Schwimmunterricht - was würdet ihr tun?

  • Danke euch beiden.
    Dann ist die Alternative, dass die Schulleiterin mitgeht, sicherlich auch nicht rechtens. Oh Mann, ich habe das Gefühl, da wird noch ein Haufen an Diskussionen auf mich zukommen.


    Und um die Frage zu beantworten, nein, ich bin keine Sportlehrerin, habe kein Sport studiert (das hat soweit ich weiß niemand an dieser Schule).

  • Wenn ich quasi nur als "hospitierende" Person mitgehe, liegt die Verantwortung dann bei der Schulleitung oder dennoch bei mir?

    Es muss eben klar sein, dass die den Schwimmunterricht gibt und du nur hospitierst. Aber wie die Mischpoke bei euch so einschätze, wird das nirgends so eindeutig dokumentiert sein. Du kannst dann eben nicht als Schwimmlehrerin auf dem Stundenplan stehen.

    Ja, wenn eine andere Person, z.B. Abgesandter der DLRG/Wasserwacht mitgeht und den Kurs leitet, dann wäre es möglich dich als Helfer einzusetzen.

    Ebend. Und auch dann wärest du nicht die Schwimmlehrerin und auch das müsste so dokumentiert sein. Es gehört sich übrigens nicht, so etwas einen DLRGler ehrenamtlich machen zu lassen. Sportlehrer ist halt auch ein Beruf.

    es wird so hingestellt, als stelle ich mich an und das Wasser wäre ja nicht tief und sie würden schließlich auch Schwimmunterricht ohne Schein geben etc.

    "Das haben wir schon immer so gemacht." ist ein schönes Synonym für "Wir haben halt keine Argumente." Ja, du stellst dich an, und zwar mit Recht. Da gibt es Regeln. Da kann man sich ja ausnahmsweise Mal dran halten. Und das die Wassertiefe als Argumentversuch angeführt wird, zeigt, dass die Kollegen gar nicht wissen, worum es geht. Da soll ein halbes Dutzend I-Dötzchen sich im Wasser bewegen, das ihnen locker und bequem bis zum Hals geht. Und du sollst dich daneben stellen und hast keinen Plan, was da überhaupt läuft.


    Allein schon.


    Wenn deine SL nicht einsieht, dass das Käse ist, muss man es eben so lange wiederholen, bis sie es versteht. Du darfst keinen Schwimmunterricht geben, weil dir die formalen und sicher auch die fachlichen Voraussetzung fehlen. Damit ist eigentlich der Kater gekämmt. Lass' die nicht vergesäßen!


    habe kein Sport studiert (das hat soweit ich weiß niemand an dieser Schule).

    Und das ist das Problem in dem Laden. Die Personalpolitik scheint da nicht ganz durchdacht zu sein. Problem löst man übrigens nicht, indem man neue schafft.


    Boa, ey, ich kriech 'nen dicken Hals!


    Ich wünsche dir reichlich Durchhaltevermögen. Sachlich bleiben. Höflich aber bestimmt.


    Viel Erfolg!


    Pausi


    PS: Ich glaube übrigens nicht, dass man die nötige Fachlichkeit und die didaktische Tiefe an zwei Nachmittagen erwirbt.

  • Es gibt ja solche Übungsleiterscheine, damit man wenigstens einen Hauch einer Ahnung davon bekommt, wie man Kindern das Schwimmen beibringt.


    Ich stelle mir das gerade so vor: Ich als wirklich geübte Schwimmerin mit Rettungsabzeichen in Silber. Mich hat neulich ein Mädchen im Schwimmbad gefragt, wie ich es schaffe, so flach auf dem Wasser zu liegen. Ich musste wirklich passen. Keine Ahnung nicht.


    Also, abgesehen von der juristischen Seite: Etwas unterrichten, was man gar nicht unterrichten kann - wie soll das eigentlich gehen? Welchen Stellenwert hat so eine wichtige Kompetenz wie Schwimmen, wenn das Laien unterrichten dürfen?

  • Hallo an alle noch einmal,


    in den letzten Tagen gab es verschiedenste Diskussionen mit der Schulleitung, sodass ich mich nun - um eine ganz klare Auskunft zu erhalten - bei der Gewerkschaft erkundigt habe.
    Die Info, die ich dort bekommen habe, hat mich nun zugegebenermaßen vom Hocker gehauen.


    Das erste, was mir gesagt wurde: der Erlass zum Schulschwimmen in BW wäre ein wenig Auslegungssache.
    Das zweite: den Schwimmunterricht MUSS ich erteilen, ich kann zu einer Fortbildung in dem Bereich verpflichtet werden und ich bin nicht haftbar, wenn etwas passiert - alles sei rechtens. DENN: Der Unterricht wird in einem Lehrbecken durchgeführt und nicht im normalen Schwimmbad (Unterschied: im Hallenbad gibt es auch ein Schwimmerbecken, in das ein Kind fallen kann - im Lehrschwimmbad gibt es nur ein Becken mit max. Wassertiefe von 1,40m)


    Und in dieser Tiefe, in der ja jede erwachsene Person stehen kann, ist somit jede erwachsene Person auch rettungsfähig. Folgende Punkte stehen im Erlass dazu:

    Die Sicherheit im Schwimmunterricht erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn sie in dem Schwimmbecken, in dem der Unterricht stattfindet, eine verunfallte Person situativ angemessen unter den höchsten Stressbedingungen
    1. an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Beckens an die Wasseroberfläche bringen kann
    2. mit dem Gesicht über Wasser an den Beckenrand transportieren kann
    3. über den Beckenrand bergen kann
    4. lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen kann
    5. einen Notruf absetzen kann


    Ich habe dann gefragt, wie es mit Punkt 1 aussieht und ob das nicht im persönlichen Ermessen einer jeden Lehrkraft liegt, ob dieser Punkt erfüllt werden kann. Von Seiten der Gewerkschaft hieß es dann, dass man diesen Punkt ja durchaus erfüllen MUSS bei einer solchen Wassertiefe, weil stehend kann man sich ja dann hinunterbücken und das Kind bergen.


    Nun habe ich jedenfalls eine ausführliche Information und bin wirklich sehr verwundert...


    da ich hier so viel Hilfe bekommen habe, wollte ich diese Information hier gerne veröffentlichen, sicherlich ist sie nicht ganz uninteressant.


    Von mir heute herzliche und verwirrte Grüße! :autsch:

  • Ich würde da eine zweite Meinung von 'nem spezialisierten Anwalt einholen.


    Nur Hörensagen "ich bin nicht haftbar..." wäre mir an dieser Stelle etwas zu heiß.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Das mit dem nicht haftbar sein stimmt, denn es gibt ein sogenanntes Haftungsprivileg für die Unfallkasse, damit ist ein Lehrer in der Schule oder auf Ausflügen nicht haftbar zu machen, wenn man ihm nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann. Also keine Sorge!

  • Welcher Gewerkschafter hat dir denn die Info gegeben????????


    Ich bin übrigens schon bei 1,40m ins Wasser gesprungen, um ein Kind herauszuziehen, ich habe Rettungsschwimmer, bin keine Sportlehrerin und das war nicht einfach. Die Kinder merken im Spiel nicht immer, wenn sie in tiefere Gewässer gelangen und ich hatte in diesem Fall genauso ein Lehrschwimmbecken wie du.


    Bei uns in NRW macht hier die Unfallkasse diese Vorschriften und die würde ich auch anrufen. Das habe ich in diesem Fall auch schon getan. Dass man als Aufsichtführende für ein ertrinkendes Kind nicht verantwortlich gemacht werden kann, halte ich schlicht für ein Gerücht.


    Puh, bei sowas kann ich mich tierisch aufregen.


    Ganz liebe Grüße und viel Kraft.

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