Das Ende der verbindlichen Grundschulempfehlung in Ba-Wü

  • http://bildungsklick.de/a/7802…che-grundschulempfehlung/


    Diese Information ist für mich neu und ich bin etwas zwiegespalten:
    Ich vertraue dem Weitblick der Eltern und denke, dass sie sehr wohl in der Lage sind, die schulischen Fähigkeiten ihrer Kinder - natürlich in Rücksprache mit dem Lehrer - einzuschätzen. Ein enormer Druck fiele auch von den Kindern und Eltern ab, die sich (zumindest bei uns in der Gegend) am meisten vor der Hauptschulempfehlung fürchten. Und hier sehe ich ein Problem. Man hätte sich doch zuerst ein vernüngtiges GEsamtschulkonzept überlegen müssen, denn das wird wohl die Zukunft der Realschule sein: sie wird, wie bisher auch, Kinder vom Gymnasium aufnehmen und dann noch die Kinder, die heute eigentlich auf die Hauptschule kämen. Es wird also ein bunt gemischte Schülerschaft geben, mit dem Konzept einer REalschule, die von "homogenen" Lerngruppen ausgeht. Bedeutet das auch das Aus für die Hauptschule? Oder ganz im Gegenteil: wird die Hauptschule aufgrund geringer Schülerzahlen, also kleiner Klassen und gutem pädagogischen Konzept an Ansehen gewinnen?
    Ich bin auf eure Meinung gespannt!


    Grüße
    Mara :)

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Bedeutet das auch das Aus für die Hauptschule? Oder ganz im Gegenteil: wird die Hauptschule aufgrund geringer Schülerzahlen, also kleiner Klassen und gutem pädagogischen Konzept an Ansehen gewinnen?


    Die Klassen werden nicht unbedingt kleiner - im Gegenteil. In Baden-Württemberg müssen aufeinander folgende Jahrgänge kombiniert werden, wenn die Gesamtzahl der Schüler in zwei aufeinander folgenden Jahrgängen 28 Schüler oder weniger beträgt.
    http://www.kmk.org/fileadmin/p…k/Klassenbildung_2009.pdf


    Dann hast du eine Klasse mit 28 Schülern und kannst "auf Teufel komm raus" differenzieren.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Jetzt mal ganz doof gefragt:


    Wie wird das funktionieren, wenn eine Schule, egal ob Realschule oder Gymnasium, 150 Plätze frei hat und sich 300 Schüler (bzw. deren Eltern) dafür "bewerben"?
    Wird mit Hilfe des Grundschulzeugnisses ausgewählt? Was wäre dann der Unterschied zur Grundschulempfehlung?

  • Das Ergebnis wird sein, dass kaum mehr Eltern ihre Kinder auf die - zu Unrecht! - von Verbänden/Presse/Bildungsideologen kaputtgeredete Hauptschule schicken, sondern alle aufs Gymnasium/Realschule drängen. Dort stellt sich dann als Nächstes die Frage, ob diese Schulen den Mut haben werden, offensichtlich für diesen Bildungsgang ungeeignete Schüler auf die Hauptschule zurückzuverweisen - sofern das schulrechtlich überhaupt noch möglich sein wird. Als Folge werden eine Vielzahl von Schülern, nachdem sie erfolglos an GY/RS wiederholt haben, mit einem ganzen Sack voll Misserfolgen, Schul- und Prüfungsangst wieder zurück an die Hauptschule geschickt (wo sie schon 2 Jahre früher bestens hätten gefördert werden können). Diese frustrierten Schülerseelen wieder aufzurichten, wird allerdings eine kaum lösbare Aufgabe.


    Chapeau Grün-Rot! Ich hätte nicht gedacht, dass es so schnell und mit so einem kleinen Eingriff möglich ist, die Übertrittsphase eines der leistungsfähigsten Bildungssysteme in unserem Land zu zerstören.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, in RLP ist es ja nicht so, dass alle aufs Gymnasium und die Realschule gedrängt haben, es gab schon noch Hausptschulen, aber ja, die wurde kaputt gerdet und jetzt gibt es eben die Realschul plus und die Schüler drängen aufs Gymnasium.


    ABER: wer am Gymnasium anmeldet, hat ein Recht auf einen Platz am Gymnasium, nur eben nicht bei dem, wo er anmeldet. Es gibt dann Schulleitungsrunden, wo die an der Schule abgelehnten Schüler umverteilt werden, nachdem Einzugsgebiet, Empfehlung berücksichtigt wurden. Das Zeugnis darf bei der Anmeldung nicht verlangt werden, auch wenn es trotzdem oft mitgebracht und angesehen wird.


    Gehen tut das schon. Ob Bawü das toll findet, nachdem bisher eben die ganze Last auf der Grundschule und ihrer Empfehlung lag ist die andere Frage.

  • Das Zeugnis darf bei der Anmeldung nicht verlangt werden, auch wenn es trotzdem oft mitgebracht und angesehen wird.

    Ist das in einer Rechtsvorschrift so ausgeführt?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich glaube nicht, dass sich viel ändern wird und bin da völlig angstfrei. Es könnte natürlich für die Hauptschulen enger werden, aber Hauptschulen wird es in absehbarer Zeit vermutlich sowieso nicht mehr geben. Als ich vor vielen Jahren in NW zur Schule gegangen bin, gab es auch keine verbindliche Empfehlung und die Situation war trotzdem ähnlich wie heute. In der Stadt, in der ich jetzt unterrichte, gibt es schon eine Übertrittsquote zum Gymnasium von 35 bis 40 Prozent. Ich bin sicher, dass sich das nicht erhöhen wird.

  • Die Umstellung auf Realschule plus in RLP hat in der Tat zu einem merklichen Anstieg der Anmeldungen von SuS am Gymnasium geführt. Ob dieser "Trend" zu begrüßen ist, ist natürlich die Frage. Allerdings gilt die Orientierungsstufe in RLP als "pädagogische Einheit", die dazu dienen soll, in einem "Zeitraum der Erprobung, der Förderung und Beobachtung" die Entscheidung über die geeignete Schullaufbahn zu sichern (Vgl. Übergreifende Schulordnung Abschnitt 4, § 18). Sprich am Ende der Klassenstufe 6 gibt es wieder eine Empfehlung, wobei diese wieder nichtzwangsläufig bindend ist (Ausnahme §19,2 Übergr. Schulordnung).
    Zur Anmeldung:


    Die enstprechende Rechtsvorschrift ist auch in diesem Fall die Übergr. Schulordnung. Dort heißt es, dass bei der Anmeldung u.a. das letzte Halbjahreszeugnis vorzulegen ist (§12)

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab mich an dem Tag echt bescheiden ausgedrückt.


    Es muss vorgelegt werden, sollte aber eben nicht als Entscheidungsgrundlage genutzt werden, da ja auch die Empfehlung vortgelegt werden muss und man eigentlich vermeiden will, dass eine abweichende Empfehlung einzige Entscheidungsgrundlage für Aufnahme oder Ablehnung ist. Wobei das ja natürlich nicht wirklich nachprüfbar ist.

  • Hallölchen zusammen!


    Jetzt muss ich doch echt mal vielleicht dumm fragen: Ich werde jetzt (also 2011/12) eine 4. Klasse haben. Gilt da jetzt noch die "alte" verbindliche Grundschulempfehlung oder schon das, was Rot-Grün aus dem Hut gezaubert hat? Irgendwie ist das alles recht schwammig. Danke für eure Antworten!

    Von wem ich mich ärgern lasse, entscheide ich ganz allein!


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    Einmal editiert, zuletzt von murmel1006 ()

  • Also mein Chef (Privatschule) sagt, dass wir im kommenden Jahr keine GS-Empfehlung mehr haben, in der Presse habe ich es aber so verstanden, dass es die Empfehlung noch ein Jahr gibt.
    Ich bin mal gespannt. An unserer Schule bekommen sowieso viele Schüler die Gymi-Empfehlung. Bei uns wird sich also nicht viel ändern. Die Frage ist nur, ob mehr von außerhalb zu uns kommen werden???

  • Genau das ist ja der springende Punkt: Alles so schwammige Aussagen! Lt. Medien gibt es die Empfehlung noch ein Jahr, wird also erst zum SJ 2012/13 abgeschafft (wenn man da in der 4. Klasse ist). Ach, das ist so ein Durcheinander! Muss bei der 1. GLK meinen Rektor nochmals genau löchern.......


    Schöne Ferien noch!

    Von wem ich mich ärgern lasse, entscheide ich ganz allein!


    :laola: :laola: :laola: :laola: :laola: :laola:

  • Wieso schwammige Aussagen? Solange nichts im Staatsanzeiger veröffentlich ist, bleibt alles beim Alten.


    Die Kultusministerin von Baden-Württemberg hat in einer Plenarsitzung im Landtag am 20.07.11 angekündigt, sie beabsichtige, die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abzuschaffen und die Beratung der Mütter und Väter zu verbessern. Die Entscheidung der Eltern solle dann rechtsverbindlich sein. Diese Neuerung solle ab Schuljahr 2012/13 gelten, so dass die Eltern bereits im Frühjahr 2012 Wahlfreiheit erhalten sollen.


    Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Ministerin am 26.07.11, also gerade einmal vor drei Wochen, im Kabinett eingebracht. Nach der Sommerpause beginnt das Gesetzgebungsverfahren einschließlich der Anhörungen der Verbände. Wie das geänderte Schulgesetz letztlich aussieht, bleibt abzuwarten. In Kraft tritt es erst nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Dann sollte es nicht mehr schwammig sein.

  • Hallo!


    Müsste eine Änderung aber nicht vor Beginn des neuen Schuljahres "durch" sein? Meine Info ist, dass eine Änderung von diesem Ausmaß immer zu Schuljahresbeginn gefasst sein muss. Und wenn mich nicht alles täuscht, endete doch das Schuljahr am 31.7. und das neue beginnt somit am 1.8.- und damit wäre es für eine Änderung für das kommende Schuljahr doch zu spät!? Möglicherweise habe ich aber einfach nicht wirklich den Durchblick....und vielleicht kann mir da jemand mal die richtigen Hintergrundinformationen geben. Dass die Eltern theoretisch im Frühjahr 2012 entscheiden können, ist klar (das hat die Kultusministerin ja auch in einem enstprechend Brief Mitte Juli so verlautbaren lassen)- nur ist eben echt noch unklar, ab wann das Gesetz nun schlussendlich gültig ist.

    Von wem ich mich ärgern lasse, entscheide ich ganz allein!


    :laola: :laola: :laola: :laola: :laola: :laola:

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