelerntes, wenig Transfer. Somit wird sie versetzt und ich befürchte, dass die Klausuren nicht besser werden.


    Ich weiß nicht wie eure Nachprüfungen strukturiert sind, aber diesen Fall hatte ich dieses Jahr auch. Mein Kandidat (2. Fremdsprache) hatte zu bestimmten Themen alles dermaßen auswendig gelernt, dass er es in blitzartiger Geschwindigkeit vortrug. Ich habe ihn ein wenig vortragen lassen, damit er sich sicher fühlt und in die Prüfungssituation hineinkommt und ihm dann Fragen zu weiteren Inhalten des vergangenen Halbjahres gestellt und auch Transferfragen (d.h. die sprachlichen Strukturen, die er am Anfang draufhatte, musste er z.B. in einer anderen Zeitform wiedergeben).
    Erst dann hat er angefangen wirklich frei zu formulieren und auch unter Beweis gestellt, dass er auch andere Inhalte beherrscht.
    Ich denke, dass man als Prüfer auch bei den Aufgabenstellungen flexibel sein sollte, dann ist die Nachprüfung nicht so wahnsinnig ungerecht.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Bei uns (NRW, Gymnasium) heißt das Ergebnis der Nachprüfung nach der mündlichen Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden", ohne dass das mündliche Prüfungsergebnis eine Ziffernnote bekommt.
    Ist das bei andern Gymnasien in NRW anders?
    Fragt
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von putzmunter
    Bei uns (NRW, Gymnasium) heißt das Ergebnis der Nachprüfung nach der mündlichen Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden", ohne dass das mündliche Prüfungsergebnis eine Ziffernnote bekommt.
    Ist das bei andern Gymnasien in NRW anders?
    Fragt
    putzi


    Das ist so schon richtig.
    Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung sind solche Noten aber ein entsprechender Anhaltspunkt, um sich überhaupt auf ein "bestanden" oder "nicht bestanden" zu einigen.


    Wenn die Klausur "nicht bestanden" ist und die mündliche Prüfung demzufolge "bestanden", dann würde das ja so gesehen nicht wirklich weiterhelfen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hm... Also, Tatsache war, dass an der 3 nichts zu rütteln war - der Vorsitzende hat gesagt, dass die Leistung definitiv befriedigend war.
    Das Mädchen hat viel reproduziert und auch einiges an Transferwissen gebracht, wenn auch nicht viel.
    Sie hat Sinnzusammenhänge erkannt und konnte auch mit schwierigen Textstellen etwas anfangen (Einordnung in den Gesamtzusammenhang, Allgemeinbildung). Es wäre einfach unpassend gewesen, sie bei dieser Gewichtung (50/50) durchfallen zu lassen, selbst mit der 5- in der Klausur.


    Das ist das, was ich so kritisch finde - dass diese Prüfung ein solches Gewicht hat.


    Ich unterrichte nicht am Gymnasium, es ging um eine Schülerin am Berufskolleg, die Fachabi machen will und von der 11 in die 12 wollte. Die 11 hat sie bereits wiederholt - wenn sie das jetzt nicht geschafft hätte, wäre si ganz weg gewesen, was meiner Ansicht nach auch passieren wird.
    Meine Prüfung war dem Bildungsgang entsprechend relativ schwer, das habe ich von der Komission auch gespiegelt bekommen. Die Schülerin hat die 3- in der mündlichen Prüfung absolut verdient! Es stört mich nur, dass sie damit ein Halbjahr, das mangelhaft war und eine Klausur, die trotz intensiven Lernens auch mangelhaft war, quasi ungeschehen machen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe immer nicht so recht, warum Kollegen das stört. Jetzt hat sie noch eine Chance und gut ist. Ob sie die nutzen kann oder nicht, wird man sehen, erstmal freut man sich mit ihr...


    Ich persönlich sehe es nicht als meine Aufgabe an, meine Prognosen so früh wie möglich in die Tat umgesetzt zu sehen. Und ich habe mich auch schon geirrt und ein Schüler mit hammerharten Defiziten hat doch noch das Abi gepackt - egal wie knapp: prima, mich freut das! Im Zweifelsfall ist es meine Aufgabe, jeden Schüler so weit es geht den Weg entlang zu ziehen/schubsen/locken/lenken... und nicht, so früh wie möglich Straßensperren aufzubauen. (Allerdings achte ich bei meinen Wackelkandidaten sehr darauf, dass sie einen tragfähigen Plan B antwickeln, um im schlimmsten Falle nicht ohne alles da zu stehen!).

    • Offizieller Beitrag

    Ja, wenn ich es mir so durchlese, dann sind die Nachprüfungen in NRW ungerecht. Aber da kann die Schülerin doch nichts dafür.
    Bei uns werden in beiden Fächern, in denen der Schüler schlechter als eine 4 hat, Nachprüfungen angesetzt, jeweils 45 Minuten schriftlich und über den Stoff des ganzen Jahres. Die Meldung ist aber auch freiwillig. Aber ich sehe es wie Meike: Wenn es die Schülerin geschafft hat, okay, man sollte sie aber imho in einem Gespräch darüber aufklären, wie knapp es war und dass sie sich dieses Schuljahr ordentlich reinhängen muss, weil sonst die Nachprüfung für die Katz war.
    Liebe Grüße
    Hermine

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