Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem/Vorfall. Ein Schüler beteiligt sich im Religionsunterricht nicht und steht quasi 5. Unentschuldigte Fehlstunden von 70% sowie ein Referat aus Wiki einfach ausgedruckt machen es nicht besser. Trotz eindringlicher Warnungen wird es nicht besser. Der Schüler hatte zum Halbjahr schon 5 auf dem Zeugnis von mir und war im Schuljahr 9 in der Nachprüfung in Religion. Meine Fachkollegin (wir sind alleine) hat gemeint, och mit einer 4 ist der genug bestraft. Ich sehe das nicht so und würde ihm die 5 geben. Zumal ich sie ja nun bald per blauem Brief ankündigen muss. Wie ist eure Meinung dazu und was würdet ihr machen. Die Krönung war letzten Montag, wo er einfach zu Beginn der Stunde eingeschlafen ist und nicht mehr wachzubekommen war.
Würde mich über Tipps und Meinungen freuen.
LG
S
Religionsnoten Abschlussklasse 10
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Hallo!
zwei Möglichkeiten:
entweder führt sich der Schüler in jedem Fach so auf, hat also die 5 nicht nur in deinem Fach. und wenn die anderen KollegInnen die 4- aufschreiben, dann sind sie nur feige.
oder der Schüler ist ein Einser-Schüler, der Reli nicht ernst nimmt. Dann hat er erst recht die 5 verdient. Er ist über 14, er kann sich von Reli abmelden und hat jedes einzelne Fach ernstzunehmen.
Meine Meinung,
Chili
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wenn die Gesamtleistung des Schülers 5 ist, bekommt er die 5.
deine Kollegin erlebt seine Mitarbeit im Unterricht ja nicht mit.
Und deine Noten gibst du noch selbst!
Aber wozu musst du warnen, wenn die 5 bereits im Halbjahreszeugnis aufgetaucht war?? -
Sonst ist die 5 im Endjahreszeugnis nicht mehr versetzungsrelevant..
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Ein Schüler beteiligt sich im Religionsunterricht nicht und steht quasi 5. Unentschuldigte Fehlstunden von 70% sowie ein Referat aus Wiki einfach ausgedruckt machen es nicht besser.
Klingt nach einer deutlichen Tendenz in Richtung ungenügend. Wer da über eine vier nachdenkt, hält furchtbar wenig von seinem Fach.
Diese Tendenz würde ich übrigens dem Schüler in einem Beratungsgespräch eröffnen. Protokollieren, unterschreiben lassen.
Sonst ist die 5 im Endjahreszeugnis nicht mehr versetzungsrelevant..
Eventuell schaut man mal nach, wie die entsprechende Regelung im _jeweiligen Bundesland_ tatsächlich aussieht. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass eine zusätzliche Mahnung etwas schadet. Insbesondere, wenn auch die Note 6 möglich ist, wiese ich hierauf explizit hin. Vielleicht nützt es ja 'was.
L. A
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Guten Morgen,
also für mich ist die Note 5 auch eher undiskutabel. Allerdings brachte mich das Kollegengespräch ins wanken. Die Kollegin meinte nämlich, dass eine 4 in Religion auch schon schlecht sei und sie vertritt eher die Haltung "in Religion gebe man eh nur Noten 1 - 3". Na ja. Ich werde die Fehlstunden protokollieren. Ein BEratungsgespräch mit dem Schüler ist nicht möglich, da er sich diesem entzieht. Gibt auch familiäre Probleme. In NRW muss sie vorgewarnt werden und das mache ich auch. Sonst ist der hinterher in der Nachprüfung. ER steht wohl in mehrerern Fächern so schlecht dar.Weiß aktuell von einer schwebenden Fünf und einer definitiven 5 für das jetztige Halbjahr.
Danke nd viele Grüße
S -
Ein BEratungsgespräch mit dem Schüler ist nicht möglich, da er sich diesem entzieht.
Dokumentieren Sie das.
L. A
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Die Kollegin meinte nämlich, dass eine 4 in Religion auch schon schlecht sei und sie vertritt eher die Haltung "in Religion gebe man eh nur Noten 1 - 3".
Bitte was?????
Religion ist ein Fach wie jedes andere auch, warum sollte da das Notenspektrum nicht gelten, wenn denn Noten erteilt werden?Zu der Halbjahreswarnung:
In Bayern und auch in NDS ist es so, dass im Frühjahr nur gewarnt wird, wenn die Leistungen in einem Fach auf 5 sind oder gegen 5 tendieren, das im Halbjahreszeugnis noch eine 4 hatte.
Wenn im Halbjahreszeugnis dort bereits eine 5 stand, ist eine erneute Warnung in dem Fach nicht nötig. Bist du sicher, dass das bei euch anders ist? -
sie vertritt eher die Haltung "in Religion gebe man eh nur Noten 1 - 3".
Hallo?!?!? Es gibt das Notenspektrum von 1 - 6 und das darf man auch ausschöpfen, wenn die Leistung entsprechend ist. Wie schon jemand anders hier schrieb: Der Schüler ist über 14, daher religionsmünding und dann sich abmelden vom Reli-Unterricht.
Was hat die Kollegin bloß für eine Auffassung von ihrem Fach? Ich bin entsetzt!
Mir kommen auch immer wieder Eltern und wollen mir erzählen, dass eine Halbjahresverwarnung wegen einer 4- (oder ab und an auch mal einer 5) in meinem zweiten Fach Kunst wohl doch nicht sein könnte. Doch, kann es. Ich kläre die Eltern auf, dass jedes Fach relevant und versetzungsrelevant ist. Im Kunst, Musik und Sport haben m.E. SuS mit entsprechenden Talenten bzw. außerschulischem Musikunterricht u.U, es leichter, aber dennoch: wer untalentiert ist und sich dennoch anstrengt, dem ist die 4 sicher.
Gibt auch familiäre Probleme.
DIe gibt es an jeder Schule immer irgendwo bei diversen Schülern. Hatten wir gerade neulich wieder in der Halbjahreszeugniskonferenz. Schüler hatte nur 4- oder 5en und es ging um Überweisung auf Realschule. Kuschelpädagoge X: "Aber der arme Junge, da gibt es familiäre Probleme." Gegenfrage von Lehrer Y: "Haben sich seitdem die Probleme bestehen die Noten signifikant verschlechtert?" Die Antwort war negativ, denn der Kandidat hatte schon länger grottige Noten und ist mit Ach und Krach in aktuelle Schuljahr gekommen. Von daher: solche "Ausreden" immer genauer betrachten.
Grüße
Raket-O-Katz -
hi alle zusammen,
der gute Junge hatte heute seine Materialien wieder nicht mit. Habe mit dem Vater telefoniert, der ganz entsetzt war. Telefonat ging 1 Stunde. UNd der findet mich gut. Problem ist wohl die Freundin des Jungen (die bei mir auch 5 steht) und da echt derbe zwischenhaut.UNd dann immer die Diskutierei. Heute die Abfrage hat nicht funktioniert.Nun bekommen sie einen Fragenkatalog und müssen dann den können beim schriftlichen Test nächste Woche.Der Junge wird seinen blauen Brief erstmal bekommen und dann sehen wir weiter. Meine Urteilungsfähigkeit als Vertretungslehrerin wird nicht hoch geschätzt.Ich weiß es aucch nicht.
Viele Grüße
S -
Zitat von »lehrerin_s«
Gibt auch familiäre Probleme.DIe gibt es an jeder Schule immer irgendwo bei diversen Schülern. [...] Von daher: solche "Ausreden" immer genauer betrachten.
Jope. Noten sind ein Instrument der Leistungsbewertung. Zum Trösten verteilt man Lollies.
Schüler haben in der Regel irgendwelche Probleme, in der Pubertät noch Mal mehr. Da gibt es zum einen die, die so etwas bei Zeiten mitteilen, damit die Lehrer ihnen helfen können, trotz dieser Probleme mit der Schule klar zu kommen. Das ist dann auch häufig von Erfolg gekrönt. Und dann gibt es noch die, denen hinterher einfällt, dass sie chronisch krank waren oder in der Familie etwas nicht klar ist. Da kann die Chance auf Hilfe schon vorbei sein. Am Ende müssen wir dann die Leistung bewerten, die erbracht wurde. Macht nicht nur Spaß.
sie vertritt eher die Haltung "in Religion gebe man eh nur Noten 1 - 3".
Ihre Kollegin verstößt gegen die Verfassung. Artikel 7, Absatz (3) des Grundgesetzes sagt, Religionsunterricht sei an öffentlichen Schulen "ordentliches Lehrfach". In einem ordentlichen Fach, gibt es auch ordentliche Noten.
Meine Urteilungsfähigkeit als Vertretungslehrerin wird nicht hoch geschätzt.
Das ist schade. Es spricht nicht gerade für die jeweilige Schule. Bei uns werden auch Vertretungslehrer als vollwertige Kollegen respektiert. Häufig kennt man den Status anderer gar nicht. Es sind halt Kollegen.
L. A
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"in Religion gebe man eh nur Noten 1 - 3"
Aus dem Grund hat man dann in Reli und anderen Fächern aus diesem Bereich Leute, die meinen, dass es eine 2 gibt, wenn man einmal im Quartal etwas sagt.
Spontan würde mir höchstens noch die Möglichkeit einfallen, den Jungen nicht bewerten zu können, weil er kaum da war. Ohne nachzugucken, weiß ich aber nicht, wie das geregelt ist. -
Spontan würde mir höchstens noch die Möglichkeit einfallen, den Jungen nicht bewerten zu können, weil er kaum da war. Ohne nachzugucken, weiß ich aber nicht, wie das geregelt ist.
IIRC handelt es sich um unentschuldigte Fehlzeiten. Somit ist von einer Leistungsverweigerung auszugehen, die z.B. gemäß nordrhein-westfälischem Schulgesetz (§48, Absatz (4) "Grundsätze der Leistungsbewertung") wie eine ungenügende Leistung zu bewerten ist. Habe ich übrigens nicht in der Geheimregistratur gefunden.
lehrerin_s, von welchen Bundesland reden wir in diesem Fall?
L. A
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Ich werde die Fehlstunden protokollieren.
Die sollten im Klassenbuch stehen. Persönliche Aufzeichnungen können nur redundant sein.
L. A
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Ich würde ebenfalls die Note 5 geben; die Argumente dafür wurden ja schon genannt.
Wenn Du mit Deiner Fachkollegin sprichst, solltest Du auf jeden Fall sachlich und bei diesem Fall bleiben. Er gibt Dir genügend Argumente. Lass Dich nicht in die Grundsatzdiskussion verwickeln, ob man im Reliunterricht auch die Note 5 geben darf.
Hamilkar
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