Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in NRW

  • Hallöchen,


    ich habe schon wieder eine kleine Frage, weil ich gerade überlege, wie viel Geld ich im Ref (NRW) ungefähr erhalten würde.
    Und zwar geht es um die Abzüge für die Krankenversicherung. Da ich einen angeborenen Herzfehler habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass ich nicht in der privaten KV aufgenommen werde und somit (soweit ich weiß) ziemlich viel für die gesetzliche KV zahlen muss. Von Freunden mit Gesundheitsproblemen, die ihr Ref z.B. in Berlin machen, weiß ich, dass sie in etwa 175Euro im Monat für die KV zahlen müssen, die sind aber alle nicht verheiratet. Da ich verheiratet und über meinen Mann familienversichert bin, frage ich mich jetzt, ob das von den Kosten her einen Unterschied macht. Ist es vllt. möglich, dass mir nicht so viel von den Bezügen abgezogen wird? Ich würde mich freuen, wenn sich Leute zu Wort melden könnten, die selbst in einer gestzlichen KV sind und in NRW ihr Ref machen.
    Danke schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Liegt der Satz der gesetzlichen KV nicht bundesweit einheitlich bei 15,5%?
    Ob du verheiratet bist, spielt bei der KV keine Rolle, da musst du dich im Ref. in jedem Fall selbst versichern. Die Familienversicherung greift nicht bei deinem Einkommen.


    Hast du mal bei einer PKV nachgefragt, zu welchen Konditionen die dich nehmen würden? Für bestimmte Krankheiten wird meist ein Zuschlag erhoben, aber dass die dich gar nicht nehmen würden, kann ich mirnicht vorstellen. Fragt sich halt, zu welchem Preis. Beihilfe würdest du bei einer PKV in Anspruch nehmen können.

  • Wie kommst du darauf, dass du "ziemlich viel" für die gesetzliche KV bezahlen musst? Es gibt wie erwähnt einen einheitlichen Satz, Gesundheitsprüfung gibt es keine. Und ja, du musst dich selbst versichern.


    PKV ist nur als junger Mensch und ohne Risikozuschläge günstiger. Fragen würde ich trotzdem.

  • Danke für die Infos, Friesin. Ich habe mich gefreut, dass ich in NRW mehr verdiene als z.B. in Berlin und am Ende wird dann doch so viel gestrichen, dass am Ende wohl nicht viel mehr bei rauskommt :S

    Hast du mal bei einer PKV nachgefragt, zu welchen Konditionen die dich nehmen würden?

    Nein, das habe ich noch nicht gemacht. Ich blicke in dem ganzen KKV-Wirrwarr auch noch nicht so recht durch. Was ist letztendlich besser/günstiger - private oder gesetzliche? Welche Vor- und Nachteile haben beide? Keine Ahnung... ?( Das einzige, was ich weiß ist, dass man bei einer privaten KKV besser nicht arbeitslos wird, weil es sonst echt teuer werden kann.

  • Wie kommst du darauf, dass du "ziemlich viel" für die gesetzliche KV bezahlen musst?


    Also, mir wurde gesagt, dass man im Ref als Privatversicherter weniger für die KV zahlt als wenn man gezwungen ist zur PKV zu gehen...Keine Ahnung, ob das stimmt! ?(

    • Offizieller Beitrag


    Also, mir wurde gesagt, dass man im Ref als Privatversicherter weniger für die KV zahlt als wenn man gezwungen ist zur PKV zu gehen...Keine Ahnung, ob das stimmt! ?(



    Nun bin ich vollends verwirrt:
    Privatversicherte sind doch in der PKV .....


    Als Beamter kannst du die staatliche Beihilfe (59%) in Ansprcuh nehmen und musst dich nur zu den übrigen 50% privat versichern. Der Beitrag einer privaten KV hängt nicht vom Gehalt ab, sondern von deinem Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht, dem gewünschten Leistungspaket und vielem mehr. Das ist schwierig pauschal zu beantworten.


    Konkrete Fragen kannst du hier: http://www.forum-krankenversicherung.de/ ganz gut loswerden und kompetent beantwortet bekommen. Vielleicht hilft dir das!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Der Beitrag liegt bei ca. 17% deines Brutto-Lohns, also grob 200 Euro. Ich muss schon seit Wochen zu meiner GKV die Umstellung vornehmen lassen, aber um den Dreh ist es.


    Da du verheiratet bist, brauchst du dir keine großen Sorgen für "danach" zu machen (zumindest was die Krankenversicherung angeht), da du mit Beendigung deines Refs sofort wieder in die Familienversicherung kannst, sofern du keinen anderen Grund (Angestelltenverhältnis -> über die GKV versichert, diesmal musst du nur den Arbeitnehmeranteil bezahlen, Beamtenverhältnis -> Privatversicherung mit oder ohne Öffnungsklausel, oder weiter GKV mit den 17%...)


    Chili

  • Ob du verheiratet bist, spielt bei der KV keine Rolle, da musst du dich im Ref. in jedem Fall selbst versichern. Die Familienversicherung greift nicht bei deinem Einkommen.


    NIcht ganz, leider spielt das Verheiratet sein schon eine Rolle, wenn man freiwillig in der GKV versichert ist und der Ehepartner privat, dann wird sein Einkommen nämlich auch noch mit angerechnet für den Beitrag in der GKV. Also wenn wirkt es sich negativ aus, nicht positiv.


    Einziger Vorteil, man kann sofort nach Ref-Ende wieder in die GKV in die Familienversicherung, wenn der Ehepartner in der GKV ist.

    • Offizieller Beitrag

    Icht ganz, leider spielt das Verheiratet sein schon eine Rolle, wenn man freiwillig in der GKV versichert ist und der Ehepartner privat, dann wird sein Einkommen nämlich auch noch mit angerechnet für den Beitrag in der GKV. Also wenn wirkt es sich negativ aus, nicht positi


    ?????

    • Offizieller Beitrag

    würde mich auch interessieren...
    würde in meinem Fall eindeutig gegen eine Hochzeit während des Refs sprechen, weil ich sonst gar keine Kosten tragen könnte. Allerdings verstehe ich nicht, wie es funktionieren sollte, da die GKV sich ja normalerweise an dem eigenen Einkommen orientiert. Warum sollte das Einkommen des Ehepartners eine Rolle spielen?


    Chili

  • ?????


    Also noch mal langsam, damit du es auch verstehst.


    Wenn du verheiratet bist und freiwillig in der gesetzlichen KK, zählt als EInkommen nicht nur dein Einkommen, sondern auch eines evtl. privat versicherten Ehemannes. Du musst also, wenn du verheiratet bist und der Ehemann privat versichert dann in der GKV bei der freiwilligen Versicherung nicht die 15,5% von deinem EInkommen, sondern die vom Familieneinkommen (abzüglich eines Satzes für Kinder) berechnen. Daher sind dann die GKVs so teuer!


    Sprich, es ist aber nicht alleine teuer sich freiwillig zu versichern, sondern die Versicherung des Partners beeinflusst die Höhe des Beitrages auch noch!


    HIer nachzulesen, wie es berechnet wird.

  • So eine Berechnung würde doch kaum jemanden in der Konstellation in der GVK lassen.....zumindest nicht als Kinderlosen


    Doch, viele, weil die Beiträge in der PKV für bestimmte Erkrankungen immer noch zu hoch sind oder sie die Kosten nicht vorstrecken können oder wollen!


    Susannea, ich würde das doch nicht posten, wenn ich unverheiratet und/oder mein Mann nicht privat versichert wäre


    Dann gibts noch eine Begründung, warum das bei dir nicht so ist (hast du es denn mal nachgerechnet, ob dir wirklich nur 15,5% deines Einkommens abgezogen werden?). Nämlich wenn du alleine schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Bei der ist eh Schluß!


    Willst du also behaupten, diese Festlegung der Krankenkassen entspricht nicht der Wahrheit? Warum sollten sie es dann veröffentlichen?!?


    Edit: Noch mehr Begründungen sind natürlich die Variante der Rückkehr nach dem Ref in die GKV, die dann nur noch funktioniert, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Stelle unter der Beitragsbemessungsgrenze findest oder noch einen Restanspruch auf ALGI hast! Und natürlich die evtl. Überlegung, was in einer Schwangerschaft passiert.

    • Offizieller Beitrag

    ja, es sind nur 15,5 % :D


    Nach Wikip. trifft allerdings die Freiwilligkeit auf keinen zu, der im, ich sage mal: "normalen" Gehaltsbereich angestellt ist und schon gar nicht auf diejenigen, die im Ref sind. Davon ging die Ursprungsfrage ja aus.


    und nein, leider Gottes liege ich nicht über der Bemessungsgrenze :heul:

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