Klassenarbeiten in den Ferien korrigieren - darf man das?

  • Zitat

    CKR schrieb:
    Ich zitiere mal zur Antwort auf die Ausgangsfrage:


    "Was ist mit den Ferien? Werden die auf die Zwei- bzw. Drei Wochenfrist angerechnet oder stellen Sie eine 'Auszeit' dar? Selbstverständlich rechnen nur die die Tage, an denen Schule stattfindet, in den Ferien können und sollen die Lehrer sich erholen oder fortbilden; kein Mensch kann verlangen, dass ein Lehrer Klassenarbeiten z.B. mit in die Weihnachtsferien nimmt." (Günther Hoegg (2006) Schulrecht. Weinheim und Basel: Beltz, S. 22)


    Erstens ist das kein Zitat aus der Ausgangsfrage dieses Threads.
    Zweitens erhebt Hoegg nicht den Anspruch, alle länderspezifischen Regelungen in sämtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen, er generalisiert also und liefert hier keinen juristischen Kommentar.


    In NRW sieht es halt laut ADO so aus:

    Zitat

    § 14 Urlaub
    (2) […] Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z. B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres.


    Drittens ist dein Beitrag überhaupt keine Antwort auf die gestellte Frage: Dem TE ist ja durchaus bewusst und er betont es ausdrücklich, dass er auch zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben in den Ferien bereit ist.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

  • Das wär's ja noch. :D


    Wieso? Das wäre die logische Konsequenz. Immerhin steht es im freien Ermessen der Lehrkraft, wie sie die Korrekturfrist nutzt. In die individuelle Arbeitsgestaltung außerhalb der Präsenzzeiten (Unterricht, Aufsichten, Konferenzen,...) dürfen SL ja (noch) nicht reinreden.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • Wieso? Das wäre die logische Konsequenz. Immerhin steht es im freien Ermessen der Lehrkraft, wie sie die Korrekturfrist nutzt. In die individuelle Arbeitsgestaltung außerhalb der Präsenzzeiten (Unterricht, Aufsichten, Konferenzen,...) dürfen SL ja (noch) nicht reinreden.


    Das stimmt grob in Bezug auf die freie Gestaltung der Korrekturfrist, die allerdings höchstens auf drei Wochen begrenzt ist. Korrektur, Benotung, Rückgabe und Besprechung der Klassenarbeit haben aber lesbar innerhalb der Frist von drei Wochen zu erfolgen. Insofern kann eine Klassenarbeit nicht in den Ferien im Sekretariat zum Zwecke der Rückgabe in Form der Abholung durch die Schüler erfolgen. Hierbei wären zählbar nur drei der vier genannten Anforderungen erfüllt.


    Meine Empfehlung: Man sollte sich nicht auf die juristische Auseinandersetzung mit dem SL einlassen, sondern auf seine gesetzliche Verantwortung für den Bildungsauftrag der Schule.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

  • Dass die Besprechung regelmäßig nicht in den Ferien stattfinden kann, liegt aber nicht im Verantwortungsbereich der Lehrkraft.


    Alternativ kann die Lehrkraft ja anbieten (um den guten Willen zu zeigen), die Besprechung an einem Vormittag in den Ferien in der Schule abzuhalten. Dann muss sich der Schulleiter nur noch darum kümmern, dass an diesem Tag die Schule geöffnet und beheizt ist und ggf. der Schülertransport von / zur Schule organisiert ist. Aber das sollte das kleinere Problem sein, muss der SL halt gegenüber dem Schulträger etwas Rückgrat wegen der zusätzlich anfallenden Kosten zeigen.


    Wer die Musik bestellt, muss sie eben auch bezahlen...


    Ach ja: Die gesetzlich zulässige Höchstwochenarbeitszeit beträgt für Arbeitnehmer (wozu auch Beamte zählen) übrigens 48 Stunden. Hoffen wir nur, das der SL mit seinem Bestehen auf der 2-Wochen-Frist nicht gegen Gesetze verstößt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    "Was ist mit den Ferien? Werden die auf die Zwei- bzw. Drei Wochenfrist angerechnet oder stellen Sie eine 'Auszeit' dar? Selbstverständlich rechnen die nur die die Tage, an denen Schule stattfindet, in den Ferien können und sollen die Lehrer sich erholen oder fortbilden; kein Mensch kann verlangen, dass ein Lehrer Klassenarbeiten z.B. mit in die Weihnachtsferien nimmt." (Günther Hoegg (2006) Schulrecht. Weinheim und Basel: Beltz, S. 22)


    Völlig normal. Andere Arbeitnehmer müssen sich ja Weihnachten auch mit Urlaubstagen frei nehmen. Da ist es etwas vermessen, wenn hier ein Lehrer die Erholungskarte zieht. Er kann ja auch in den Tagen 27-31.12 korrigieren...

  • Völlig normal. Andere Arbeitnehmer müssen sich ja Weihnachten auch mit Urlaubstagen frei nehmen. Da ist es etwas vermessen, wenn hier ein Lehrer die Erholungskarte zieht. Er kann ja auch in den Tagen 27-31.12 korrigieren...


    Darum ging es aber nicht. Es ging um die Frage, ob der SL eine Drei-Wochen-Korrekturfrist eigenmächtig auf zwei Wochen verkürzen darf, wenn die dritte Woche in die Ferien fällt. Meine Meinung: Das darf er nicht. Wenn er darauf besteht, dass die Schüler die Arbeiten innerhalb der drei Wochen zurückbekommen, soll er die Schule für einen Tag in den Ferien öffnen (inkl. Beheizung, anwesendem Hausmeister, Schülertransport).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • auch wenn es nicht wirklich die Ausgangsfrage betrifft:


    deine Ferien sind kein Urlaub. Wie jeder andere Arbeitnehmer oder Beamte auch hast du soundsoviel Urlaubstage pro Jahr.

    Außer du überschreitest z.B. aufgrund deiner Arbeitsbelastung regelmäßig deine Wochenstundenarbeitszeit, dann ist der Freizeitausgleich in der unterrichtsfreien Zeit tatsächlich auch deine Ferienzeit.

    • Offizieller Beitrag

    Außer du überschreitest z.B. aufgrund deiner Arbeitsbelastung regelmäßig deine Wochenstundenarbeitszeit, dann ist der Freizeitausgleich in der unterrichtsfreien Zeit tatsächlich auch deine Ferienzeit.


    wenn du tatsächlich unter der Woche so viele Überstunden erarbeitest, dass es in Summe pro Woche 40 ergeben-- okay, dann ja.
    Allerdings vermute ich, dass das in den seltensten Fällen tatsächlich der Fall ist. Aufschreiben hilft ;)


  • deine Ferien sind kein Urlaub. Wie jeder andere Arbeitnehmer oder Beamte auch hast du soundsoviel Urlaubstage pro Jahr.


    Und wann ich meine Urlaubstage nehme und wann die Ferien oder ein Teil davon nur "unterrichtsfreie Zeit" sind bleibt doch mir überlassen, oder?

    • Offizieller Beitrag


    Und wann ich meine Urlaubstage nehme und wann die Ferien oder ein Teil davon nur "unterrichtsfreie Zeit" sind bleibt doch mir überlassen, oder?


    nun ja, ich muss meine Urlaubstage beantragen und eintragen lassen.


    Aber egal, Tatsache ist doch, dass Ferientage keine Urlaubstage sind. Und wer z.B. die ganzen Sommerferien als Urlaub nimmt (d.h. nichts für die Schule tut), der hat seinen Urlaub eben verbruacht und muss in den Ferien z.B. korrigieren.
    Oder verstehe ich die Frage nicht? Es ging doch darum, ob die Ferien als Korrekturzeit angerechnet werden können, oder nicht?

  • Darf man das? Ich muss! Ohne Korrekturen in den Ferien würde ich mit einer vollen Stelle nicht überleben. Mir ist es ziemlich wurscht, wann ich die Arbeiten wiedergebe. Ich versuche zügig zu arbeiten, aber manchmal dauert es dann doch vier Wochen und mehr. Dann ist es eben so. Wie lange warte ich auf meinen Steuerbescheid? Da soll mir noch einer mit irgendwelchen dusseligen Vorschriften kommen! Wenn ich für Korrekturarbeit kaum bezahlt werde, dann nehme ich mir auch das Recht heraus, die Arbeiten dann zurückzugeben, wenn ich das ohne extremen Stress tun kann. Bisher hat sich - außer gelegentlich maulenden Schülern - noch keiner beschwert!

  • Wie lange warte ich auf meinen Steuerbescheid? Da soll mir noch einer mit irgendwelchen dusseligen Vorschriften kommen!


    Wenn's der Finanzbeamte nicht in angemessener Zeit schafft, dann liegt's an den komplizierten Steuergesetzen, Querulanten-Bürgern oder einfach an zu viel Arbeit für die täglichen 8 Stunden Anwesenheitszeit.


    Wenn's die Lehrkraft nicht in angemessener Zeit schafft, dann liegt's daran, dass sie nicht effizient genug arbeitet, nicht für den Beruf "brennt" (verbrennt?) oder einfach ein "f... Sack" ist.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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  • Ich würde mich eher fragen was der Sl damit bezwecken möchte? Sich profilieren? Das Kollegium gegen sich aufbringen? Besser wäre es doch, wenn er Lehrer nicht noch mehr unter Druck setzt. Ich denke keiner lässt gerne die Stapel Klassenarbeiten unkorrigiert zu hause liegen, man hat eben auch andere Dinge zu tun. Daher stelle ich mir auch die Frage wie nele... hat der nichts anderes zu tun??

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