Widerspruch einlegen? Wie und wo?

  • Huhu,


    jetzt ist das Schlimmste passiert, was ich mir vorstellen kann. Heute die 2. mündliche Prüfung (Soziologie), gestern Bio.


    Ich bin heute durchgefallen, 4 Punkte. :( :( Nun frage ich mich, ob ich nicht was tun kann? Ich würde ja jetzt ein halbes Jahr verlieren, um diese eine Prüfung nächstes JAhr zu wiederholen. Hat irgendjemand Ideen, wo und wie das mit dem Widerspruch funktioniert? Ich bin total frustriert und enttäuscht, vor allem weil ich weiß, dass mir das mit etwas mehr Zeit zwischen den Prüfungen nicht passiert wäre. Andere Kommilitonen haben zwei bis drei Wochen zwischen den Prüfungen Zeit und das finde ich ehrlich unfair.


    Wäre toll, wenn mir jemand ´was dazu sagen könnte.


    Viele Grüße

  • Du möchtest also Widerspruch einlegen, weil du weniger Zeit zwischen den Prüfungen hattest als andere? Das kannst du vergessen, das ist kein Kriterium.

  • Nein, ich möchte Widerspruch einlegen, weil ich meine Note nicht gerechtfertigt finde. Die Sache mit den Prüfterminen ist zwar unfair, aber dass das kein Kriterium ist, weiß ich selbst. Wie ich gehört habe, kann man aber sehr wohl Einspruch erheben gegen eine Note. Mal abgesehen davon, dass ich mit mehr Zeit ohnehin viel besser abgeschnitten hätte. Ich hab mich während des gesamten Studiums immer schlechter eingeschätzt, als ich war, aber heute hatte ich das Gefühl, mit ungefähr einer 3 aus der Prüfung zu gehen..... Ich will damit sagen, ne Bombenprüfung wars nicht, aber so schlecht kams mir definitiv auch nicht vor.

  • Widerspruch kannst du nur wegen Verfahrensfehler während der Prüfung einlegen.


    Ich will dich nicht angreifen, ich kenne dich ja auch gar nicht, aber deine Argumentation ähnelt der Argumentation von einigen Achtklässlern "Wir können Freitag keine Mathearbeit schreiben, wir schreiben doch Mittwoch schon Englisch...". Das am Ende eines Studiums Prüfungen stehen weiß man in der Regel schon recht früh, also könnte (nicht das ich das getan hätte) man sich theoretisch sehr rechtzeitig gründlich vorbereiten.
    Das mit dem Gefühl bei Prüfungen ist recht schwierig einzuschätzen, weil gute (!) Prüfer die Fragen so stellen, dass man immer die höheren Ebenen antastet, merken die Prüfer "Hm, da kommt nix" gehen sie wieder auf die vorherige Ebene, merken sie, dass man sich auch dort noch auskennt, gehen sie weiter. So kann es also auch passieren, dass man meint, man hätte ja "nur wenige Fragen nicht gewusst", dann können das natürlich auch genau die wenigen Fragen gewesen sein, die eben "zur 4" hin geprüft wurden..


    Ein halbes Jahr dranzuhängen ist zwar nicht schön, aber auch kein Beinbruch. So hast du viel Zeit um dich gründlich vorzubereiten und kannst vielleicht ganz nebenbei in freiwilligen Praktika schon Schulluft schnuppern.

  • Konsultiere deine Prüfungsordnung. Wenn du einen Verfahrensfehler aus formalen Gründen festzustellen vermeinst, beziehe dich darauf und lege Widerspruch ein.


    Ob und wie du deine Leistung während des Studiums und während der Prüfung selbst einschätzt oder ob du dich gegenüber anderen Kandidaten unfair behandelt fühlst, ist dagegen verwaltungsrechtlich irrelevant.


    Nele

  • Danke für eure Antworten. Auch wenn es euch unlogisch erscheint (und vielleicht auch ist) möchte ich es dennoch versuchen. Daher würde ich mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, wohin ich mich ´wenden muss. Auf der Seite vom Amt für Lehrerbildung kann ich nix finden.


    Schulluft muss ich nicht schnuppern, denn ich arbeite dort schon einige Zeit nebenher. Ebenfalls weiß ich nicht, ob meine Argumentation 8-Klässler-Niveau hat und finde das ehrlich gesagt nicht sehr nett. Ich bin doch nur auf die Idee gekommen, Widerspruch einzulegen, weil mir Kommilitonen das geraten haben.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt bin ich neugierig, Was war denn der Verfahrensfehler in deiner Prüfung?


    Auch, wenn du es nicht hören willst, liest es sich momentan so: Menno, ich hab nur ne 4, dabei war ich eigentlich viel besser. Es war auch voll wenig Zeit zwischen den Prüfungen! Ich wusste außerdem die meisten Antworten und überhaupt haben meine Mitschüler, äh Kommilitonen auch gesagt, dass ich doch viel besser bin! ;)


    Nix für ungut, aber das ist echt kein Grund.


    Will dir wirklich nicht an den Karren fahren, aber vielleicht kommst du erstmal runter und denkst noch mal über die ganze Sache nach - mit etwas Abstand. Prüfungen sind doof, Noten manchmal ungerecht - aber oft auch nur ungerecht empfunden.


    Gruß
    Melo

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Nur mit der Argumentation, dass du dich ungerecht behandelt fühlst und du die Note für nicht gerechtfertigt hälst, wirst du keinen Erfolg auf Erfolg haben. Im Endeffekt wird ins Protokoll und in die Notenbegründung geschaut. Solange dort keine groben Verstöße fest zu stellen sind, wird dein Widerspruch abgelehnt.
    Glaub mit: Prüfer tun sich nicht leicht damit, ihre Prüflinge durchfallen zu lassen.

    • Offizieller Beitrag


    Ich bin heute durchgefallen, 4 Punkte. :( :( Nun frage ich mich, ob ich nicht was tun kann? Ich würde ja jetzt ein halbes Jahr verlieren, um diese eine Prüfung nächstes JAhr zu wiederholen. Hat irgendjemand Ideen, wo und wie das mit dem Widerspruch funktioniert? Ich bin total frustriert und enttäuscht, vor allem weil ich weiß, dass mir das mit etwas mehr Zeit zwischen den Prüfungen nicht passiert wäre. Andere Kommilitonen haben zwei bis drei Wochen zwischen den Prüfungen Zeit und das finde ich ehrlich unfair.


    Bis hierher machst Du als Hauptgrund für Dein Scheitern die schlechter Terminierung der beiden Prüfungen geltend.
    Diese Terminierung ist sicherlich ärgerlich, aber ich bezweifle, dass es einen Passus in der Prüfungsordnung gibt, der einen Mindestabstand zwischen den Prüfungen vorgibt.


    Ferner gilt für die meisten Prüfungen: Wenn die widrigen Bedingungen VOR Prüfungsantritt bekannt waren - und die Termine waren ja rechtzeitig bekannt - dann hat der Prüfling die Pflicht, eben diese Mängel ebenso rechtzeitig zu rügen und um Abstellung derselben zu bitten.


    Wir sind uns sicherlich einig, dass im Falle eines Bestehens Du keinen Widerspruch einlegen wollen würdest.


    Was das dann im zweiten Posting von Dir erwähnte Ergebnis der Prüfung an sich angeht, so ist wie die Vorredner auch schon gesagt haben, das formal korrekte Zustandekommen einer Note maßgeblich für den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs. Die subjektiv als zu schlecht empfundene Note spielt da gar keine Rolle. (Das ist übrigens auch gut so, weil es unter anderem uns Lehrer später vor eben diesen Widersprüchen schützt!)


    Der Nachweis für eine formal nicht korrekt durchgeführte Prüfung wäre von Dir zu erbringen. Ich bezweifle, dass Dir das gelingen wird.


    Es ist natürlich ärgerlich, dass Du jetzt noch einmal in die Verlängerung musst, aber ich fürchte, da führt kein Weg dran vorbei.


    Gruß
    Bolzbold

  • Auch, wenn du es nicht hören willst, liest es sich momentan so: Menno, ich hab nur ne 4, dabei war ich eigentlich viel besser.

    Sie hat aber keine 4 sondern 4 Punkte - damit ist man doch durchgefallen? Muss mal nachrechnen. 4 Punkte sind eine 4-, oder? Hast also doch recht ;)
    Ich denke, DAS ist das Problem. Sie schrieb ja auch, dass sie durchgefallen ist. Man muss wohl min. 5 Punkte haben?


    Aus der Beschreibung erkenne ich aber auch keine Verfahrensfehler. Ist ja aber auch schwierig, weil keiner von uns dabei war. Außerdem: ich meine, dass man hier im Forum schon einmal diskutiert hat, dass Verfahrensfehler gleich an Ort und Stelle bemängelt werden müssen und nicht nachträglich beklagt werden dürfen..? Kann das sein? (Edit: Quatsch)


    Lieschen, bist du in FRA? Wenn ja, schreibst du mir bitte eine Nachricht und sagst mir, wer dein Prüfer war? Soziologie ist nämlich auch mein Angstgebiet, weil mein Prüfer so ein sehr seltsamer Kauz ist :(

    Einmal editiert, zuletzt von immergut ()

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt mal ganz konstruktiv: das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre wenn du noch eine Reihe anderer Leute auftreibst, die bei diesem Prof auch völlig unerwartet durchgefallen sind.


    Habe mich eben an meine Prüfungsphase erinnert und da gab es einen fiesen Linguisten, bei dem ich auch Prüfung hatte. An meinem Prüfungstag kam eine Dame vom Prüfungsamt, stellte sich kurz vor und saß dann die ganze Zeit mit drin. Später erfuhr ich dann von einer Kommilitonin, die bei dem Prof durchgefallen war, dass das vor ihr schon einigen Studis so gegangen ist und die zusammen Beschwerde /Widerspruch eingereicht haben - erfolgreich! Der Prof wurde dann "überwacht", was wohl mein Glück war, denn ich hab gut bei ihm abgeschnitten.


    Die Kommilitonin ist dann mit mir ins Ref, d.h. sie konnte diese Prüfung wiederholen!


    Ich kann dir aber nicht genau sagen, ob es auch Verfahrensfehler gab, aber ich meine, man
    hat sich eher über die Art und Weise der Prüfung und den Umgang mit den Studenten beschwert.

  • Also, wo auch immer ich das mit dem "sofort Widerspruch einlegen" her habe - es ist Quatsch.


    Hier im Forum gab es mal einen Fall (auch aus Hessen), in der der Prüfer sich nicht an die vorab besprochene Literaturliste und die Gliederung gehalten hat - und der Threaderstellerin wurden wohl gute Erfolgsaussichten im Falle eines Widerspruchs vom AfL in Sicht gestellt. Vielleicht ein Ansatz? Hier
    Irgendwo anders (auch im Forum) bin ich auf folgenden Verfahrensfehler gestoßen: Der Prüfer hatte die Personalien des Prüflings nicht aufgenommen.


    Deine Ausgangsfrage (s. Überschrift) ist ja: Wie und wo den Widerspruch einlegen. Ich weiß jetzt nicht, ob du nach neuer oder alter StuPo studiert hast; die alte Ordnung konnte ich nicht finden, aber in der neuen steht in Paragraf 27 :


    Zitat

    (1) Gegen Entscheidungen des oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist Einspruch möglich. Er ist bei dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzulegen. Über den Einspruch entscheidet der Prüfungsausschuss mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Hilft er dem Einspruch nicht ab, erlässt er einen begründeten Ablehnungsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.

    und

    Zitat

    (2) Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen sind, sofern eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, innerhalb eines Monats, sonst innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe bei dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzulegen und schriftlich zu begründen. Hilft der Prüfungsausschuss, nach Stellungnahme beteiligter Prüfer und Prüferinnen, dem Widerspruch nicht ab, erteilt der Präsident oder die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität einen begründeten Widerspruchsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.

  • Such dir jemanden, der sich mit sowas auskennt, nämlich einen Anwalt für Prüfungsrecht. Es gibt erstaunlich viele Möglichkeiten für die Prüfungskommission, Formfehler zu machen, die nicht mal was mit deinen Leistungen zu tun haben müssen. Vielleicht findet ein Profi etwas.
    Außerdem kannst du schon mal was für deinen späteren Beruf lernen - die Wahrscheinlichkeit, so einem Anwalt auf der anderen Seite des Tisches zu begegnen, steigen in unserem Beruf nämlich immer weiter an.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • So sehr ich es verstehe, wenn man jede Möglichkeit nutzen möchte, um doch nicht durch die Prüfung zu fallen ... so sehr missfällt mir aber auch, dass man nun jede mögliche Lücke / jedes mögliche Fehlverhalten des Prüfers mit der Lupe sucht, um sich "durchzumogeln". Was hat das mit meiner Leistung zu tun, ob der Prof die Personalien aufnimmt? Ja, mag ja ein Formfehler sein, aber mich erinnert das auch an das Verhalten mancher Eltern und Schüler, das dazu beiträgt, dass man immer weniger Pädagoge und immer mehr Sklave von z.T. unsinnigen Vorschriften bzw. der Angst, was ein Rechtsanwalt nun wieder damit machen könnte, wird. Natürlich soll eine Prüfung fair sein, aber das Ergebnis soll die Leistung das Prüflings widerspiegeln - und nicht die seines Rechtsanwalts. Etwas mehr Selbstkritik und Eigenverantwortung für Erfolg / Misserfolg wären manchmal nicht schlecht.


    Die Begründung "Ich hatte nicht genug Zeit zwischen den Prüfungen" ist ehrlich gesagt nicht gerade überzeugend.

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