Arzttermin vormittags?

  • Hallo, ich war jetzt zwei Wochen krankgeschrieben :( , was ja schon unangenehm ist.
    Jetzt soll ich nach de Ferien vormittags zu einer Ärztin gehen, es geht um einen wichtigen Termin, um die Sache weiter in den Griff zu bekommen. Da Gesundheit ja wichtig ist, möchte ich da auf jeden Fall auch hin. Jetzt ist die Frage, wie gehe ich da bei der SL vor? Schildere ich ihr die Sache und bitte ich, meine Plusstunden dafür zu nehmen ?? Oder bekommt man da eh eine Bescheinigung/Krankschreibung vom Arzt? Mich für den Tag krankmelden (also als ob ich kurzfristig etwas habe) möchte ich nicht, das macht ja auch nicht so einen guten Eindruck..
    Würde mich über Tipps freuen! :)

  • Notfalls benötigt man eine Bescheinigung der Ärztin darüber, dass die Behandlung medizinisch notwendig und nicht außerhalb der Unterrichtszeit möglich ist.
    Eventuell können die Stunden ja verlegt werden.

  • Wenn Untersuchungen nicht nachmittags gemacht werden, gehen bei uns alle Kolleginnen vormtitags zu derlei Untersuchungen, indem sie es vorher der SL sagen und diese eine Vertretung organisiert - so als wäre die Lehrerin krank.
    Sollte es natürlich ein Termin sein, der genauso gut nachmittags wahrgenommen werden kann, bekommt die betreffende Kollegin dies gesagt (hatten wir tatsächlich auch mal so eine...*hust*)

  • Guten Tag,


    leider hast du kein Bundesland angegeben.
    Hier und Rheinland-Pfalz regelt das die Urlaubsverordnung. SL hat die Möglichkeit, Urlaub und Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen zu gewähren. Dazu gibt's alle paar Jahre mal ein Rundschreiben, welches Details erläutert. Wenn es eine Dienstbefreiung ist, muss man dafür auch keine 'Plusstunden' (Was ist das?) nehmen.
    Vielleicht kann man aber auch mit der Ärztin verhandeln. Es kann sein, dass der Termin ohne Notwendigkeit auf einen Vormittag gelegt wurde.
    (Ärzte sind Dienstleister, und ich suche mir die Dienstleister aus, deren Öffnungszeiten mir passen.)


    Gruß
    Nitram

  • ich würde sagen, krank ist krank. und wenn man zum arzt geht bekommt man doch immer eine bescheinigung und solang du die hast, kannst du doch auch hingehen wann du möchtest.

  • Hallo,


    hier wurde schon viel Richtiges geschrieben.
    An meinen bisherigen Schulen in NRW langte bisweilen der "kleine Dienstweg"; sprich: Mit der Schulleitung offen und ehrlich sprechen; ihr mitteilen, dass die Nachuntersuchung sich leider nicht auf den Nachmittagsbereich verschieben lässt.
    Ich denke, grundsätzlich wird die SL davon ausgehen, dass dies eine unumstößliche Tatsache darstellt, da sie dir vertraut. Vertrauen hat man sich doch in der Vergangenheit "redlich" erworben durch Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein und Loyalität. Warum sollten also Bedenken bestehen, die SL nach längerer Krankheit um Freistellung für einen Nachsorgetermin am Vormittag zu bitten?
    Ich selbst würde - frühzeitig - unaufgefordert den Terminzettel vorlegen, die Situation schildern und mein Bedauern ausdrücken, dass sich kein günstigerer Termin finden lassen konnte.
    Je früher, je besser. Somit kann die Vertretung langfristig geplant und eingestielt werden.


    LG Lea

  • So sehe ich da auch und so handhabe ich das auch.Wenn ich der Schulleitung sage, dass der Termin nicht zu einem anderen Zeitpunkt liegen kann, dann glaubt sie mir das auch.

  • Hallo, vielen Dank für eure Antworten! Werde das jetzt auch so machen.. es geht leider kein Nachmittagstermin und ich werde ihr dann eine Bescheinigung noch mitbringen.. Wünsche euch noch ein schönes Adventswochenende!

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir ist das leider öfters so, dass sich Nachuntersuchungstermine nicht auf den Nachmittag legen lassen.
    Dann fülle ich mindestens eine Woche vorher eine "Dienstbefreiung" aus (Zettel, auf dem steht, wann und warum ich fehlen werde) und lege die der SL ins Fach, damit die gleich den Vertretungsplan organisieren können. Arbeitsaufträge für die jeweiligen Klassen können sich die Kollegen aus meinem Fach nehmen.
    War noch nie ein Problem.

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Für den Bereich der Tarifbeschäfitgen gilt:
    § 29 TVL
    Soweit ärztliche Untersuchungen während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen, ist der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen.
    Ich würde in solchen Fällen grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung beilegen um Zweifel auszuräumen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Für Beamte in NRW gilt §12 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO)



    Ich weiß leider nicht, ob diese Verordnung für die Posterin gültig ist, da sie ihr Bundesland nicht angegeben hat. Ich vermute allerdings sehr stark, dass solche Dienstbefreiungen in anderen Bundesländern ähnlich geregelt sind - Google hilft.


    Nele

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