Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in nicht-GU-Klasse?

  • Hallo zusammen,


    kennt sich jemand damit aus, ob ein Kind mit sonderpäd. Förderbedarf auch in einer nicht-GU-Klasse gefördert werden darf, auch wenn es in der Stufe eine GU-Klasse gibt? Die Gründe dafür können ja unterschiedlich sein - z. B. dass in der GU-Klasse schon (zu) viele Kinder mit Förderbedarf sind oder dass sich ein Kind in einer anderen Klasse einfach wohler fühlt (z.B. Umfeld/Freunde/Klassenlehrer...). Geht das oder MUSS ein Kind mit Förderbedarf in die GU-Klasse?


    Ich bin für jede Hilfe dankbar!

  • Ich würde mal sagen, dass wenn ein Kind mit Förderbedarf in eine Nicht-GU-Klasse kommt, diese Klasse dann automatisch eine GU-Klasse ist ;)
    Bei uns ist ohnehin jede Klasse eine GU-Klasse - da wir 10 Klassen und 36 Kinder mit Förderbedarf haben - da ist man als Sonderpädagoge in mehreren Klassen eingesetzt. Demnach müsste in Eurem Fall halt der Einsatz des Sonderpädagogen entsprechend organisiert werden.

  • Das würde ich auch so sehen. Die Förderstunden sind ans Kind gebunden und stehen ihm ja zu. Also ist seine Klasse dann GU-Klasse. Eine andere Qualifikation für den Status GU-Klasse wüsste ich nicht.
    Die Frage ist: Lässt sich der Einsatz des Sonderpädagogen entsprechend organisieren?

  • Der Sinn einer GU Klasse ist ja, dass der Förderpädagoge so lange wie möglich in der Klasse ist. Wenn du z.B. ein Kind mit dem Schwerpunkt le hast, ist der Pädagoge nur 2 Stunden in der Woche da. Wenn du 10 Kinder hast 20 Stunden.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!


    Das mit der Förderung ließe sich auf jeden Fall regeln. Das Kind kann z.B. die Förderstunden in der GU-Klasse machen oder der Sonderpädagoge geht in die andere Klasse. Es würde sich eine Regelung finden lassen, mit der alle zufrieden sind. Trotzdem muss ich mich irgendwie vergewissern, dass ich rechtlich nichts Falsches mache... ich habe halt gehört, dass man das nicht "darf"... gibt es dafür irgendwo eine Quelle?

  • ...ich mich irgendwie vergewissern, dass ich rechtlich nichts Falsches mache... ich habe halt gehört, dass man das nicht "darf"... gibt es dafür irgendwo eine Quelle?

    Bist du Schulleiterin? Denn letztendlich entscheidet doch die Schulleitung über die Klassenzusammensetzung und den Einsatz der Fachlehrer und Sonderpädagogen. Die Schulen erhalten doch zusätzliche Mittel für den GU, da ist es eigentlich nur eine organisatorische Frage, in wie vielen Klassen gemeinsamer Unterricht stattfindet. Auch hier wird es sicher wieder je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben. leider steht dein Bundesland nicht im Profil.

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

  • ... nein, ich bin keine Schulleiterin, sondern "nur" Lehrerin :) Unserer Schulleitung ist das soweit egal, die haben auch wenig Ahnung vom GU und überlassen alle Entscheidungen soweit uns (Sonderpädagogen und Lehrer). Es geht übrigens um NRW...

  • Ein Blick ins NRW Schulgesetz verrät:


    Zitat

    §19... In den Fällen des § 20 Abs. 7 und 8 ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.


    Zitat

    §30... (7) Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist.


    Heißt für mich: eine Schule kann nicht einfach nach belieben Klassen zu GU-Klassen erklären, die Zustimmung des Trägers ist erforderlich.

  • Die Frage ist, ob das Kind tatsächlich ausreichend in der Klasse gefördert werden kann. Also: welchen Sinn macht es für das Kind. Es hat ja sonderpädagogischen Förderbedarf (welchen auch immer), damit es sonderpädagogische Förderung erhält.
    Der Gedanke an sich ist auf jeden Fall recht inklusiv.... ;)

  • Hallo,


    Moebius: Vielen Dank für deinen Hinweis. Darauf hätte ich auch selber kommen können... :rotwerd: . Wer aber ist genau mit "Schulträger" gemeint? Ist es das Schulamt?


    Jole: Ich verstehe manchmal nicht, was es genau heißen soll, dass Kinder "sonderpädagogisch gefördert" werden?? Die anderen Kinder, die in der GU-Klasse sind, bekommen doch auch "nur" leichtere Arbeitsblätter (aber nur manchmal) oder Nachhilfe in Kleingruppen von dem Sonderpädagogen - und an dieser Nachhilfe könnte das Kind ja teilnehmen - der Stoff ist in allen Stufen gleich. Weiterhin könnte der Sonderpädagoge ja auch in zwei oder drei Stunden in die andere Klasse gehen..


    Ich bekomme es von anderen Schulen (meist allerdings Grundschulen) ja auch mit, dass Kinder mit sonderpä Förderbedarf vereinzelt in Klassen sitzen... Das ist doch viel eher "Inklusion", als alle "behinderten" Kinder in eine Klasse zu stecken, sodass man dann quasi eine kleiner Förderschulklasse hat??

  • Jole: Ich verstehe manchmal nicht, was es genau heißen soll, dass Kinder "sonderpädagogisch gefördert" werden?? Die anderen Kinder, die in der GU-Klasse sind, bekommen doch auch "nur" leichtere Arbeitsblätter (aber nur manchmal) oder Nachhilfe in Kleingruppen von dem Sonderpädagogen - und an dieser Nachhilfe könnte das Kind ja teilnehmen - der Stoff ist in allen Stufen gleich. Weiterhin könnte der Sonderpädagoge ja auch in zwei oder drei Stunden in die andere Klasse gehen..

    Sorry, O.T.:
    Da stellen sich mir echt die Nackenhaare auf... Nachhilfe...Du hast das ja glaube ich schon öfter mal geschrieben, dass das mit dem Sonderpädagogen bei euch nicht so richtig gut klappt, ich glaube,da wäre mal ein klärendes Gespräch notwendig. Sonderpädagogische Förderung ist definitiv NICHT Nachhilfe, das versuche ich einigen meiner Regelschulkollegen auch regelmäßig zu erklären...

  • Zitat

    Sonderpädagogische Förderung ist definitiv NICHT Nachhilfe,

    ... aber manchmal brauchen die Kinder doch genau DAS... dass ihnen jemand den Stoff noch einmal erklärt....


    Ich wollte auch keine Grundsatzdiskussion starten. Es geht mir nur darum, warum jemand verbieten sollte, dass ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer anderen Klasse ist? Es gibt natürlich (pädagogische) Gründe dafür, dass es nicht in der GU-Klasse bleiben sollte. Ist die "Inklusion" wichtiger alles alles andere? Was ist, wenn das GU-Kind ein anders Kind in der Klasse bedroht und ganz massiv dazu beiträgt, dass das Klassenklima schlecht ist? ... Jedes andere Kind würde man in so einem Fall doch auch in die Parallelklasse versetzen...

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