• ...habe einer Schülerin (13 Jahre alt) selbst gemachte Schokopralinen geschenkt. Diese Schokolade war für mich gedacht (ein Geschenk) und ich habe erst danach erfahren, dass in 2(!!) davon Eierlikör drin war, nun weiß ich nicht, was ich tun soll...mich entschuldigen?nichts?Ist das schlecht wegen der Verbeamtung (bin noch nicht verbeamtet)?Wie schlimm kann der Ärger sein, den ich bekommen könnte?

  • die Kollegin hat es mir danach in der Konferenz erzählt, aber da waren die Schüler ja schon weg...jetzt nimmt die das mit nach Hause und ich habe Angst, dass die Eltern Stress machen...

  • Ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen.
    Alternativ kannst Du ja auch bei den Eltern anrufen und die Sache klären.
    Vielleicht hat das Mädchen die Pralinen aber auch schon gegessen und nicht einmal gemerkt, dass da Eierlikör drin war.


    Nur keine Panik.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Wieso kannst Du erst nach den Ferien anrufen?
    Stehen die Eltern nicht im Telefonbuch?

    • Offizieller Beitrag

    Danke.


    Zu deiner Frage (Folgen): Abgabe von Alkohol an Jugendliche durch Nicht-Gewerbetreibende wird IMHO in der Regel mit einer Geldstrafe bestraft. Selbst wenn dies der Fall ist, würdest du aber bei der geringen Strafhöhe nicht als "Vorbestraft im Sinne des Beamtengesetzes" gelten, so dass die Gefährung des Beamtenstatuses aufgrund der Vorstrafe nicht naheliegt.
    Auch wenn es sich "nur" um Pralinen handelt, ist dort in der Regel Alkohol drin (wenn auch wenig). Aussagen zur Höhe des Alkoholgehaltes kenne ich nur von Mon Cherie. Dort würde man eher platzen (wegen der Schokolade) als das man besoffen wird. (Kann allerdings sein, dass Eierlikör-Pralinen schlimmer sind.) Aufgrund der wahrscheinlich eher geringen Menge dürfte wahrscheinlich kein "Strafverfahren wegen Abgabe von Alkohol an Jugendliche" eingeleitet werden. Wäre übertrieben.
    Sollten sich die Eltern beschweren, dürfte es in einer solchen Situation ein Gespräch mit dem Schulleiter und schlimmstenfalls einen entsprechenden Eintrag in die Dienstakte ("verteilt versehentlich Alkoholpralinen") geben. Dienstrechtlich musst du dir wahrscheinlich keine Gedanken machen. Du bleibst weiter Lehrerin.


    (Anmerkung: ich habe einen solchen Fall noch nicht erlebt und es einmal anhand des Dienstrechtes in NRW durchgespielt. Denke, dass es bei euch ähnlich ist.)


    kl. gr. frosch

  • Also ich glaube kaum, dass hier irgendjemand wegen zwei (!) Pralinen ein Fass aufmacht, es sei denn, du selbst, und danach sieht es im Moment gewaltig aus! Wenn du jetzt einen riesen Aufstand machst, Freundinnen des Mädchens, die Eltern etc. informierst, dich wortreich entschuldigst, kann das natürlich unangenehm werden. Ansonsten hat das Mädchen die Pralinen ohnehin sicher verspeist, ohne sich was dabei zu denken. Oder ist es plausibel, dass es die Pralinen mit heim nimmt, sie den Eltern zeigt, diese die Pralinen kosten, dich anzeigen.....? Mal runterkommen, Ruhe bewahren und für das nächste Mal gelernt haben. Bin sonst sehr gewissenhaft, aber in diesem Fall wäre Selbstanzeige meiner Meinung nach mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

  • also bisher habe ich noch niemanden informiert...das war nur ein Tipp hier im Forum, evtl. hast du das falsch verstanden, aber danke trotzdem..das baut mich auf...evtl. stresse ich mich echt zu sehr... :rotwerd:

  • Jep, tust Du...
    Ich bezweifel, dass die Eltern wegen zwei Pralinen ein Fass aufmachen.Evtl. hat sie einmal reingebissen, gesagt" schmeckt nicht" und entsorgt, oder gesagt "guck mal Mama, die sind für Dich, die habe ich von Frau xy bekommen" oder sie einfach gegessen. Sollte sich jemand beschweren, sagst Du einfach genau wie es war: ein Versehen!
    Ich bin Meisterin in sich-einen-Kopf-machen und passiert ist mir außer schlafloser Nächte noch nie was.
    Ich denke grad mal als Mama: Sollte ich rausbekommen, dass Frau Lehrerin von Großsohn ihm Alkoholpralinen gibt, würde ich mich wahrscheinlich köstlich darüber amüsieren, ihr ein paar Zeilen schreiben und das ganze mit einem Grinsen bei ihr abgeben...

  • Abgabe von Alkohol an Jugendliche durch Nicht-Gewerbetreibende wird IMHO in der Regel mit einer Geldstrafe bestraft.


    Was ist denn das für eine Rechtslogik? Das würde ja heißen, ein Einzelhändler darf Pralinen mit einer winzigen Menge Alkohol an Jugendliche verkaufen, aber verschenken darf man solche Pralinen nicht an Jugendliche???


    Ich würde da überhaupt kein Fass wegen aufmachen. Unwahrscheinlich, dass sich jemand wegen so etwas beschwert.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich würde gar nicht reagieren. Wahrscheinlich passiert gar nichts. Wenn was passiert, sagst du einfach, dass du es nicht wusstest. Ende.
    Daraus kann dir keiner einen Strick drehen.

  • Wenn da jetzt nichts kommt, dann lass es auf sich beruhen.Hast du keine Telefon Listen in deinem Klassenbuch oder im Schulplaner (habe ich zumindest immer dort)? Ich habe sowohl meine Klasse als Liste drinnen, als auch andere Klassen, in denen ich Unterrichte.

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