Begleitung für Klassenfahrten

  • Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, inwiefern man als Klassenlehrer Mitspracherecht bei der Wahl einer Begleitung von Klassenfahrten hat? Die Schulleitung denkt nur organisatorisch, möchte möglichst wenig Unterrichtsstunden ausfallen/vertreten lassen und mir jemanden suchen, der mitfahren soll. Erfahrungsgemäß sind das ehemalige Schüler oder Praktikanten, die man als Lehrer gar nicht kennt und die die Klasse nicht kennen. Ich denke pädagogisch und möchte jemanden mitnehmen, den ich kenne, der die Klasse kennt, der Erfahrung hat und mit dem ich mich gut verstehe, schließlich verbringt man ja eine ganze Woche miteinander.
    Wie wird das bei euch geregelt?
    Gruß, Wirbellose

  • bei uns entscheidet das der Klassenlehrer - fast uneingeschränkt! Ich würde einfach nicht fahren, wenn mir da jemand zugeteilt würde, mit dem ich nicht einverstanden bin. SO ein Spaß sind Klassenfahren ja auch wieder nicht (ich plane gerade eine und bin vielleicht etwas streng damit heute, weil ich während der Planung schon 3 mal den gedanken hatte "dann fahre ich eben nicht"! Wer mich begleitet, weiß ich allerdings längst...)

  • Aus allen von dir genannten Gründen entscheidet bei uns der Klassenlehrer, wer als Begleitung mitkommt. Mit ehemaligen Schüler würde ich auf gar keinen Fall fahren! Auch Praktikanten würde ich nur mitnehmen, wenn es sich z.B. um eine Doppelfahrt gemeinsam mit einer Parallelklasse handelt und somit noch ein "richtiger" Kollege dabei ist. Welche Autorität und pädagogische Intergrität sollen bitte schön Ex-Schüler und Praktikanten haben?


    Grüße
    Raket-O-katz

  • Mit Ex-Schülern oder Praktikanten würde ich ebenfalls auf keinen Fall fahren. Liegt aber auch daran, dass ich keine Lust hätte, die ganze Verantwortung alleine zu tragen. Die Aufsichtspflicht hat der Beamte, er kann sich dabei helfen lassen, klar, aber wenn etwas passiert, ist er "dran".
    Entweder ich kann mir aussuchen, mit wem ich fahren möchte, oder ich fahre nicht. (Dabei kämen keine persönlichen Vorlieben zum Tragen, sondern die Überlegung "Bei wem weiß ich, dass er pädagogisch mit mir gut harmoniert.")

  • Tatsächlich ist es in Hamburg mittlerweile Usus, dass Lehramtsstudenten Klassenfahrten begleiten, die sich die Zeit dann auf ihr Sozialpraktikum anrechnen lassen können. Ich finde das auch schwierig, aber viele Lehrkräfte kommen damit scheinbar recht gut klar. Es gibt an der Uni da eine regelrechte Stellenbörse.

    • Offizieller Beitrag

    Ich war gerade mit einem Kollegen auf Klassenfahrt, mit dem ich gut zurecht komme.
    Die Klassenfahrt war prima, wir hatten viel Spaß und ich eine tatkräftige, eigenständige Unterstützung.
    Als männlicher Kollege konnte er sich die Jungen auch viel besser zur Brust nehmen, wenn mal ne entsprechende Ansage gemacht werden musste (weil die Jungen z.B. halbnackt im Mädchenzimmer rumtanzten). Da war es Gold wert, den Kollegen dabei zu haben.


    Nicht zu unterschätzen ist auch, wenn man sich außerhalb der Arbeit noch was zu sagen hat. Man hockt halt doch aufeinander bei solchen Events und verbringt die Abende miteinander.


    Ergo: ich würde versuchen, nicht mit irgendwelchen Praktikanten auf Klassenfahrt zu gehen, sondern mir die Begleitung mit auswählen.

  • Vielen Dank für eure Beiträge, die mich darin bestätigen, dass meine Forderung nach mehr Mitbestimmung in dieser Frage keine Frechheit ist sondern dem gesunden Menschenverstand entspringt. Die Schulleitung weiß bereits, dass ich die Reise absagen werde, wenn ich keine in meinen Augen geeignete Begleitung erhalte. Dies hat bereits zu einigen Missstimmungen bei der Schulleitung geführt. Ich stehe jetzt da wie eine, die nicht bereit ist, wie alle anderen auch, den Gürtel enger zu schnallen. Unsere Schulleitung baut darauf, dass kein Lehrer die Schüler und Eltern enttäuschen wird und trotzdem die Reise, notfalls alleine, durchführen wird. Ist schon vorgekommen. Es ist sogar schon passiert, dass der Schulleiter selbst, nachdem sich keine "Billig-Begleitung" gefunden hat, eine Klassenreise begleitet hat.
    Also unsere Schulleitung hat ihre eigenen triftigen Gründe (Stundenausfall), wobei ich mich frage, ob die alleinige Gültigkeit besitzen und wie dramatisch die Lage tatsächlich ist.
    @Racket-o-katz: mein Schulleiter ist der festen Überzeugung, dass generell auch schon ein Abiturient oder Lehramtsstudent genügend Autorität und pädagogische Integrität besitzen kann. Das sei völlig ausreichend für eine Klassenreise.
    mimmi:

    Zitat

    Die Aufsichtspflicht hat der Beamte, er kann sich dabei helfen lassen, klar, aber wenn etwas passiert, ist er "dran".

    Ist das tatsächlich so? Und was meinst du mit "dran" sein?

  • Also unsere Schulleitung hat ihre eigenen triftigen Gründe (Stundenausfall), wobei ich mich frage, ob die alleinige Gültigkeit besitzen und wie dramatisch die Lage tatsächlich ist.

    Ich bin ja nun ganz frischer Lehrer und habe gerade mal zwei eigenverantwortliche Stunden auf dem Buckel, aber zur Schuljahresanfangskonferenz hat unser SL hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es erst Unterrichtsausfall ist, wenn der Unterricht nicht vertreten wird.
    Soll die SL die Praktikanten etc. doch in die Vertretungsstunden schicken, wenn sie genug Autorität haben, dann fällt auch nichts aus.


    Würd ich gegenüber der SL aber sicher noch, sagen wir, umformulieren. ;)

  • Nun ja, stell' dir folgendes Szenario vor: Ein ehemaliger Schüler begleitet dich auf der Klassenfahrt. Ihr macht eine Wanderung und um die Mittagszeit kommt ihr an ein Rastplätzchen an einem lauschigen See. Alle essen etwas und tollen ein bisschen herum. Klein Ida läuft barfuß in der Wiese herum und tritt in eine Wespe. Es geht ihr schnell ziemlich schlecht, weil sie eine Insektengiftallergie hat. Du rufst einen Notarzt und begleitest Klein Ida ins Krankenhaus, vereinbarst mit dem Begleiter, dass du so bald wie möglich zurückkommst, er aber mit der restlichen Klasse wieder zurücklaufen soll. Weil die lieben Kleinen aber so quengeln, erlaubt der Begleiter noch eine Runde schwimmen im See, bevor es zurück geht. Leider bemerkt er nicht, dass ein Kind nicht schwimmen kann, erst als die anderen in Panik herumschreien, zieht er den Nichtschwimmer aus dem See, der aufgrund der mangelnden Sauerstoffversorgung über längere Zeit bleibende Schäden davonträgt, sodass er den Rest seines Lebens ein Pflegefall sein wird. Die Pflegeversicherung will das aber nicht bezahlen, weil es ja jemanden gibt, der grob fahrlässig gehandelt hat. Der die Verantwortung über die Kinder hatte, sich hätte überzeugen müssen, dass die Kinder auch tatsächlich schwimmen können, die Eltern einverstanden sind usw. Der also die Kosten für sein schuldhaftes Verhalten tragen muss. Und dabei wird sich die Versicherung nicht an die Begleitperson halten, sondern an diejenige, die die Aufsichtspflicht bei dieser schulischen Veranstaltung getragen hat. Da Klassenfahrten Pflichtveranstaltungen sind, ist der Vertreter der Schule derjenige, der die Hauptverantwortung trägt. Und dabei wird ein Richter sicherlich zu dem Schluss kommen, dass du schuldhaft gehandelt hast, als du den Ex-Schüler mit der Klasse allein gelassen hast.


    Bei einer kurzen Recherche habe ich auch folgende Aussage gefunden:
    "Aufsichtspflichtig ist zunächst der Lehrer, dem die Schüler anvertraut sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies auf Grund einer Zuweisung (z. B. im Wege der Unterrichtsverteiluflg) [sic!] erfolgte oder ob der Lehrer freiwillig die Aufsichtspflicht übernommen hat. Wenn ihn Hilfspersonen bei seiner Aufsichtsführung unterstützen, umfaßt seine Aufsichtspflicht auch die sorgfältige Auswahl und Anleitung sowie den sachgerechten Einsatz dieser Hilfspersonen." (Hervorhebung durch mich) (Quelle: http://www.arge-hamburger-schu…qEyrUd3ccANUf29utkFZwYdiQ )


    Letztlich ist die genaue Ausgestaltung der Aufsichtspflicht Ländersache. Aber gerade bei einer mehrtägigen Fahrt mit älteren Schülern (Gymnasium) würde ich darauf bestehen, nicht die alleinige Verantwortung tragen zu müssen und eine männliche Begleitperson dabei ist, die ebenfalls die Aufsichtspflicht trägt (Ich darf ja noch nicht mal die Jungstoiletten oder -schlafräume betreten). Gerade bei ehemaligen Schülern und auch bei Praktikanten wäre mir das Risiko zu groß, dass sie (weil es für sie im Vordergrund stehen könnte, von den Schülern gemocht zu werden) das Gefahrenpotential mancher Situationen aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung einfach noch nicht abschätzen können und mich dadurch in Teufels Küche bringen könnten.

  • Hallo Mimmi,
    das hilft mir weiter. Dein Beispiel und das fettgedruckte Zitat verdeutlichen meine Überzeugung, dass eine unerfahrene Begleitperson häufig eben keine Ent-lastung der Fahrtenleitung sondern eher eine weitere Be-lastung ist. Aber auch dieses Argument stößt bei meiner Schulleitung leider auf taube Ohren.
    Ich hoffe, dass ein Gericht in solch einem Fall wie dem von dir geschilderten auch die Schulleitung in die Verantwortung ziehen würde.


    Deinen Link habe ich auffindig gemacht und frage mich, ob der Text noch aktuell ist (1983) bzw. wer Dr. Amberg ist. Weißt du etwas genaueres über die Publikation? Ich würde damit gerne zu unserem Personalrat gehen.


    Im Schulfahrtenerlass meines BL lese ich gerade, dass Lehrerinnen und Lehrer während der gesamten Zeit der Fahrt ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen und das aktiv, präventiv und kontinuierlich.
    Für Begleitpersonen gilt das nicht. Damit lastet die gesamte Verantwortung tatsächlich auf mir.

  • Hallo Mimmi,
    das hilft mir weiter. Dein Beispiel und das fettgedruckte Zitat verdeutlichen meine Überzeugung, dass eine unerfahrene Begleitperson häufig eben keine Ent-lastung der Fahrtenleitung sondern eher eine weitere Be-lastung ist. Aber auch dieses Argument stößt bei meiner Schulleitung leider auf taube Ohren.
    Ich hoffe, dass ein Gericht in solch einem Fall wie dem von dir geschilderten auch die Schulleitung in die Verantwortung ziehen würde.

    Das Problem mit der Verantwortung der Schulleitung ist so eine Sache. Wenn du eine Aufgabe übernimmst, bist du für die Konsequenzen verantwortlich. Wenn du aber remonstrierst, daraufhin eine (schriftliche!) dienstliche Anweisung erhältst, die Fahrt mit Ex-Schüler Kevin als Begleitperson durchzuführen, bist du rechtlich weitgehend aus dem Schneider und die Schulleitung trägt die Verantwortung. Ich finde es auch erschreckend, wie wenig Ahnung manche Schulleitungsmitglieder über derartige Dinge haben. Mich hat man mal per "Klebezettel" in eine Vertretung in den Jungensport (!) geschickt. Da stand sogar drauf, ich solle sie ein "bisschen" beim Fußballspielen beaufsichtigen. Remonstrieren ging nicht mehr, weil die Kerle sich bereits zu diesem Zeitpunkt ohne Aufsicht die Bälle um die Ohren schossen und kein Mitglied der Schulleitung greifbar war. Ich habe die Jungs dann in ein Klassenzimmer geschickt und dort Vertretungsunterricht gehalten. Die Schüler folgten nur aufgrund wildester Drohungen meinerseits, weil sie Sport sehr mögen, aber hätte sich einer von ihnen verletzt, wäre ich "dran" gewesen, weil ich keine ausgebildete Sportlehrerin bin. Mag sein, dass ich da übervorsichtig bin, aber ich hänge ziemlich an meinem Job...


    Deinen Link habe ich auffindig gemacht und frage mich, ob der Text noch aktuell ist (1983) bzw. wer Dr. Amberg ist. Weißt du etwas genaueres über die Publikation? Ich würde damit gerne zu unserem Personalrat gehen.

    Nein, ich habe leider keine Ahnung, wer er ist. Ich habe nur bei google gesucht und das pdf war einer der ersten Treffer.


    Im Schulfahrtenerlass meines BL lese ich gerade, dass Lehrerinnen und Lehrer während der gesamten Zeit der Fahrt ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen und das aktiv, präventiv und kontinuierlich.
    Für Begleitpersonen gilt das nicht. Damit lastet die gesamte Verantwortung tatsächlich auf mir.

    Hm, sag' ich ja...


    Ich würde an deiner Stelle sagen, dass ich nur mit einem Kollegen als Begleitperson fahre, sonst nicht. Ganz freundlich und unaufgeregt würde ich erklären, dass ich nicht allein die Verantwortung für die ganze Klasse über 24 Stunden am Tag eine Woche lang tragen möchte. Wenn die Schulleitung dann will, dass ich trotzdem fahre, soll sie mir eine schriftliche dienstliche Anweisung geben, auf die ich remonstrieren (schriftlich! mit Empfangsquittung) würde. Bleibt die dienstliche Anweisung bestehen, würde ich mit einem deutlich besseren Gefühl und mit Kevin und der Klasse auf Klassenfahrt fahren und mein Bestes geben, dass die Fahrt schön wird.

  • Ich würde an deiner Stelle sagen, dass ich nur mit einem Kollegen als Begleitperson fahre, sonst nicht. Ganz freundlich und unaufgeregt würde ich erklären, dass ich nicht allein die Verantwortung für die ganze Klasse über 24 Stunden am Tag eine Woche lang tragen möchte. Wenn die Schulleitung dann will, dass ich trotzdem fahre, soll sie mir eine schriftliche dienstliche Anweisung geben, auf die ich remonstrieren (schriftlich! mit Empfangsquittung) würde. Bleibt die dienstliche Anweisung bestehen, würde ich mit einem deutlich besseren Gefühl und mit Kevin und der Klasse auf Klassenfahrt fahren und mein Bestes geben, dass die Fahrt schön wird.


    Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das ausreicht. Nach Wikipedia:


    Zitat

    Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen.

  • Im Schulfahrtenerlass meines BL lese ich gerade, dass Lehrerinnen und Lehrer während der gesamten Zeit der Fahrt ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen und das aktiv, präventiv und kontinuierlich.


    Wie macht man das?!? Nicht schlafen, kein Toilettengang, 24h-Dienst...?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von SteffdA ()

  • Ich bin noch einmal alle Beiträge durchgegangen und habe dank euch tatsächlich jetzt einen klareren Einblick in diese Thematik gewonnen und für mich eine klare Position entwickeln können.
    Eine Widersprüchlichkeit verunsichert mich allerdings noch, s. die obigen Links. (Sind leider noch nicht übernommen worden: http://www.experto.de/b2c/fami…cht-bei-schulfahrten.html sowie http://www.schullandheim.de/pl…ufsichtspflicht_vogel.pdf - hier v.a. Seite 2 "begleitende Personen")


    a) bei Vogel steht, dass es ausreiche, einer Lehrkraft EINE Begleitperson mitzugeben.
    b) im zweiten Link steht unter "Checkliste Aufsicht für Schulfahrten", dass mindestens ZWEI LEHRKRÄFTE für die Fahrt beauftragt werden.


    Wer hat hier Recht?


    Remonstrieren werde ich nicht brauchen, da meine SL mir schon gesagt hat, dass sie mich nicht zwingen kann, die Reise durchzuführen. Meine Mitteilung, es dann nicht zu tun, wurde dann allerdings mit Empörung und Ärger aufgenommen.


    Hier noch einmal die für mich wichtigsten Punkte, die ich in einer Begründung an die SL, warum ich die Reise so nicht durchführen kann, anführen werde (und noch einmal den Wunsch nach einer zweiten Lehrkraft äußern werde):
    - ein mir bekannter Kollege, mit dem ich pädagogisch auf einer Linie bin, und der die Schüler kennt und "Gefahrenpotenziale" bestimmter Papenheimer einschätzen kann, soll mitfahren.
    - Unterrichtsausfall besteht erst dann, wenn er nicht vertreten wird.
    - Im Schadensfall wird die verantwortliche Lehrerin von den Versicherungen herangezogen. Sie hat in deren Augen grob fahrlässig und schuldhaft gehandelt, als sie den betroffenen Schüler mit der Begleitperson mit mangelnder Erfahrung und Durchsetzungsfähigkeit alleine gelassen hat.
    - das Gefahrenpotenzial steigt bei unerfahrenen Begleitpersonen, da es für diese häufig wichtig ist, gemocht zu werden. Oftmals denken sie, für eine "tolle Stimmung" verantwortlich zu sein.
    => letztlich ist die Lehrkraft für die Aufsicht verantwortlich, auch bei Delegation
    - Ich möchte nicht allein die gesamte Verantwortung für die Klasse 24 Stunden am Tag eine ganze Woche lang tragen müssen


    Vielleicht hat jemand von euch noch eine Antwort auf die gegensätzlichen Regelungen bzgl. der Anzahl der Lehrkräfte.


    Viele Grüße, Wirbellose

  • Unsere Schulleitung baut darauf, dass kein Lehrer die Schüler und Eltern enttäuschen wird


    Das ist ja ganz toll. Baut sie auch darauf, dass kein Lehrer von der Schulleitung, Schülern und Eltern enttäuscht wird?

  • Entscheidend dürfte hier, wie immer, der entsprechende Schulfahrtenerlass sein. Wenn dieser nicht die Begleitung durch mehrere Lehrkräfte fordert (auf Formulierungen im Plural achten), hat der SL wohl recht. ABER: Wenn die Lehrkraft gewichtige pädagogische Gegenargumente hat, z.B. bekannte Problemschüler oder auch nur Äußerungen von einzelnen Schülern im Vorfeld der Klassenreise, die auf Probleme hindeuten ("Ich pack meinen Koffer voller Alkohol und dann geht die Party ab!"), dann sollte man dies dem SL mitteilen, ggf. schriftlich mit Kopie an den Personalrat (ruhig fett auf den Zettel mit aufdrucken: Kopie an PR) und eine zweite Lehrkraft als Begleitung einfordern. Rechtswidrig wird die Anordnung des SL wohl nicht sein, solange sie erlasskonform ist, insofern wird die Remonstration nicht unbedingt greifen.


    Aber es gibt ja immer noch die "Geheimwaffe": Lehrkräfte können nur dann zur Teilnahme an solchen Fahrten "gezwungen" werden, wenn sie die vollen Kosten von der Schule erstetzt bekommen. Und das sind nicht nur die reinen Fahrtkosten, sondern auch Verpflegungsmehraufwand. Nicht mit irgendwelchen Pauschalen abspeisen lassen und schon gar nicht mit dem Hinweis auf die "steuerliche Absatzbarkeit"!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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