Beihilfe Ehegatte bzw Partner

  • Hallo zusammen,

    habe folgende Frage:
    Meine Freundin ist fest Angestellte und arbeitet in BW. Wir wohnen beide zusammen. Ich bin Studienrat in Hessen. Hat meine Freundin auch Recht auf Beihilfe? Oder würde sie Recht auf Beihilfe haben, wenn sie meine Frau wird?

    Viele Grüße

  • Zitat

    Original von Friesin
    als Ehefrau ja, ...

    Das ist doch vom Einkommen der Ehefrau abhägig. Oder gibt es da wieder unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland? Meine Frau ist jedenfalls nicht beihilfeberechtigt.

    Gruß,
    Peter

  • Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen) hat Anspruch auf Beihilfe, wenn sein Einkommen einen gewissen Satz nicht übersteigt, ich glaube in Hessen sind das nur 8.000 Euro/Jahr.

    Der "normale" Partner nicht- wieso sollte er?

  • und geht das auch, wenn die Ehefrau festangestellt ist? In BW soll es nämlich nur gehen, wenn die Ehefrau selbständig ist

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, dass dieser "Fall" hinreichend Komplexität besitzt, um diejenigen, die es wissen sollten, direkt zu fragen.
    Die Beihilfestelle in Hessen ist da ein guter Ansprechpartner...

    Dass Deine Freundin in BW arbeitet, ist dabei unerheblich - zumindest sieht die Beihilfeverordnung Hessen da nichts gesondertes vor.

    http://beihilfe.rp-kassel.de/static/abt1/eb…latt-BeihVO.pdf

    Das mit den knapp 8000,- Euro ist richtig - hat mit BW aber nichts zu tun. Maßgeblich für die mögliche Beihilfeberechtigung ist Dein Status als hessischer Landesbeamter.


    Gruß
    Bolzbold

Werbung