Für Begleitung der Klassenfahrt des Kindes eine Woche fehlen?

  • " wahrscheinlich hast du auch keine kinder, und weißt nicht wie das ist. ich finde schon, dass die schulen gegenüber kol mit kindern nicht gerade sehr kulant sind... aber da merkt man wieder mal, dass man bei einem undynamischen amt arbeitet...."

    Ach du lieber Gott, Sonnenkönigin, klapp doch nicht noch DIESE Klischeekiste auf. Ich als Kinderlose habe in der ach so flexiblen freien Wirtschaft Folgendes erlebt: Ständig fehlte eine Kollegin bzw. kam kurzfristig erst mittags oder musste mittags weg, weil "irgendwas-mit-dem-Kind-war". Wir - sprich die kinderlosen Kolleginnen und Kollegen - durften regelmäßig ebenso kurzfristig einspringe, egal ob wir auch gerade-mal-was-anderes-hatten, denn das alles konnte ja nicht sooo wichtig sein, wir hatten als Kinderlose ja Zeit. Die Mutterschaft als Totschlagargument regt mich auf. O-Ton einer früheren Kollegin (mit Kind UND Job UND Mann) im BASTA-ton: "Wenn mein Kind krank ist, ist mein Kind krank." Punkt. Sollen doch die anderen. Nee, so schafft man keine Solidarität. An meiner aktuellen Schule achtet die Stundenplankoordinatorin (übrigens Mutter!) streng auf diesbezügliche Gleichbehandlung: in der 7. Stunde unterrichten kann beim Stundenplanwechsel jede/n treffen, da werden nicht die Nachmittagsstunden per se den Kinderlosen aufgebrummt. Und diese Woche (bezahlter) Londonaufenthalt würde m.E. einen Präzedenzfall schaffen, daher würde ich mich als Schulleitung eines - zumindest kleinen - Kollegiums schon aus eigenem Interesse davor hüten, ihn zu erlauben. Wobei ich umgekehrt aber auch selbst im Traum nicht auf die Idee käme, meinem Schulleiter IN DER AUSBILDUNG! mit solchen Sonderwünschen zu kommen - ich würde wenn, dann das Thema grundsätzlich einmal in der Schulkonferenz erörtert wissen, dann merkt man nämlich schnell, wie das Kollegium diesbezüglich tickt und was (nicht) möglich ist.


    Das Lehrerdasein hat ferienbedingt eben auch "Nachteile": man ist festgelegt. Das weiß jeder von uns aber vorher. :rolleyes:

  • das lehrervolk ist und bleibt ein merkwürdiges volk.


    hier gönnt eh keiner dem anderen die butter auf dem brot....

  • Sonnenkönigin, hast du spaßeshalber mal gefragt bei deiner SL? Würde mich ja schon interessieren....

  • "Wenn mein Kind krank ist, ist mein Kind krank." Punkt.


    Tja, aber so ist es nun mal.


    Natürlich versuche ich als berufstätige Mutter Situationen zu vermeiden, in denen ich meinem Job nicht nachgehen kann.


    Aber wenn ein Kind krank ist und keine Oma parat steht und der Partner gerade im Ausland ist, dann ist das nun mal eine Zwangssituation, und auch der Gesetzgeber sieht dies auch so und daher entsprechende Tage Sonderurlaub für Eltern vor.


    Ich weiß nicht, was daran schwer zu begreifen ist. Würdest du ein dreijähriges Kind allein zu Hause lassen?


    Ich finde es immer interessant, dass Leute in Internetforen solche Wutanfälle bekommen. Sie scheinen diese im täglichen Leben stets herunterzuschlucken, jedenfalls kenne ich solche kinderfeindlichen Äußerungen aus dem realen Leben gar nicht. Und merkwürdigerweise finden es die meisten Leute klasse, wenn *Väter* sich um ihre Kinder kümmern und dann auch mal früher weg sind. Die Mütter, die ich kenne, legen dagegen größten Wert darauf, verfügbar zu sein, um bloß nicht in die Mutti-Schublade gepackt zu werden.

  • Zitat

    a) Ich weiß nicht, was daran schwer zu begreifen ist. Würdest du ein dreijähriges Kind allein zu Hause lassen?


    Ich finde es immer interessant, dass Leute in Internetforen solche Wutanfälle bekommen.


    zu a): Nö. Ich würde ebensowenig mit der mir häufig begegneten - teils aggressiven - Selbstverständlichkeit davon ausgehen, dass meine kinderlosen kollegen/INNen das schon wuppen. Müssen. Für mich mit. Nur von solchen Beispielen hatte ich im Übrigen geschrieben. Was ist DARAN schwer zu begreifen? (KOPFSCHÜTTEL)


    zu b): Wutanfälle? Woher nimmst du diese Theorie? ich bin vollkommen entspannt.


    zu c): Sachliche Frage von Sonnenkönigin - "was haltet ihr davon?" - sachliche Antwort meinerseits (auch mit Vorschlag eines Schulkonferenz-TOPs gegeben): "Nichts."


    Post scriptum: Wenn zitieren, dann bitte im Zusammenhang.



    zu c):

  • Also, in der freien Wirtschaft würde ein Firmenchef einen Lachkrampf bekommen, wenn ein Mitarbeiter mal ne Woche nicht kommen möchte - mit welcher Begründung auch immer.


    Warum soll das in der Schule anders sein? Wenn es um Stunden geht und da kulanterweise mit Kollegen ein- und umgetauscht werden kann - um so besser. Doch das ist eine Situation die man sich zwar wünschen, aber nicht einfordern kann.

    • Offizieller Beitrag

    Also, in der freien Wirtschaft würde ein Firmenchef einen Lachkrampf bekommen, wenn ein Mitarbeiter mal ne Woche nicht kommen möchte - mit welcher Begründung auch immer.


    Ähm ... das passiert doch in der freien Wirtschaft ständig. Man kennt es auch unter dem Fachterminus "Urlaub einreichen".


    kl. gr. Frosch


    ;)


  • ;)

    :DJa genau! Und der Urlaub wird nur dann bewilligt, wenn er in die betrieblichen Abläufe passt! Es kann sogar vorkommen, dass der Arbeitnehmer seine schon gebuchte Urlaubsreise NICHT antreten kann, wenn es betrieblich notwendig ist. Dann muss die Firma natürlich die Urlausbkosten auch noch zahlen etc. etc.
    Aber so einfach "Urlaub einreichen" ohne Abstimmung mit der Firma geht in der Wirtschaft auch nicht. Und auch in einer Verwaltung können nicht alle auf einmal Urlaub machen.

    • Offizieller Beitrag

    walterh: Ich habe kurz deine Quotings korrigiert, den Text habe ich so gelassen.


    Du hast recht, sie müssen in die betrieblichen Abläufe passen. Klar. Aaaaber: oben hast du geschrieben, dass allein das "Anliegen" zu Lachkrämpfen führen würde. Und das ist (sorry) nun einmal Blödsinn, da man jederzeit fragen kann und jederzeit eine theoretische Chance hat. (Nur nicht als Lehrer in der Schule.)


    kl. gr. Frosch

  • Jetzt wird aber der Austausch hier aber zunehmend kleinkarierter. Was walterh ausdrücken wollte, war doch wohl ersichtlich (wenn es auch schon von anderen gesagt worden ist). Und die "Diskussion" verläuft mittlerweile deutlich jenseits argumentativer Bahnen auf den Schienen von Rollenklischees ("Ich als Mutter/Sportler/Kinderloser/heterosexueller Kaninchenzüchter etc. sehe das aber so, und andere können das nicht einsehen...").


    Können wir nicht zum Austausch von Argumenten zurückkehren, jenseits von absichtlichem Missverstehen, Unterstellungen und ad-personam-Angriffen?

  • 1. Sorry, falls es mit dem Zitieren nicht funktioniert hat. Leider sieht der Beitrag oben ja formal gut aus, so dass ich aus meinen Fehlern nix lernen kann. Ich nutze daher die Schnellantwort.


    2. Klar, fragen kostet nix. Aber stell dir mal vor du arbeitest bei BMW wo gerade Überstunden und Sonderschichten gefahren werden und dann kommst du fröhlich pfeifend ins Büro vom Chef und erzählst was vom Urlaub... Wenn da der Chef nicht lacht wird er zumindest innerlich den Kopf schütteln ob der Ignoranz gegenüber den offensichtlichen betrieblichen Belangen. Wie sich das auf die nächste Beförderung auswirkt kann man sich dann überleben... Aber auch klar, es gibt immer wieder Glückspilze, die auch in solchen Situationen Dinge raushandeln von denen die Kollegen nicht mal zu träumen wagen.

    • Offizieller Beitrag

    zu 1.: Du hattest nur ejn "[/quote]" an der falschen Stelle stehen und daher einen Beitrag auch zitiert.


    zu 2.: sicherlich mag es Situationen geben, wo man als Arbeitnehmer nicht fragen sollte, weil es betrieblich unlogisch ist. Aber du hast (wie ich schon schrieb) immer die Chance auf Urlaub. Es ist nicht so, dass per se 40 Wochen im Jahr ausgeschlossen.


    kl. Gr. Frosch


    Nachtrag: wieso das QuoteTag bei dir an der falschen stelle stand, kann ich dir aber auch nicht sagen. Evtl. hattest du erst zitiert und dann vor dem letzten Quot-Tag weitergeschrieben.

  • Wir hatten einmal einen Kollegen, der im Antrag auf Genehmigung einer Klassenreise nach Wien und Budapest als Begleitperson seine Ehefrau, GHS-Lehrerin, eingetragen hatte und die Reise genehmigt bekam.


    Als seine Frau ihrem Schulleiter (kurz vor der Abreise!) eröffnete, sie fahre mit Genehmigung des Oberschulamts für eine Woche ins Ausland, fiel dieser aus allen Wolken und beschwerte sich beim OSA.


    Kollege und Ehefrau wurden nach ihrer Rückkehr ins OSA zitiert, doch man konnte ihnen nichts weiter anhaben, denn sie hätten ja im Antrag die Diestbezeichnung der Frau genannt und seien selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Schulaufsicht ihre Schäfchen kenne und im vollen Bewusstsein die Fahrt wie beantragt genehmigt und nicht abgelehnt habe.


    Bestätigt sahen sich die beiden durch ein Rundschreiben, das kurz darauf an alle Schulen ging, dass als Begleitpersonen nicht aktive Lehrkräfte anderer Schulen zulässig seien. Sie schlossen daraus, dass dies bis dahin möglich war.


    Für die TS dürfte also diese Option ausscheiden. :(

    • Offizieller Beitrag

    Das würde bei uns so schon nicht ablaufen, weil der antrag bei der Schulleitung abgegeben wird. Aber bevor ich mich da einfach eintragen lasse, frag ich doch bei meiner Schulleitung nach und sag nicht einfach kurz vor der Abfahrt, dass ich mit meinem Mann und dessen Schule auf Klassenfahrt gehe. Oder eben auch nicht, aber das empfinde ich schon als absurdes Verhalten. Mein eigener Unterricht muss ja schließlich auch weiter laufen, vertreten werden und was eben noch so alles dazu gehört.

  • Mir scheint es auch so, als ob die Begleit-Lehrerin nur nen Grund gesucht hat, nicht in der Schule auftauchen zu müssen. Unabhängig von der Rechtslage hat das schon etwas von "Gschmäckle".

  • traue mich aber nicht, das ggüber meiner SL anzusprechen

    Trauen Sie sich ruhig. Die Antwort dürfte aber klar sein. Ich sehe nicht auf welcher Rechtsgrundlage die Freistellung erfolgen sollte.


    L. A

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