Beurlaubung wegen Weltreise

  • Hallo,


    ich habe gerade in Bayern mein Referendariat (Grundschule) beendet und bin ab dem neuen Schuljahr auf Probe verbeamtet. Das übernächste Schuljahr würde ich gerne eine Weltreise machen und mich darum für ein Jahr beurlauben lassen. Ist das möglich? Ich finde nur Infos über Beurlaubungen nach der Probezeit.


    Ich freue mich über alle noch so kleinen Infos oder eigene Erfahrungen!


    Anke

  • Liebe Anke,


    ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber was ist denn das für eine Schnapsidee ;) ! Du wirst Beamtin auf Probe sein und willst ausgerechnet in dieser Zeit die Welt kennen lernen??? Ich würde sagen: schlechtes Timing!


    Lieben Gruß und nicht böse sein!


    Vaila

    • Offizieller Beitrag

    Es soll auch Frauen geben, die während der Probezeit Kinder bekommen. Hätten sie ja auch verschieben können...
    Ich finde, gerade wenn Familienplanung anstehen sollte und damit die nächsten paar Jahre Familienurlaub in Dänemark, ist es vielleicht die letzte Gelegenheit für längere Zeit. Eine solche Überlegung gleich als Schnapsidee abzutun, ist vielleicht etwas zu viel des Guten.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Auf die von Vaila und jotto... angeführten Gedanken möchte ich nicht eingehen. Hier muss jeder seine eigene Entscheidung treffen.


    Was die bayerischen Regelungen betrifft, kenne ich mich nicht aus; in Baden-Württemberg wäre eine Beurlaubung möglich. Sie ist allerdings eine "Kann-Bestimmung": "...falls dienstliche Gründe nicht entgegenstehen."


    Was Du auf jeden Fall beachten musst: Bei einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge entfällt auch der Beihilfeanspruch. Das bedeutet, dass Du Dich zu 100% privat versichern musst. Details (Tarife mit Selbstbehalt oder Tarife mit begrenzter Leistung usw.) musst Du mit Deiner PKV abklären. Die günstigen Auslandsreisen-Versicherungspolicen gelten immer nur für begrenzte Zeiträume und kommen meines Erachtens für eine Weltreise nicht in Betracht.

    • Offizieller Beitrag

    Was spräche dagegen, ein Sabbatjahr im dritten Jahr nach der Anstellung einzulegen?


    Nachteil: Die Weltreise wird um ein oder zwei Jahre verschoben.


    Vorteil: Du bekommst während der Freistellung noch 2/3 Deiner Bezüge. (Ob das dann gleichzeitig einen Beihilfeanspruch bedeutet, habe ich auf die Schnelle nicht ergooglen können.)


    Darüber hinaus sollte auf diesem Weg eine Freistellung leichter zu erwirken sein.


    Gruß
    Bolzbold

  • (Ob das dann gleichzeitig einen Beihilfeanspruch bedeutet, habe ich auf die Schnelle nicht ergooglen können.)

    Während des angesparten Sabbatjahrs hat man Anspruch auf Bezüge und damit auch Anspruch auf Beihilfe.

  • Darf ich mich anhängen? Weiß jemand ob eine solche Beurlaubung auch für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr möglich ist?


    Ich würde mein geplantes Sabbatjahr gern verkürzen, dies ist wohl aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nun habe ich event. die Möglichkeit verbeamtet zu werden und mir wurde auch angeboten das Sabbatjahr abzusagen und das angesparte Geld auszahlen zu lassen. Das käme aber nur in Frage, wenn ich eine andere Möglichkeit hätte ca. 3 Monate vom Dienst freigestellt zu werden. Gibt es die?


    Ich unterrichte in Sachsen.


    LG, Sunny

  • Es geht (fast) alles, wenn es die vorgeordnete Stelle möchte, und nennt sich dann 'Einzelfallentscheidung', aus der andere keinen Rechtsanspruch herleiten können.
    Versuch macht kluch :D !

  • Was die bayerischen Regelungen betrifft, kenne ich mich nicht aus; in Baden-Württemberg wäre eine Beurlaubung möglich. Sie ist allerdings eine "Kann-Bestimmung": "...falls dienstliche Gründe nicht entgegenstehen."





    Danke dafür! Das macht mich ja schonmal glücklich und ich sehe, dass meine Pläne nicht vollkommen hoffnungslos sind :) ! Ich dachte nämlich ursprünglich, dass sowas in der Probezeit ganz und gar unmöglich ist. Da ich dieses SChuljahr eine 4. Klasse habe, und somit danach nichtmehr im Turnus bin, müssten meine Chancen ja nicht so schlecht stehen.
    Weiß zufällig jemand, ob es in Bayern auch so ist?


    Ich kann verstehen, dass das manche für eine Schnapsidee halten, aber ich bin 28 und irgendwann will ich auch Familie haben. Darum will ich das möglichst bald machen. Außerdem geh ich mir meinem Freund, also müssen wir sowieso Kompromisse auch in Punkto Zeitpunkt machen.
    Trotzdem Danke für alle Tipps. Das mit der PKV ist natürlich blöd, aber wenn es nicht anders möglich ist, muss ich eben für dieses eine Jahr komplett selbst bezahlen.


    Viele Grüße!


    Anke

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