Eigenes Kind mit auf den Wandertag?

  • Darf ich das? Ist das erlaubt?
    Ich bin alleine mit einer 11 in einem Schwimmbad. Ich würde gerne meine 2-jährige Tochter mitnehmen

  • Wie stellst Du Dir das vor? Ein 2jähriges Kind im Schwimmbad muss andauerd beaufsichtigt werden. Wie willst Du Deiner Aufsichtspflicht als Klassenlehrer/in gerecht werden? Auch wenn es ältere (oder volljährige) Schüler sein sollten, bist Du der/die Lehrer/in.
    Gruß
    Anna

  • Frag einfach deinen Schulleiter, ob dus darfst.
    Ich denke,d ass es da keine offizielle Vorschrift gibt .
    Ich hatte unseren Neffen mit auf der LEsenacht und das ging wunderbar.

  • @ der Prinz: Es ist ja ein Unterschied, ob ich ein zweijähriges Kind mit zum Schwimmbad gebracht wird oder zur Lesenacht.


    @ Micky: Ich sehe es wie Anna. Stell dir mal folgende Sitatution vor: Ein Schüler lenkt dich aus irgendwelchen Gründen ab / du achstest auf deine Schüler. Dein Kind rennt in dieser Zeit zum Wasserbecken und fällt hinein ... Ich würde nie mein eigenes Kind zum Wandertag mitbringen, da ich eine Aufsichtspflicht für meine Schüler (und das eigene Kind) habe.
    Hast du keine andere Chance das Kind zu betreuen?


    Lg

  • Ich würde generell nciht alleien mit Schülern ins Schwimmbad gehen, wenn doch, dann sehe ich auch kein Problem darin das Kind mitzunehmen.


    Ich hatte das Kind schon öfter mit auf Wandertagen!

    • Offizieller Beitrag

    ganz allein mit Schülern ins Schwimmbad zu gehen, finde ich schon leicht grenzwertig. Okay, es ist eine 11.Klasse. Hast du dich abgesichert, dass das so in Ordnung ist? Ich bin mir nicht ganz sicher, ob im Schwimmbad die Aufsichtspflicht dann in erster Linie dem Bademeister unterliegt.
    Aber ein 2Jähriges? *Bedenken hab*


  • Aber ein 2Jähriges? *Bedenken hab*



    Wieso? Wenn das Kind kein chaotisches AK ist (dann würde es ja sicher nicht mitkommen) braucht man doch keine Bedenken haben. Es gibt sicher etliche Mädels und Jungs, die dann auch mal babysitten.


    Ich hätte da glaube ich keine Bedenken, wenn man weiß, dass sich die eigene Klasse so benimmt, dass man mit ihnen ins Schwimmbad gehen kann und sich das eigene Kind auch noch benimmt und im Plantschbecken ausgelastet ist.


    Allerdings würde ich mich gerade bei einem Schwimmbadbesuch rechtlich absichern und es bei juristischen Zweifeln lassen.


    Rein praktisch sehe ich aber keine wirklichen Probleme bei der Konstellation.

  • Wieso? Wenn das Kind kein chaotisches AK ist (dann würde es ja sicher nicht mitkommen) braucht man doch keine Bedenken haben. Es gibt sicher etliche Mädels und Jungs, die dann auch mal babysitten.

    Das denke ich eben auch und bei mir waren in der Grundschule immer ca. die Hälfte der schüler somit gut ausgelastet und konnten keinen Blödsinn machen. Obs in einer 11. noch funktioniert, weiß ich natürlich nicht!

  • Wir waren daaaaaaaaaaamals in der 11 auch mit unserem Lehrer allein im Schwimmbad, ohne zusätzliche AUfsichtspflicht, ... einige waren sogar schon 18... Ebenso allein auf sonstigen Ausflügen inkl. Klassenfahrt.

    • Offizieller Beitrag

    Wir waren daaaaaaaaaaamals in der 11 auch mit unserem Lehrer allein im Schwimmbad, ohne zusätzliche AUfsichtspflicht, ... einige waren sogar schon 18... Ebenso allein auf sonstigen Ausflügen inkl. Klassenfahrt.

    Was nicht belegt, dass es rechtliche in Ordnung ist. Bei uns dürfte man nur mit einem Lehrer zusammen gehen, der den Rettungsschein hat und die Aufsicht geht auch nicht an den Bademeister über.

  • Unabhängig davon ob man das nun sinnvoll / gut / oder wie auch immer findet kann man der TE nur raten das auf jeden Fall mit dem Schulleiter abzuklären, der den Wandertag vermutlich nur unter der (berechtigten) Annahme genemigt hat, dass die einzige Aufsichtsperson auch ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit ihren Schülern widmen kann. Sonst dürfte man im Falle eines Falles rechtlich ziemlich einsam darstehen.

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