NRW - Mai 2013

  • Hallo,
    für alle die sich für Mai 2013 in NRW beworben haben, auf der Sevon Seite ist nun folgender Hinweis zu sehen:


    "Aktueller Hinweis


    Zum Einstellungstermin 01.05.2013 muss kein Lehramt einer Zulassungsbeschränkung gem. §§ 40 ff. Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) unterworfen werden."


    Das heißt alle, die sich beworben haben, haben wie in den letzten Jahren auch, einen Platz bekommen. Die Frage ist nur noch wo ;)


    Mfg Lena

  • Und das heißt auch, dass das Zeugnis erst im April nachgereicht werden muss :liebe:
    Ich hab meine Staatsarbeit heute abgegeben und hab morgen mein Kolloquium, ich freu mich!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Und das heißt auch, dass das Zeugnis erst im April nachgereicht werden muss :liebe:


    Und das heißt für mich auch, dass ich die Nachreichfrist einhalten kann :grins:
    Muss mich jetzt nur ranhalten und schnell die Masterarbeit schreiben...Hoffentlich klappt dann mit der (blöden) Anerkennung des Masterzeugnisses alles rechtzeitig.


    Meine Freude über den Ref-Platz ist gerade aber ein wenig gemindert worden, weil mir eine Freundin sagte, ich soll es mir sehr gut überlegen, nach NRW zu gehen. Sie hat von einigen ihrer Freunde erzählt, die gerade fertig sind und das hier erzählten:


    - 3 Monate bis aufs erste Gehalt warten (das mit der Bezahlung stand angeblich auch schon mal im Spiegel Online)
    - 18h Unterricht plus Hospitation
    - grausame Schulen


    Mein erster Gedanke ist: Einzelerfahrungen, die nicht unbedingt zutreffen müssen. Zumal eine Freundin von mir auch gerade in NRW fertig geworden ist und mir nichts von diesen negativen Dingen berichtet hat. Sie fand es sehr gut da drüben.
    Vielleicht können ja hier nochmal Leute sagen, ob es bei ihnen auch Probleme mit der Bezahlung oder den Unterrichtsstunden gibt/gab....

  • Bis das Geld kommt, dauert es ein bisschen. Aber das ist in anderen Bundesländern auch so.
    Bei mir hat es keine drei Monate gedauert.


    Und es sind mit Sicherheit auch nicht alle Schulen grausam. Ich fand meine Schule super. Ich bin immer noch in NRW, obwohl ich aus einem anderen Bundesland komme.

  • Guten morgen!
    Danke erstmal für eure Antworten... :D
    Cambria: Weißt du denn noch, wie lange es bei dir gedauert hat, bis das erste Gehalt da war? Und danach lief alles planmäßig?


    Und noch eine Frage an alle: Die Stundenzahl fürs Unterrichten ist ja festgeschrieben. Wie sieht es aus, wenn man doch mehr Stunden arbeiten muss oder Vertretungsunterricht übernehmen soll, wird das extra vergütet?

  • Keine Ahnung, wie lange es gedauert hat, bis das Geld auf dem Konto war. Aber zunächst habe ich einen Abschlag bekommen und danach lief alles ganz geregelt weiter. Ich denke mal ich musste so ca. 1 1/2 Monate warten, bis alles auf Normalstand war. Keinesfalls 3 Monate. Aber es kommt natürlich immer auf verschiedenste Faktoren an.


    Vertretungsunterricht wird meines Wissens nicht extra vergütet. Aber zumindest mein damaliger Schulleiter hat mich nicht für den Vertretungsunterricht verheizt. Das kam nur in absoluten Notfällen mal vor. In meiner jetzigen Schule wird ebenfalls darauf geachtet, dass die LAA nicht dafür eingesetzt wird. Nach deiner bestandenen Prüfung darfst du ganz offiziell vergütete Mehrarbeit leisten.


  • Also, ich habe eine Freundin von mir gefragt und sie meinte auch, dass ihr in NRW alle Vertretungsstunden bezahlt wurden, sodass sie selbst bei nur 4-5 Stunden pro Monat ein gutes Taschengeld verdient hat.....Ist das denn nun immer so oder gibt es Unterschiede, was die Bezahlung von Überstunden angeht?

    • Offizieller Beitrag


    Also, ich habe eine Freundin von mir gefragt und sie meinte auch, dass ihr in NRW alle Vertretungsstunden bezahlt wurden, sodass sie selbst bei nur 4-5 Stunden pro Monat ein gutes Taschengeld verdient hat.....Ist das denn nun immer so oder gibt es Unterschiede, was die Bezahlung von Überstunden angeht?

    Wie viel Vertretungsunterricht man machen muss, hängt übrigens sehr stark von den Schulen ab. Die Bezahlung ist aber immer gleich (wenn die Schule das richtig umsetzt - und ich habe in Erinnerung, dass es damals im Ref bei uns Unterschiede zwischen den Schulen gab, weil manche Schulen die Regelung nicht richtig umsetzten und die Refs das erst ansprechen mussten). Es gibt manche Schulen, in denen viel vertreten wird und wo du somit einige Überstunden machst, die du bezahlt bekommst. An anderen Schulen allerdings fallen weniger Vertretungsstunden an, so dass du mit diesem Zusatzeinkommen nicht unbedingt rechnen kannst.

  • Ich selbst habe noch keine Vertretungsstunden gemacht, meine Refkollegin hat aber bisher auch alle bezahlt bekommen. Zumindest bei uns am Seminar habe ich aber auch nicht den Eindruck, dass die Reffis bermäßig viel für Vertretung eingesetzt werden. Habe eher das Gefühl, dass man insgesamt doch schon tendenziell eher "Rücksicht" auf uns nimmt an den Schulen und nicht versucht, uns noch mit Mehrarbeit vollzuladen.


    Zur ersten Gehaltszahlung: ich hab im Mai angefangen, hatte nach 2 Wochen einen Abschlag und am 1.6. bereits die reguläre Gehaltszahlung. Kann also nicht meckern :) Es scheint aber doch sehr unterschiedlich zu sein.

  • Hallöchen!


    Dass das schulabhängig ist, war mir klar. Ich rechne nicht fest mit Vertretungsunterricht (wahrscheinlich werde ich mich bei dem generellen Stress über jede freie Minute freuen), aber mich hat nur mal interessiert, ob das bezahlt wird, weil eine Freundin, die in Berlin ihr Ref macht, meinte sie muss auch immer Vertretungsunterricht machen und bekommt davon nichts bezahlt. Schon krass, wie die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland zu sein scheinen.
    Jedenfalls danke für eure Antworten :D

  • Kurz zur Zahlung des ersten Gehalts: Unsere Referendarin hat letzte Woche von ihrer ersten Abrechnung berichtet. Sie ist am 1.11. eingestellt worden. Somit hat es bei ihr maximal 4 Wochen gedauert. Damit kann man leben, das muss man in der freien Wirtschaft genauso, da da ja immer am Ende des Monats bezahlt wird.


    Und: 18h + Hospitation gilt für OBASler.


    Zudem ist die Qualität der Schule sicher nicht vom Bundesland abhängig.

  • Zum Vertretungsunterricht: während des Refs (d.h. Vor dem Examen) darf man 2 Std./Woche Mehrarbeit machen. Nach dem Examen nicht mehr als 6Std./Woche.


    Das gilt für NRW.


    Es gibt aber immer noch Schulen, die die Mehrarbeit nicht anmelden und meinen, die Reffis wären nach dem Examen dazu verpflichtet.

  • Sissymaus: Das sehe ich auch so, 4 Wochen sind vollkommen okay und damit rechne ich auch. Wie gesagt, wenn man woanders arbeitet, gibt's das Gehalt auch erst am Ende des ersten bzw. zu Beginn des nächsten Monats. Und noch eine ganz dumme Frage: was sind OBASler? :rotwerd: EDIT: Hab mich doch schnell selbst informiert und anscheinend meinst du Seiteneinsteiger ;)


    Kleeblatt: Danke für den Hinweis! Sowas zu wissen ist sicherlich von Vorteil, damit die Schule einen nicht ausnutzt. Wenn sowas passiert und man die Regelungen kennt, kann man das ja direkt ansprechen...

  • Kleeblatt: Danke für den Hinweis! Sowas zu wissen ist sicherlich von Vorteil, damit die Schule einen nicht ausnutzt. Wenn sowas passiert und man die Regelungen kennt, kann man das ja direkt ansprechen...

    Die Mehrarbeit muss allerdings (genau wie auch andere Nebenjobs) von der Seminarleitung genehmigt werden.
    Viele trauen sich nicht, ihre Schulen anzusprechen, wenn sie zu Mehrarbeit "verdonnert" werden. Also immer schön an die Seminarleitung wenden :)

  • Moin,


    wie hoch ist denn die Vergütung für eine Stunde Mehrarbeit/ Vertretung am Gymnasium? Wenn man da wöchentlich sich bereit erklärt eine Stunde zu übernehmen, wäre das ja nochmal ein netter Nebenverdienst!

  • Moin,


    wie hoch ist denn die Vergütung für eine Stunde Mehrarbeit/ Vertretung am Gymnasium? Wenn man da wöchentlich sich bereit erklärt eine Stunde zu übernehmen, wäre das ja nochmal ein netter Nebenverdienst!


    Brutto wohl um die 28€, weiß aber nicht, ob dass auch für Reffis gilt.

  • @ Kleeblatt: Wie meinst du das denn mit dem Anmelden? Wenn die Schule spontan für eine Stunde eine Vertretung braucht, dann kann ich doch gar nicht so schnell die Erlaubnis einholen. Oder meinst du, dass man nur beim ersten Mal die Genehmigung einholt, z.B. 2 Stunden pro Woche zusätzlich machen zu dürfen, wenn Bedarf besteht?


    @Cressi: Das würde mich auch mal interessieren. Meine Freundin meinte, dass sie mit 4-5 Stunden im Monat extra ein schönes Polster hatte :)

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