Jugendamt kann nichts unternehmen?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage bezüglich der Befugnis des JA.


    Derzeit befindet sich ein schwieriger Schüler mit sehr schwierigen Eltern in meiner 1. Klasse. Der Schüler ist an sich ein ganz liebes Kerlchen, fällt allerdings immer wieder durch grobes Fehlverhalten auf (Gewalt, kommt aus der Pause nicht zurück, nimmt anderen Kindern Gegenstände weg, verlässt das Schulgelände...). Der Kurze ist stark vernachlässigt. So befindet er sich z.b. trotz Arbeitslosigkeit der Eltern in der Ganztagsbetreuung und geht danach meist direkt zum Jugendtreff bzw. wird dort abgeliefert. Seine Konzentration in der Schule ist nur vorhanden, wenn eine Lehrkraft neben ihm sitzt (ich denke nicht, dass er ADS hat, sondern nach Aufmerksamkeit sucht). Er schafft nicht annähernd den verlangten Unterrichtsstoff, da er, sobald ich von ihm weg gehe, aufhört zu arbeiten. Die Eltern wurden nun mehrfach von mir aufgefordert, mit ihm nachzuarbeiten. Es passiert nichts. Weiterhin fehlt das Kind häufig in der Schule (in zwei Monaten über 50 Fehlstunden). Abgemeldet wird er eigentlich nie. Anfangs haben wir hinterher telefoniert, doch niemand nahm ab. Inzwischen informieren wir immer direkt das JA.


    Da der Schüler vor ca. 3 Monaten über häusliche Gewalt berichtete, haben wir das JA eingeschaltet. Ich bin mir nicht sicher, was vorgefallen ist, doch anscheinend hat das JA einen Verfahrensfehler begangen und die Eltern haben daraufhin mit einer Anzeige gedroht. Seit dem, hat das JA "die Hose voll". Wir rufen jedes Mal bei unentschuldigter Abwesenheit des Schülers an, doch nichts passiert. Letztens wurden wir mit der Aussage abgefertigt: "Sie hätten keine Handhabe, wenn das Kind krank ist". Komischerweise fehlt der Schüler fast wöchentlich, meist nur einen Tag, häufig an einem bestimmten Wochentag, ein ärztliches Attest haben wir noch nie (trotz Verlangen) erhalten, der Schüler wird vor Unterrichtsbeginn entschuldigt. Die Mutter äußerte uns gegenüber schon einmal, dass sie lieber schlafen würde. Gesprächstermine werden nie wahrgenommen. Im Gegenteil, die Eltern finden, dass wir übertreiben und möchten mit uns eigentlich nichts mehr zu tun haben. Auch auf Einladungen des Direktors wird nicht reagiert, bzw. wird die Familie kurz vorher krank.


    Die Sozialpädagogin unserer Schule ist auch schon involviert.


    Was kann ich noch tun? Mir tut der Kurze unglaublich leid. Ich weiß, dass dies sicherlich nicht der schlimmste Fall ist, doch liegt es mir sehr am Herzen, dass dem Kind geholfen wird.


    Danke für eure Hilfe!

  • Solche Eltern habe ich auch in meiner ersten Klasse. Bei drei meiner Schüler bin ich mit dem JA in Kontakt. Auch hier passiert nichts. Ein Schüler wird von den Eltern stark vernachlässigt (kein Material, dreckige Kleidung, kein Essen dabei trotz 8 Stunden Schulaufenthalt,...) Das JA ist informiert, es haben viele Gespräche mit den Eltern stattgefunden, die Familie hatte eine Familienhelferin, hat die Zusammenarbeit aber abgebrochen. Seitdem passiert nichts mehr, das JA wird einfach nicht aktiv, trotz akuter Kindeswohlgefährung. Eine andere Schülerin war zunächst in einer Pflegefamilie, danach per Gerichtsurteil wieder bei gewalttätigen Eltern. Ich melde jede Auffälligkeit beim JA (z.B. unentschuldigtes Fehlen), aber auch da wird nicht reagiert.
    Was soll man sonst noch tun?

  • Also zunächst einmal würde ich auf einer Klassenkonferenz (wäre zumindest bei uns das Organ) eine Attestpflicht festlegen und dieses den Eltern schriftlich mitteilen. Ich denke, dass ihr dann zumindest mehr Handhabe habe, wenn er wieder (un)entschuldigt fehlt.
    Ansonsten sind dem Jugendamt tatsächlich recht schnell die Hände gebunden: Sie können nur einschreiten, wenn eine Gefährdung des Jungen gesehen wird (und dazu zählen soziale/lerntechnische Auffälligkeiten meist nicht). Wenn das Thema häusliche Gewalt erneut aufkommt, würde ich mich erneut an das Jugendamt wenden und zwar schriftlich.


    Hm, ansonsten kannst du nur so gut es geht den Jungen unterstützen, vor allem menschlich, so dass er sich traut, von zuhause zu erzählen etc.

  • Für dich ist wichtig, dass du alles, was du unternimmst, sowie deine Beobachtungen genau dokumentierst. Ebenfalls die Fehlzeiten, ob unentschuldigt oder nicht. Die Reaktion des Jugendamtes ist nicht unüblich. Mir hat es in ähnlichen Fällen geholfen, andere Kontaktwege zu gehen, beispielsweise über die Schulsozialarbeit. Ein guter Weg ist über den Träger der Ganztagesbetreuung das Jugendamt einzuschalten. Da die über eine eigene pädagogische Leitung verfügt kann man ziemlich schnell die nächst höhere Ebene des Jugendamts ansprechen, das wirkt oft Wunder. Ich habe einen Schüler in einer ähnlichen Situation, allerdings nicht ganz so krass, gehabt und sehr gut mit der pädagogischen Leitung und dem Träger der OGS zusammengearbeitet, die oft einen besseren und persönlichen Kontakt zum Jugendamt haben.


    Wenn alles nichts nützt und du das Gefühl hast, das wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, sprich selbst die vorgesetzte Stelle im Jugendamt an und frage dort nach, was noch zu tun ist.

  • An deiner Stelle würde ich eine Untätigkeitsbeschwerde an den Vorgestzten des Jugendamtes schicken. Ich gehe mal davon aus, dass dir die Eltern keine Schweigepflichtsentbindung geben werden. Daher musst du bei der Weitergabe der Interna sehr vorsichtig sein. Das Protikollieren ist in solchen Fällen sehr wichtig. Auch die Anrufe und Schreiben ans Jugendamt. Am besten ist, wenn du E-Mails schickst, dann hast du einen Nachweis, dass du Kontakt aufgenommen hast. Bei Telefonaten ist das immer so eine Sache. Ich habe eine Ordner in der Klasse, in dem für jeden SS ein Bogen ist. Hier könnten auch klassenfremde Kollegen Beobachtungen reinschreiben. So wie es aussieht bräuchte die Famillie eine Familienhelferin, die sich um die Balange des Kindes kümmert, doch müssen die Eltern damit einverstanden sein. Du kannst auch bei vermehrten Fehltagen immer eine ärztliche Bescheinigung verlangen. So steht es in der BASS. Falls alles nicht hilft, ,kannst du das Kind durch die Schulärztin untersuchen lassen. Ein Ordnungsgeld ist auch möglich, wenn die Eltern das Kind nicht regelmäßig zur Schule schicken. Das ist ganz schön teuer. Wir haben das schom mehrfach praktiziert. :thumbup:

  • Danke für die bisherigen Ratschläge.


    Ich dokumentiere wirklich alles. Ich habe sogar das gesamte Mitteilungsheft kopiert, damit die Eltern dieses nicht irgendwann verschwinden lassen. Auch die mehrfachen Aufforderungen an die Eltern, mit dem Kind den verpassten Stoff nachzuholen, sind dokumentiert.


    Ich habe die letzten Stunden damit verbracht, das Schulgesetzt auseinander zu nehmen und alle wichtigen § rauszukopieren. Diese Seiten werde ich an die Familie austeilen. Darunter befindet sich ein Abschnitt, der die zukünftigen Forderungen beinhaltet. Diese sind noch einmal mit den § untermauert.


    An eine Familienhelferin habe ich auch bereits gedacht. Dieser Gedanke wird jedoch nicht auf Gegenliebe stoßen, da laut der Aussage der Familie alle super läuft und wir das Problem sind. Wir spielen die Situation angeblich hoch und sind anstrengend. Dort ist leider keine Einsicht zu erwarten.


    Welche Interna darf ich denn nicht an das JA weitergeben?

  • Ich würde "wöchentlich" Kontakt mit dem JA suchen (anrufen oder eine Email schicken). Meiner Erfahrung nach sammelt das JA gerne Hinweise, um dann etwas in der Hand zu haben, tätig zu werden.
    Übrigens denke ich, dass es für das Kind besser ist, wenn es in der Ganztagesgruppe und im Jugendtreff ist, als daheim? Dort scheint es doch gut aufgehoben und weitere Personen haben ein Auge auf Kind und Familie?

    am ende wird alles gut und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das ende (oscar wilde)

  • Wir hatten vor kurzem ähnliches diskutiert und unsere Schulleiterin sagte, dass wir in solchen Fällen uns auf § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung berufen müssen und einen entsprechenden Antrag auf Kindeswohlgefährdung stellen müssen. Denn laut Aussage unseres Jugendamtes sind sie derzeit so stark unterbesetzt, dass sie sich nur um Fälle kümmern können, bei denen dieser Antrag auf Kindeswohlgefährdung gestellt worden ist. Sobald der Antrag beim Jugendamt eingegangen ist, ist das Jugendamt in der Pflicht innerhalb von 48 Stunden die Situation zu überprüfen (bei unserem letzten Antrag dauerte es dennoch zwei Wochen bis sich etwas tat udn unsere Schulleitung daraufhin die Verantwortung des Falls an das Jugendamt abgegeben hat, da es für uns nicht mehr tragbar war).

  • Den Antrag werde ich wohl leider nicht durch bekommen. Die häusliche Gewalt wurde ja tatsächlich ausgeschlossen...


    Daher bleiben nur die Punkte: Kind wird nicht zur Schule geschickt, verpasster Unterrichtstoff wird nicht nachgearbeitet, Schüler ist vernachlässigt (dreckig, kaputte Kleidung).


    Bin gespannt, ob die Leute heute zum Gespräch erscheinen...

  • Wichtig finde ich auch, dass der Schüler sich einfach der Aufsicht der Lehrer entzieht. Wenn er aus der Klasse oder vom Schulhof läuft, kannst du / kann die Schule die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleisten. Dann müssen die Eltern verständigt werden. Auch das würde ich dem Schulamt schriftlich mitteilen, denn im Falle eines Falles solltest du nachweisen können, dass du entsprechende Stellen informiert hast.
    Bei so vielen Fehlstunden müssen wir eine Schulversäumnisakte anlegen und ein Bußgeldverfahren einleiten. Das Kind hat eine Schulpflicht!

  • Zu diesem Punkt würde ich die Schulleitung befragen, damit du auf der sicheren Seite bist. Diesbezüglich können die Eltern ganz schön Ärger machen. Versuche doch einfach eine Schweigeprlichtsentbindung zu bekommen. Wir haben einen Vordruck auf dem anzukreuzen ist, mit wem du über das Kind sprechen darfst. Bei Bedarf kannst du mich anmailen, dann schicke ich dir das Formular. Sicher habt ihr auch eins in der Schule. Notfalls kannst du sie ja zur Schule bestellen und ihnen das Formular vorlegen. :)

  • Die Punkte, die du zuletzt aufschreibst, deuten wohl leider nicht auf eine Kindeswohlgefährdung hin, so traurig das ist. Wenn das Kind sich vom Schulhof entfernt, so ist das deine Sache zu regeln, um das Kind wieder unter deine Aufsicht zu bekommen. Damit hat das JA leider auch nichts zu tun. Ich hatte schon einmal so einen Fall und das wurde mir dann ganz deutlich vom JA gesagt.


    Ich würde dem Jugendamt eine anonyme Nachricht auf Kindeswohlgefährdung hinterlassen, die sie nicht in Kontakt mit dir bringen können. Vielleicht kann ein Freund/ Freundin anrufen und die Nachricht vorbringen. Mit meiner Chefin würde ich besprechen, ob nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll wärem zumindest ein Anruf der Schulleitung diesbezüglich wäre vielleicht nicht schlecht.


    Momentan hat eine Kollegin auch einen Fall wegen Kindeswohlgefährdung. Sie versucht seit Ende November das JA zur Hilfe zu bewegen..... :(


    LG tamina

  • ch würde dem Jugendamt eine anonyme Nachricht auf Kindeswohlgefährdung hinterlassen, die sie nicht in Kontakt mit dir bringen können. Vielleicht kann ein Freund/ Freundin anrufen und die Nachricht vorbringen.


    finde ich absolut falsch.... das ist ja eindeutig verleumdung.... die eltern mögen ihren pflichten nicht nachkommen.
    das ist absolut s....., aber man kann doch nicht auf so einem weg versuchen "recht" zu schaffen....
    den weg würde ich nicht gehen! und kann das absolut nicht empfehlen.....

  • Nun, es liegt ja keine Kindswohlgefährdung vor... Es ist simple Vernachlässigung. Und die nicht mal in der schlimmsten Art. (Wie gesagt, die häusliche Gewalt ist vom Tisch).


    Da das JA schon einmal wegen einer "Falschmeldung" da war, möchte ich ungern, dass wieder eine Untersuchung stattfindet, die ins Leere läuft. Das bestätigt die Familie darin, dass alle eine viel zu große Welle schieben.


    Der nächste Gesprächstermin ist leider erst in 3 Wochen angesetzt (Direktor und ich müssen uns absprechen und die Familie kann trotz Arbeitslosigkeit erst am Nachmittag X( ).


    Cambria: Wie habt ihr ein Bußgeldverfahren eingeleitet?


    rotherstein: Ich dachte, dass ich mit dem JA auch so reden darf. Laut Schulgesetz bin ich doch sogar dazu verpflichtet. Was darf ich erzählen und was nicht? Weiß das jemand?

  • Mit einer Schweigepflichtentbindung bist du immer auf der sicheren Seite:


    http://www.schulaemter-bw.de/s…eigepflichtentbindung.doc


    Hier gibt es einen Service beim VBE, der deine Rechtsfragen sehr schnell zuverlässig ( mit paragraphen) beantwortet. Nur anmelden und Frage stellen. Funktioniert ganz gut.


    http://lehrerforum-nrw.de/inde…enu_id=1&s=1&action=forum


    :)

  • Super Links!!! Danke euch!


    Wir werden nun erst mal die Vereinbarung der Klassenkonferenz mitteilen, dass jeder Fehltag vom Arzt attestiert werden muss. Wenn das nicht geschieht, werde ich mit meiner Schulleitung über das Bußgelverfahren sprechen.


    Die Schweigepflichtsentbindung werden die leider nie unterschreiben...

  • So, ich wollte mal wieder berichten, wie es sich in diesem Fall weiter entwickelt hat.


    Die Familie hat leider keinen Gesprächstermin wahrgenommen und diese auch nicht abgesagt. Nachdem sich die Vorfälle häuften (sogar die Polizei musste eingeschaltet werden), haben wir uns entschlossen, letze Woche den Antrag auf Kindswohlgefährdung zu stellen. Tatsächlich konnten wir fast alles ankreuzen :( Leider ist seit dem noch nichts passiert (der Zuständige ist im Urlaub).


    Nachdem gestern und heute wieder viel besorgniserregendes Geschehen ist, haben wir versucht das JA zu informieren. Weder die Urlaubsvertretung, noch die Vertretung der Urlaubsvertretung war zu erreichen. Das Kind ist nun 2 Wochenenden hintereinander verschwunden (dieses WE spielte es alleine an einem Fluss...), lief aus der Schule weg, es gab eine Räumungsklage (wurde auf Grund der Kinder nicht vollzogen), die Familie lebt ohne Strom und warmes Wasser, die Telefonrechnung wurde nicht beglichen und somit ist niemand im Notfall zu erreichen. Das Kind wird immer agressiver und auffälliger. Es ist einfach unglücklich... Anscheinend hat ihm die Familie nun schon gedroht, ihn ins Kinderheim zu geben.


    Es ist so traurig, den Untergang dieses Kindes mitzuerleben und gleichzeitig so machtlos zu sein!

  • JETZT stellt sich das ganze natürlich ganz anders da in hinblick auf die kindeswohlgefährdung.
    ich hoffe, dass bei so einem fall mit diesen umständen schnell gehandelt wird zum wohle des kindes.
    ich hoffe, dass ihr erfolg haben werdet und sich schnell etwas ändert.
    das sind ja fürchterliche umstände in denen das kind aufwächst.

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